Amtlichen Spielplan - SKL Süddeutsche Klassenlotterie
Amtlichen Spielplan - SKL Süddeutsche Klassenlotterie
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Nur 10 € extra pro Monat.<br />
Gesamtwert in der Lotterie laut Preisempfehlungen<br />
der Hersteller/Anbieter: 93.330.000 €<br />
1 Porsche 911 Carrera S im Wert von 100.000 €<br />
3 Audi A5 3.0 TDI im Wert von je 50.000 €<br />
2 BMW 116i im Wert von je 25.000 €<br />
4 Opel Corsa im Wert von je 15.000 €<br />
• Über 1,7 Mio. Einzelgewinne<br />
• Trefferchance: über 54% (in 6 Klassen)<br />
• 110 Gewinne in Millionenhöhe<br />
GESAMTGEWINNSUMME: ÜBER 896 MILLIONEN EURO!<br />
Dezember 2007<br />
1.KLASSE<br />
Samstag, den 1.12.:<br />
1 x 1 Million €<br />
1 x 100.000 €<br />
1 x 50.000 €<br />
2 x 25.000 €<br />
10 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
250 x 1.000 €<br />
25.000 x 250 €<br />
2.12. 1 x 1 Million €<br />
3.12. 1.000 x 1.000 €<br />
4.12. 1 x 1 Million €<br />
5.12. 1.000 x 1.000 €<br />
6.12. 1 x 1 Million €<br />
7.12. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 8.12.:<br />
1 x 1 Million €<br />
1 x 100.000 €<br />
1 x 50.000 €<br />
2 x 25.000 €<br />
10 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
250 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
9.12. 1 x 1 Million €<br />
10.12. 1.000 x 1.000 €<br />
11.12. 1 x 1 Million €<br />
12.12. 1.000 x 1.000 €<br />
13.12. 1 x 1 Million €<br />
14.12. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 15.12.:<br />
1 x 1 Million €<br />
1 x 100.000 €<br />
1 x 50.000 €<br />
2 x 25.000 €<br />
10 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
250 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
16.12. 1 x 1 Million €<br />
17.12. 1.000 x 1.000 €<br />
18.12. 1 x 1 Million €<br />
19.12. 1.000 x 1.000 €<br />
20.12. 1 x 1 Million €<br />
21.12. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 22.12.:<br />
1 x 1 Million €<br />
1 x 100.000 €<br />
1 x 50.000 €<br />
2 x 25.000 €<br />
10 x 10.000 €<br />
25 x 5.000 €<br />
250 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
23.12. 1 x 1 Million €<br />
24.12. 1.000 x 1.000 €<br />
25.12. 1 x 1 Million €<br />
26.12. 1.000 x 1.000 €<br />
27.12. 1 x 1 Million €<br />
28.12. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 29.12.:<br />
1 x 1 Million €<br />
1 x 100.000 €<br />
1 x 50.000 €<br />
2 x 25.000 €<br />
10 x 10.000 €<br />
25 x 5.000 €<br />
250 x 1.000 €<br />
25.000 x 125 €<br />
30.12. 1 x 1 Million €<br />
31.12. 1.000 x 1.000 €<br />
DOPPELCHANCE<br />
1.000 x 1.000 €<br />
215.538 Gewinne<br />
im Wert von<br />
63.875.000 €<br />
Januar 2008<br />
2.KLASSE<br />
1.1. 1 x 1 Million €<br />
2.1. 1.000 x 1.000 €<br />
3.1. 1 x 1 Million €<br />
4.1. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 5.1.:<br />
1 x 1 Million €<br />
2 x 100.000 €<br />
2 x 50.000 €<br />
4 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
500 x 1.000 €<br />
75.000 x 375 €<br />
6.1. 1 x 1 Million €<br />
7.1. 1.000 x 1.000 €<br />
8.1. 1 x 1 Million €<br />
9.1. 1.000 x 1.000 €<br />
10.1. 1 x 1 Million €<br />
11.1. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 12.1.:<br />
1 x 1 Million €<br />
2 x 100.000 €<br />
2 x 50.000 €<br />
4 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
500 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
13.1. 1 x 1 Million €<br />
14.1. 1.000 x 1.000 €<br />
15.1. 1 x 1 Million €<br />
16.1. 1.000 x 1.000 €<br />
17.1. 1 x 1 Million €<br />
18.1. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 19.1.:<br />
1 x 1 Million €<br />
2 x 100.000 €<br />
2 x 50.000 €<br />
4 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
500 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
20.1. 1 x 1 Million €<br />
21.1. 1.000 x 1.000 €<br />
22.1. 1 x 1 Million €<br />
23.1. 1.000 x 1.000 €<br />
24.1. 1 x 1 Million €<br />
25.1. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 26.1.:<br />
1 x 1 Million €<br />
2 x 100.000 €<br />
2 x 50.000 €<br />
4 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
500 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
27.1. 1 x 1 Million €<br />
28.1. 1.000 x 1.000 €<br />
29.1. 1 x 1 Million €<br />
30.1. 1.000 x 1.000 €<br />
31.1. 1 x 1 Million €<br />
DOPPELCHANCE<br />
1.000 x 1.000 €<br />
241.350 Gewinne<br />
im Wert von<br />
84.475.000 €<br />
Der letzte Samstag der 122. Lotterie wird der Tag der Millionen-Gewinne:<br />
Am 31. Mai 2008 verlosen wir unter allen, die bis zum Schluss dabei sind,<br />
1 x 12,5 Millionen €, 1x 2 Millionen €,<br />
2x 1 Million € und 2 halbe Millionen €<br />
auf einen Schlag. 17,5 Millionen € Gewinnsumme für 6 Glückslosnummern –<br />
dieses Millionen-Finale lässt selbst ganz große Wünsche wahr werden!<br />
EXKLUSIV FÜR <strong>SKL</strong>-LOSBESITZER: DIE ZUSATZCHANCEN.<br />
Jeden Tag<br />
10 Autos + 30 Reisen!<br />
Täglich zu gewinnen!<br />
Februar 2008<br />
3.KLASSE<br />
1.2. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 2.2.:<br />
1 x 1 Million €<br />
4 x 100.000 €<br />
4 x 50.000 €<br />
6 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
750 x 1.000 €<br />
100.000 x 500 €<br />
3.2. 1 x 1 Million €<br />
4.2. 1.000 x 1.000 €<br />
5.2. 1 x 1 Million €<br />
6.2. 1.000 x 1.000 €<br />
7.2. 1 x 1 Million €<br />
8.2. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 9.2.:<br />
1 x 1 Million €<br />
4 x 100.000 €<br />
4 x 50.000 €<br />
6 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
750 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
10.2. 1 x 1 Million €<br />
11.2. 1.000 x 1.000 €<br />
12.2. 1 x 1 Million €<br />
13.2. 1.000 x 1.000 €<br />
14.2. 1 x 1 Million €<br />
15.2. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 16.2.:<br />
1 x 1 Million €<br />
4 x 100.000 €<br />
4 x 50.000 €<br />
6 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
750 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
17.2. 1 x 1 Million €<br />
18.2. 1.000 x 1.000 €<br />
19.2. 1 x 1 Million €<br />
20.2. 1.000 x 1.000 €<br />
21.2. 1 x 1 Million €<br />
22.2. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 23.2.:<br />
1 x 1 Million €<br />
4 x 100.000 €<br />
4 x 50.000 €<br />
6 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
750 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
24.2. 1 x 1 Million €<br />
25.2. 1.000 x 1.000 €<br />
26.2. 1 x 1 Million €<br />
27.2. 1.000 x 1.000 €<br />
28.2. 1 x 1 Million €<br />
29.2. 1.000 x 1.000 €<br />
DOPPELCHANCE<br />
1.000 x 1.000 €<br />
267.472 Gewinne<br />
im Wert von<br />
107.750.000 €<br />
30 Traumreisen im Wert von je 5.000 €<br />
inkl. 500 € Taschengeld<br />
März 2008<br />
4.KLASSE<br />
Samstag, den 1.3.:<br />
1 x 1 Million €<br />
6 x 100.000 €<br />
6 x 50.000 €<br />
8 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
125.000 x 625 €<br />
2.3. 1 x 1 Million €<br />
3.3. 1.000 x 1.000 €<br />
4.3. 1 x 1 Million €<br />
5.3. 1.000 x 1.000 €<br />
6.3. 1 x 1 Million €<br />
7.3. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 8.3.:<br />
1 x 1 Million €<br />
6 x 100.000 €<br />
6 x 50.000 €<br />
8 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
9.3. 1 x 1 Million €<br />
10.3. 1.000 x 1.000 €<br />
11.3. 1 x 1 Million €<br />
12.3. 1.000 x 1.000 €<br />
13.3. 1 x 1 Million €<br />
14.3. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 15.3.:<br />
1 x 1 Million €<br />
6 x 100.000 €<br />
6 x 50.000 €<br />
8 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
50.000 x 125 €<br />
16.3. 1 x 1 Million €<br />
17.3. 1.000 x 1.000 €<br />
18.3. 1 x 1 Million €<br />
19.3. 1.000 x 1.000 €<br />
20.3. 1 x 1 Million €<br />
21.3. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 22.3.:<br />
1 x 1 Million €<br />
6 x 100.000 €<br />
6 x 50.000 €<br />
8 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
25.000 x 125 €<br />
23.3. 1 x 1 Million €<br />
24.3. 1.000 x 1.000 €<br />
25.3. 1 x 1 Million €<br />
26.3. 1.000 x 1.000 €<br />
27.3. 1 x 1 Million €<br />
28.3. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 29.3.:<br />
1 x 1 Million €<br />
6 x 100.000 €<br />
6 x 50.000 €<br />
8 x 25.000 €<br />
50 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
25.000 x 125 €<br />
30.3. 1 x 1 Million €<br />
31.3. 1.000 x 1.000 €<br />
DOPPELCHANCE<br />
1.000 x 1.000 €<br />
294.618 Gewinne<br />
im Wert von<br />
143.125.000 €<br />
April 2008<br />
5.KLASSE<br />
1.4. 1 x 1 Million €<br />
2.4. 1.000 x 1.000 €<br />
3.4. 1 x 1 Million €<br />
4.4. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 5.4.:<br />
DOPPELCHANCE<br />
1.000 x 1.000 €<br />
318.721 Gewinne<br />
im Wert von<br />
187.800.000 €<br />
Die Gewinnchance für den Höchstgewinn von 12,5 Millionen € beträgt 1:2,5 Mio. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz.<br />
Jeden Tag<br />
Renten zu gewinnen!<br />
1 x 1 Million €<br />
8 x 100.000 €<br />
8 x 50.000 €<br />
10 x 25.000 €<br />
75 x 10.000 €<br />
75 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
150.000 x 750 €<br />
6.4. 1 x 1 Million €<br />
7.4. 1.000 x 1.000 €<br />
8.4. 1 x 1 Million €<br />
9.4. 1.000 x 1.000 €<br />
10.4. 1 x 1 Million €<br />
11.4. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 12.4.:<br />
1 x 1 Million €<br />
8 x 100.000 €<br />
8 x 50.000 €<br />
10 x 25.000 €<br />
75 x 10.000 €<br />
75 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
50.000 x 200 €<br />
13.4. 1 x 1 Million €<br />
14.4. 1.000 x 1.000 €<br />
15.4. 1 x 1 Million €<br />
16.4. 1.000 x 1.000 €<br />
17.4. 1 x 1 Million €<br />
18.4. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 19.4.:<br />
1 x 1 Million €<br />
8 x 100.000 €<br />
8 x 50.000 €<br />
10 x 25.000 €<br />
75 x 10.000 €<br />
75 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
50.000 x 200 €<br />
20.4. 1 x 1 Million €<br />
21.4. 1.000 x 1.000 €<br />
22.4. 1 x 1 Million €<br />
23.4. 1.000 x 1.000 €<br />
24.4. 1 x 1 Million €<br />
25.4. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 26.4.:<br />
1 x 1 Million €<br />
8 x 100.000 €<br />
8 x 50.000 €<br />
10 x 25.000 €<br />
75 x 10.000 €<br />
75 x 5.000 €<br />
1.000 x 1.000 €<br />
50.000 x 200 €<br />
27.4. 1 x 1 Million €<br />
28.4. 1.000 x 1.000 €<br />
29.4. 1 x 1 Million €<br />
30.4. 1.000 x 1.000 €<br />
Mai 2008<br />
6.KLASSE<br />
1.5. 1 x 1 Million €<br />
2.5. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 3.5.:<br />
1 x 1 Million €<br />
25 x 100.000 €<br />
25 x 50.000 €<br />
25 x 25.000 €<br />
100 x 10.000 €<br />
200 x 5.000 €<br />
2.500 x 1.000 €<br />
250.000 x 750 €<br />
4.5. 1 x 1 Million €<br />
5.5. 1.000 x 1.000 €<br />
6.5. 1 x 1 Million €<br />
7.5. 1.000 x 1.000 €<br />
8.5. 1 x 1 Million €<br />
9.5. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 10.5.:<br />
1 x 1 Million €<br />
5 x 100.000 €<br />
5 x 50.000 €<br />
5 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
2.500 x 1.000 €<br />
50.000 x 750 €<br />
11.5. 1 x 1 Million €<br />
12.5. 1.000 x 1.000 €<br />
13.5. 1 x 1 Million €<br />
14.5. 1.000 x 1.000 €<br />
15.5. 1 x 1 Million €<br />
16.5. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 17.5.:<br />
1 x 1 Million €<br />
5 x 100.000 €<br />
5 x 50.000 €<br />
5 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
500 x 1.000 €<br />
25.000 x 200 €<br />
18.5. 1 x 1 Million €<br />
19.5. 1.000 x 1.000 €<br />
20.5. 1 x 1 Million €<br />
21.5. 1.000 x 1.000 €<br />
22.5. 1 x 1 Million €<br />
23.5. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 24.5.:<br />
1 x 1 Million €<br />
5 x 100.000 €<br />
5 x 50.000 €<br />
5 x 25.000 €<br />
25 x 10.000 €<br />
50 x 5.000 €<br />
500 x 1.000 €<br />
25.000 x 200 €<br />
25.5. 1 x 1 Million €<br />
26.5. 1.000 x 1.000 €<br />
27.5. 1 x 1 Million €<br />
28.5. 1.000 x 1.000 €<br />
29.5. 1 x 1 Million €<br />
30.5. 1.000 x 1.000 €<br />
Samstag, den 31.5.:<br />
Millionen-Finale<br />
12,5<br />
Millionen €<br />
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Nutzen Sie Ihre Extra-Chance – beim EURO-JOKER erwarten Sie vom 1. Dezember 2007 bis 31. Mai 2008<br />
insgesamt 784.731 Gewinne im Gesamtwert von 95.112.000 €!<br />
339 EURO-JOKER-Renten sind zu gewinnen:<br />
Jeden Tag 1 x 1.200 € Rente pro Monat<br />
Jeden Sonntag 1 x 5.000 € und 5 x 1.000 € Rente pro Monat<br />
(10 Jahre lang; Renten-Gesamtgewinnsumme: 57.552.000 €)<br />
784.392 Geldgewinne werden ausgespielt:<br />
Jede Stunde 1 x 5.000 €<br />
Jeden Sonntag 30.000 x 20 €<br />
(Gesamtgewinnsumme: 37.560.000 €)<br />
Die Gewinnchance für den Höchstgewinn (Porsche 911 Carrera S) beim TRAUM-JOKER beträgt 1:16.394, für den Höchstgewinn beim EURO-JOKER (5.000€ Monatsrente für 10 Jahre) 1:115.385. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz.
Amtlicher <strong>Spielplan</strong> für die 122. Lotterie<br />
vom 1.Dezember 2007 bis 31.Mai 2008<br />
So werden Wünsche wahr:<br />
Zur Teilnahme wird ein gültiges Los für die 122. Lotterie der <strong>SKL</strong> benötigt. Die Lose können<br />
als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Der Einsatz für<br />
ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 125,– € pro Monat, für<br />
den einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />
Bei einer limitierten Auflage von 2.500.000 Losnummern werden 1.708.658 Einzelgewinne<br />
im Wert von 896.030.000 € ausgespielt – staatlich garantiert von den Ländern Baden-<br />
Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />
Vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. Mai 2008 wird jeden Tag 1 Million € ausgespielt –<br />
entweder in Form von 1 x 1 Million € oder 1.000 x 1.000 €. Zusätzlich sind samstags in von<br />
Klasse zu Klasse wachsender Anzahl weitere Geldbeträge bis zu 2 Millionen € zu gewinnen.<br />
Der Spitzengewinn beträgt 12,5 Millionen €.<br />
Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihrem<br />
Anteilswert: ganze Lose = 100 %, Losanteile = je 10 %. Bei Teilnahme an allen 6 Klassen<br />
liegt die Chance auf einen Gewinn bei 1 : 1,85 – statistisch kann also mehr als jede zweite<br />
Losnummer im Verlauf der Lotterie gewinnen.<br />
Doppelchance:<br />
Am Ende jeder Klasse gibt es für die Spielteilnehmer, auf deren Losnummern in diesem<br />
Monat kein Gewinn gefallen ist, eine besondere Zusatzziehung: die <strong>SKL</strong>-„Doppelchance-Ziehung“,<br />
bei der noch einmal 1.000 x 1.000 € ausgespielt werden. Und am Ende<br />
der 6. Klasse kommt noch eine Extra-Million obendrauf!<br />
AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN<br />
Die <strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong> (im Nachfolgenden<br />
<strong>SKL</strong>) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in<br />
München. Träger sind die Länder Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />
Teil A: 122. Lotterie der <strong>SKL</strong><br />
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />
(1) Die Teilnahme an der 122. Lotterie richtet sich ausschließlich<br />
nach dem <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> und diesen<br />
<strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen. Mit dem voraussichtlichen<br />
Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum<br />
01.01.2008 werden die Anforderungen an die Veranstalter<br />
von Glücksspielen erweitert. Zur Sicherstellung dieser<br />
erweiterten Anforderungen werden mit Wirkung ab der<br />
2. Klasse der 122. Lotterie auch die <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen<br />
ergänzt werden müssen, insbesondere zur<br />
Sicherstellung der gesetzlichen Pflicht, Minderjährige von<br />
der Spielteilnahme auszuschließen. Diese erweiterten ALB<br />
werden dem Spielteilnehmer rechtzeitig übermittelt.<br />
(2) Die 122. Lotterie beginnt am 01.12.2007 und läuft über<br />
sechs Monate bis zum 31.05.2008. Jeder Monat ist eine<br />
Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme<br />
steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme<br />
wird ein gültiges Los der <strong>SKL</strong> benötigt.<br />
(3) Die Losauflage umfasst 2,5 Millionen Losnummern<br />
von 0.000.001 bis 2.500.000. Auf diese Losnummern entfallen<br />
im Spielzeitraum der 122. Lotterie 1.708.368 Einzelgewinne<br />
mit einer Gewinnsumme von 888.025.000 € und<br />
zusätzlich aus TV-Shows bis zu 290 Gewinne mit einer<br />
Gewinnsumme bis zu 8.005.000 €.<br />
(4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im<br />
Wert von je 10 % erworben werden. Die Losanteile sind pro<br />
Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert<br />
(Anteilsbezeichnungen). Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen<br />
Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein<br />
ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig.<br />
(5) Lose gibt es in verschiedenen Formen: a) als „Original-<br />
Lose“: Diese enthalten die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en);<br />
b) als „Los-Zertifikate“: Hier können mehrere<br />
gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen<br />
zusammengefasst sein; c) als „virtuelle<br />
Lose“: Die Losnummer(n) und Anteilsbezeichnung(en)<br />
sind nur in der Datenbank der <strong>SKL</strong> gespeichert, werden<br />
dem Spielteilnehmer aber formlos mitgeteilt.<br />
(6) Der Loseverkauf erfolgt nur in den Trägerländern. Er<br />
wird von Staatlichen Lotterieeinnahmen (LE) und <strong>Amtlichen</strong><br />
Verkaufsstellen (VSt) im Namen und für Rechnung<br />
der <strong>SKL</strong> durchgeführt. Die Abgabe von Losen an Spielgemeinschaften,<br />
die sich gewerblicher Spielvermittler im<br />
Sinne von § 14 des Lotteriestaatsvertrages bedienen,<br />
erfolgt ausschließlich durch die Direktion der <strong>SKL</strong> und<br />
richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen, die<br />
von der Direktion der <strong>SKL</strong> angefordert werden können.<br />
(7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet die<br />
LE/VSt ein bindendes Verkaufsangebot; die rechtzeitige<br />
Zahlung gilt als Annahme dieses Angebots. Der Spielvertrag<br />
wird zwischen der <strong>SKL</strong> und dem Spielteilnehmer geschlossen.<br />
Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig<br />
und vollständig bezahlt (siehe auch § 2 Abs. 2 und Abs. 4)<br />
und in der Datenbank der Direktion der <strong>SKL</strong> als gewinnberechtigt<br />
gespeichert ist.<br />
(8) Die Lose werden in der Regel für jede Klasse gesondert<br />
ausgegeben. Die betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer<br />
rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Los<br />
(bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen<br />
Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie<br />
in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 3<br />
Abs.1). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer auch<br />
die erneute Beteiligung an der nachfolgenden 123. Lotterie<br />
der <strong>SKL</strong> anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem<br />
Spielteilnehmer frei.<br />
(9) Das in den Verkaufsstellen beschäftigte Personal ist von<br />
der Spielteilnahme ausgeschlossen.<br />
(10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht<br />
(§ 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB).<br />
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />
(1) Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung<br />
ab der 1. Klasse 125,– € pro Monat, für jeden<br />
einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />
(2) Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt,<br />
wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn<br />
dieser Klasse in voller Höhe bei der LE/VSt eingegangen ist<br />
bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon<br />
Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als<br />
rechtzeitig bezahlt, wenn der Spielteilnehmer über ein seiner<br />
Verfügungsmacht unterliegendes Konto einen Abbuchungsauftrag<br />
erteilt oder der LE/VSt Einzugsermächtigung<br />
einräumt, es sei denn, die Durchführung des<br />
Lastschriftverfahrens scheitert oder verzögert sich aus<br />
Gründen, die der Lotterieeinnehmer nicht zu vertreten hat.<br />
Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.<br />
(3) Für Lose, die erst nach Beginn der Lotterie erworben<br />
werden, ist der Lospreis sowohl der laufenden Klasse als<br />
auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu<br />
entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 3 Abs. 2).<br />
(4) Hat der Spielteilnehmer der LE/VSt eine Einzugsermächtigung<br />
eingeräumt, so ist er nur dann gewinnberechtigt,<br />
wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene<br />
Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies<br />
gilt entsprechend für Kreditkarten.<br />
(5) Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot<br />
nicht mehr gebunden. Nimmt sie die Zahlung dennoch<br />
an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem auf<br />
die Annahme folgenden Tag.<br />
(6) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern<br />
und/oder mehreren Losanteilen an der Lotterie teilnehmen<br />
will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes:<br />
Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben,<br />
die einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung<br />
verhelfen könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen<br />
Bestimmung durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen<br />
angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit<br />
mehreren Losanteilen (in absteigender Rangfolge), c) auf<br />
Lose mit nur einem Losanteil. Bei mehreren Losen der<br />
gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten<br />
Losnummer als bezahlt.<br />
(7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der <strong>Amtlichen</strong><br />
Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.<br />
Eine LE/Verkaufsstelle kann mit dem Spielteilnehmer eine<br />
Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen,<br />
welche Leistungen neben der Zusendung der <strong>Amtlichen</strong><br />
Gewinnliste damit abgegolten werden.<br />
§ 3 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung<br />
(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats<br />
einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis<br />
5 mit dem Ende dieses Monats aus der 122. Lotterie aus.<br />
In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten<br />
Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des<br />
zweiten Samstags wiederum an dem darauf folgenden<br />
Freitag aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie<br />
bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie<br />
am 31.05.2008 im Spiel.<br />
(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner<br />
Losnummer weiter an der Lotterie teilnehmen kann, soll<br />
ihm seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen<br />
Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden<br />
5 MILLIONEN<br />
Wer von Anfang an dabei ist, kann jetzt im Fernsehen reich werden: Mit jedem<br />
gültigen Los der <strong>SKL</strong> nehmen Sie am 1. Dezember 2007 an der Ziehung für unsere<br />
30 Kandidaten zur nächsten 5-Millionen-<strong>SKL</strong>-Show teil. Eine besondere Chance,<br />
Ihre Wünsche wahr werden zu lassen – denn vielleicht gehen Sie ja mit dem<br />
Hauptgewinn von 5 Millionen € aus dem Studio!<br />
Aber auch ansonsten können Sie als TV-Kandidat Glück haben: Bis zu 290 Gewinne<br />
im Gesamtwert von maximal 8.005.000 € werden in den TV-Shows ausgespielt.<br />
Und das staatlich garantiert – selbst wenn die TV-Shows nicht ausgestrahlt<br />
werden können.<br />
Gewinnbekanntgabe:<br />
• Internet: www.skl.de<br />
• Videotext: ARD S.586, ZDF S.562, RTL S.318<br />
• Amtliche Gewinnlisten der <strong>SKL</strong><br />
• Persönliche Benachrichtigung durch Ihre Lotterieeinnahme<br />
Spiel mit Vernunft<br />
Wenn Spielen zum Problem wird, sind wir für Sie da: Informationen über Spielsucht<br />
finden Sie unter www.skl.de oder 01805 - 98 00 89 (0,14 €/Min. aus dem<br />
Festnetz der dt. Telekom). <strong>SKL</strong>-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.<br />
Ihr Weg zum Glück:<br />
Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist<br />
grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt.<br />
Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer<br />
frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt bereits ab der<br />
nächsten Samstagsziehung der laufenden Klasse teil.<br />
(3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung jeder Klasse<br />
findet eine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“)<br />
statt. Gewinnberechtigt sind dabei die Losnummern,<br />
die zu diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht<br />
ausgeschieden sind (siehe auch Abs. 1) und für die in<br />
der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung stattfindet, noch<br />
kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden ist. Lose, auf<br />
die als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an<br />
einer TV-Show (siehe auch § 5 Abs. 4) bzw. ein Gewinn<br />
in einer TV-Show gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung<br />
gewinnberechtigt.<br />
§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung<br />
(1) Die Gewinnzahlen werden in der Regel mit Ziffernkugeln<br />
und Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende<br />
Ziehungsverfahren können angewendet werden, sofern<br />
das Zufallsprinzip gewährleistet bleibt.<br />
(2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher<br />
Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden von der<br />
Direktion der <strong>SKL</strong> festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.<br />
(3) Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen ist<br />
die von der Direktion der <strong>SKL</strong> herausgegebene Ziehungsordnung<br />
in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend.<br />
(4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich<br />
festgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich.<br />
Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet<br />
die Direktion der <strong>SKL</strong> endgültig und unter Ausschluss<br />
des Rechtsweges.<br />
(5) Jeder Gewinner wird unverzüglich von seiner LE/VSt<br />
schriftlich benachrichtigt. Außerdem werden alle gezogenen<br />
Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse in monatlich<br />
erscheinenden <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten veröffentlicht.<br />
§ 5 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall<br />
(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt<br />
die Rücksendung der formellen Auszahlungsverfügung,<br />
die der Gewinnbenachrichtigung durch die LE/VSt beiliegt.<br />
Wird ein Originallos vorgelegt, befreit die Leistung<br />
an den Losinhaber.<br />
(2) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge<br />
bis einschließlich 50.000,– € werden dem Spielteilnehmer<br />
auf Wunsch von seiner betreuenden LE/VSt unverzüglich<br />
ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem<br />
Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Lospreis für<br />
nachfolgende Klassen sowie ggf. Folgelose verrechnet.<br />
(3) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge<br />
über 50.000,– € werden von der Direktion der<br />
<strong>SKL</strong> ausbezahlt. Das Gleiche gilt für Geldgewinne aus TV-<br />
Shows und Zeitrentengewinne. Sachgewinne werden<br />
durch die Direktion der <strong>SKL</strong> übermittelt. Den Ort der Lieferung<br />
bestimmt die Direktion. Eine Barabgeltung von<br />
Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen<br />
sind ausgeschlossen.<br />
(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einer<br />
TV-Show teilzunehmen, kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer<br />
selbst diese Chance wahrnehmen. Vertreterkandidaten<br />
sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit<br />
besonderer Zustimmung der Direktion der <strong>SKL</strong> zulässig.<br />
(5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn<br />
ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt<br />
ein als Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach.<br />
(6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung<br />
eines Gewinns erlischt, wenn er nicht innerhalb von<br />
3 Monaten nach Gewinnanfall geltend gemacht wird.<br />
(7) Die <strong>SKL</strong> wahrt das Spielergeheimnis.<br />
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§ 6 Haftungsbestimmungen<br />
(1) Die <strong>SKL</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere<br />
Gewalt, unverschuldete Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen,<br />
Versäumnisse von IT-, Kommunikations- und<br />
Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter<br />
Personen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu<br />
vertreten hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird<br />
die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten<br />
einer LE/VSt oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nach<br />
§ 309 Nr. 7 b) BGB ausgeschlossen; dies gilt nicht in Fällen<br />
der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit<br />
oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
(2) Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der<br />
Verwahrung von Spieleinsätzen entstehen seitens des<br />
Spielteilnehmers nur gegenüber der betreffenden<br />
LE/VSt. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen<br />
einer LE/VSt, die in diesen <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen<br />
nicht vorgesehen sind, sind für die <strong>SKL</strong> nicht<br />
verbindlich.<br />
Teil B: EURO-JOKER und TRAUM-JOKER<br />
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />
(1) In Verbindung mit der 122. Lotterie führt die <strong>SKL</strong><br />
vom 01.12.2007 bis 31.05.2008 die Spielergänzungen<br />
EURO-JOKER und TRAUM-JOKER durch. Jeder Kalendermonat<br />
ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde.<br />
Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil A<br />
dieser <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen auch für Teil B.<br />
(2) Die Teilnahme am EURO-JOKER oder am TRAUM-<br />
JOKER setzt eine Beteiligung an der 122. Lotterie der<br />
<strong>SKL</strong> voraus.<br />
(3) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern<br />
von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern<br />
entfallen im Spielzeitraum beim EURO-JOKER<br />
784.731 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von<br />
95.112.000 €, beim TRAUM-JOKER 7.320 Gewinne im<br />
Gesamtwert von 93.330.000 €.<br />
(4) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. Sie<br />
können nur bei der LE/VSt erworben werden, bei der der<br />
Spielteilnehmer sein(e) Los(e) für die 122. Lotterie erworben<br />
hat.<br />
(5) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an<br />
dem jeweiligen Joker-Spiel nicht aus.<br />
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />
(1) Der Preis für ein Joker-Los beträgt jeweils 10,– € pro<br />
Monat. Abweichend von der 122. Lotterie ist bei den<br />
Joker-Spielen die Teilnahme auch an einzelnen Runden<br />
möglich. Teil A § 2 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung.<br />
(2) Teil A § 2 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige<br />
Zahlungen zuerst auf Lose der 122. Lotterie<br />
angerechnet werden, dann auf EURO-JOKER-Lose und<br />
schließlich auf TRAUM-JOKER-Lose.<br />
<strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong><br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Direktor Dr. Gerhard Rombach<br />
Bayerwaldstraße 1<br />
81737 München<br />
Tel.: 089/679 03-0<br />
Fax: 089/679 03-93<br />
E-Mail: info@skl.de<br />
Handelsregister München HRA 76230<br />
USt.-ID-Nr.: DE 129524114
Aktualisierte Amtliche<br />
Lotteriebestimmungen<br />
für die 122. Lotterie vom 1. Januar bis 31. Mai 2008<br />
Mit dem neuen Glückspielstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt, werden<br />
die Anforderungen an die Veranstalter von Glücksspielen erweitert. Die <strong>SKL</strong> hat darum<br />
ihre <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen entsprechend ergänzt, um insbesondere den<br />
Schutz von Minderjährigen durch ein explizites Teilnahmeverbot zu stärken. Die neuen<br />
<strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen erhalten Sie anbei, sie gelten mit Beginn der 2. Klasse<br />
der 122. Lotterie.<br />
Spiel mit Vernunft<br />
Wenn Spielen zum Problem wird, sind wir für Sie da: Informationen über Spielsucht<br />
finden Sie unter www.skl.de oder 01805 - 98 00 89 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz der<br />
dt. Telekom; bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz gelten evtl. andere Preise).<br />
<strong>SKL</strong>-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.<br />
AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN<br />
Die <strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong> (im Nachfolgenden <strong>SKL</strong>) ist eine Anstalt des<br />
öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Träger sind die Länder Baden-<br />
Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />
Teil A: 122. Lotterie der <strong>SKL</strong><br />
§1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />
(1) Die Teilnahme an der 122. Lotterie richtet sich ausschließlich nach dem<br />
<strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> und diesen <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen.<br />
(2) Die 122. Lotterie beginnt am 01.12.2007 und läuft über sechs Monate bis<br />
zum 31.05.2008. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die<br />
Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird<br />
ein gültiges Los der <strong>SKL</strong> benötigt.<br />
(3) Die Losauflage umfasst 2,5 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis<br />
2.500.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum der 122. Lotterie<br />
1.708.368 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 888.025.000 € und<br />
zusätzlich aus TV-Shows bis zu 290 Gewinne mit einer Gewinnsumme bis zu<br />
8.005.000 €. Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme<br />
über alle 6 Klassen 51,7%.<br />
(4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10%<br />
erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1bis 10<br />
durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen<br />
Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile<br />
gewinnen anteilig.<br />
(5) Lose gibt es in verschiedenen Formen: a) als „Original-Lose“: Diese enthalten<br />
die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en); b) als „Los-Zertifikate“:<br />
Hier können mehrere gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen<br />
zusammengefasst sein.<br />
(6) Der Loseverkauf erfolgt durch Staatliche Lotterieeinnahmen (LE) und Amtliche<br />
Verkaufsstellen (VSt) im Namen und für Rechnung der <strong>SKL</strong>. Die Abgabe<br />
von Losen an Spielgemeinschaften, die sich gewerblicher Spielvermittler im<br />
Sinne von §19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt ausschließlich<br />
durch die Direktion der <strong>SKL</strong> und richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen,<br />
die von der Direktion der <strong>SKL</strong> angefordert werden können.<br />
(7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet die LE/VSt ein bindendes<br />
Verkaufsangebot; die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebots.<br />
Der Spielvertrag wird zwischen der <strong>SKL</strong> und dem Spielteilnehmer geschlossen.<br />
Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe<br />
auch §3Abs.2 und Abs.4), in der Datenbank der Direktion der <strong>SKL</strong> als gewinnberechtigt<br />
gespeichert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen<br />
wird (§ 2 ALB). Ein Vertragsangebot steht unter der aufschiebenden<br />
Bedingung dieses Nachweises.<br />
(8) Die Lose werden in der Regel für jede Klasse gesondert ausgegeben. Die<br />
betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer rechtzeitig vor Beginn einer<br />
Folgeklasse ein Los (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen<br />
Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten<br />
Klasse an (Ausnahme: siehe § 4 Abs.1). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer<br />
auch die erneute Beteiligung an der nachfolgenden123.Lotterie der<br />
<strong>SKL</strong> anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.<br />
(9) Das in den <strong>Amtlichen</strong> Verkaufsstellen beschäftigte Personal ist von der<br />
Spielteilnahme ausgeschlossen.<br />
(10)Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4<br />
Nr. 4 BGB).<br />
§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger<br />
(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist gesetzlich<br />
verboten. Spielverträge, die gegen dieses Teilnahmeverbot verstoßen,<br />
sind nach § 134 BGB nichtig. Jeder Spielinteressent ist verpflichtet, bei<br />
der Bestellung von Losen wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum,<br />
seinen Namen und seine Adresse zu erteilen. Ohne diese Angaben ist eine<br />
Spielteilnahme nicht möglich.<br />
(2) In Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Teilnahmeverbot Minderjähriger<br />
sicherzustellen, setzt die <strong>SKL</strong> anerkannte Verfahren zur Altersverifikation u.a.<br />
gem. den Richtlinien der Kommission für Jugendmedienschutz ein. Ausschließlich<br />
zum Zwecke der Verifizierung der Altersangabe werden Name, Anschrift<br />
und Geburtsdatum an die Schufa übermittelt. Die Schufa prüft diese<br />
Angaben und übermittelt den Grad der Übereinstimmung mit den bei ihr gespeicherten<br />
Personaldaten an die anfragende Stelle zurück. Anhand dieses Ergebnisses<br />
kann erkannt werden, ob ein Spielinteressent an der angegebenen<br />
Anschrift im Datenbestand der Schufa gespeichert und über 18 Jahre alt ist.<br />
Ein weiterer Datenaustausch oder auch eine Bonitätsprüfung finden nicht statt.<br />
Die Schufa speichert aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung<br />
der Adresse. Weitere Informationen finden Sie unter www.Schufa.de.<br />
(3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz2geschilderte Verfahren<br />
erbracht werden, wird der Spielinteressent hierüber unverzüglich informiert.<br />
Der Spielinteressent kann in diesem Fall den Nachweis seiner Volljährigkeit<br />
durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen.<br />
(4) Erfolgt der Erwerb von Losen im persönlichen Kontakt, sind Amtliche Verkaufsstellen<br />
und Lotterieeinnahmen in Zweifelsfällen zur Sicherstellung des<br />
Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines<br />
amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.<br />
§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />
(1) Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1.Klasse<br />
125,00 € pro Monat, für jeden einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />
(2) Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der<br />
fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser Klasse in voller Höhe bei der<br />
LE/VSt eingegangen ist bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon<br />
Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeitig bezahlt,<br />
wenn der Spielteilnehmer über ein seiner Verfügungsmacht unterliegendes Konto<br />
einen Abbuchungsauftrag erteilt oder der LE/VSt Einzugsermächtigung einräumt,<br />
es sei denn, die Durchführung des Lastschriftverfahrens scheitert oder<br />
verzögert sich aus Gründen, die der Lotterieeinnehmer nicht zu vertreten hat. Für<br />
Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.<br />
(3) Für Lose, die erst nach Beginn der Lotterie erworben werden, ist der Lospreis<br />
sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen<br />
Klassen zu entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 4 Abs. 2).<br />
(4) Hat der Spielteilnehmer der LE/VSt eine Einzugsermächtigung eingeräumt,<br />
so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für<br />
vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt<br />
entsprechend für Kreditkarten.<br />
(5) Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot nicht mehr gebunden.<br />
Nimmt sie die Zahlung dennoch an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung<br />
ab dem auf die Annahme folgenden Tag.<br />
(6) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern und/oder mehreren<br />
Losanteilen an der Lotterie teilnehmen will und seine Lose unvollständig bezahlt<br />
sind, gilt Folgendes: Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben, die<br />
einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen könnten,<br />
werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spielteilnehmer)<br />
folgendermaßen angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen<br />
(in absteigender Rangfolge), c) auf Lose mit nur einem Losanteil. Bei<br />
mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten<br />
Losnummer als bezahlt.<br />
(7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten<br />
gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Die Amtliche Gewinnliste kann auch als<br />
Bestandteil einer Kundenzeitschrift veröffentlicht werden. Eine LE/VSt. kann mit<br />
dem Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen,<br />
welche Leistungen neben der Zusendung der <strong>Amtlichen</strong> Gewinnliste damit abgegolten<br />
werden.<br />
§ 4 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung<br />
(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt<br />
haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem Ende dieses Monats aus der<br />
122. Lotterie aus. In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten<br />
Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des zweiten Samstags<br />
wiederum an dem darauf folgenden Freitag aus. Alle übrigen Losnummern –<br />
auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie<br />
am 31.05.2008 im Spiel.<br />
(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter an<br />
der Lotterie teilnehmen kann, soll ihm seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos<br />
mit einer neuen Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an<br />
Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit dem vorher erzielten<br />
Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer<br />
frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt bereits ab der nächsten Samstagsziehung<br />
der laufenden Klasse teil.<br />
(3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung jeder Klasse findet eine Zusatzziehung<br />
(sog. „Doppel-Chance-Ziehung“) statt. Gewinnberechtigt sind dabei<br />
die Losnummern, die zu diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden<br />
sind (siehe auch Abs.1) und für die in der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung<br />
stattfindet, noch kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden ist. Lose, auf die<br />
als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an einer TV-Show (siehe auch<br />
§ 6 Abs. 4) bzw. ein Gewinn in einer TV-Show gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung<br />
gewinnberechtigt.<br />
§ 5 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung<br />
(1) Die Gewinnzahlen werden in der Regel mit Ziffernkugeln und Ziehungstrommeln<br />
ermittelt. Abweichende Ziehungsverfahren können angewendet werden,<br />
sofern das Zufallsprinzip gewährleistet bleibt.<br />
(2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher Aufsicht statt.<br />
Ziehungsorte und -zeitpunkte werden von der Direktion der <strong>SKL</strong> festgelegt und<br />
auf Anfrage mitgeteilt.<br />
(3) Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen ist die von der Direktion<br />
der <strong>SKL</strong> herausgegebene Ziehungsordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />
maßgebend.<br />
(4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich festgestellt und ist für<br />
die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet<br />
die Direktion der <strong>SKL</strong> endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges.<br />
(5) Jeder Gewinner wird unverzüglich von seiner LE/VSt schriftlich benachrichtigt.<br />
Außerdem werden alle gezogenen Gewinnzahlen und Endziffern pro<br />
Klasse in monatlich erscheinenden <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten veröffentlicht.<br />
§ 6 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall<br />
(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die Rücksendung<br />
der formellen Auszahlungsverfügung, die der Gewinnbenachrichtigung durch<br />
die LE/VSt beiliegt. Wird ein Originallos vorgelegt, befreit die Leistung an den<br />
Losinhaber.<br />
(2) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge bis einschließlich<br />
50.000 € werden dem Spielteilnehmer auf Wunsch von seiner betreuenden<br />
LE/VSt unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto<br />
gutgeschrieben und mit dem Lospreis für nachfolgende Klassen sowie<br />
ggf. Folgelose verrechnet.<br />
(3) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge über 50.000 €<br />
werden von der Direktion der <strong>SKL</strong> ausbezahlt. Das Gleiche gilt für Geldgewinne<br />
aus TV-Shows und Zeitrentengewinne. Sachgewinne werden durch die Direktion<br />
der <strong>SKL</strong> übermittelt. Den Ort der Lieferung bestimmt die Direktion. Eine Barabgeltung<br />
von Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen<br />
sind ausgeschlossen.<br />
(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einer TV-Show teilzunehmen,<br />
kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen.<br />
Vertreterkandidaten sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit<br />
besonderer Zustimmung der Direktion der <strong>SKL</strong> zulässig.<br />
(5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn ablehnt, erfolgt<br />
keine Entschädigung. An seine Stelle rückt ein als Ersatzkandidat gezogener<br />
Spielteilnehmer nach.<br />
(6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung eines Gewinns erlischt,<br />
wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Gewinnanfall geltend gemacht<br />
wird.<br />
(7) Die <strong>SKL</strong> wahrt das Spielergeheimnis.<br />
§ 7 Haftungsbestimmungen<br />
(1) Die <strong>SKL</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unverschuldete<br />
Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen, Versäumnisse von IT-, Kommunikations-<br />
und Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter Personen oder<br />
aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten<br />
einer LE/VSt oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nach § 309 Nr.7b) BGB ausgeschlossen;<br />
dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der<br />
Gesundheit oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
(2) Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der Verwahrung von<br />
Spieleinsätzen entstehen seitens des Spielteilnehmers nur gegenüber der<br />
betreffenden LE/VSt. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen einer<br />
LE/VSt, die in diesen <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen nicht vorgesehen sind,<br />
sind für die <strong>SKL</strong> nicht verbindlich.<br />
Teil B: EURO-JOKER und TRAUM-JOKER<br />
§1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />
(1) In Verbindung mit der 122. Lotterie führt die <strong>SKL</strong> vom 01.12.2007 bis<br />
31.05.2008 die Spielergänzungen EURO-JOKER und TRAUM-JOKER durch.<br />
Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde. Soweit<br />
nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil A dieser <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen<br />
auch für Teil B.<br />
(2) Die Teilnahme am EURO-JOKER oder am TRAUM-JOKER setzt eine Beteiligung<br />
an der 122. Lotterie der <strong>SKL</strong> voraus.<br />
(3) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern von<br />
0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum<br />
beim EURO-JOKER 784.731 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von<br />
95.112.000 €, beim TRAUM-JOKER 7.320 Gewinne im Gesamtwert von<br />
93.330.000 €. Bei einer Teilnahme über alle 6 Joker-Runden beträgt die planmäßige<br />
Gewinnausschüttungsquote beim EURO-JOKER 52,84% und beim<br />
TRAUM-JOKER 51,85%.<br />
(4) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. Sie können nur bei der<br />
LE/VSt erworben werden, bei der der Spielteilnehmer sein(e) Los(e) für die<br />
122. Lotterie erworben hat.<br />
(5) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen<br />
Joker-Spiel nicht aus.<br />
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />
(1) Der Preis für ein Joker-Los beträgt jeweils 10,00 € pro Monat. Abweichend<br />
von der 122. Lotterie ist bei den Joker-Spielen die Teilnahme auch an<br />
einzelnen Runden möglich. Teil A § 3 Abs.3 kommt nicht zur Anwendung.<br />
(2) Teil A § 3 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen<br />
zuerst auf Lose der 122. Lotterie angerechnet werden, dann auf EURO-JOKER-<br />
Lose und schließlich auf TRAUM-JOKER-Lose.<br />
<strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong><br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Direktor Dr. Gerhard Rombach<br />
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