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Amtlichen Spielplan - SKL Süddeutsche Klassenlotterie

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Nur 10 € extra pro Monat.<br />

Gesamtwert in der Lotterie laut Preisempfehlungen<br />

der Hersteller/Anbieter: 93.330.000 €<br />

1 Porsche 911 Carrera S im Wert von 100.000 €<br />

3 Audi A5 3.0 TDI im Wert von je 50.000 €<br />

2 BMW 116i im Wert von je 25.000 €<br />

4 Opel Corsa im Wert von je 15.000 €<br />

• Über 1,7 Mio. Einzelgewinne<br />

• Trefferchance: über 54% (in 6 Klassen)<br />

• 110 Gewinne in Millionenhöhe<br />

GESAMTGEWINNSUMME: ÜBER 896 MILLIONEN EURO!<br />

Dezember 2007<br />

1.KLASSE<br />

Samstag, den 1.12.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

2 x 25.000 €<br />

10 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

25.000 x 250 €<br />

2.12. 1 x 1 Million €<br />

3.12. 1.000 x 1.000 €<br />

4.12. 1 x 1 Million €<br />

5.12. 1.000 x 1.000 €<br />

6.12. 1 x 1 Million €<br />

7.12. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 8.12.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

2 x 25.000 €<br />

10 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

9.12. 1 x 1 Million €<br />

10.12. 1.000 x 1.000 €<br />

11.12. 1 x 1 Million €<br />

12.12. 1.000 x 1.000 €<br />

13.12. 1 x 1 Million €<br />

14.12. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 15.12.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

2 x 25.000 €<br />

10 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

16.12. 1 x 1 Million €<br />

17.12. 1.000 x 1.000 €<br />

18.12. 1 x 1 Million €<br />

19.12. 1.000 x 1.000 €<br />

20.12. 1 x 1 Million €<br />

21.12. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 22.12.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

2 x 25.000 €<br />

10 x 10.000 €<br />

25 x 5.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

23.12. 1 x 1 Million €<br />

24.12. 1.000 x 1.000 €<br />

25.12. 1 x 1 Million €<br />

26.12. 1.000 x 1.000 €<br />

27.12. 1 x 1 Million €<br />

28.12. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 29.12.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

2 x 25.000 €<br />

10 x 10.000 €<br />

25 x 5.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

25.000 x 125 €<br />

30.12. 1 x 1 Million €<br />

31.12. 1.000 x 1.000 €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

215.538 Gewinne<br />

im Wert von<br />

63.875.000 €<br />

Januar 2008<br />

2.KLASSE<br />

1.1. 1 x 1 Million €<br />

2.1. 1.000 x 1.000 €<br />

3.1. 1 x 1 Million €<br />

4.1. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 5.1.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

4 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

75.000 x 375 €<br />

6.1. 1 x 1 Million €<br />

7.1. 1.000 x 1.000 €<br />

8.1. 1 x 1 Million €<br />

9.1. 1.000 x 1.000 €<br />

10.1. 1 x 1 Million €<br />

11.1. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 12.1.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

4 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

13.1. 1 x 1 Million €<br />

14.1. 1.000 x 1.000 €<br />

15.1. 1 x 1 Million €<br />

16.1. 1.000 x 1.000 €<br />

17.1. 1 x 1 Million €<br />

18.1. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 19.1.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

4 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

20.1. 1 x 1 Million €<br />

21.1. 1.000 x 1.000 €<br />

22.1. 1 x 1 Million €<br />

23.1. 1.000 x 1.000 €<br />

24.1. 1 x 1 Million €<br />

25.1. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 26.1.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

4 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

27.1. 1 x 1 Million €<br />

28.1. 1.000 x 1.000 €<br />

29.1. 1 x 1 Million €<br />

30.1. 1.000 x 1.000 €<br />

31.1. 1 x 1 Million €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

241.350 Gewinne<br />

im Wert von<br />

84.475.000 €<br />

Der letzte Samstag der 122. Lotterie wird der Tag der Millionen-Gewinne:<br />

Am 31. Mai 2008 verlosen wir unter allen, die bis zum Schluss dabei sind,<br />

1 x 12,5 Millionen €, 1x 2 Millionen €,<br />

2x 1 Million € und 2 halbe Millionen €<br />

auf einen Schlag. 17,5 Millionen € Gewinnsumme für 6 Glückslosnummern –<br />

dieses Millionen-Finale lässt selbst ganz große Wünsche wahr werden!<br />

EXKLUSIV FÜR <strong>SKL</strong>-LOSBESITZER: DIE ZUSATZCHANCEN.<br />

Jeden Tag<br />

10 Autos + 30 Reisen!<br />

Täglich zu gewinnen!<br />

Februar 2008<br />

3.KLASSE<br />

1.2. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 2.2.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

6 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

100.000 x 500 €<br />

3.2. 1 x 1 Million €<br />

4.2. 1.000 x 1.000 €<br />

5.2. 1 x 1 Million €<br />

6.2. 1.000 x 1.000 €<br />

7.2. 1 x 1 Million €<br />

8.2. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 9.2.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

6 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

10.2. 1 x 1 Million €<br />

11.2. 1.000 x 1.000 €<br />

12.2. 1 x 1 Million €<br />

13.2. 1.000 x 1.000 €<br />

14.2. 1 x 1 Million €<br />

15.2. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 16.2.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

6 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

17.2. 1 x 1 Million €<br />

18.2. 1.000 x 1.000 €<br />

19.2. 1 x 1 Million €<br />

20.2. 1.000 x 1.000 €<br />

21.2. 1 x 1 Million €<br />

22.2. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 23.2.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

6 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

24.2. 1 x 1 Million €<br />

25.2. 1.000 x 1.000 €<br />

26.2. 1 x 1 Million €<br />

27.2. 1.000 x 1.000 €<br />

28.2. 1 x 1 Million €<br />

29.2. 1.000 x 1.000 €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

267.472 Gewinne<br />

im Wert von<br />

107.750.000 €<br />

30 Traumreisen im Wert von je 5.000 €<br />

inkl. 500 € Taschengeld<br />

März 2008<br />

4.KLASSE<br />

Samstag, den 1.3.:<br />

1 x 1 Million €<br />

6 x 100.000 €<br />

6 x 50.000 €<br />

8 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

125.000 x 625 €<br />

2.3. 1 x 1 Million €<br />

3.3. 1.000 x 1.000 €<br />

4.3. 1 x 1 Million €<br />

5.3. 1.000 x 1.000 €<br />

6.3. 1 x 1 Million €<br />

7.3. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 8.3.:<br />

1 x 1 Million €<br />

6 x 100.000 €<br />

6 x 50.000 €<br />

8 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

9.3. 1 x 1 Million €<br />

10.3. 1.000 x 1.000 €<br />

11.3. 1 x 1 Million €<br />

12.3. 1.000 x 1.000 €<br />

13.3. 1 x 1 Million €<br />

14.3. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 15.3.:<br />

1 x 1 Million €<br />

6 x 100.000 €<br />

6 x 50.000 €<br />

8 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

16.3. 1 x 1 Million €<br />

17.3. 1.000 x 1.000 €<br />

18.3. 1 x 1 Million €<br />

19.3. 1.000 x 1.000 €<br />

20.3. 1 x 1 Million €<br />

21.3. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 22.3.:<br />

1 x 1 Million €<br />

6 x 100.000 €<br />

6 x 50.000 €<br />

8 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

25.000 x 125 €<br />

23.3. 1 x 1 Million €<br />

24.3. 1.000 x 1.000 €<br />

25.3. 1 x 1 Million €<br />

26.3. 1.000 x 1.000 €<br />

27.3. 1 x 1 Million €<br />

28.3. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 29.3.:<br />

1 x 1 Million €<br />

6 x 100.000 €<br />

6 x 50.000 €<br />

8 x 25.000 €<br />

50 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

25.000 x 125 €<br />

30.3. 1 x 1 Million €<br />

31.3. 1.000 x 1.000 €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

294.618 Gewinne<br />

im Wert von<br />

143.125.000 €<br />

April 2008<br />

5.KLASSE<br />

1.4. 1 x 1 Million €<br />

2.4. 1.000 x 1.000 €<br />

3.4. 1 x 1 Million €<br />

4.4. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 5.4.:<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

318.721 Gewinne<br />

im Wert von<br />

187.800.000 €<br />

Die Gewinnchance für den Höchstgewinn von 12,5 Millionen € beträgt 1:2,5 Mio. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz.<br />

Jeden Tag<br />

Renten zu gewinnen!<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

75 x 10.000 €<br />

75 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

150.000 x 750 €<br />

6.4. 1 x 1 Million €<br />

7.4. 1.000 x 1.000 €<br />

8.4. 1 x 1 Million €<br />

9.4. 1.000 x 1.000 €<br />

10.4. 1 x 1 Million €<br />

11.4. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 12.4.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

75 x 10.000 €<br />

75 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 200 €<br />

13.4. 1 x 1 Million €<br />

14.4. 1.000 x 1.000 €<br />

15.4. 1 x 1 Million €<br />

16.4. 1.000 x 1.000 €<br />

17.4. 1 x 1 Million €<br />

18.4. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 19.4.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

75 x 10.000 €<br />

75 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 200 €<br />

20.4. 1 x 1 Million €<br />

21.4. 1.000 x 1.000 €<br />

22.4. 1 x 1 Million €<br />

23.4. 1.000 x 1.000 €<br />

24.4. 1 x 1 Million €<br />

25.4. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 26.4.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

75 x 10.000 €<br />

75 x 5.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 200 €<br />

27.4. 1 x 1 Million €<br />

28.4. 1.000 x 1.000 €<br />

29.4. 1 x 1 Million €<br />

30.4. 1.000 x 1.000 €<br />

Mai 2008<br />

6.KLASSE<br />

1.5. 1 x 1 Million €<br />

2.5. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 3.5.:<br />

1 x 1 Million €<br />

25 x 100.000 €<br />

25 x 50.000 €<br />

25 x 25.000 €<br />

100 x 10.000 €<br />

200 x 5.000 €<br />

2.500 x 1.000 €<br />

250.000 x 750 €<br />

4.5. 1 x 1 Million €<br />

5.5. 1.000 x 1.000 €<br />

6.5. 1 x 1 Million €<br />

7.5. 1.000 x 1.000 €<br />

8.5. 1 x 1 Million €<br />

9.5. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 10.5.:<br />

1 x 1 Million €<br />

5 x 100.000 €<br />

5 x 50.000 €<br />

5 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

2.500 x 1.000 €<br />

50.000 x 750 €<br />

11.5. 1 x 1 Million €<br />

12.5. 1.000 x 1.000 €<br />

13.5. 1 x 1 Million €<br />

14.5. 1.000 x 1.000 €<br />

15.5. 1 x 1 Million €<br />

16.5. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 17.5.:<br />

1 x 1 Million €<br />

5 x 100.000 €<br />

5 x 50.000 €<br />

5 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

25.000 x 200 €<br />

18.5. 1 x 1 Million €<br />

19.5. 1.000 x 1.000 €<br />

20.5. 1 x 1 Million €<br />

21.5. 1.000 x 1.000 €<br />

22.5. 1 x 1 Million €<br />

23.5. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 24.5.:<br />

1 x 1 Million €<br />

5 x 100.000 €<br />

5 x 50.000 €<br />

5 x 25.000 €<br />

25 x 10.000 €<br />

50 x 5.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

25.000 x 200 €<br />

25.5. 1 x 1 Million €<br />

26.5. 1.000 x 1.000 €<br />

27.5. 1 x 1 Million €<br />

28.5. 1.000 x 1.000 €<br />

29.5. 1 x 1 Million €<br />

30.5. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 31.5.:<br />

Millionen-Finale<br />

12,5<br />

Millionen €<br />

1 x 2 Millionen €<br />

2 x 1 Million €<br />

2 x 500.000 €<br />

SUPER-<br />

DOPPELCHANCE<br />

1 x 1 MILLION €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

370.669 Gewinne<br />

im Wert von<br />

301.000.000 €<br />

Nur 10 € extra pro Monat.<br />

Nutzen Sie Ihre Extra-Chance – beim EURO-JOKER erwarten Sie vom 1. Dezember 2007 bis 31. Mai 2008<br />

insgesamt 784.731 Gewinne im Gesamtwert von 95.112.000 €!<br />

339 EURO-JOKER-Renten sind zu gewinnen:<br />

Jeden Tag 1 x 1.200 € Rente pro Monat<br />

Jeden Sonntag 1 x 5.000 € und 5 x 1.000 € Rente pro Monat<br />

(10 Jahre lang; Renten-Gesamtgewinnsumme: 57.552.000 €)<br />

784.392 Geldgewinne werden ausgespielt:<br />

Jede Stunde 1 x 5.000 €<br />

Jeden Sonntag 30.000 x 20 €<br />

(Gesamtgewinnsumme: 37.560.000 €)<br />

Die Gewinnchance für den Höchstgewinn (Porsche 911 Carrera S) beim TRAUM-JOKER beträgt 1:16.394, für den Höchstgewinn beim EURO-JOKER (5.000€ Monatsrente für 10 Jahre) 1:115.385. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz.


Amtlicher <strong>Spielplan</strong> für die 122. Lotterie<br />

vom 1.Dezember 2007 bis 31.Mai 2008<br />

So werden Wünsche wahr:<br />

Zur Teilnahme wird ein gültiges Los für die 122. Lotterie der <strong>SKL</strong> benötigt. Die Lose können<br />

als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Der Einsatz für<br />

ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 125,– € pro Monat, für<br />

den einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />

Bei einer limitierten Auflage von 2.500.000 Losnummern werden 1.708.658 Einzelgewinne<br />

im Wert von 896.030.000 € ausgespielt – staatlich garantiert von den Ländern Baden-<br />

Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />

Vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. Mai 2008 wird jeden Tag 1 Million € ausgespielt –<br />

entweder in Form von 1 x 1 Million € oder 1.000 x 1.000 €. Zusätzlich sind samstags in von<br />

Klasse zu Klasse wachsender Anzahl weitere Geldbeträge bis zu 2 Millionen € zu gewinnen.<br />

Der Spitzengewinn beträgt 12,5 Millionen €.<br />

Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihrem<br />

Anteilswert: ganze Lose = 100 %, Losanteile = je 10 %. Bei Teilnahme an allen 6 Klassen<br />

liegt die Chance auf einen Gewinn bei 1 : 1,85 – statistisch kann also mehr als jede zweite<br />

Losnummer im Verlauf der Lotterie gewinnen.<br />

Doppelchance:<br />

Am Ende jeder Klasse gibt es für die Spielteilnehmer, auf deren Losnummern in diesem<br />

Monat kein Gewinn gefallen ist, eine besondere Zusatzziehung: die <strong>SKL</strong>-„Doppelchance-Ziehung“,<br />

bei der noch einmal 1.000 x 1.000 € ausgespielt werden. Und am Ende<br />

der 6. Klasse kommt noch eine Extra-Million obendrauf!<br />

AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN<br />

Die <strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong> (im Nachfolgenden<br />

<strong>SKL</strong>) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in<br />

München. Träger sind die Länder Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />

Teil A: 122. Lotterie der <strong>SKL</strong><br />

§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />

(1) Die Teilnahme an der 122. Lotterie richtet sich ausschließlich<br />

nach dem <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> und diesen<br />

<strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen. Mit dem voraussichtlichen<br />

Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum<br />

01.01.2008 werden die Anforderungen an die Veranstalter<br />

von Glücksspielen erweitert. Zur Sicherstellung dieser<br />

erweiterten Anforderungen werden mit Wirkung ab der<br />

2. Klasse der 122. Lotterie auch die <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen<br />

ergänzt werden müssen, insbesondere zur<br />

Sicherstellung der gesetzlichen Pflicht, Minderjährige von<br />

der Spielteilnahme auszuschließen. Diese erweiterten ALB<br />

werden dem Spielteilnehmer rechtzeitig übermittelt.<br />

(2) Die 122. Lotterie beginnt am 01.12.2007 und läuft über<br />

sechs Monate bis zum 31.05.2008. Jeder Monat ist eine<br />

Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme<br />

steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme<br />

wird ein gültiges Los der <strong>SKL</strong> benötigt.<br />

(3) Die Losauflage umfasst 2,5 Millionen Losnummern<br />

von 0.000.001 bis 2.500.000. Auf diese Losnummern entfallen<br />

im Spielzeitraum der 122. Lotterie 1.708.368 Einzelgewinne<br />

mit einer Gewinnsumme von 888.025.000 € und<br />

zusätzlich aus TV-Shows bis zu 290 Gewinne mit einer<br />

Gewinnsumme bis zu 8.005.000 €.<br />

(4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im<br />

Wert von je 10 % erworben werden. Die Losanteile sind pro<br />

Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert<br />

(Anteilsbezeichnungen). Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen<br />

Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein<br />

ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig.<br />

(5) Lose gibt es in verschiedenen Formen: a) als „Original-<br />

Lose“: Diese enthalten die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en);<br />

b) als „Los-Zertifikate“: Hier können mehrere<br />

gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen<br />

zusammengefasst sein; c) als „virtuelle<br />

Lose“: Die Losnummer(n) und Anteilsbezeichnung(en)<br />

sind nur in der Datenbank der <strong>SKL</strong> gespeichert, werden<br />

dem Spielteilnehmer aber formlos mitgeteilt.<br />

(6) Der Loseverkauf erfolgt nur in den Trägerländern. Er<br />

wird von Staatlichen Lotterieeinnahmen (LE) und <strong>Amtlichen</strong><br />

Verkaufsstellen (VSt) im Namen und für Rechnung<br />

der <strong>SKL</strong> durchgeführt. Die Abgabe von Losen an Spielgemeinschaften,<br />

die sich gewerblicher Spielvermittler im<br />

Sinne von § 14 des Lotteriestaatsvertrages bedienen,<br />

erfolgt ausschließlich durch die Direktion der <strong>SKL</strong> und<br />

richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen, die<br />

von der Direktion der <strong>SKL</strong> angefordert werden können.<br />

(7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet die<br />

LE/VSt ein bindendes Verkaufsangebot; die rechtzeitige<br />

Zahlung gilt als Annahme dieses Angebots. Der Spielvertrag<br />

wird zwischen der <strong>SKL</strong> und dem Spielteilnehmer geschlossen.<br />

Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig<br />

und vollständig bezahlt (siehe auch § 2 Abs. 2 und Abs. 4)<br />

und in der Datenbank der Direktion der <strong>SKL</strong> als gewinnberechtigt<br />

gespeichert ist.<br />

(8) Die Lose werden in der Regel für jede Klasse gesondert<br />

ausgegeben. Die betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer<br />

rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Los<br />

(bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen<br />

Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie<br />

in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 3<br />

Abs.1). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer auch<br />

die erneute Beteiligung an der nachfolgenden 123. Lotterie<br />

der <strong>SKL</strong> anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem<br />

Spielteilnehmer frei.<br />

(9) Das in den Verkaufsstellen beschäftigte Personal ist von<br />

der Spielteilnahme ausgeschlossen.<br />

(10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht<br />

(§ 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB).<br />

§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />

(1) Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung<br />

ab der 1. Klasse 125,– € pro Monat, für jeden<br />

einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />

(2) Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt,<br />

wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn<br />

dieser Klasse in voller Höhe bei der LE/VSt eingegangen ist<br />

bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon<br />

Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als<br />

rechtzeitig bezahlt, wenn der Spielteilnehmer über ein seiner<br />

Verfügungsmacht unterliegendes Konto einen Abbuchungsauftrag<br />

erteilt oder der LE/VSt Einzugsermächtigung<br />

einräumt, es sei denn, die Durchführung des<br />

Lastschriftverfahrens scheitert oder verzögert sich aus<br />

Gründen, die der Lotterieeinnehmer nicht zu vertreten hat.<br />

Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.<br />

(3) Für Lose, die erst nach Beginn der Lotterie erworben<br />

werden, ist der Lospreis sowohl der laufenden Klasse als<br />

auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu<br />

entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 3 Abs. 2).<br />

(4) Hat der Spielteilnehmer der LE/VSt eine Einzugsermächtigung<br />

eingeräumt, so ist er nur dann gewinnberechtigt,<br />

wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene<br />

Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies<br />

gilt entsprechend für Kreditkarten.<br />

(5) Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot<br />

nicht mehr gebunden. Nimmt sie die Zahlung dennoch<br />

an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem auf<br />

die Annahme folgenden Tag.<br />

(6) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern<br />

und/oder mehreren Losanteilen an der Lotterie teilnehmen<br />

will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes:<br />

Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben,<br />

die einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung<br />

verhelfen könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen<br />

Bestimmung durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen<br />

angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit<br />

mehreren Losanteilen (in absteigender Rangfolge), c) auf<br />

Lose mit nur einem Losanteil. Bei mehreren Losen der<br />

gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten<br />

Losnummer als bezahlt.<br />

(7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der <strong>Amtlichen</strong><br />

Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.<br />

Eine LE/Verkaufsstelle kann mit dem Spielteilnehmer eine<br />

Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen,<br />

welche Leistungen neben der Zusendung der <strong>Amtlichen</strong><br />

Gewinnliste damit abgegolten werden.<br />

§ 3 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung<br />

(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats<br />

einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis<br />

5 mit dem Ende dieses Monats aus der 122. Lotterie aus.<br />

In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten<br />

Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des<br />

zweiten Samstags wiederum an dem darauf folgenden<br />

Freitag aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie<br />

bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie<br />

am 31.05.2008 im Spiel.<br />

(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner<br />

Losnummer weiter an der Lotterie teilnehmen kann, soll<br />

ihm seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen<br />

Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden<br />

5 MILLIONEN<br />

Wer von Anfang an dabei ist, kann jetzt im Fernsehen reich werden: Mit jedem<br />

gültigen Los der <strong>SKL</strong> nehmen Sie am 1. Dezember 2007 an der Ziehung für unsere<br />

30 Kandidaten zur nächsten 5-Millionen-<strong>SKL</strong>-Show teil. Eine besondere Chance,<br />

Ihre Wünsche wahr werden zu lassen – denn vielleicht gehen Sie ja mit dem<br />

Hauptgewinn von 5 Millionen € aus dem Studio!<br />

Aber auch ansonsten können Sie als TV-Kandidat Glück haben: Bis zu 290 Gewinne<br />

im Gesamtwert von maximal 8.005.000 € werden in den TV-Shows ausgespielt.<br />

Und das staatlich garantiert – selbst wenn die TV-Shows nicht ausgestrahlt<br />

werden können.<br />

Gewinnbekanntgabe:<br />

• Internet: www.skl.de<br />

• Videotext: ARD S.586, ZDF S.562, RTL S.318<br />

• Amtliche Gewinnlisten der <strong>SKL</strong><br />

• Persönliche Benachrichtigung durch Ihre Lotterieeinnahme<br />

Spiel mit Vernunft<br />

Wenn Spielen zum Problem wird, sind wir für Sie da: Informationen über Spielsucht<br />

finden Sie unter www.skl.de oder 01805 - 98 00 89 (0,14 €/Min. aus dem<br />

Festnetz der dt. Telekom). <strong>SKL</strong>-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.<br />

Ihr Weg zum Glück:<br />

Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist<br />

grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt.<br />

Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer<br />

frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt bereits ab der<br />

nächsten Samstagsziehung der laufenden Klasse teil.<br />

(3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung jeder Klasse<br />

findet eine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“)<br />

statt. Gewinnberechtigt sind dabei die Losnummern,<br />

die zu diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht<br />

ausgeschieden sind (siehe auch Abs. 1) und für die in<br />

der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung stattfindet, noch<br />

kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden ist. Lose, auf<br />

die als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an<br />

einer TV-Show (siehe auch § 5 Abs. 4) bzw. ein Gewinn<br />

in einer TV-Show gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung<br />

gewinnberechtigt.<br />

§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung<br />

(1) Die Gewinnzahlen werden in der Regel mit Ziffernkugeln<br />

und Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende<br />

Ziehungsverfahren können angewendet werden, sofern<br />

das Zufallsprinzip gewährleistet bleibt.<br />

(2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher<br />

Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden von der<br />

Direktion der <strong>SKL</strong> festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.<br />

(3) Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen ist<br />

die von der Direktion der <strong>SKL</strong> herausgegebene Ziehungsordnung<br />

in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend.<br />

(4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich<br />

festgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich.<br />

Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet<br />

die Direktion der <strong>SKL</strong> endgültig und unter Ausschluss<br />

des Rechtsweges.<br />

(5) Jeder Gewinner wird unverzüglich von seiner LE/VSt<br />

schriftlich benachrichtigt. Außerdem werden alle gezogenen<br />

Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse in monatlich<br />

erscheinenden <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten veröffentlicht.<br />

§ 5 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall<br />

(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt<br />

die Rücksendung der formellen Auszahlungsverfügung,<br />

die der Gewinnbenachrichtigung durch die LE/VSt beiliegt.<br />

Wird ein Originallos vorgelegt, befreit die Leistung<br />

an den Losinhaber.<br />

(2) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge<br />

bis einschließlich 50.000,– € werden dem Spielteilnehmer<br />

auf Wunsch von seiner betreuenden LE/VSt unverzüglich<br />

ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem<br />

Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Lospreis für<br />

nachfolgende Klassen sowie ggf. Folgelose verrechnet.<br />

(3) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge<br />

über 50.000,– € werden von der Direktion der<br />

<strong>SKL</strong> ausbezahlt. Das Gleiche gilt für Geldgewinne aus TV-<br />

Shows und Zeitrentengewinne. Sachgewinne werden<br />

durch die Direktion der <strong>SKL</strong> übermittelt. Den Ort der Lieferung<br />

bestimmt die Direktion. Eine Barabgeltung von<br />

Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen<br />

sind ausgeschlossen.<br />

(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einer<br />

TV-Show teilzunehmen, kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer<br />

selbst diese Chance wahrnehmen. Vertreterkandidaten<br />

sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit<br />

besonderer Zustimmung der Direktion der <strong>SKL</strong> zulässig.<br />

(5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn<br />

ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt<br />

ein als Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach.<br />

(6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung<br />

eines Gewinns erlischt, wenn er nicht innerhalb von<br />

3 Monaten nach Gewinnanfall geltend gemacht wird.<br />

(7) Die <strong>SKL</strong> wahrt das Spielergeheimnis.<br />

Werden Sie Show-Kandidat bei Günther Jauch: Gewinnen Sie zur besten Sendezeit bei<br />

€<br />

§ 6 Haftungsbestimmungen<br />

(1) Die <strong>SKL</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere<br />

Gewalt, unverschuldete Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen,<br />

Versäumnisse von IT-, Kommunikations- und<br />

Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter<br />

Personen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu<br />

vertreten hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird<br />

die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten<br />

einer LE/VSt oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nach<br />

§ 309 Nr. 7 b) BGB ausgeschlossen; dies gilt nicht in Fällen<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit<br />

oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

(2) Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der<br />

Verwahrung von Spieleinsätzen entstehen seitens des<br />

Spielteilnehmers nur gegenüber der betreffenden<br />

LE/VSt. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen<br />

einer LE/VSt, die in diesen <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen<br />

nicht vorgesehen sind, sind für die <strong>SKL</strong> nicht<br />

verbindlich.<br />

Teil B: EURO-JOKER und TRAUM-JOKER<br />

§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />

(1) In Verbindung mit der 122. Lotterie führt die <strong>SKL</strong><br />

vom 01.12.2007 bis 31.05.2008 die Spielergänzungen<br />

EURO-JOKER und TRAUM-JOKER durch. Jeder Kalendermonat<br />

ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde.<br />

Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil A<br />

dieser <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen auch für Teil B.<br />

(2) Die Teilnahme am EURO-JOKER oder am TRAUM-<br />

JOKER setzt eine Beteiligung an der 122. Lotterie der<br />

<strong>SKL</strong> voraus.<br />

(3) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern<br />

von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern<br />

entfallen im Spielzeitraum beim EURO-JOKER<br />

784.731 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von<br />

95.112.000 €, beim TRAUM-JOKER 7.320 Gewinne im<br />

Gesamtwert von 93.330.000 €.<br />

(4) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. Sie<br />

können nur bei der LE/VSt erworben werden, bei der der<br />

Spielteilnehmer sein(e) Los(e) für die 122. Lotterie erworben<br />

hat.<br />

(5) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an<br />

dem jeweiligen Joker-Spiel nicht aus.<br />

§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />

(1) Der Preis für ein Joker-Los beträgt jeweils 10,– € pro<br />

Monat. Abweichend von der 122. Lotterie ist bei den<br />

Joker-Spielen die Teilnahme auch an einzelnen Runden<br />

möglich. Teil A § 2 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung.<br />

(2) Teil A § 2 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige<br />

Zahlungen zuerst auf Lose der 122. Lotterie<br />

angerechnet werden, dann auf EURO-JOKER-Lose und<br />

schließlich auf TRAUM-JOKER-Lose.<br />

<strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong><br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Direktor Dr. Gerhard Rombach<br />

Bayerwaldstraße 1<br />

81737 München<br />

Tel.: 089/679 03-0<br />

Fax: 089/679 03-93<br />

E-Mail: info@skl.de<br />

Handelsregister München HRA 76230<br />

USt.-ID-Nr.: DE 129524114


Aktualisierte Amtliche<br />

Lotteriebestimmungen<br />

für die 122. Lotterie vom 1. Januar bis 31. Mai 2008<br />

Mit dem neuen Glückspielstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt, werden<br />

die Anforderungen an die Veranstalter von Glücksspielen erweitert. Die <strong>SKL</strong> hat darum<br />

ihre <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen entsprechend ergänzt, um insbesondere den<br />

Schutz von Minderjährigen durch ein explizites Teilnahmeverbot zu stärken. Die neuen<br />

<strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen erhalten Sie anbei, sie gelten mit Beginn der 2. Klasse<br />

der 122. Lotterie.<br />

Spiel mit Vernunft<br />

Wenn Spielen zum Problem wird, sind wir für Sie da: Informationen über Spielsucht<br />

finden Sie unter www.skl.de oder 01805 - 98 00 89 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz der<br />

dt. Telekom; bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz gelten evtl. andere Preise).<br />

<strong>SKL</strong>-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.<br />

AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN<br />

Die <strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong> (im Nachfolgenden <strong>SKL</strong>) ist eine Anstalt des<br />

öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Träger sind die Länder Baden-<br />

Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />

Teil A: 122. Lotterie der <strong>SKL</strong><br />

§1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />

(1) Die Teilnahme an der 122. Lotterie richtet sich ausschließlich nach dem<br />

<strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> und diesen <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen.<br />

(2) Die 122. Lotterie beginnt am 01.12.2007 und läuft über sechs Monate bis<br />

zum 31.05.2008. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die<br />

Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird<br />

ein gültiges Los der <strong>SKL</strong> benötigt.<br />

(3) Die Losauflage umfasst 2,5 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis<br />

2.500.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum der 122. Lotterie<br />

1.708.368 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 888.025.000 € und<br />

zusätzlich aus TV-Shows bis zu 290 Gewinne mit einer Gewinnsumme bis zu<br />

8.005.000 €. Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme<br />

über alle 6 Klassen 51,7%.<br />

(4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10%<br />

erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1bis 10<br />

durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen<br />

Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile<br />

gewinnen anteilig.<br />

(5) Lose gibt es in verschiedenen Formen: a) als „Original-Lose“: Diese enthalten<br />

die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en); b) als „Los-Zertifikate“:<br />

Hier können mehrere gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen<br />

zusammengefasst sein.<br />

(6) Der Loseverkauf erfolgt durch Staatliche Lotterieeinnahmen (LE) und Amtliche<br />

Verkaufsstellen (VSt) im Namen und für Rechnung der <strong>SKL</strong>. Die Abgabe<br />

von Losen an Spielgemeinschaften, die sich gewerblicher Spielvermittler im<br />

Sinne von §19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt ausschließlich<br />

durch die Direktion der <strong>SKL</strong> und richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen,<br />

die von der Direktion der <strong>SKL</strong> angefordert werden können.<br />

(7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet die LE/VSt ein bindendes<br />

Verkaufsangebot; die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebots.<br />

Der Spielvertrag wird zwischen der <strong>SKL</strong> und dem Spielteilnehmer geschlossen.<br />

Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe<br />

auch §3Abs.2 und Abs.4), in der Datenbank der Direktion der <strong>SKL</strong> als gewinnberechtigt<br />

gespeichert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen<br />

wird (§ 2 ALB). Ein Vertragsangebot steht unter der aufschiebenden<br />

Bedingung dieses Nachweises.<br />

(8) Die Lose werden in der Regel für jede Klasse gesondert ausgegeben. Die<br />

betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer rechtzeitig vor Beginn einer<br />

Folgeklasse ein Los (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen<br />

Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten<br />

Klasse an (Ausnahme: siehe § 4 Abs.1). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer<br />

auch die erneute Beteiligung an der nachfolgenden123.Lotterie der<br />

<strong>SKL</strong> anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.<br />

(9) Das in den <strong>Amtlichen</strong> Verkaufsstellen beschäftigte Personal ist von der<br />

Spielteilnahme ausgeschlossen.<br />

(10)Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4<br />

Nr. 4 BGB).<br />

§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger<br />

(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist gesetzlich<br />

verboten. Spielverträge, die gegen dieses Teilnahmeverbot verstoßen,<br />

sind nach § 134 BGB nichtig. Jeder Spielinteressent ist verpflichtet, bei<br />

der Bestellung von Losen wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum,<br />

seinen Namen und seine Adresse zu erteilen. Ohne diese Angaben ist eine<br />

Spielteilnahme nicht möglich.<br />

(2) In Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Teilnahmeverbot Minderjähriger<br />

sicherzustellen, setzt die <strong>SKL</strong> anerkannte Verfahren zur Altersverifikation u.a.<br />

gem. den Richtlinien der Kommission für Jugendmedienschutz ein. Ausschließlich<br />

zum Zwecke der Verifizierung der Altersangabe werden Name, Anschrift<br />

und Geburtsdatum an die Schufa übermittelt. Die Schufa prüft diese<br />

Angaben und übermittelt den Grad der Übereinstimmung mit den bei ihr gespeicherten<br />

Personaldaten an die anfragende Stelle zurück. Anhand dieses Ergebnisses<br />

kann erkannt werden, ob ein Spielinteressent an der angegebenen<br />

Anschrift im Datenbestand der Schufa gespeichert und über 18 Jahre alt ist.<br />

Ein weiterer Datenaustausch oder auch eine Bonitätsprüfung finden nicht statt.<br />

Die Schufa speichert aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung<br />

der Adresse. Weitere Informationen finden Sie unter www.Schufa.de.<br />

(3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz2geschilderte Verfahren<br />

erbracht werden, wird der Spielinteressent hierüber unverzüglich informiert.<br />

Der Spielinteressent kann in diesem Fall den Nachweis seiner Volljährigkeit<br />

durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen.<br />

(4) Erfolgt der Erwerb von Losen im persönlichen Kontakt, sind Amtliche Verkaufsstellen<br />

und Lotterieeinnahmen in Zweifelsfällen zur Sicherstellung des<br />

Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines<br />

amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.<br />

§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />

(1) Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1.Klasse<br />

125,00 € pro Monat, für jeden einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />

(2) Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der<br />

fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser Klasse in voller Höhe bei der<br />

LE/VSt eingegangen ist bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon<br />

Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeitig bezahlt,<br />

wenn der Spielteilnehmer über ein seiner Verfügungsmacht unterliegendes Konto<br />

einen Abbuchungsauftrag erteilt oder der LE/VSt Einzugsermächtigung einräumt,<br />

es sei denn, die Durchführung des Lastschriftverfahrens scheitert oder<br />

verzögert sich aus Gründen, die der Lotterieeinnehmer nicht zu vertreten hat. Für<br />

Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.<br />

(3) Für Lose, die erst nach Beginn der Lotterie erworben werden, ist der Lospreis<br />

sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen<br />

Klassen zu entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 4 Abs. 2).<br />

(4) Hat der Spielteilnehmer der LE/VSt eine Einzugsermächtigung eingeräumt,<br />

so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für<br />

vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt<br />

entsprechend für Kreditkarten.<br />

(5) Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot nicht mehr gebunden.<br />

Nimmt sie die Zahlung dennoch an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung<br />

ab dem auf die Annahme folgenden Tag.<br />

(6) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern und/oder mehreren<br />

Losanteilen an der Lotterie teilnehmen will und seine Lose unvollständig bezahlt<br />

sind, gilt Folgendes: Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben, die<br />

einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen könnten,<br />

werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spielteilnehmer)<br />

folgendermaßen angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen<br />

(in absteigender Rangfolge), c) auf Lose mit nur einem Losanteil. Bei<br />

mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten<br />

Losnummer als bezahlt.<br />

(7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten<br />

gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Die Amtliche Gewinnliste kann auch als<br />

Bestandteil einer Kundenzeitschrift veröffentlicht werden. Eine LE/VSt. kann mit<br />

dem Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen,<br />

welche Leistungen neben der Zusendung der <strong>Amtlichen</strong> Gewinnliste damit abgegolten<br />

werden.<br />

§ 4 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung<br />

(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt<br />

haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem Ende dieses Monats aus der<br />

122. Lotterie aus. In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten<br />

Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des zweiten Samstags<br />

wiederum an dem darauf folgenden Freitag aus. Alle übrigen Losnummern –<br />

auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie<br />

am 31.05.2008 im Spiel.<br />

(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter an<br />

der Lotterie teilnehmen kann, soll ihm seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos<br />

mit einer neuen Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an<br />

Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit dem vorher erzielten<br />

Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer<br />

frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt bereits ab der nächsten Samstagsziehung<br />

der laufenden Klasse teil.<br />

(3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung jeder Klasse findet eine Zusatzziehung<br />

(sog. „Doppel-Chance-Ziehung“) statt. Gewinnberechtigt sind dabei<br />

die Losnummern, die zu diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden<br />

sind (siehe auch Abs.1) und für die in der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung<br />

stattfindet, noch kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden ist. Lose, auf die<br />

als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an einer TV-Show (siehe auch<br />

§ 6 Abs. 4) bzw. ein Gewinn in einer TV-Show gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung<br />

gewinnberechtigt.<br />

§ 5 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung<br />

(1) Die Gewinnzahlen werden in der Regel mit Ziffernkugeln und Ziehungstrommeln<br />

ermittelt. Abweichende Ziehungsverfahren können angewendet werden,<br />

sofern das Zufallsprinzip gewährleistet bleibt.<br />

(2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher Aufsicht statt.<br />

Ziehungsorte und -zeitpunkte werden von der Direktion der <strong>SKL</strong> festgelegt und<br />

auf Anfrage mitgeteilt.<br />

(3) Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen ist die von der Direktion<br />

der <strong>SKL</strong> herausgegebene Ziehungsordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />

maßgebend.<br />

(4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich festgestellt und ist für<br />

die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet<br />

die Direktion der <strong>SKL</strong> endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges.<br />

(5) Jeder Gewinner wird unverzüglich von seiner LE/VSt schriftlich benachrichtigt.<br />

Außerdem werden alle gezogenen Gewinnzahlen und Endziffern pro<br />

Klasse in monatlich erscheinenden <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten veröffentlicht.<br />

§ 6 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall<br />

(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die Rücksendung<br />

der formellen Auszahlungsverfügung, die der Gewinnbenachrichtigung durch<br />

die LE/VSt beiliegt. Wird ein Originallos vorgelegt, befreit die Leistung an den<br />

Losinhaber.<br />

(2) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge bis einschließlich<br />

50.000 € werden dem Spielteilnehmer auf Wunsch von seiner betreuenden<br />

LE/VSt unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto<br />

gutgeschrieben und mit dem Lospreis für nachfolgende Klassen sowie<br />

ggf. Folgelose verrechnet.<br />

(3) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge über 50.000 €<br />

werden von der Direktion der <strong>SKL</strong> ausbezahlt. Das Gleiche gilt für Geldgewinne<br />

aus TV-Shows und Zeitrentengewinne. Sachgewinne werden durch die Direktion<br />

der <strong>SKL</strong> übermittelt. Den Ort der Lieferung bestimmt die Direktion. Eine Barabgeltung<br />

von Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen<br />

sind ausgeschlossen.<br />

(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einer TV-Show teilzunehmen,<br />

kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen.<br />

Vertreterkandidaten sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit<br />

besonderer Zustimmung der Direktion der <strong>SKL</strong> zulässig.<br />

(5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn ablehnt, erfolgt<br />

keine Entschädigung. An seine Stelle rückt ein als Ersatzkandidat gezogener<br />

Spielteilnehmer nach.<br />

(6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung eines Gewinns erlischt,<br />

wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Gewinnanfall geltend gemacht<br />

wird.<br />

(7) Die <strong>SKL</strong> wahrt das Spielergeheimnis.<br />

§ 7 Haftungsbestimmungen<br />

(1) Die <strong>SKL</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unverschuldete<br />

Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen, Versäumnisse von IT-, Kommunikations-<br />

und Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter Personen oder<br />

aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten<br />

einer LE/VSt oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nach § 309 Nr.7b) BGB ausgeschlossen;<br />

dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der<br />

Gesundheit oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

(2) Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der Verwahrung von<br />

Spieleinsätzen entstehen seitens des Spielteilnehmers nur gegenüber der<br />

betreffenden LE/VSt. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen einer<br />

LE/VSt, die in diesen <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen nicht vorgesehen sind,<br />

sind für die <strong>SKL</strong> nicht verbindlich.<br />

Teil B: EURO-JOKER und TRAUM-JOKER<br />

§1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />

(1) In Verbindung mit der 122. Lotterie führt die <strong>SKL</strong> vom 01.12.2007 bis<br />

31.05.2008 die Spielergänzungen EURO-JOKER und TRAUM-JOKER durch.<br />

Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde. Soweit<br />

nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil A dieser <strong>Amtlichen</strong> Lotteriebestimmungen<br />

auch für Teil B.<br />

(2) Die Teilnahme am EURO-JOKER oder am TRAUM-JOKER setzt eine Beteiligung<br />

an der 122. Lotterie der <strong>SKL</strong> voraus.<br />

(3) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern von<br />

0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum<br />

beim EURO-JOKER 784.731 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von<br />

95.112.000 €, beim TRAUM-JOKER 7.320 Gewinne im Gesamtwert von<br />

93.330.000 €. Bei einer Teilnahme über alle 6 Joker-Runden beträgt die planmäßige<br />

Gewinnausschüttungsquote beim EURO-JOKER 52,84% und beim<br />

TRAUM-JOKER 51,85%.<br />

(4) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. Sie können nur bei der<br />

LE/VSt erworben werden, bei der der Spielteilnehmer sein(e) Los(e) für die<br />

122. Lotterie erworben hat.<br />

(5) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen<br />

Joker-Spiel nicht aus.<br />

§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />

(1) Der Preis für ein Joker-Los beträgt jeweils 10,00 € pro Monat. Abweichend<br />

von der 122. Lotterie ist bei den Joker-Spielen die Teilnahme auch an<br />

einzelnen Runden möglich. Teil A § 3 Abs.3 kommt nicht zur Anwendung.<br />

(2) Teil A § 3 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen<br />

zuerst auf Lose der 122. Lotterie angerechnet werden, dann auf EURO-JOKER-<br />

Lose und schließlich auf TRAUM-JOKER-Lose.<br />

<strong>Süddeutsche</strong> <strong>Klassenlotterie</strong><br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Direktor Dr. Gerhard Rombach<br />

Bayerwaldstraße 1<br />

81737 München<br />

Tel.: 089/679 03-0<br />

Fax: 089/679 03-93<br />

E-Mail: info@skl.de<br />

Handelsregister München HRA 76230<br />

USt.-ID-Nr.: DE 129524114

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