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Amtlichen Spielplan der 125. Lotterie - SKL Süddeutsche ...

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So viele Gewinne bietet die <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong>:<br />

Jeden Tag mindestens 1 Million € – komplett o<strong>der</strong> als 1.000 x 1.000 €<br />

Am ersten Samstag je<strong>der</strong> Klasse in Millionenschritten steigen<strong>der</strong> Hauptgewinn –<br />

von 1 Million € in <strong>der</strong> 1. Klasse auf 6 Millionen € in <strong>der</strong> 6. Klasse<br />

Höchstgewinn in <strong>der</strong> 6. Klasse 16 Millionen €* bei einer Gewinnchance von 1: 2,5 Millionen<br />

Gesamtgewinnsumme: 888.555.000 €<br />

Mehr als 1,7 Millionen Einzelgewinne<br />

107 Gewinne in Millionenhöhe<br />

Trefferchance: ca. 54 % im Laufe <strong>der</strong> gesamten <strong>Lotterie</strong><br />

Juni 2009<br />

1. Klasse<br />

1.6. 1.000 x 1.000 €<br />

2.6. 1 x 1 Million €<br />

3.6. 1.000 x 1.000 €<br />

4.6. 1 x 1 Million €<br />

5.6. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 6.6.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

25.000 x 250 €<br />

7.6. 1 x 1 Million €<br />

8.6. 1.000 x 1.000 €<br />

9.6. 1 x 1 Million €<br />

10.6. 1.000 x 1.000 €<br />

11.6. 1 x 1 Million €<br />

12.6. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 13.6.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

75.000 x 125 €<br />

14.6. 1 x 1 Million €<br />

15.6. 1.000 x 1.000 €<br />

16.6. 1 x 1 Million €<br />

17.6. 1.000 x 1.000 €<br />

18.6. 1 x 1 Million €<br />

19.6. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 20.6.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

21.6. 1 x 1 Million €<br />

22.6. 1.000 x 1.000 €<br />

23.6. 1 x 1 Million €<br />

24.6. 1.000 x 1.000 €<br />

25.6. 1 x 1 Million €<br />

26.6. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 27.6.:<br />

1 x 1 Million €<br />

1 x 100.000 €<br />

1 x 50.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

28.6. 1 x 1 Million €<br />

29.6. 1.000 x 1.000 €<br />

30.6. 1 x 1 Million €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

215.277 Gewinne<br />

im Wert von<br />

61.<strong>125.</strong>000 €<br />

Juli 2009<br />

2. Klasse<br />

1.7. 1.000 x 1.000 €<br />

2.7. 1 x 1 Million €<br />

3.7. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 4.7.:<br />

1 x 2 Millionen €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

75.000 x 375 €<br />

5.7. 1 x 1 Million €<br />

6.7. 1.000 x 1.000 €<br />

7.7. 1 x 1 Million €<br />

8.7. 1.000 x 1.000 €<br />

9.7. 1 x 1 Million €<br />

10.7. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 11.7:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

12.7. 1 x 1 Million €<br />

13.7. 1.000 x 1.000 €<br />

14.7. 1 x 1 Million €<br />

15.7. 1.000 x 1.000 €<br />

16.7. 1 x 1 Million €<br />

17.7. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 18.7.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

19.7. 1 x 1 Million €<br />

20.7. 1.000 x 1.000 €<br />

21.7. 1 x 1 Million €<br />

22.7. 1.000 x 1.000 €<br />

23.7. 1 x 1 Million €<br />

24.7. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 25.7.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

26.7. 1 x 1 Million €<br />

27.7. 1.000 x 1.000 €<br />

28.7. 1 x 1 Million €<br />

29.7. 1.000 x 1.000 €<br />

30.7. 1 x 1 Million €<br />

31.7. 1.000 x 1.000 €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

242.033 Gewinne<br />

im Wert von<br />

83.075.000 €<br />

August 2009<br />

3. Klasse<br />

Samstag, den 1.8.:<br />

1 x 3 Millionen €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

100.000 x 500 €<br />

2.8. 1 x 1 Million €<br />

3.8. 1.000 x 1.000 €<br />

4.8. 1 x 1 Million €<br />

5.8. 1.000 x 1.000 €<br />

6.8. 1 x 1 Million €<br />

7.8. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 8.8.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

9.8. 1 x 1 Million €<br />

10.8. 1.000 x 1.000 €<br />

11.8. 1 x 1 Million €<br />

12.8. 1.000 x 1.000 €<br />

13.8. 1 x 1 Million €<br />

14.8. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 15.8.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

750 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

16.8. 1 x 1 Million €<br />

17.8. 1.000 x 1.000 €<br />

18.8. 1 x 1 Million €<br />

19.8. 1.000 x 1.000 €<br />

20.8. 1 x 1 Million €<br />

21.8. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 22.8.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

500 x 1.000 €<br />

25.000 x 125 €<br />

23.8. 1 x 1 Million €<br />

24.8. 1.000 x 1.000 €<br />

25.8. 1 x 1 Million €<br />

26.8. 1.000 x 1.000 €<br />

27.8. 1 x 1 Million €<br />

28.8. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 29.8.:<br />

1 x 1 Million €<br />

2 x 100.000 €<br />

2 x 50.000 €<br />

250 x 1.000 €<br />

25.000 x 125 €<br />

30.8. 1 x 1 Million €<br />

31.8. 1.000 x 1.000 €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

267.050 Gewinne<br />

im Wert von<br />

108.150.000 €<br />

September 2009<br />

4. Klasse<br />

1.9. 1 x 1 Million €<br />

2.9. 1.000 x 1.000 €<br />

3.9. 1 x 1 Million €<br />

4.9. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 5.9.:<br />

1 x 4 Millionen €<br />

6 x 100.000 €<br />

6 x 50.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

<strong>125.</strong>000 x 625 €<br />

6.9. 1 x 1 Million €<br />

7.9. 1.000 x 1.000 €<br />

8.9. 1 x 1 Million €<br />

9.9. 1.000 x 1.000 €<br />

10.9. 1 x 1 Million €<br />

11.9. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 12.9.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

13.9. 1 x 1 Million €<br />

14.9. 1.000 x 1.000 €<br />

15.9. 1 x 1 Million €<br />

16.9. 1.000 x 1.000 €<br />

17.9. 1 x 1 Million €<br />

18.9. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 19.9.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

20.9. 1 x 1 Million €<br />

21.9. 1.000 x 1.000 €<br />

22.9. 1 x 1 Million €<br />

23.9. 1.000 x 1.000 €<br />

24.9. 1 x 1 Million €<br />

25.9. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 26.9.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 125 €<br />

27.9. 1 x 1 Million €<br />

28.9. 1.000 x 1.000 €<br />

29.9. 1 x 1 Million €<br />

30.9. 1.000 x 1.000 €<br />

Oktober 2009<br />

5. Klasse<br />

1.10. 1 x 1 Million €<br />

2.10. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 3.10.:<br />

1 x 5 Millionen €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

150.000 x 750 €<br />

4.10. 1 x 1 Million €<br />

5.10. 1.000 x 1.000 €<br />

6.10. 1 x 1 Million €<br />

7.10. 1.000 x 1.000 €<br />

8.10. 1 x 1 Million €<br />

9.10. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 10.10.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 200 €<br />

11.10. 1 x 1 Million €<br />

12.10. 1.000 x 1.000 €<br />

13.10. 1 x 1 Million €<br />

14.10. 1.000 x 1.000 €<br />

15.10. 1 x 1 Million €<br />

16.10. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 17.10.:<br />

1 x 1 Million €<br />

8 x 100.000 €<br />

8 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

50.000 x 200 €<br />

18.10. 1 x 1 Million €<br />

19.10. 1.000 x 1.000 €<br />

20.10. 1 x 1 Million €<br />

21.10. 1.000 x 1.000 €<br />

22.10. 1 x 1 Million €<br />

23.10. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 24.10.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

5 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

25.000 x 200 €<br />

25.10. 1 x 1 Million €<br />

26.10. 1.000 x 1.000 €<br />

27.10. 1 x 1 Million €<br />

28.10. 1.000 x 1.000 €<br />

29.10. 1 x 1 Million €<br />

30.10. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 31.10.:<br />

1 x 1 Million €<br />

4 x 100.000 €<br />

4 x 50.000 €<br />

5 x 25.000 €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

25.000 x 200 €<br />

* Die Gewinnchance für den Höchstgewinn von 16 Millionen € beträgt 1: 2,5 Mio.<br />

Ihr maximales fi nanzielles Verlustrisiko ist <strong>der</strong> Loseinsatz.<br />

Jeden Tag 10 Autos + 30 Reisen!<br />

Gesamtwert in <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong> laut Preisempfehlungen <strong>der</strong> Hersteller/Anbieter: 93.330.000 €<br />

1 BMW 635d Cabrio im Wert von 90.000 €<br />

3 Mercedes-Benz E 220 CDI Blue EFFICIENCY im Wert von je 45.000 €<br />

6 VW Golf Trendline 2,0 l TDI im Wert von je 22.500 €<br />

Täglich zu gewinnen!<br />

30 Traumreisen im Wert von je 5.000 €<br />

inkl. 500 € Taschengeld<br />

Nur 10 € extra pro Monat.<br />

Die Gewinnchance für den Höchstgewinn beim TRAUM-JOKER (Auto im Wert von 90.000 €) beträgt<br />

1: 16.394. Ihr maximales fi nanzielles Verlustrisiko ist <strong>der</strong> Loseinsatz.<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

293.097 Gewinne<br />

im Wert von<br />

139.875.000 €<br />

DOPPELCHANCE<br />

1.000 x 1.000 €<br />

319.122 Gewinne<br />

im Wert von<br />

189.300.000 €<br />

Jeden Tag Renten zu gewinnen!<br />

Insgesamt 791.931 Gewinne im Gesamtwert von 93.960.000 €<br />

November 2009<br />

6. Klasse<br />

1.11. 1 x 1 Million €<br />

2.11. 1.000 x 1.000 €<br />

3.11. 1 x 1 Million €<br />

4.11. 1.000 x 1.000 €<br />

5.11. 1 x 1 Million €<br />

6.11. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 7.11.:<br />

1 x 6 Millionen €<br />

25 x 100.000 €<br />

25 x 50.000 €<br />

25 x 25.000 €<br />

2.500 x 1.000 €<br />

250.000 x 750 €<br />

8.11. 1 x 1 Million €<br />

9.11. 1.000 x 1.000 €<br />

10.11. 1 x 1 Million €<br />

11.11. 1.000 x 1.000 €<br />

12.11. 1 x 1 Million €<br />

13.11. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 14.11.:<br />

1 x 1 Million €<br />

5 x 100.000 €<br />

5 x 50.000 €<br />

5 x 25.000 €<br />

2.500 x 1.000 €<br />

50.000 x 750 €<br />

15.11. 1 x 1 Million €<br />

16.11. 1.000 x 1.000 €<br />

17.11. 1 x 1 Million €<br />

18.11. 1.000 x 1.000 €<br />

19.11. 1 x 1 Million €<br />

20.11. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 21.11.:<br />

1 x 1 Million €<br />

10 x 100.000 €<br />

10 x 50.000 €<br />

10 x 25.000 €<br />

1.500 x 1.000 €<br />

50.000 x 200 €<br />

22.11. 1 x 1 Million €<br />

23.11. 1.000 x 1.000 €<br />

24.11. 1 x 1 Million €<br />

25.11. 1.000 x 1.000 €<br />

26.11. 1 x 1 Million €<br />

27.11. 1.000 x 1.000 €<br />

Samstag, den 28.11.:<br />

16<br />

Millionen € *<br />

und 1 x 1 Million €<br />

29.11. 1 x 1 Million €<br />

30.11. 1.000 x 1.000 €<br />

SUPER-<br />

DOPPELCHANCE<br />

1 x 1 MILLION €<br />

1.000 x 1.000 €<br />

370.639 Gewinne<br />

im Wert von<br />

301.500.000 €<br />

339 EURO-JOKER-Renten:<br />

Jeden Tag 1 x 1.200 € Rente pro Monat<br />

Jeden Sonntag 5 x 1.000 € Rente pro Monat<br />

Jeden letzten Sonntag im Monat 1 x 5.000 € Rente pro Monat<br />

Jeden übrigen Sonntag 1 x 2.000 € Rente pro Monat<br />

(10 Jahre lang; Renten-Gesamtgewinnsumme: 50.352.000 €)<br />

791.592 Geldgewinne:<br />

Jede Stunde 1 x 5.000 €<br />

Jeden Sonntag 30.000 x 20 €<br />

Jeden letzten<br />

Sonntag im Monat 1.200 x 840 €<br />

(Gesamtgewinnsumme: 43.608.000 €)<br />

Nur 10 € extra pro Monat.<br />

Die Gewinnchance für den Höchstgewinn beim EURO-JOKER (5.000 € Monatsrente für 10 Jahre)<br />

1: 500.000. Ihr maximales fi nanzielles Verlustrisiko ist <strong>der</strong> Loseinsatz.


Amtlicher Am <strong>Spielplan</strong> für die <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong><br />

vom 1. Juni bis 30. November 2009<br />

So viele Gewinne bietet die <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong>:<br />

Zur Teilnahme wird ein gültiges Los für die <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> benötigt. Die Lose können<br />

als ganze Lose o<strong>der</strong> als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Der Einsatz für<br />

ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab <strong>der</strong> 1. Klasse 125 € pro Monat, für den<br />

einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />

Bei einer limitierten Aufl age von 2.500.000 Losnummern werden 1.707.278 Einzelgewinne im<br />

Gesamtwert von 888.555.000 € ausgespielt – staatlich garantiert von den Län<strong>der</strong>n Baden-<br />

Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />

Vom 1. Juni bis zum 30. November 2009 wird jeden Tag mindestens 1 Million € aus ge spielt –<br />

entwe<strong>der</strong> in Form von 1 x 1 Million € o<strong>der</strong> 1.000 x 1.000 €. Dabei steigt jeden ersten Samstag<br />

im Monat <strong>der</strong> Top-Gewinn um 1 Million € bis auf 6 Millionen €. Der Spitzengewinn beträgt<br />

16 Millionen €. Die Gewinnchance auf den Spitzengewinn beträgt 1: 2,5 Mio. Ihr maximales<br />

fi n an zielles Verlustrisiko ist <strong>der</strong> Loseinsatz.<br />

Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihrem Anteils -<br />

wert: ganze Lose = 100 %, Losanteile = je 10 %. Bei Teilnahme an allen 6 Klassen liegt die<br />

Chance auf einen Gewinn bei 1: 1,85 – statistisch kann also mehr als jede zweite Losnummer<br />

im Verlauf <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong> gewinnen.<br />

Doppelchance:<br />

Am Ende je<strong>der</strong> Klasse gibt es für die Spielteilnehmer, auf <strong>der</strong>en Losnummern in diesem Monat<br />

kein Gewinn gefallen ist, eine beson<strong>der</strong>e Zusatzziehung: die <strong>SKL</strong>-„Doppelchance-Ziehung“, bei<br />

<strong>der</strong> noch einmal 1.000 x 1.000 € ausgespielt werden. Und am Ende <strong>der</strong> 6. Klasse kommt noch<br />

eine Extra-Million obendrauf!<br />

AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN<br />

Die <strong>Süddeutsche</strong> Klassenlotterie (im Nachfolgenden <strong>SKL</strong>)<br />

ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mün -<br />

chen. Träger sind die Län<strong>der</strong> Baden-Württemberg, Bayern,<br />

Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.<br />

Teil A: <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> <strong>der</strong> <strong>SKL</strong><br />

§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />

(1) Die Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> richtet sich ausschließlich<br />

nach dem <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> und diesen <strong>Amtlichen</strong><br />

<strong>Lotterie</strong>bestimmungen.<br />

(2) Die <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> beginnt am 01.06.2009 und läuft über<br />

sechs Monate bis zum 30.11.2009. Je<strong>der</strong> Monat ist eine<br />

Klasse. Die Anzahl <strong>der</strong> Gewinne und die Höhe <strong>der</strong> Gewinnsumme<br />

steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird<br />

ein gültiges Los <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> benötigt.<br />

(3) Die Losaufl age umfasst 2,5 Millionen Losnummern von<br />

0.000.001 bis 2.500.000. Auf diese Losnummern entfallen<br />

im Spielzeitraum <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> 1.707.218 Einzelgewinne<br />

mit einer Gewinnsumme von 883.025.000 € und zusätzlich<br />

aus Shows o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ziehungen bis zu 60 Gewinne mit<br />

einer Gewinnsumme bis zu 5.530.000 €. Die planmäßige<br />

Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme<br />

über alle 6 Klassen 51,26 %.<br />

(4) Die Lose können als ganze Lose o<strong>der</strong> als Losanteile im<br />

Wert von je 10 % erworben werden. Die Losanteile sind pro<br />

Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert<br />

(Anteilsbezeichnungen). Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen<br />

Ge winnbeträge beziehen sich stets auf ein<br />

ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig.<br />

(5) Lose gibt es in verschiedenen Formen: a) als „Original-<br />

Lose“: Diese enthalten die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en);<br />

b) als „Los-Zertifi kate“: Hier können mehrere<br />

gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen<br />

zusammengefasst sein.<br />

(6) Der Loseverkauf erfolgt durch Staatliche <strong>Lotterie</strong>einnahmen<br />

(LE) und Amtliche Verkaufsstellen (VSt) im Namen<br />

und für Rechnung <strong>der</strong> <strong>SKL</strong>. Die Abgabe von Losen an<br />

Spielgemeinschaften, die sich gewerblicher Spielvermittler<br />

im Sinne von § 19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen,<br />

erfolgt ausschließlich durch die Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> und<br />

richtet sich nach beson<strong>der</strong>en Abgabebedingungen, die<br />

von <strong>der</strong> Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> angefor<strong>der</strong>t werden können.<br />

(7) Mit <strong>der</strong> Versendung eines Loses unterbreitet die LE/VSt<br />

ein bindendes Verkaufsangebot; die rechtzeitige Zahlung gilt<br />

als Annahme dieses Angebots. Der Spielvertrag wird zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>SKL</strong> und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er<br />

kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig<br />

bezahlt (siehe auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in <strong>der</strong> Datenbank<br />

<strong>der</strong> Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> als gewinnberechtigt gespeichert<br />

ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen<br />

wird (§ 2 ALB). Ein Vertragsangebot steht unter <strong>der</strong><br />

aufschiebenden Bedingung die ses Nachweises.<br />

(8) Die Lose werden in <strong>der</strong> Regel für jede Klasse geson<strong>der</strong>t<br />

ausgegeben. Die betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer<br />

rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Los (bzw. die<br />

von ihm gespielte Anzahl Lose) mit <strong>der</strong> gleichen Losnummer<br />

und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in <strong>der</strong> aktuell<br />

gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 4 Abs. 1). Entsprechend<br />

soll sie dem Spielteilnehmer auch die erneute Beteiligung<br />

an <strong>der</strong> nachfolgenden 126. <strong>Lotterie</strong> <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> anbieten.<br />

Die Annahme <strong>der</strong> Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.<br />

(9) Das in einer <strong>Amtlichen</strong> Verkaufsstelle beschäftigte<br />

Perso nal ist in dieser Verkaufsstelle von <strong>der</strong> Spielteilnahme<br />

ausgeschlossen.<br />

(10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />

(§ 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB).<br />

(11) Der Spielteilnehmer hat dem <strong>Lotterie</strong>einnehmer Verän<strong>der</strong>ungen<br />

des Namens, <strong>der</strong> Adresse o<strong>der</strong> beim Konto<br />

unverzüglich mitzuteilen. Schäden o<strong>der</strong> Nachteile, die auf<br />

einer schuldhaften Verletzung dieser Pfl icht beruhen, sind<br />

vom Spielteilnehmer zu tragen.<br />

§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Min<strong>der</strong>jähriger<br />

(1) Die Teilnahme von Min<strong>der</strong>jährigen an öffentlichen Glücks-<br />

spielen ist gesetzlich verboten. Spielverträge, die gegen dieses<br />

Teilnahmeverbot verstoßen sind nach § 134 BGB nichtig.<br />

Je<strong>der</strong> Spielinteressent ist verpfl ichtet, bei <strong>der</strong> Bestellung<br />

von Losen wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum,<br />

seinen Namen und seine Adresse zu erteilen. Ohne<br />

diese Angaben ist eine Spielteilnahme nicht möglich.<br />

(2) In Erfüllung ihrer gesetzlichen Pfl icht, das Teilnahmeverbot<br />

Min<strong>der</strong>jähriger sicherzustellen, setzt die <strong>SKL</strong> anerkannte<br />

Verfahren zur Altersverifi kation u.a. gem. den<br />

Richt linien <strong>der</strong> Kom mis sion für Jugendmedienschutz ein.<br />

Aus schließlich zum Zwecke <strong>der</strong> Verifi zierung <strong>der</strong> Altersangabe<br />

werden Name, Anschrift und Geburtsdatum an die Schufa<br />

und/o<strong>der</strong> an die für den Spielinteressenten zuständige Mel<strong>der</strong>egisterbehörde<br />

über mittelt. Die Schufa prüft diese Angaben<br />

und übermittelt den Grad <strong>der</strong> Übereinstimmung mit den bei<br />

ihr gespeicherten Personaldaten an die anfragende Stelle<br />

zurück. Anhand die ses Ergebnisses kann erkannt werden, ob<br />

ein Spielinteressent an <strong>der</strong> angegebenen Anschrift im Datenbestand<br />

<strong>der</strong> Schufa gespeichert und über 18 Jahre alt ist. Ein<br />

weiterer Datenaustausch o<strong>der</strong> auch eine Bonitätsprüfung<br />

fi nden nicht statt. Die Schufa speichert aus Nachweisgründen<br />

allein die Tatsache <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Adresse. Weitere<br />

Informationen fi nden Sie unter www.Schufa.de.<br />

(3) Kann die Altersverifi kation nicht durch das in Absatz 2<br />

geschil<strong>der</strong>te Verfahren erbracht werden, wird <strong>der</strong> Spielinteressent<br />

hierüber unverzüglich informiert. Der Spielinteressent<br />

kann in diesem Fall den Nachweis seiner Volljährigkeit durch<br />

Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen.<br />

(4) Erfolgt <strong>der</strong> Erwerb von Losen im persönlichen Kontakt,<br />

sind Amtliche Verkaufsstellen und <strong>Lotterie</strong>einnahmen in<br />

Zweifelsfällen zur Sicherstellung des Teilnahmeverbotes<br />

Min<strong>der</strong> jähriger berechtigt und verpfl ichtet, die Vorlage<br />

eines amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.<br />

§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />

(1) Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung<br />

ab <strong>der</strong> 1. Klasse 125 € pro Monat, für jeden<br />

einzelnen Losanteil also 12,50 € pro Monat.<br />

(2) Ein Los ist ab <strong>der</strong> ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt,<br />

wenn <strong>der</strong> fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser<br />

Klasse in voller Höhe bei <strong>der</strong> LE/VSt eingegangen ist bzw. ihrem<br />

Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon Kenntnis<br />

erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeitig bezahlt,<br />

wenn <strong>der</strong> Spielteilnehmer über ein seiner Verfügungsmacht<br />

unterliegendes Konto einen Abbuchungsauftrag erteilt o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> LE/VSt Einzugsermächtigung einräumt, es sei denn, die<br />

Durchführung des Lastschriftverfahrens scheitert o<strong>der</strong> verzö<br />

gert sich aus Gründen, die <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong>einnehmer nicht<br />

zu ver treten hat. Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.<br />

(3) Für Lose, die erst nach Beginn <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong> erworben<br />

werden, ist <strong>der</strong> Lospreis sowohl <strong>der</strong> laufenden Klasse als<br />

auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu<br />

entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 4 Abs. 2).<br />

(4) Hat <strong>der</strong> Spielteilnehmer <strong>der</strong> LE/VSt eine Einzugsermächtigung<br />

eingeräumt, so ist er nur dann gewinnberechtigt,<br />

wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene<br />

Klassen, nicht nachträglich wi<strong>der</strong>sprochen wurde.<br />

Dies gilt entsprechend für Kreditkarten.<br />

(5) Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot<br />

nicht mehr gebunden. Nimmt sie die Zahlung dennoch<br />

an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab<br />

dem auf die Annahme folgenden Tag.<br />

(6) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern<br />

und/o<strong>der</strong> mehreren Losanteilen an <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong> teilnehmen<br />

will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes:<br />

Unvollständige Zahlungen und/o<strong>der</strong> Restguthaben, die einem<br />

Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen<br />

könnten, werden (vorbehaltlich einer an<strong>der</strong>en Bestimmung<br />

durch den Spielteilnehmer) folgen<strong>der</strong>maßen angerechnet:<br />

a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen (in<br />

absteigen<strong>der</strong> Rangfolge), c) auf Lose mit nur einem Losanteil.<br />

Bei mehreren Losen <strong>der</strong> gleichen Wertigkeit gilt das Los<br />

mit <strong>der</strong> jeweils niedrigsten Losnummer als bezahlt.<br />

(7) Auslagen für die Zusendung <strong>der</strong> Lose und <strong>der</strong> <strong>Amtlichen</strong><br />

Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Die Amtliche<br />

Gewinnliste kann auch als Bestandteil einer Kundenzeit-<br />

60 Gewinne:<br />

1 x 5 Mio. €<br />

13 x 30.000 €<br />

16 x 5.000 €<br />

30 x 2.000 €<br />

Gewinnbekanntgabe:<br />

Internet: www.skl.de<br />

Videotext: ARD S. 586, ZDF S. 562, RTL S. 318<br />

Amtliche Gewinnlisten <strong>der</strong> <strong>SKL</strong><br />

Persönliche Benachrichtigung durch Ihre <strong>Lotterie</strong>einnahme<br />

Spiel mit Vernunft<br />

Wenn Spielen zum Problem wird, sind wir für Sie da: Informationen über Spielsucht<br />

finden Sie unter www.skl.de o<strong>der</strong> 0800 - 2 46 81 35 (kostenlos für alle Anrufe aus dem<br />

Inland). <strong>SKL</strong>-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.<br />

Ihr Weg zum Glück:<br />

schrift veröffentlicht werden. Eine LE/VSt kann mit dem<br />

Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei<br />

ist klarzustellen, welche Leistungen neben <strong>der</strong> Zusendung<br />

<strong>der</strong> <strong>Amtlichen</strong> Gewinnliste damit abgegolten werden.<br />

§ 4 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung<br />

(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats<br />

einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5<br />

mit dem Ende dieses Monats aus <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> aus. In<br />

<strong>der</strong> 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten<br />

Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des<br />

zweiten Samstags wie<strong>der</strong>um an dem darauf folgenden<br />

Freitag aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie bereits<br />

gewonnen haben – bleiben bis zum Ende <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong><br />

am 30.11.2009 im Spiel.<br />

(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer<br />

weiter an <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong> teilnehmen kann, soll ihm<br />

seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen<br />

Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden<br />

Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist<br />

grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die<br />

Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer frei. Ein<br />

angenommenes Folgelos nimmt bereits ab <strong>der</strong> nächsten<br />

Samstagsziehung <strong>der</strong> laufenden Klasse teil.<br />

(3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung je<strong>der</strong> Klasse<br />

fi ndet eine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“)<br />

statt. Gewinnberechtigt sind dabei die Losnummern, die zu<br />

diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden sind<br />

(siehe auch Abs. 1) und für die in <strong>der</strong> jeweiligen Klasse, in<br />

<strong>der</strong> die Ziehung stattfi ndet, noch kein Gewinn in <strong>der</strong> <strong>Lotterie</strong><br />

ermittelt worden ist. Lose, auf die als Gewinn die Chance<br />

zur Teilnahme als Kandidat an einer Show o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ziehung<br />

(siehe auch § 6 Abs. 4) bzw. ein Gewinn in einer<br />

Show o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ziehung gefallen ist, sind bei <strong>der</strong> Zusatzziehung<br />

gewinnberechtigt.<br />

§ 5 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung<br />

(1) Die Gewinnzahlen werden in <strong>der</strong> Regel mit Ziffernkugeln<br />

und Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende Ziehungsver<br />

fahren können angewendet werden, sofern das Zufallsprinzip<br />

gewährleistet bleibt.<br />

(2) Alle Ziehungen sind öffentlich und fi nden unter amtlicher<br />

Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden<br />

von <strong>der</strong> Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.<br />

Soweit eine Show nicht stattfi nden kann, wird eine<br />

Er satzziehung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu werden<br />

von <strong>der</strong> Direktion festgelegt.<br />

(3) Für die Durchführung <strong>der</strong> Ziehungen im Einzelnen ist die<br />

von <strong>der</strong> Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> herausgegebene Ziehungsordnung<br />

in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend.<br />

(4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich<br />

festgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich.<br />

Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet die Direktion<br />

<strong>der</strong> <strong>SKL</strong> endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges.<br />

(5) Je<strong>der</strong> Gewinner wird unverzüglich von seiner LE/VSt<br />

schriftlich benachrichtigt. Außerdem werden alle gezogenen<br />

Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse in monatlich<br />

erscheinenden <strong>Amtlichen</strong> Gewinnlisten veröffentlicht.<br />

§ 6 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall<br />

(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die<br />

Rücksendung <strong>der</strong> formellen Auszahlungsverfügung, die <strong>der</strong><br />

Gewinnbenachrichtigung durch die LE/VSt beiliegt. Wird ein<br />

Originallos vorgelegt, befreit die Leistung an den Losinhaber.<br />

(2) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge<br />

bis einschließlich 50.000 € werden dem Spielteilnehmer<br />

auf Wunsch von seiner betreuenden LE/VSt unverzüglich<br />

ausbezahlt o<strong>der</strong> dem Spielteilnehmer auf seinem<br />

Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Lospreis für<br />

nachfolgende Klassen sowie ggf. Folgelose verrechnet.<br />

(3) Die im <strong>Amtlichen</strong> <strong>Spielplan</strong> ausgewiesenen Gewinnbeträge<br />

über 50.000 € werden von <strong>der</strong> Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong><br />

ausbezahlt. Das Gleiche gilt für Geldgewinne aus Shows<br />

o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ziehungen und Zeitrentengewinne. Sachgewinne<br />

werden durch die Direktion <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> übermittelt.<br />

Den Ort <strong>der</strong> Lieferung be stimmt die Direktion. Eine Barabgeltung<br />

von Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von<br />

Zeitrentengewinnen sind ausgeschlossen.<br />

(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einer<br />

Show o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ziehung teilzunehmen, kann grundsätzlich<br />

nur <strong>der</strong> Spiel teilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen.<br />

Vertreter kandidaten sind nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen mit beson<strong>der</strong>er Zustimmung <strong>der</strong> Direktion<br />

<strong>der</strong> <strong>SKL</strong> zulässig.<br />

(5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn<br />

ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt<br />

ein als Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach.<br />

(6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung eines<br />

Gewinns erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten<br />

nach Gewinnanfall geltend gemacht wird.<br />

(7) Die <strong>SKL</strong> wahrt das Spielergeheimnis.<br />

§ 7 Haftungsbestimmungen<br />

(1) Die <strong>SKL</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere<br />

Gewalt, unverschuldete Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen,<br />

Versäumnisse von IT-, Kommunikations- und<br />

Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter<br />

Personen o<strong>der</strong> aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten<br />

hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird die<br />

Haftung für schuldhaftes o<strong>der</strong> fahrlässiges Verhalten einer<br />

LE/VSt o<strong>der</strong> sonstiger Erfüllungsgehilfen nach § 309 Nr. 7 b)<br />

BGB ausgeschlossen; dies gilt nicht in Fällen <strong>der</strong> Ver letzung<br />

des Lebens, des Körpers, <strong>der</strong> Gesundheit o<strong>der</strong> in den<br />

Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

(2) Rechte und Pfl ichten aus <strong>der</strong> Vorauszahlung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Verwahrung von Spieleinsätzen entstehen seitens des<br />

Spielteilnehmers nur gegenüber <strong>der</strong> betreffenden LE/VSt.<br />

Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen einer<br />

LE/VSt, die in diesen <strong>Amtlichen</strong> <strong>Lotterie</strong>bestimmungen<br />

nicht vorgesehen sind, sind für die <strong>SKL</strong> nicht verbindlich.<br />

Teil B: EURO-JOKER und TRAUM-JOKER<br />

§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen<br />

(1) In Verbindung mit <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> führt die <strong>SKL</strong> vom<br />

01.06.2009 bis 30.11.2009 die Spielergänzungen EURO-<br />

JOKER und TRAUM-JOKER durch. Je<strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>monat<br />

ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde. Soweit<br />

nachstehend nichts an<strong>der</strong>es festgelegt ist, gilt Teil A dieser<br />

<strong>Amtlichen</strong> <strong>Lotterie</strong>bestimmungen auch für Teil B.<br />

(2) Die Teilnahme am EURO-JOKER o<strong>der</strong> am TRAUM-JOKER<br />

setzt eine Beteiligung an <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> <strong>der</strong> <strong>SKL</strong> voraus.<br />

(3) Die Losaufl agen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern<br />

von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern<br />

entfallen im Spielzeitraum beim EURO-JOKER 791.931<br />

Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 93.960.000 €,<br />

beim TRAUM-JOKER 7.320 Gewinne im Gesamtwert von<br />

93.330.000 €. Bei einer Teilnahme über alle 6 Joker-Runden<br />

beträgt die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beim<br />

EURO-JOKER 52,20 % und beim TRAUM-JOKER 51,85 %.<br />

(4) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. Sie können<br />

nur bei <strong>der</strong> LE/VSt erworben werden, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Spielteilnehmer<br />

sein(e) Los(e) für die <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> erworben hat.<br />

(5) Gewinnlose scheiden von <strong>der</strong> weiteren Teilnahme an<br />

dem jeweiligen Joker- Spiel nicht aus.<br />

§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten<br />

(1) Der Preis für ein Joker-Los beträgt jeweils 10 € pro<br />

Monat. Abweichend von <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> ist bei den Joker-Spielen<br />

die Teilnahme auch an einzelnen Runden<br />

möglich. Teil A § 3 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung.<br />

(2) Teil A § 3 Abs. 6 gilt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass unvollständige<br />

Zahlungen zuerst auf Lose <strong>der</strong> <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> angerechnet<br />

werden, dann auf EURO-JOKER-Lose und schließlich<br />

auf TRAUM-JOKER-Lose.<br />

<strong>Süddeutsche</strong> Klassenlotterie<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Direktor Dr. Gerhard Rombach<br />

Bayerwaldstraße 1<br />

81737 München<br />

Tel.: 089 / 67903-0<br />

Fax: 089 / 67903-93<br />

E-Mail: info@skl.de<br />

Handelsregister München HRA 76230<br />

USt.-ID-Nr.: DE 129524114<br />

„Jubiläumsziehung mit<br />

5 Millionen €<br />

Hauptgewinn!“<br />

Ihre <strong>125.</strong> <strong>Lotterie</strong> feiert die <strong>SKL</strong> mit einer Jubiläumsziehung<br />

unter allen Mitspielern. Dabei werden insgesamt 60 Gewinne<br />

im Gesamtwert von 5.530.000 € ausgespielt.<br />

Alle Gewinne aus <strong>der</strong> Jubiläumsziehung werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen<br />

entsprechend ihrem Anteilswert (ganze Lose = 100 %, Losanteile = je 10 %).

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