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„Geschockt" über das Vorgehen der Medien - Sozialdienst kath ...

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Kommentar<br />

Unfair und<br />

verletzend<br />

Dass die Vermieterin den Schaden<br />

hat, ist unbestritten. Dass sie<br />

versucht, jemanden haftbar zu<br />

machen, um nicht selbst auf den<br />

Kosten hängen zu bleiben, ist<br />

absolut nachvollziehbar. Dass sie<br />

aber diesen Versuch jetzt mit Hilfe<br />

öffentlichen Drucks auf dem Rücken<br />

des SkF und insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf dem des Betreuers austrägt, ist<br />

nicht fair. Noch unfairer ist <strong>der</strong><br />

Umgang verschiedener <strong>Medien</strong><br />

mit dem SkF und dem Betreuer.<br />

Ohne Terminabsprache o<strong>der</strong><br />

Anmeldung schneit ein<br />

Kamera-Team mit <strong>der</strong><br />

Vermieterin in die Räume des<br />

<strong>Sozialdienst</strong>es. In Räume, in denen<br />

sich Menschen aufhalten, die in<br />

verschiedenen Lebenslagen Hilfe<br />

brauchen und diese geschützt<br />

bekommen sollen. Das Büro des<br />

betroffenen Betreuers wird mit<br />

laufen<strong>der</strong> Kamera „gestürmt". Der<br />

völlig <strong>über</strong>rumpelte<br />

Sozialarbeiter soll sich aus dem<br />

Stand äußern. Er will aber nichts<br />

sagen, er will seinen Klienten<br />

schützen. Viele Dinge, die seiner<br />

eigenen Verteidigung dienlich sein<br />

könnten, würden die Schweigepflicht<br />

verletzen. Denn es geht<br />

bei allem verständlichen Arger um<br />

die Wohnung hier auch um die<br />

Persönlichkeitsrechte eines<br />

kranken Mannes, dessen<br />

Hinterlassenschaften in diesen<br />

Tagen bundesweit auf den<br />

Mattscheiben zu begaffen sind.<br />

Die Privatsphäre des Mannes wird<br />

verletzt: und <strong>das</strong> nicht allein durch<br />

Bil<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch,<br />

weil Details seiner Kranken- und<br />

Lebensgeschichte öffentlich<br />

gemacht werden.<br />

Auch wenn diesem Mann vom<br />

Gericht eine Betreuung zur Seite<br />

gestellt wurde, sind nach dem<br />

Gesetz <strong>der</strong> Willen und die<br />

Lebensweise des Betroffenen zu<br />

respektieren. Er ist weiter ein<br />

selbstständig r e c h t s fähig<br />

h and el n d e r Mensch. Das mag<br />

angesichts des Chaos, <strong>das</strong> <strong>der</strong><br />

Mann angerichtet hat,<br />

merkwürdig und nicht<br />

nachvollziehbar klingen — es ist<br />

aber so. Nichts an<strong>der</strong>es als seine<br />

gesetzliche Vorgabe hat <strong>der</strong><br />

Betreuer befolgt — und parallel<br />

dazu versucht, durch <strong>das</strong><br />

Beauftragen des „Betreuten<br />

Wohnens" den Prozess des<br />

Verkommens <strong>der</strong> Wohnräume zu<br />

stoppen. Aber <strong>das</strong> ist kein leichtes<br />

Unterfangen, wenn <strong>der</strong> Betroffene<br />

nicht mitarbeitet, die Wohnung<br />

schließlich gar nicht mehr<br />

öffnet, auch wenn er in an<strong>der</strong>en<br />

Fragen Hilfe annimmt und den<br />

SkF regelmäßig weiter aufsucht.<br />

Ohne konkrete Gefährdung des<br />

Lebens wird niemand<br />

zwangsweise in die Psychiatrie<br />

eingewiesen. Mit <strong>der</strong> Einführung<br />

des Betreuungsgesetzes wurde die<br />

Entmündigung gestrichen. Die<br />

Handlungsmöglichkeiten sind sehr<br />

eingeschränkt.<br />

Der Zustand <strong>der</strong> Werler Wohnung<br />

ist lei<strong>der</strong> kein Einzelfall. Das ist<br />

traurig, aber wahr. Leidtragende<br />

sind neben den Erkrankten immer<br />

auch die Vermieter, die<br />

meistens auf den hohen Kosten<br />

sitzen bleiben. In diesem Fall soll<br />

<strong>der</strong> Betreuer des SkF als Schuldiger<br />

ausgemacht werden, damit Geld<br />

fließt. Letztlich wird wohl <strong>das</strong><br />

Gericht klären, ob <strong>der</strong> SkF Schuld<br />

trägt. Aber zuvor sollten sich<br />

<strong>Medien</strong> nicht schuldig machen,<br />

indem sie einen Betreuer<br />

öffentlich an den Pranger stellen,<br />

weil er die Privatsphäre und die<br />

Rechte seines Klienten geschützt<br />

hat. EVA THOMALLA

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