„Geschockt" über das Vorgehen der Medien - Sozialdienst kath ...
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Kommentar<br />
Unfair und<br />
verletzend<br />
Dass die Vermieterin den Schaden<br />
hat, ist unbestritten. Dass sie<br />
versucht, jemanden haftbar zu<br />
machen, um nicht selbst auf den<br />
Kosten hängen zu bleiben, ist<br />
absolut nachvollziehbar. Dass sie<br />
aber diesen Versuch jetzt mit Hilfe<br />
öffentlichen Drucks auf dem Rücken<br />
des SkF und insbeson<strong>der</strong>e<br />
auf dem des Betreuers austrägt, ist<br />
nicht fair. Noch unfairer ist <strong>der</strong><br />
Umgang verschiedener <strong>Medien</strong><br />
mit dem SkF und dem Betreuer.<br />
Ohne Terminabsprache o<strong>der</strong><br />
Anmeldung schneit ein<br />
Kamera-Team mit <strong>der</strong><br />
Vermieterin in die Räume des<br />
<strong>Sozialdienst</strong>es. In Räume, in denen<br />
sich Menschen aufhalten, die in<br />
verschiedenen Lebenslagen Hilfe<br />
brauchen und diese geschützt<br />
bekommen sollen. Das Büro des<br />
betroffenen Betreuers wird mit<br />
laufen<strong>der</strong> Kamera „gestürmt". Der<br />
völlig <strong>über</strong>rumpelte<br />
Sozialarbeiter soll sich aus dem<br />
Stand äußern. Er will aber nichts<br />
sagen, er will seinen Klienten<br />
schützen. Viele Dinge, die seiner<br />
eigenen Verteidigung dienlich sein<br />
könnten, würden die Schweigepflicht<br />
verletzen. Denn es geht<br />
bei allem verständlichen Arger um<br />
die Wohnung hier auch um die<br />
Persönlichkeitsrechte eines<br />
kranken Mannes, dessen<br />
Hinterlassenschaften in diesen<br />
Tagen bundesweit auf den<br />
Mattscheiben zu begaffen sind.<br />
Die Privatsphäre des Mannes wird<br />
verletzt: und <strong>das</strong> nicht allein durch<br />
Bil<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch,<br />
weil Details seiner Kranken- und<br />
Lebensgeschichte öffentlich<br />
gemacht werden.<br />
Auch wenn diesem Mann vom<br />
Gericht eine Betreuung zur Seite<br />
gestellt wurde, sind nach dem<br />
Gesetz <strong>der</strong> Willen und die<br />
Lebensweise des Betroffenen zu<br />
respektieren. Er ist weiter ein<br />
selbstständig r e c h t s fähig<br />
h and el n d e r Mensch. Das mag<br />
angesichts des Chaos, <strong>das</strong> <strong>der</strong><br />
Mann angerichtet hat,<br />
merkwürdig und nicht<br />
nachvollziehbar klingen — es ist<br />
aber so. Nichts an<strong>der</strong>es als seine<br />
gesetzliche Vorgabe hat <strong>der</strong><br />
Betreuer befolgt — und parallel<br />
dazu versucht, durch <strong>das</strong><br />
Beauftragen des „Betreuten<br />
Wohnens" den Prozess des<br />
Verkommens <strong>der</strong> Wohnräume zu<br />
stoppen. Aber <strong>das</strong> ist kein leichtes<br />
Unterfangen, wenn <strong>der</strong> Betroffene<br />
nicht mitarbeitet, die Wohnung<br />
schließlich gar nicht mehr<br />
öffnet, auch wenn er in an<strong>der</strong>en<br />
Fragen Hilfe annimmt und den<br />
SkF regelmäßig weiter aufsucht.<br />
Ohne konkrete Gefährdung des<br />
Lebens wird niemand<br />
zwangsweise in die Psychiatrie<br />
eingewiesen. Mit <strong>der</strong> Einführung<br />
des Betreuungsgesetzes wurde die<br />
Entmündigung gestrichen. Die<br />
Handlungsmöglichkeiten sind sehr<br />
eingeschränkt.<br />
Der Zustand <strong>der</strong> Werler Wohnung<br />
ist lei<strong>der</strong> kein Einzelfall. Das ist<br />
traurig, aber wahr. Leidtragende<br />
sind neben den Erkrankten immer<br />
auch die Vermieter, die<br />
meistens auf den hohen Kosten<br />
sitzen bleiben. In diesem Fall soll<br />
<strong>der</strong> Betreuer des SkF als Schuldiger<br />
ausgemacht werden, damit Geld<br />
fließt. Letztlich wird wohl <strong>das</strong><br />
Gericht klären, ob <strong>der</strong> SkF Schuld<br />
trägt. Aber zuvor sollten sich<br />
<strong>Medien</strong> nicht schuldig machen,<br />
indem sie einen Betreuer<br />
öffentlich an den Pranger stellen,<br />
weil er die Privatsphäre und die<br />
Rechte seines Klienten geschützt<br />
hat. EVA THOMALLA