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Pressebericht Werl, 2012-03-01 - Sozialdienst kath. Frauen eV werl

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Betreuungsverfügung<br />

Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person vor, die durch das<br />

Amtsgericht/Vormundschaftsgericht als Ihre/n Betreuer/in ernannt werden<br />

soll, wenn der Notfall eingetreten ist.<br />

Patientenverfügung<br />

Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre eigenen Wünsche für eine<br />

medizinische Behandlung festlegen, falls Sie krankheitsbedingt nicht<br />

mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern<br />

Am Nachmittag kamen viele Fragen auf, sodass man sich entschloss,<br />

einen weiteren Termin anzubieten.<br />

Für offene Fragen im Bereich der Betreuung und auf für die Fragestellung<br />

der Patientenverfügung ( Mittwoch 18.04.<strong>2<strong>01</strong>2</strong> – 16.30 Uhr in der Moschee ).<br />

Weitere Informationen und allgemeine Beratungen können bei der Stadt <strong>Werl</strong>,<br />

beim <strong>Sozialdienst</strong> <strong>kath</strong>olischer <strong>Frauen</strong> in <strong>Werl</strong>, bei der AWO, im Internet, bei<br />

Kirchengemeinden in <strong>Werl</strong> und beim Kreishaus in Soest eingeholt werden.<br />

Adolf Wiemhöfer / W. Mertes

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