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„Ein Toni für die Sauberkeit“ (PDF) - bei der Stadt Sindelfingen

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Ein <strong>Toni</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sauberkeit<br />

Seit dem Beginn <strong>der</strong> Sauberkeitskampagne im Jahr<br />

2001 müht sich <strong>der</strong> Mülltoni um mehr Sauberkeit in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>: erst mit viel Freude und Begeisterungsfähigkeit<br />

auf öffentlichen Plätzen und in Schulen, dann auf <strong>der</strong><br />

Suche nach Freunden im Rahmen <strong>der</strong> Sponsoringaktion<br />

und schließlich mit Hilfe von Recht und Ordnung<br />

unter dem Motto „Mensch müll nicht rum!“.<br />

Sauberkeitskampagne 2001/2002<br />

Auf Grundlage eines Gemein<strong>der</strong>atsbeschlusses im Februar<br />

2000 wurde <strong>die</strong> Verwaltung beauftragt, eine Kampagne „zur<br />

Schärfung des Abfallbewusstseins <strong>der</strong> Sindelfinger Bürgerinnen<br />

und Bürger“ zu entwickeln. Diese Kampagne wurde<br />

mit <strong>der</strong> Werbeagentur G/S/K, Stuttgart, bis zu Beginn des<br />

Jahres 2001 erar<strong>bei</strong>tet. Sie war ursprünglich in zwei Phasen<br />

unterteilt. Der erste Teil wurde noch bis zum Ende des<br />

Jahres 2001 umgesetzt. Die Maßnahmen des zweiten Teiles<br />

sollten im Laufe des Jahres 2002 Jahr realisiert werden.<br />

Hier<strong>für</strong> waren knapp 40.000 € vorgesehen. Diese Summe<br />

wurde jedoch infolge <strong>der</strong> notwendigen Haushaltseinsparungen<br />

auf 5.000 € reduziert.<br />

Die Kampagne wurde mit einem Wettbewerb zur Namensfindung<br />

des neuen Abfallbehälters eingeführt ( Abb. 25).<br />

Abb. 25: Plakat zum Gewinnspiel „Gesucht wird mein Name“ im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Sauberkeitskampagne (G/S/K 2001)<br />

TEIL 1 - REPORTAGEN UND SCHLAGLICHTER<br />

Abb. 26: Preisverleihung im Rahmen des Wettbewerbs zur Namensfindung<br />

des Abfallbehälters am 25. September 2001 auf dem Rathausvorplatz<br />

mit Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> teilnehmenden Schulen,<br />

Sponsoren, OB Dr. Vöhringer und dem „Mülltoni“ (Umwelt und<br />

Grünordnung)<br />

Der neue Abfallbehälter, <strong>der</strong> in gelber Farbe gehalten ist<br />

und auf dem das Gesicht des Mülltoni aufgeklebt ist, findet<br />

sich mittlerweile in <strong>der</strong> gesamten <strong>Stadt</strong>. Zu dem Wettbewerb<br />

waren Schülerinnen und Schüler aller Sindelfinger<br />

Schulen eingeladen. Während <strong>der</strong> Preisverleihung, <strong>die</strong> auf<br />

dem Rathausvorplatz unter großer Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />

Presse, Radio und Fernsehen stattfand, wurden<br />

Preise im Gesamtwert von 10.000 DM verteilt.<br />

Weitere Maßnahmen, <strong>die</strong> sich an das Wettbewerbsereignis<br />

anschlossen, waren:<br />

- Aufstellen <strong>der</strong> neuen Abfallbehälter, Bekleben <strong>der</strong><br />

Abfallbehälter mit Kleinplakaten<br />

- Anbringen von Großplakaten auf Fahrzeugen des <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>reinigung zuständigen Zweckverbandes Technische<br />

Betriebs<strong>die</strong>nste<br />

- Live-Auftritt <strong>der</strong> Figurine „Mülltoni“; <strong>der</strong> erste Auftritt<br />

fand während <strong>der</strong> Preisverleihung statt ( Abb. 26),<br />

weitere folgten zum Beispiel während <strong>der</strong> Abfalltage<br />

des Gewerblichen Berufsschulzentrums Gottlieb-<br />

Daimler-Schule<br />

- Produktion von Fernseh-Spots, 12 Einschaltungen <strong>bei</strong><br />

R.TV, dem Regionalfernsehen <strong>für</strong> den Landkreis Böblingen<br />

- Produktion von Funkspots, 30 Einschaltungen im regionalen<br />

Radiosen<strong>der</strong> (Radio BB)<br />

- Produktion von mehrsprachigen Kleinanzeigen, Schaltung<br />

von 71 Anzeigen in <strong>der</strong> Sindelfinger Zeitung und<br />

im Wochenblatt<br />

Sponsoring-Konzept 2002/2003<br />

Um <strong>die</strong> erste erfolgreiche Phase <strong>der</strong> Sauberkeitskampagne<br />

trotz <strong>der</strong> notwendigen Haushaltsplanän<strong>der</strong>ung fortführen zu<br />

können, wurde ein Sponsoring-Konzept entwickelt, auf dessen<br />

Grundlage <strong>die</strong> ursprünglich <strong>für</strong> 2002/2003 geplanten<br />

Maßahmen des zweiten Teiles <strong>der</strong> Sauberkeitskampagne<br />

(Durchführung <strong>der</strong> Kreisputzete in <strong>Sindelfingen</strong>, Anschaffung<br />

von Mülltonis, Plakatwerbung etc.) umgesetzt werden


sollten. Da<strong>bei</strong> war vorgesehen, über ein Faltblatt <strong>für</strong> Spenden<br />

o<strong>der</strong> <strong>für</strong> finanzielle Unterstützung im Sinne eines<br />

Sponsorings zu werben. Die Aktion war allerdings angesichts<br />

<strong>der</strong> relativ geringen Resonanz <strong>bei</strong> den ortsansässigen<br />

Unternehmen nicht von beson<strong>der</strong>em Erfolg gekrönt.<br />

Mit dem Ergebnis war <strong>die</strong> ursprünglich vorgesehene Umsetzung<br />

des zweiten Teiles des Sponsoringkonzeptes,<br />

nämlich <strong>der</strong> Druck des Faltblattes mit den Logos <strong>der</strong> unterstützenden<br />

Unternehmen, sowie <strong>die</strong> Versendung an alle<br />

Sindelfinger Haushalte, nicht möglich.<br />

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />

Parallel zu dem eher ernüchternden Ergebnis des Sponsoringkonzeptes<br />

wurde mehrfach angeregt, das Wegwerfen<br />

von Kleinabfällen analog dem Vorgehen in an<strong>der</strong>en Städten<br />

(z.B. Frankfurt, Mannheim, Reutlingen, Heilbronn) verschärft<br />

durch das Erheben von Bußgel<strong>der</strong>n zu ahnden.<br />

Auch verwaltungsintern musste festgestellt werden, dass<br />

<strong>die</strong> bisherige Kampagne nicht alle Sindelfingerinnen und<br />

Sindelfinger sowie <strong>die</strong> Besucherinnen und Besucher <strong>Sindelfingen</strong>s<br />

erreicht hat. Aus <strong>die</strong>sem Grund beschloss <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

im Dezember 2003 mittels <strong>der</strong> konsequenten<br />

Durchsetzung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>die</strong> Sauberkeit in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

zu verbessern. Rechtsgrundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verfolgung und<br />

Ahndung sind <strong>die</strong> städtische Polizeiliche Umweltschutzverordnung<br />

(Tatbestand <strong>der</strong> Flächenverunreinigung) und <strong>die</strong><br />

Abb. 27: „Gelbe Karte“ <strong>für</strong> Müllsün<strong>der</strong> (G/S/K 2004)<br />

TEIL 1 REPORTAGEN UND SCHLAGLICHTER<br />

Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ( Teil 3<br />

Informationen).<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Verwarnungs- und Bußgel<strong>der</strong> orientiert sich<br />

am „Bußgeldkatalog Umwelt“ des Landes Baden-<br />

Württemberg vom 30. April 2002. Es ist vorgesehen, in einer<br />

Einführungsphase zunächst Verwarnungen auszusprechen.<br />

Erst in <strong>der</strong> darauffolgenden Phase werden festgestellte<br />

Ordnungswidrigkeiten tatsächlich mit Verwarnungsgel<strong>der</strong>n<br />

belegt. Der städtische Vollzugs<strong>die</strong>nst wird während<br />

festgelegter Zeitspannen von ca. zwei Wochen gezielt Ordnungswidrigkeiten<br />

ahnden. Diese Aktionen sollen mehrfach<br />

im Jahr wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

Begleitende Öffentlichkeitskampagne<br />

Das verän<strong>der</strong>te Vorgehen <strong>der</strong> Verwaltung wird öffentlichkeitswirksam<br />

begleitet und in <strong>die</strong> seit bereits zwei Jahren<br />

laufende Sauberkeitskampagne eingebunden. Dem „Mülltoni“<br />

kommt dann <strong>die</strong> Aufgabe zu, den Bürgerinnen und<br />

Bürgern in freundlicher, aber bestimmter Weise zu vermitteln,<br />

dass <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> weiterhin <strong>die</strong> Regeln des öffentlichen<br />

Anstandes, respektive <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />

missachten, nicht ungestraft davon kommen. Über folgende<br />

Me<strong>die</strong>n wird geworben:<br />

- „Gelbe Karten“: Verteilung von gelben Karten an „ertappte<br />

Müllsün<strong>der</strong>innen und Müllsün<strong>der</strong>“ während <strong>der</strong><br />

Einführungsphase, in <strong>der</strong> keine Verwarnungsgel<strong>der</strong> erhoben<br />

werden ( Abb. 27).<br />

- Kleinplakate: Anbringen von Kleinplakaten auf den rund<br />

200 Mülltonis, <strong>die</strong> bereits im <strong>Stadt</strong>gebiet angebracht<br />

sind.<br />

- <strong>Stadt</strong>zeitung und städtische Internetseite: Die Aktion<br />

wird sowohl in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>zeitung als auch auf <strong>der</strong> städtischen<br />

Internetseite dargestellt.<br />

Abb. 28: Ausschnitt aus dem Faltblatt, das im Rahmen <strong>der</strong> Aktion<br />

„Gelbe Karte“ an alle Haushalte versandt wird, hier <strong>die</strong> Variante in türkischer<br />

Sprache (G/S/K 2004)


- Faltblatt: Versendung eines Faltblattes in einer Auflage<br />

von ca. 35.000 Stück an alle Sindelfinger Privathaushalte<br />

(wie ursprünglich im zweiten Teil des Sponsoringkonzeptes<br />

geplant, s.o.), gleichzeitig Aufruf zur Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Kampagne. Darstellung <strong>der</strong> Firmen, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> Sponsoring-Aktion bisher unterstützt haben. Das<br />

Faltblatt wird in deutscher Fassung und in einer türkischen<br />

Version verteilt, um <strong>die</strong> größte nicht-deutschsprachige<br />

Bevölkerungsgruppe zu erreichen<br />

( Abb. 28).<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die Beseitigung von Abfall ist grundsätzlich Aufgabe <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>- und Landkreise. Dazu zählt auch <strong>die</strong> Verfolgung von<br />

Verstößen gegen <strong>die</strong> Vorschriften <strong>der</strong> Abfallbeseitigung.<br />

Für <strong>die</strong> Großen Kreisstädte müssen an<strong>der</strong>e rechtliche Voraussetzungen<br />

geschaffen werden, um überhaupt auf dem<br />

Gebiet <strong>der</strong> Sauberkeit in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nachhaltig ahndend tätig<br />

zu werden. Deshalb strebt <strong>die</strong> Verwaltung <strong>die</strong> n<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Polizeilichen Umweltschutzverordnung (PolUmwSchVO)<br />

vom 25.11.1997 ( Teil 3 Literatur) bis zur Mitte des Jahres<br />

2004 an. In <strong>die</strong>ser Verordnung soll eine ergänzende<br />

Vorschrift aufgenommen werden, <strong>die</strong> dem städtischen Vollzugs<strong>die</strong>nst<br />

primäre Zuständigkeiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verfolgung von<br />

Verunreinigungen öffentlicher Flächen einräumt.<br />

Bis zur Schaffung <strong>die</strong>ser primären Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

ist <strong>die</strong> Ergänzung des Aufgabenkataloges nach § 31 <strong>der</strong><br />

Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz ( Teil 3 Literatur)<br />

rechtliche Grundlage <strong>für</strong> das Handeln <strong>der</strong> städtischen<br />

Mitar<strong>bei</strong>terinnen und Mitar<strong>bei</strong>ter.<br />

TEIL 1 - REPORTAGEN UND SCHLAGLICHTER

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