„Ein Toni für die Sauberkeit“ (PDF) - bei der Stadt Sindelfingen
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Ein <strong>Toni</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sauberkeit<br />
Seit dem Beginn <strong>der</strong> Sauberkeitskampagne im Jahr<br />
2001 müht sich <strong>der</strong> Mülltoni um mehr Sauberkeit in <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>: erst mit viel Freude und Begeisterungsfähigkeit<br />
auf öffentlichen Plätzen und in Schulen, dann auf <strong>der</strong><br />
Suche nach Freunden im Rahmen <strong>der</strong> Sponsoringaktion<br />
und schließlich mit Hilfe von Recht und Ordnung<br />
unter dem Motto „Mensch müll nicht rum!“.<br />
Sauberkeitskampagne 2001/2002<br />
Auf Grundlage eines Gemein<strong>der</strong>atsbeschlusses im Februar<br />
2000 wurde <strong>die</strong> Verwaltung beauftragt, eine Kampagne „zur<br />
Schärfung des Abfallbewusstseins <strong>der</strong> Sindelfinger Bürgerinnen<br />
und Bürger“ zu entwickeln. Diese Kampagne wurde<br />
mit <strong>der</strong> Werbeagentur G/S/K, Stuttgart, bis zu Beginn des<br />
Jahres 2001 erar<strong>bei</strong>tet. Sie war ursprünglich in zwei Phasen<br />
unterteilt. Der erste Teil wurde noch bis zum Ende des<br />
Jahres 2001 umgesetzt. Die Maßnahmen des zweiten Teiles<br />
sollten im Laufe des Jahres 2002 Jahr realisiert werden.<br />
Hier<strong>für</strong> waren knapp 40.000 € vorgesehen. Diese Summe<br />
wurde jedoch infolge <strong>der</strong> notwendigen Haushaltseinsparungen<br />
auf 5.000 € reduziert.<br />
Die Kampagne wurde mit einem Wettbewerb zur Namensfindung<br />
des neuen Abfallbehälters eingeführt ( Abb. 25).<br />
Abb. 25: Plakat zum Gewinnspiel „Gesucht wird mein Name“ im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Sauberkeitskampagne (G/S/K 2001)<br />
TEIL 1 - REPORTAGEN UND SCHLAGLICHTER<br />
Abb. 26: Preisverleihung im Rahmen des Wettbewerbs zur Namensfindung<br />
des Abfallbehälters am 25. September 2001 auf dem Rathausvorplatz<br />
mit Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> teilnehmenden Schulen,<br />
Sponsoren, OB Dr. Vöhringer und dem „Mülltoni“ (Umwelt und<br />
Grünordnung)<br />
Der neue Abfallbehälter, <strong>der</strong> in gelber Farbe gehalten ist<br />
und auf dem das Gesicht des Mülltoni aufgeklebt ist, findet<br />
sich mittlerweile in <strong>der</strong> gesamten <strong>Stadt</strong>. Zu dem Wettbewerb<br />
waren Schülerinnen und Schüler aller Sindelfinger<br />
Schulen eingeladen. Während <strong>der</strong> Preisverleihung, <strong>die</strong> auf<br />
dem Rathausvorplatz unter großer Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />
Presse, Radio und Fernsehen stattfand, wurden<br />
Preise im Gesamtwert von 10.000 DM verteilt.<br />
Weitere Maßnahmen, <strong>die</strong> sich an das Wettbewerbsereignis<br />
anschlossen, waren:<br />
- Aufstellen <strong>der</strong> neuen Abfallbehälter, Bekleben <strong>der</strong><br />
Abfallbehälter mit Kleinplakaten<br />
- Anbringen von Großplakaten auf Fahrzeugen des <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>reinigung zuständigen Zweckverbandes Technische<br />
Betriebs<strong>die</strong>nste<br />
- Live-Auftritt <strong>der</strong> Figurine „Mülltoni“; <strong>der</strong> erste Auftritt<br />
fand während <strong>der</strong> Preisverleihung statt ( Abb. 26),<br />
weitere folgten zum Beispiel während <strong>der</strong> Abfalltage<br />
des Gewerblichen Berufsschulzentrums Gottlieb-<br />
Daimler-Schule<br />
- Produktion von Fernseh-Spots, 12 Einschaltungen <strong>bei</strong><br />
R.TV, dem Regionalfernsehen <strong>für</strong> den Landkreis Böblingen<br />
- Produktion von Funkspots, 30 Einschaltungen im regionalen<br />
Radiosen<strong>der</strong> (Radio BB)<br />
- Produktion von mehrsprachigen Kleinanzeigen, Schaltung<br />
von 71 Anzeigen in <strong>der</strong> Sindelfinger Zeitung und<br />
im Wochenblatt<br />
Sponsoring-Konzept 2002/2003<br />
Um <strong>die</strong> erste erfolgreiche Phase <strong>der</strong> Sauberkeitskampagne<br />
trotz <strong>der</strong> notwendigen Haushaltsplanän<strong>der</strong>ung fortführen zu<br />
können, wurde ein Sponsoring-Konzept entwickelt, auf dessen<br />
Grundlage <strong>die</strong> ursprünglich <strong>für</strong> 2002/2003 geplanten<br />
Maßahmen des zweiten Teiles <strong>der</strong> Sauberkeitskampagne<br />
(Durchführung <strong>der</strong> Kreisputzete in <strong>Sindelfingen</strong>, Anschaffung<br />
von Mülltonis, Plakatwerbung etc.) umgesetzt werden
sollten. Da<strong>bei</strong> war vorgesehen, über ein Faltblatt <strong>für</strong> Spenden<br />
o<strong>der</strong> <strong>für</strong> finanzielle Unterstützung im Sinne eines<br />
Sponsorings zu werben. Die Aktion war allerdings angesichts<br />
<strong>der</strong> relativ geringen Resonanz <strong>bei</strong> den ortsansässigen<br />
Unternehmen nicht von beson<strong>der</strong>em Erfolg gekrönt.<br />
Mit dem Ergebnis war <strong>die</strong> ursprünglich vorgesehene Umsetzung<br />
des zweiten Teiles des Sponsoringkonzeptes,<br />
nämlich <strong>der</strong> Druck des Faltblattes mit den Logos <strong>der</strong> unterstützenden<br />
Unternehmen, sowie <strong>die</strong> Versendung an alle<br />
Sindelfinger Haushalte, nicht möglich.<br />
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />
Parallel zu dem eher ernüchternden Ergebnis des Sponsoringkonzeptes<br />
wurde mehrfach angeregt, das Wegwerfen<br />
von Kleinabfällen analog dem Vorgehen in an<strong>der</strong>en Städten<br />
(z.B. Frankfurt, Mannheim, Reutlingen, Heilbronn) verschärft<br />
durch das Erheben von Bußgel<strong>der</strong>n zu ahnden.<br />
Auch verwaltungsintern musste festgestellt werden, dass<br />
<strong>die</strong> bisherige Kampagne nicht alle Sindelfingerinnen und<br />
Sindelfinger sowie <strong>die</strong> Besucherinnen und Besucher <strong>Sindelfingen</strong>s<br />
erreicht hat. Aus <strong>die</strong>sem Grund beschloss <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
im Dezember 2003 mittels <strong>der</strong> konsequenten<br />
Durchsetzung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>die</strong> Sauberkeit in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
zu verbessern. Rechtsgrundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verfolgung und<br />
Ahndung sind <strong>die</strong> städtische Polizeiliche Umweltschutzverordnung<br />
(Tatbestand <strong>der</strong> Flächenverunreinigung) und <strong>die</strong><br />
Abb. 27: „Gelbe Karte“ <strong>für</strong> Müllsün<strong>der</strong> (G/S/K 2004)<br />
TEIL 1 REPORTAGEN UND SCHLAGLICHTER<br />
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ( Teil 3<br />
Informationen).<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Verwarnungs- und Bußgel<strong>der</strong> orientiert sich<br />
am „Bußgeldkatalog Umwelt“ des Landes Baden-<br />
Württemberg vom 30. April 2002. Es ist vorgesehen, in einer<br />
Einführungsphase zunächst Verwarnungen auszusprechen.<br />
Erst in <strong>der</strong> darauffolgenden Phase werden festgestellte<br />
Ordnungswidrigkeiten tatsächlich mit Verwarnungsgel<strong>der</strong>n<br />
belegt. Der städtische Vollzugs<strong>die</strong>nst wird während<br />
festgelegter Zeitspannen von ca. zwei Wochen gezielt Ordnungswidrigkeiten<br />
ahnden. Diese Aktionen sollen mehrfach<br />
im Jahr wie<strong>der</strong>holt werden.<br />
Begleitende Öffentlichkeitskampagne<br />
Das verän<strong>der</strong>te Vorgehen <strong>der</strong> Verwaltung wird öffentlichkeitswirksam<br />
begleitet und in <strong>die</strong> seit bereits zwei Jahren<br />
laufende Sauberkeitskampagne eingebunden. Dem „Mülltoni“<br />
kommt dann <strong>die</strong> Aufgabe zu, den Bürgerinnen und<br />
Bürgern in freundlicher, aber bestimmter Weise zu vermitteln,<br />
dass <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> weiterhin <strong>die</strong> Regeln des öffentlichen<br />
Anstandes, respektive <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />
missachten, nicht ungestraft davon kommen. Über folgende<br />
Me<strong>die</strong>n wird geworben:<br />
- „Gelbe Karten“: Verteilung von gelben Karten an „ertappte<br />
Müllsün<strong>der</strong>innen und Müllsün<strong>der</strong>“ während <strong>der</strong><br />
Einführungsphase, in <strong>der</strong> keine Verwarnungsgel<strong>der</strong> erhoben<br />
werden ( Abb. 27).<br />
- Kleinplakate: Anbringen von Kleinplakaten auf den rund<br />
200 Mülltonis, <strong>die</strong> bereits im <strong>Stadt</strong>gebiet angebracht<br />
sind.<br />
- <strong>Stadt</strong>zeitung und städtische Internetseite: Die Aktion<br />
wird sowohl in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>zeitung als auch auf <strong>der</strong> städtischen<br />
Internetseite dargestellt.<br />
Abb. 28: Ausschnitt aus dem Faltblatt, das im Rahmen <strong>der</strong> Aktion<br />
„Gelbe Karte“ an alle Haushalte versandt wird, hier <strong>die</strong> Variante in türkischer<br />
Sprache (G/S/K 2004)
- Faltblatt: Versendung eines Faltblattes in einer Auflage<br />
von ca. 35.000 Stück an alle Sindelfinger Privathaushalte<br />
(wie ursprünglich im zweiten Teil des Sponsoringkonzeptes<br />
geplant, s.o.), gleichzeitig Aufruf zur Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Kampagne. Darstellung <strong>der</strong> Firmen, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> Sponsoring-Aktion bisher unterstützt haben. Das<br />
Faltblatt wird in deutscher Fassung und in einer türkischen<br />
Version verteilt, um <strong>die</strong> größte nicht-deutschsprachige<br />
Bevölkerungsgruppe zu erreichen<br />
( Abb. 28).<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die Beseitigung von Abfall ist grundsätzlich Aufgabe <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>- und Landkreise. Dazu zählt auch <strong>die</strong> Verfolgung von<br />
Verstößen gegen <strong>die</strong> Vorschriften <strong>der</strong> Abfallbeseitigung.<br />
Für <strong>die</strong> Großen Kreisstädte müssen an<strong>der</strong>e rechtliche Voraussetzungen<br />
geschaffen werden, um überhaupt auf dem<br />
Gebiet <strong>der</strong> Sauberkeit in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nachhaltig ahndend tätig<br />
zu werden. Deshalb strebt <strong>die</strong> Verwaltung <strong>die</strong> n<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Polizeilichen Umweltschutzverordnung (PolUmwSchVO)<br />
vom 25.11.1997 ( Teil 3 Literatur) bis zur Mitte des Jahres<br />
2004 an. In <strong>die</strong>ser Verordnung soll eine ergänzende<br />
Vorschrift aufgenommen werden, <strong>die</strong> dem städtischen Vollzugs<strong>die</strong>nst<br />
primäre Zuständigkeiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verfolgung von<br />
Verunreinigungen öffentlicher Flächen einräumt.<br />
Bis zur Schaffung <strong>die</strong>ser primären Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
ist <strong>die</strong> Ergänzung des Aufgabenkataloges nach § 31 <strong>der</strong><br />
Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz ( Teil 3 Literatur)<br />
rechtliche Grundlage <strong>für</strong> das Handeln <strong>der</strong> städtischen<br />
Mitar<strong>bei</strong>terinnen und Mitar<strong>bei</strong>ter.<br />
TEIL 1 - REPORTAGEN UND SCHLAGLICHTER