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3 Sachdarstellung und Begründung - bei der Stadt Sindelfingen

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<strong>Sachdarstellung</strong> <strong>und</strong> <strong>Begründung</strong>:<br />

Verfasser: Harald Schnei<strong>der</strong><br />

1. VERFAHRENSSTAND<br />

Aufstellungsbeschluss (SV Nr. 31/2003) 25.03.2003<br />

Ortsübliche Bekanntmachung 02.05.2003<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit 05.05. - 26.05.2003<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Behörden<br />

Bürgerinformation im GSV-Heim Maichingen 21.05.2003<br />

Zustimmung zum geän<strong>der</strong>ten Entwurf (SV Nr. 323/2004) 25.01.2005<br />

(kein förmlicher Verfahrensschritt)<br />

Erneute frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Behörden 03.02. - 04.03.2005<br />

im Hinblick auf die Umweltprüfung (Scoping)<br />

Scoping-Termin 24.02.2005<br />

Zustimmung zum geän<strong>der</strong>ten Entwurf (SV Nr. 150/2008) 09.12.2008<br />

(kein förmlicher Verfahrensschritt)<br />

Auslegungsbeschluss (SV Nr. 26/2009) 21.04.2009<br />

Ortsübliche Bekanntmachung 23.04.2009<br />

Öffentliche Auslegung 04.05. - 15.06.2009<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Behörden 22.04. - 15.06.2009<br />

2. ERFORDERNIS UND ZIELSETZUNGEN DER PLANUNG<br />

Nach Ausschöpfung <strong>der</strong> Baulandreserven im Bestand ist die Neuausweisung von Gebieten<br />

für Wohnungsbau für den Gewerbe- <strong>und</strong> Industriestandort <strong>Sindelfingen</strong> sowie die<br />

Teilorte notwendig <strong>und</strong> unverzichtbar. Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Werkserweiterung<br />

des Mercedes-Benz Werks „Südlicher Mittelpfad“ mit zusätzlich mehr als<br />

1.000 Ar<strong>bei</strong>tsplätzen soll ein attraktives Wohnbauflächenangebot geschaffen werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplans „Allmendäcker I“ wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für den ersten Bauabschnitt des für ca. 1.750 Einwohner<br />

geplanten Wohngebiets „Allmendäcker“ zu schaffen. Im ersten Bauabschnitt<br />

„Allmendäcker I“ soll Wohnraum für ca. 1.200 Einwohner entstehen. Die wesentlichen<br />

Ziele des Bebauungsplans im Einzelnen sind:<br />

Entwicklung eines Wohngebiets mit gemischten Bauformen zur Schaffung neuen<br />

Wohnraums in unmittelbarer Nähe zum geplanten Haltepunkt „Maichingen“ <strong>der</strong> künftigen<br />

S-Bahnlinie Böblingen-Renningen (S 60),<br />

Entwicklung eines Mischgebiets entlang <strong>der</strong> Bahnlinie für Wohnnutzung <strong>und</strong> nicht<br />

störende gewerbliche Nutzungen,<br />

Sicherung <strong>und</strong> Arrondierung <strong>der</strong> vorhandenen, z. T. landwirtschaftlichen Nutzungen<br />

nördlich <strong>der</strong> Austraße in einem Dorfgebiet,<br />

Planung einer dem Standort angemessenen Bebauungsdichte mit hoher Wohnqualität<br />

<strong>und</strong> aufgelockertem, durchgrüntem städtebaulichen Charakter,<br />

Sicherung <strong>der</strong> inneren Erschließung <strong>und</strong> Anbindung an den überörtlichen Verkehr<br />

bzw. an den öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich <strong>der</strong> Anbindung an<br />

Grünäcker <strong>und</strong> an Maichingen,<br />

Glie<strong>der</strong>ung des Baugebiets durch von Bebauung freizuhaltende öffentliche Grünflächen<br />

<strong>und</strong> Sicherung dieser für Spiel-, Freizeit- <strong>und</strong> Erholungszwecke,<br />

Sicherung <strong>der</strong> weitestgehend oberflächennahen Regenwasserableitung,<br />

Sicherung <strong>der</strong> notwendigen Ausgleichsflächen <strong>und</strong> -maßnahmen,<br />

3


Schaffen einer attraktiven Eingangssituation in das Quartier im Bereich S-Bahn-<br />

Haltepunkt / Personenunterführung Bahnhof Maichingen,<br />

Planung eines zentralen Bereichs mit Quartiersplatz <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte / Gemeinschaftsraum<br />

Allmendäcker mit <strong>der</strong> Möglichkeit für einen Bürgertreff,<br />

Sicherung einer ausgewogenen Sozialstruktur,<br />

Gestaltung des Siedlungsraumes <strong>und</strong> des Wohnumfeldes durch übersichtliche Wegeführungen,<br />

sinnvolle Anordnung öffentlicher Räume <strong>und</strong> Mischung <strong>der</strong> Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnformen für eine objektive Sicherheitslage <strong>und</strong> ein erhöhtes Sicherheitsempfinden<br />

<strong>der</strong> künftigen Bewohner,<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Baukultur.<br />

3. BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND BEHÖRDEN<br />

3.1 Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form<br />

eines 4-wöchigen Aushangs <strong>der</strong> Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung <strong>und</strong> zur<br />

Erörterung <strong>der</strong> Planung im Zeitraum vom 05.05.2003 bis 26.05.2003 durchgeführt.<br />

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden 5 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

abgegeben <strong>und</strong> bewertet (siehe Anlage 1).<br />

3.2 Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Behörden (Scoping)<br />

Die Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB frühzeitig an <strong>der</strong> Planung beteiligt.<br />

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden 22 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

abgegeben <strong>und</strong> bewertet (siehe Anlage 2).<br />

3.3 Öffentliche Auslegung<br />

Der Bebauungsplanentwurf <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />

sowie die <strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht <strong>und</strong> die wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in <strong>der</strong> Zeit vom 04.05.2009 bis 15.06.2009<br />

<strong>bei</strong>m Amt für <strong>Stadt</strong>planung <strong>und</strong> Umwelt öffentlich ausgelegt.<br />

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden 6 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

abgegeben <strong>und</strong> bewertet (siehe Anlage 3).<br />

3.4 Beteiligung <strong>der</strong> Behörden<br />

Die Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2<br />

BauGB an <strong>der</strong> Planung beteiligt.<br />

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden 19 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

abgegeben <strong>und</strong> bewertet (siehe Anlage 4).<br />

3.5 Schlussfolgerung <strong>der</strong> Beteiligung<br />

4


Zu den Stellungnahmen, die <strong>der</strong> Abwägung als Gr<strong>und</strong>lage dienen sollen, wurde von <strong>der</strong><br />

Verwaltung Stellung genommen (siehe Anlagen 1 - 4). Es sind keine Stellungnahmen<br />

eingegangen, die aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung die bisherige Konzeption in den Gr<strong>und</strong>zügen<br />

<strong>der</strong> Planung in Frage stellen <strong>und</strong> eine gr<strong>und</strong>legende Än<strong>der</strong>ung bedingen würden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> eingegangenen Stellungnahmen wurden inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen an einzelnen<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen <strong>und</strong> örtlichen Bauvorschriften vorgenommen.<br />

Darüber hinaus erfor<strong>der</strong>te das Umlegungsverfahren, das parallel zum Bebauungsplanverfahren<br />

durchgeführt wird, Än<strong>der</strong>ungen im Entwurf des Bebauungsplans.<br />

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist <strong>der</strong> Entwurf des Bebauungsplans erneut auszulegen <strong>und</strong><br />

sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, wenn er nach <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ergänzt wird. Daher empfiehlt die Verwaltung,<br />

den erneuten Auslegungsbeschluss zu fassen.<br />

4. GEÄNDERTE UND ERGÄNZTE INHALTE DER PLANUNG<br />

4.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Ergänzungen im zeichnerischer Teil<br />

Gegenüber dem Auslegungsbeschluss vom 21.04.2009 werden im vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />

folgende Inhalte im zeichnerischen Teil geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> ergänzt:<br />

Das zwischen Austraße <strong>und</strong> Teuchelweg auf den Gr<strong>und</strong>stücken Flst. 3662 (neu),<br />

3662/1 (neu), 3663 (neu), 3663/1 (neu) <strong>und</strong> 3664 (neu) gelegene Baufenster wird um<br />

ca. 20,50 m in Richtung Süden vergrößert. Das südlich anschließende Baufenster<br />

auf Flst. 3661 (neu) wird entsprechend um ca. 20,50 m verkleinert. Der Abstand zwischen<br />

den <strong>bei</strong>den Baufenstern bleibt mit 10,00 m unverän<strong>der</strong>t.<br />

Das Leitungsrecht zwischen Austraße <strong>und</strong> Teuchelweg wird <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Gr<strong>und</strong>stückssituation<br />

gemäß Umlegungskarte, Entwurf vom 07.07.2009 angepasst.<br />

Das südlich <strong>der</strong> Austraße auf Flst. 3647 (neu) gelegene Baufenster wird <strong>der</strong> Umlegungskarte,<br />

Entwurf vom 07.07.2009 angepasst. Das Baufenster verläuft nun in einem<br />

Abstand von 2,50 m zur neuen östlichen Grenze.<br />

Die zwischen Teuchelweg <strong>und</strong> Austraße auf den Gr<strong>und</strong>stücken Flst. 3646 (neu),<br />

3646/1 (neu) <strong>und</strong> 3647/2 (neu) gelegenen Baufenster werden geringfügig den Grenzen<br />

<strong>der</strong> Umlegungskarte, Entwurf vom 07.07.2009 angepasst.<br />

Für das Gr<strong>und</strong>stück Flst. 3647/1 (neu) im MI 1 südlich <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Austraße<br />

in die Anna-Reich-Straße wird die EFH geringfügig von 451,7 m ü. NN auf 451,4 m<br />

ü. NN verringert.<br />

Südlich <strong>der</strong> Austraße werden zwischen den Baufenstern <strong>und</strong> <strong>der</strong> Austraße zusätzliche<br />

Stellplatzflächen festgesetzt.<br />

Die nördlich <strong>der</strong> Austraße auf den Flst. 3657 (neu) festgesetzte Stellplatzfläche wird<br />

um 20 m in Richtung Osten <strong>und</strong> somit auf das Gr<strong>und</strong>stück Flst. 3649 (neu) erweitert.<br />

Im Bereich des Schlüsseläckerwegs werden zwischen den Baufenstern <strong>und</strong> Straße<br />

zusätzliche Stellplatzflächen ausgewiesen.<br />

Im Bereich zwischen Platz am S-Bahnhof Maichingen <strong>und</strong> Anna-Reich-Straße werden<br />

die Baufenster auf den Gr<strong>und</strong>stücken Flst. 3653 (neu) <strong>und</strong> 3653/1 (neu) unter<br />

Einschluss <strong>der</strong> zwischen den Baufenstern liegenden Stellplatzflächen zu einem Baufenster<br />

verb<strong>und</strong>en. Ebenso werden die Baufenster auf Flst. 3650 (neu) <strong>und</strong> 3650/1<br />

(neu) miteinan<strong>der</strong> verb<strong>und</strong>en.<br />

Für die nördlich <strong>der</strong> Anna-Reich-Straße gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke Flst. 3654 (neu),<br />

3654/1 (neu) <strong>und</strong> 3654/2 (neu) wird die Festsetzung „MI 2“ ersetzt durch „MI 1“. Somit<br />

ist in diesem Bereich zusätzlich Wohnnutzung im Erdgeschoss zulässig.<br />

5


Für die nördlich <strong>der</strong> Anna-Reich-Straße gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke Flst. 3654 (neu),<br />

3654/1 (neu) <strong>und</strong> 3654/2 (neu) wird die Festsetzung „Typ 2 D“ ersetzt durch „Typ 4“.<br />

Für das Gr<strong>und</strong>stück Flst. 3654 (neu) im MI 1 nördlich <strong>der</strong> Anna-Reich-Straße wird<br />

die Erdgeschossfußbodenhöhe EFH geringfügig von 451,3 m ü. NN auf 451,4 m ü.<br />

NN angehoben.<br />

Die Verbindungsstraße zwischen <strong>der</strong> Bebauung von Allmendäcker <strong>und</strong> Grünäcker<br />

wird „Grünäckerstraße“ genannt. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt.<br />

Die Baumstandorte westlich <strong>der</strong> Grünäckerstraße werden um ca. 0,50 m in Richtung<br />

Osten verschoben, um den Schutzstreifen <strong>der</strong> bahnparallelen Gashochdruckleitung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Im Bereich Grünäckerstraße / RÜB Bauhof wird auf einen Baumstandort verzichtet,<br />

zwei Baumstandorte werden nach Norden verschoben, um bestehende Telekommunikationseinrichtungen<br />

nicht zu beeinträchtigen.<br />

Das östlich <strong>der</strong> Hilde-Coppi-Straße gelegene Gr<strong>und</strong>stück Flst. 3606 (neu) wird entsprechend<br />

<strong>der</strong> Umlegungskarte, Entwurf vom 07.07.2009 geringfügig in Richtung<br />

Südwesten vergrößert. Die Festsetzung <strong>der</strong> Stellplatzfläche wird den verän<strong>der</strong>ten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen angepasst.<br />

Die Dachneigungsrichtung für Gebäude Typ 2 A unmittelbar nördlich des Else-<br />

Kienle-Wegs wird aus entwässerungstechnischen Gründen in Richtung Norden geän<strong>der</strong>t.<br />

Die als Gemeinschaftsanlagen festgesetzten Stellplätze westlich <strong>der</strong> Hilde-Coppi-<br />

Straße werden geän<strong>der</strong>t in Stellplätze.<br />

Die Beschriftungen zur bahnrechten Lärmschutzwand werden um die km-Angaben<br />

des Beginns <strong>und</strong> des Endes <strong>der</strong> Lärmschutzwand ergänzt.<br />

4.2 Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Ergänzungen des Textteils<br />

Gegenüber dem Auslegungsbeschluss vom 21.04.2009 werden im vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />

folgende Inhalte des Textteils geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> ergänzt:<br />

zu A.1.2 <strong>und</strong> A.1.3:<br />

In Absatz 4 wird „nicht innenstadtrelevante Sortimente“ geän<strong>der</strong>t in „nichtzentrenrelevante<br />

Sortimente“.<br />

zu A.1.3:<br />

In Absatz 5 wird entsprechend <strong>der</strong> Festsetzung im Dorfgebiet festgesetzt, dass Bordelle<br />

<strong>und</strong> bordellartige Betriebe als bestimmte Art sonstiger Gewerbebetriebe nicht<br />

zulässig sind.<br />

zu A.7.2:<br />

Die ausnahmsweise Zulässigkeit von ebenerdigen Stellplätzen wird von 30 % erhöht<br />

auf 40 %.<br />

zu A.7.4:<br />

Die Festsetzung von Stellplätzen als Gemeinschaftsanlagen entfällt.<br />

zu A.13.2.1:<br />

Die festgesetzte Erdüberdeckung von 0,70 m wird geän<strong>der</strong>t in 0,50 m.<br />

zu A.15.2:<br />

Eine zusätzliche Festsetzung zur insektenfre<strong>und</strong>lichen Beleuchtung im Außen- <strong>und</strong><br />

öffentlichen Straßenraum wird aufgenommen.<br />

zu B.3.1:<br />

Satz 2 „Die als Gemeinschaftsanlagen festgesetzten Stellplatzflächen (GSt) sind in<br />

6


Abstimmung … zu gestalten.“ wird geän<strong>der</strong>t in „Die auf <strong>der</strong> Westseite <strong>der</strong> Hilde-<br />

Coppi-Straße angeordneten Stellplätze (St) sind in Abstimmung … zu gestalten.“<br />

zu B.3.2:<br />

Satz 1 „Im Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiet sind …“ wird ergänzt in „Bei gewerblich genutzten<br />

Flächen im Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiet sind …“.<br />

zu C. 2.1:<br />

Die geän<strong>der</strong>te Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen zum Schutz des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers vom 09.04.2009 wird genannt.<br />

zu C.3.1:<br />

Zusätzlich wird die Planfeststellung S 60 als nachrichtliche Übernahme genannt.<br />

zu C. 3.2:<br />

Zusätzlich wird die im Zuge <strong>der</strong> Planfeststellung S 60 verlegte Gashochdruckleitung<br />

als nachrichtliche Übernahme einschließlich Hinweis auf den einzuhaltenden<br />

Schutzstreifen genannt.<br />

zu D.1.1:<br />

„Die Baugr<strong>und</strong>gutachten sind dem Bauamt zur Kenntnis vorzulegen.“ wird ergänzt.<br />

zu Anhang 1 (Tabelle Haustypen):<br />

Bei Typ 3 wird für das Misch- <strong>und</strong> Dorfgebiet auf die Festsetzung einer Traufhöhe<br />

verzichtet, um die für die beabsichtigte gewerbliche (Teil-) Nutzung <strong>der</strong> Gebäude erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Geschosshöhen zu ermöglichen.<br />

zu Anhang 1 (Tabelle Haustypen):<br />

Typ 2 D entfällt.<br />

zu Anhang 1 (Tabelle Haustypen):<br />

Typ 4 wird ergänzt durch die Hausform „Geschossbau“.<br />

4.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Ergänzungen <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht<br />

Gegenüber dem Auslegungsbeschluss vom 21.04.2009 werden im vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />

folgende Inhalte <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> ergänzt:<br />

zu <strong>Begründung</strong> 1.2:<br />

„wird das Verfahren mit Auslegungsbeschluss“ wird geän<strong>der</strong>t in „wird das Verfahren<br />

mit Auslegungsbeschluss“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 3.2:<br />

Die Beschreibung <strong>der</strong> Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs im Osten <strong>und</strong><br />

im Westen wird ergänzend konkretisiert. Die Beschreibung <strong>der</strong> Abgrenzung des<br />

räumlichen Geltungsbereichs im Süden „durch die Nordgrenze <strong>der</strong> geplanten Allmendstraße<br />

Flst. 6030“ wird geän<strong>der</strong>t in „durch die Nordgrenze <strong>der</strong> Allmendstraße<br />

Flst. 826/1“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 3.3.2:<br />

„im Süden: durch die im Bau befindliche Allmendstraße“ wird geän<strong>der</strong>t in „im Süden:<br />

durch die Allmendstraße“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 3.4:<br />

In Absatz 2 wird im letzten Satz „eine bahnparallele Verbindungsstraße von <strong>der</strong><br />

Austraße zum Allmendweg bzw. zur künftigen Allmendstraße“ geän<strong>der</strong>t in „eine<br />

bahnparallele Verbindungsstraße von <strong>der</strong> Austraße zur Allmendstraße“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 4.4.1:<br />

Der Zeitpunkt <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> S 60 wird geän<strong>der</strong>t von „Dezember 2010“ in<br />

„Dezember 2011“.<br />

7


zu <strong>Begründung</strong> 4.4.2:<br />

Der erste Absatz wird um die geän<strong>der</strong>te Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen<br />

zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers vom 09.04.2009 aktualisiert.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 6.1:<br />

Im letzten Absatz wird „eine durchschnittliche Dichte von 80 Einwohnern / ha (brutto)“<br />

geän<strong>der</strong>t in „eine durchschnittliche Dichte von 90 Einwohnern / ha (brutto)“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 6.2.2:<br />

Der Zeitpunkt <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> S 60 wird geän<strong>der</strong>t von „Dezember 2010“ in<br />

„Dezember 2011“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 7.2:<br />

In <strong>der</strong> Tabelle im Absatz 4 entfällt entsprechend den Än<strong>der</strong>ung im Textteil Typ 2 D<br />

sowie die Traufhöhe <strong>bei</strong> Typ 3 im MI/MD. Im letzten Absatz wird „Um die Belichtung<br />

<strong>und</strong> Besonnung benachbarter Gebäude nicht zu beeinträchtigen“ geän<strong>der</strong>t in „Um<br />

eine Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> viergeschossigen Baukörper durch ein zurückversetztes oberstes<br />

Geschoss zu erreichen“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 7.8:<br />

„Mittels Festsetzung des Leitungsrechts (LR) zugunsten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>“ wird ergänzt<br />

durch „<strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke“.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 10.0:<br />

Die Einwohnerdichte (brutto) wird von „ca. 80 EW /ha“ geän<strong>der</strong>t in „ ca. 90 EW / ha“.<br />

Zusätzlich wird die Berechnung des Dichtewerts dargestellt. Auf die Nennung <strong>der</strong><br />

Einwohnerdichte (netto) wird verzichtet. Die Angabe „Dichte (netto) ca. 120 EW / ha“<br />

entfällt daher ersatzlos.<br />

zu <strong>Begründung</strong> 11.1:<br />

11.1 wird geän<strong>der</strong>t in 11.1.1. Für 11.1 wird die Überschrift „Landwirtschaft“ verwendet.<br />

In 11.1.2 wird ergänzend die künftige Erschließungssituation <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Flächen im Osten des Plangebiets einschließlich Folgemaßnahmen erörtert.<br />

zu Umweltbericht 3.2.8:<br />

„Im Planungsgebiet sind keine archäologischen Denkmale o<strong>der</strong> Baudenkmale bekannt.“<br />

wird geän<strong>der</strong>t in „Im überplanten Bereich liegen möglicherweise vorgeschichtliche<br />

Siedlungen, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG, die durch Baumaßnahmen<br />

zerstört werden könnten. Zur Feststellung von Erhaltungszustand <strong>und</strong> Ausdehnung<br />

sollten frühzeitige Sondierungen im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließung unter Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden.“.<br />

zu Umweltbericht 3.3.2:<br />

Beim Schutzgut „Boden“, Unterpunkt 1 wird „Erar<strong>bei</strong>tung, Durchführung <strong>und</strong> Überwachung<br />

eines umfassenden Konzeptes zum Boden- <strong>und</strong> Baustellenmanagement“<br />

ergänzt mit „durch FachgutachterIn“. Beim Schutzgut „Boden“, Unterpunkt 3 wird „70<br />

cm“ geän<strong>der</strong>t in „50 cm“. Die Gesamtfläche wird von 3,0 ha in 2,5 ha geän<strong>der</strong>t. Beim<br />

Schutzgut „Boden“, Unterpunkt 4 wird „Wie<strong>der</strong>verwertung des Bodenaushubes“ um „<br />

je nach Eignung“ ergänzt. „Im Bereich des Lärmschutzwalls“ wird geän<strong>der</strong>t in „Im Bereich<br />

<strong>der</strong> Kernschüttung <strong>und</strong> zur Begrünung des Lärmschutzwalles“. Beim Schutzgut<br />

„Wasser“, Unterpunkt 6 wird die Fläche von 3,0 ha in 2,5 ha geän<strong>der</strong>t.<br />

Bei den Schutzgütern „Pflanzen“ <strong>und</strong> „Tiere“, Unterpunkt 2 wird „70 cm“ geän<strong>der</strong>t in<br />

„50 cm“ <strong>und</strong> „ca. 3,0 ha“ geän<strong>der</strong>t in „ca. 2,5 ha“. Beim Schutzgut „Klima / Luft“ wird<br />

die Fläche für begrünte Tiefgaragen von 3,0 ha geän<strong>der</strong>t in 2,5 ha.<br />

zu Umweltbereicht 3.4.4:<br />

In Unterpunkt 3 wird „0,7 m“ geän<strong>der</strong>t in „0,5 m“ <strong>und</strong> ca. 3,0 ha“ geän<strong>der</strong>t in „ca. 2,5<br />

ha“. In Absatz 2 wird „für einzelne Funktionen gemin<strong>der</strong>t“ geän<strong>der</strong>t in „für einzelne<br />

Funktionen teilweise gemin<strong>der</strong>t“.<br />

zu Umweltbericht 3.4.6:<br />

In Unterpunkt 4 wird „(Karte 6.5 des Grünordnungsplanes)“ ergänzt.<br />

8


zu Umweltbericht 3.4.7:<br />

„Eine vorausschauende Planung <strong>der</strong> Erschließungs- <strong>und</strong> Baumaßnahmen birgt die<br />

Chance vorgeschichtlicher Siedlungsreste im Planungsgebiet zu erkennen <strong>und</strong> in<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong>der</strong> Archäologischen Denkmalpflege zu bewahren.“ wird ergänzt.<br />

zu Umweltbericht 5:<br />

Die Tabelle wird für das Schutzgut Boden, Archäologische F<strong>und</strong>e, Bodendenkmale<br />

geän<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong> Spalte Insitution wird „Baurechts- <strong>und</strong> Vermessungsamt“ geän<strong>der</strong>t in<br />

„RP Stuttgart –Archäologische Denkmalpflege“. In <strong>der</strong> Spalte Zeitraum wird „<strong>bei</strong> Bedarf“<br />

geän<strong>der</strong>t in „Vor Baubeginn erfor<strong>der</strong>lich“.<br />

zu Umweltbericht, AVZ 3.2.8:<br />

Die Ausführungen zu Kultur- <strong>und</strong> Sachgütern werden ergänzt um „Im überplanten<br />

Bereich ist mit Resten vorgeschichtlicher Siedlungen (Kulturdenkmale gemäß § 2<br />

DSchG) zu rechnen. Dies ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Erschließung <strong>und</strong> Bebauung<br />

entsprechend zu berücksichtigen.“<br />

Satz 1 in Absatz 2 entfällt.<br />

zu Umweltbereicht, AVZ 3.3.1<br />

Beim Schutzgut „Boden“, Unterpunkt 3 wird die Überdeckung <strong>der</strong> Tiefgaragen mit<br />

„mindestens 70 cm“ Boden geän<strong>der</strong>t in „mindestens 50 cm“. Die angegebene Gesamtfläche<br />

von ca. 3,0 ha wird geän<strong>der</strong>t in 2,5 ha. Beim Schutzgut „Wasser“, Unterpunkt<br />

6 wird die Fläche für Rückhaltung durch die Begrünung von Tiefgaragen von<br />

3,0 ha geän<strong>der</strong>t in 2,5 ha. Bei den Schutzgütern „Pflanzen“ <strong>und</strong> „Tiere“, Unterpunkt 2<br />

wird die Bodenbedeckung von 70 cm geän<strong>der</strong>t in 50 cm; die Gesamtfläche von 3,0<br />

ha wird geän<strong>der</strong>t in 2,5 ha. Beim Schutzgut „Klima / Luft“ wird die Fläche für begrünte<br />

Tiefgaragen von 3,0 ha geän<strong>der</strong>t in 2,5 ha.<br />

zu Umweltbericht, AVZ 3.4.4:<br />

Bei Unterpunkt 2 wird die Flächenangabe von 3,0 ha geän<strong>der</strong>t in 2,5 ha.<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung (Platz am S-<br />

Bahnhof Maichingen <strong>und</strong> Györer Platz) wird konkretisiert in „verkehrsberuhigter Bereich“.<br />

5. UMWELTBELANGE<br />

5.1 Umweltbericht<br />

Auf die Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan<br />

(AVZ) vom 14.07.2009 in Anlage 9 wird verwiesen.<br />

5.2 Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht<br />

Auf die Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan<br />

(AVZ) vom 14.07.2009 in Anlage 9 wird verwiesen.<br />

9


6. PLANVERWIRKLICHUNG UND FOLGEMASSNAHMEN<br />

6.1 Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf landwirtschaftliche Betriebe<br />

Mit <strong>der</strong> Realisierung des Plangebiets ist ein Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

von ca. 12 ha verb<strong>und</strong>en. Davon sind insbeson<strong>der</strong>e die zwei Haupterwerbslandwirte A.<br />

<strong>und</strong> B. betroffen. Gemeinsam mit dem Landratsamt Böblingen (Landwirtschaftsamt sowie<br />

Amt für Vermessung <strong>und</strong> Flurneuordnung) <strong>und</strong> den betroffenen Landwirten wurden<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Mil<strong>der</strong>ung nachteiliger Auswirkungen entwickelt.<br />

Für den landwirtschaftlichen Betrieb A. kann aufgr<strong>und</strong> des vergleichsweise geringen<br />

Flächenverlusts eine Existenzgefährdung ausgeschlossen werden. Der landwirtschaftliche<br />

Betrieb B. verliert durch das Plangebiet ca. 30 % an bewirtschafteten Pachtflächen<br />

<strong>und</strong> ist somit in seiner Existenz gefährdet. Zur Abwendung <strong>der</strong> Existenzgefährdung wurden<br />

dem Betrieb zum 01.11.2008 städtische Pachtflächen im Bereich Unterrieden als<br />

Ersatzland zur Verfügung gestellt. Eine diesbezügliche vertragliche Regelung wurde im<br />

Januar 2009 abgeschlossen. Als Ersatz für den Verlust <strong>der</strong> hofnahen Bewässerung wird<br />

dem Betrieb eine Bewässerungsmöglichkeit für die im Bereich zwischen dem Baugebiet<br />

Allmendäcker <strong>und</strong> Hinterweil gelegenen Anbauflächen geschaffen.<br />

Mit <strong>der</strong> Realisierung des Gebiets Allmendäcker I werden die im Plangebiet vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Wege überplant <strong>und</strong> das bestehende landwirtschaftliche Wegenetz<br />

unterbrochen. Die Erschließung <strong>der</strong> an das Plangebiet östlich anschließenden landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen kann jedoch weiterhin gewährleistet werden. Zum einen erfolgt<br />

die Anbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr über den nördlich an das Gebiet anschließenden<br />

Feldweg Flst. 586 ausgehend von <strong>der</strong> Grünäckerstraße. Zum an<strong>der</strong>n soll<br />

eine interimsweise Anbindung des landwirtschaftlichen Wegenetzes an die Allmendstraße<br />

im Bereich <strong>der</strong> künftigen Zufahrt zu Allmendäcker II (Elisabeth-Selbert-Straße) geschaffen<br />

werden. Hierzu ist <strong>der</strong> vorzeitige Erwerb des Flst. 841 durch die <strong>Stadt</strong> sowie die<br />

provisorische Anlage eines landwirtschaftlichen Wegs bis zum Feldweg Flst. 782 erfor<strong>der</strong>lich.<br />

6.2. Bodenordnung<br />

Zur Bodenordnung wird <strong>der</strong>zeit ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt. Die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze für das Umlegungsverfahren wurden vom Gemein<strong>der</strong>at am 22.05.2001 beschlossen.<br />

6.3. Imagebildung, Öffentlicher Raum, Baukultur <strong>und</strong> Vermarktungsstrategie<br />

Um eine positive Imagebildung für das Gebiet „Allmendäcker I“ bereits in einer frühen<br />

Phase <strong>der</strong> Aufsiedlung zu gewährleisten, kommt einer frühzeitigen Bereitstellung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Infrastruktur eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Für die Gestaltung <strong>der</strong> öffentlichen Grün- <strong>und</strong> Freiräume im Plangebiet wird <strong>der</strong>zeit im<br />

Wege einer Mehrfachbeauftragung ein gestalterisches Gesamtkonzept einschließlich<br />

Leitdetails auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vorhandenen Planungen entwickelt. Von zentralem Interesse<br />

ist hier<strong>bei</strong> die Gestaltung <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Platzbereiche „S-Bahnhof Maichingen“ <strong>und</strong><br />

„Györer Platz“ einschließlich <strong>der</strong> Übergänge zu den angrenzenden Grünflächen <strong>und</strong><br />

Straßenräumen sowie die exemplarische Gestaltung eines ausgewählten Spielplatzbereichs.<br />

Die Belange <strong>der</strong> Baukultur sollen parallel zur Planung im Dialog mit den Beteiligten weiter<br />

verfestigt werden. Den künftigen Bauherren soll von Anfang an eine praktische Unterstützung<br />

mit einem sogenannten „Gestaltungs- <strong>und</strong> Qualitätshandbuch“ an die Hand<br />

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gegeben werden, das die bebauungsplanrelevanten Vorschriften erläutert <strong>und</strong> zusätzliche<br />

gestalterische Empfehlungen enthält.<br />

Bei <strong>der</strong> Vermarktung von Gr<strong>und</strong>stücken, die im Rahmen des gesetzlichen Umlegungsverfahrens<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zugeteilt werden, ist neben fiskalischen <strong>und</strong> baukulturellen<br />

Aspekten auch auf das Entstehen einer ausgewogenen Bevölkerungs- <strong>und</strong> Sozialstruktur<br />

zu achten.<br />

7. KOSTENSCHÄTZUNG UND FINANZIERUNG)<br />

Die entstehenden Verfahrens- <strong>und</strong> Infrastrukturkosten werden über den Umlegungsvorteil<br />

im gesetzlichen Umlegungsverfahren entsprechend den am 22.05.2001 vom Gemein<strong>der</strong>at<br />

beschlossenen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Umlegung im Baugebiet Allmendäcker sowie<br />

durch die Erhebung von Erschließungs<strong>bei</strong>trägen, Abwasser<strong>bei</strong>trägen <strong>und</strong> Kostenerstattungs<strong>bei</strong>trägen<br />

für die Ausgleichsmaßnahmen refinanziert. Die anfallenden Kosten sind<br />

in <strong>der</strong> städtischen Investitionsplanung enthalten.<br />

Anlagen:<br />

1. Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit - Stand<br />

14.07.2009<br />

2. Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung <strong>der</strong> Behörden - Stand<br />

14.07.2009<br />

3. Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen aus Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit - Stand 14.07.2009<br />

4. Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen aus Beteiligung <strong>der</strong> Behörden - Stand 14.07.2009<br />

5. Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanentwurfs vom 14.07.2009, Gesamtplan M 1:2.500<br />

5 a. Südlicher Planausschnitt M 1:1.000<br />

5 b. Mittlerer Planausschnitt M 1:1.000<br />

5 c. Nördlicher Planausschnitt M 1:1.000<br />

5 d. Planzeichenerklärung<br />

6. Städtebaulicher Entwurf vom 14.07.2009<br />

7. Textteil vom 14.07.2009<br />

8. <strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht vom 14.07.2009<br />

9. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan<br />

(AVZ) vom 14.07.2009<br />

10. Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen<br />

11. Umlegungskarte, Entwurf vom 07.07.2009<br />

<strong>Sindelfingen</strong>, 22. September 2009<br />

Thomas Leonhardt<br />

Anlagen: - 15 -<br />

Protokollauszüge: Büro des Oberbürgermeisters - Justitiariat, Ortschaftsverwaltung Maichingen,<br />

Amt für Finanzen, Amt für soziale Dienste, Bau- <strong>und</strong> Grünflächenamt,<br />

Amt für <strong>Stadt</strong>planung <strong>und</strong> Umwelt, Baurechts- <strong>und</strong> Vermessungsamt,<br />

Amt für Gebäudewirtschaft, WSG<br />

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