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Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung<br />

von Transaktionskosten. Die Übergangsbestimmungen<br />

sehen eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor.<br />

Für Vermögenswerte und Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen<br />

vor der erstmaligen Anwendung<br />

des neuen Standards resultieren, ergeben sich keine Änderungen.<br />

Die Änderungen werden sich auf die Ansatzhöhe<br />

des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf die Ergebnisse des<br />

Berichtszeitraums, in dem ein Unternehmenserwerb erfolgt<br />

ist, und auf künftige Ergebnisse auswirken. Insbesondere<br />

kann die Anwendung der Full-Goodwill-Methode zu höheren<br />

Geschäfts- oder Firmenwerten führen.<br />

änderungen zu IfrS 7 finanzinstrumente: Angaben<br />

Die Änderungen zu IFRS 7 wurden im März 2009 veröffent-<br />

licht und sind erstmals in Berichtsperioden anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderungen<br />

zielen darauf ab, die Angaben bezüglich Bewertung<br />

zum beizulegenden Zeitwert sowie der Liquiditätsrisiken zu<br />

verbessern. Aus der Anwendung ergaben sich keine Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Konzerns. Es können jedoch zusätzliche Angaben erforderlich<br />

werden.<br />

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IfrS<br />

Der überarbeitete Standard IAS 27 wurde im Januar 2008<br />

veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Die<br />

Änderungen betreffen primär die Bilanzierung von Anteilen<br />

ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteile), die<br />

künftig in voller Höhe an den Verlusten des Konzerns beteiligt<br />

werden, und von Transaktionen, die zum Beherrschungsverlust<br />

bei einem Tochterunternehmen führen und deren<br />

Auswirkungen erfolgswirksam zu behandeln sind. Auswirkungen<br />

von Anteilsveräußerungen, die nicht zum Verlust der<br />

Beherrschung führen, sind demgegenüber erfolgsneutral im<br />

Eigenkapital zu erfassen. Die Übergangsbestimmungen<br />

sehen hierfür eine prospektive Anwendung vor. Für Vermö-<br />

KONzErNANHANg<br />

genswerte und Schulden, die aus solchen Transaktionen<br />

vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des neuen<br />

Standards resultieren, ergeben sich daher keine Änderungen.<br />

Die Neuregelungen werden sich bei künftigen Erwerben<br />

sowie mit Verlusten von Beherrschung verbundenen Veräußerungen<br />

und Transaktionen mit Minderheitenanteilen entsprechend<br />

auf die künftigen Ergebnisse und die Höhe des<br />

Eigenkapitals auswirken. Künftig werden die auf Minderheiten<br />

entfallenden Verlustanteile auch dann in voller Höhe<br />

diesen zugewiesen, wenn die für Minderheitenanteile ausgewiesenen<br />

Beträge durch eine sich unverändert fortsetzende<br />

Verlustsituation vollständig verbraucht sind. Der<br />

hieraus resultierende negative Betrag wird gesondert<br />

innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Ein Ausweis auf<br />

der Aktivseite kommt nicht in Betracht, da es an einem<br />

durchsetzbaren rechtlichen Ausgleichsanspruch mangelt.<br />

Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses waren außerdem<br />

die geänderten Fassungen von IFRS 2 Ausübungsbedingungen<br />

und Annullierungen, IAS 32 und IAS 1 Kündbare<br />

Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende<br />

Verpflichtungen, IAS 39 Qualifizierende Grundgeschäfte,<br />

IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate, IFRIC 13<br />

Kundenbindungsprogramme, IFRIC 14 und IAS 19 Bewertung<br />

eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen<br />

und ihre Wechselwirkung,<br />

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien,<br />

IFRIC 16 Absicherung von Nettoinvestitionen in einem<br />

ausländischen Geschäftsbetrieb, IFRIC 17 Sachdividenden<br />

an Gesellschafter und IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten<br />

von Kunden veröffentlicht. Auch hier werden<br />

zukünftig keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage erwartet.<br />

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