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KONzErNANHANg<br />
Konsolidierungsgrundsätze<br />
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA<br />
<strong>AG</strong> und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines<br />
jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der SIMONA <strong>AG</strong><br />
sowie der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag<br />
nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
aufgestellt.<br />
Alle konzerninternen Salden (Forderungen, Schulden, Rückstellungen),<br />
Transaktionen, Erträge und Aufwendungen<br />
sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen<br />
(„Zwischengewinne“) werden im Rahmen der Konsolidierung<br />
eliminiert.<br />
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das<br />
heißt ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung<br />
erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den<br />
Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch<br />
das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.<br />
Nach IFRS 3 sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse<br />
nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren, das heißt,<br />
die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und<br />
die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden<br />
sind zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.<br />
Der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten<br />
und dem Anteil am Nettozeitwert wird als Geschäftsoder<br />
Firmenwert ausgewiesen und regelmäßig einer Prüfung<br />
auf dessen Werthaltigkeit unterzogen. Ein negativer Unterschiedsbetrag<br />
wird nach einer erneuten Beurteilung der<br />
identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden<br />
sofort ergebniswirksam erfasst.<br />
Minderheitenanteile werden gesondert in der Konzern-<br />
Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals<br />
in der Konzernbilanz ausgewiesen.<br />
46<br />
[3] Neue Rechnungslegungsstandards<br />
[3.1] Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende<br />
neue Rechnungslegungsstandards<br />
Das International Accounting Standards Board (IASB) und<br />
das International Financial Reporting Interpretations<br />
Committee (IFRIC) haben in 2007 und in 2008 folgende<br />
neue Rechnungslegungsnormen veröffentlicht, die für<br />
das Geschäftsjahr 2008 aufgrund der Anerkennung durch<br />
die EU (sog. Endorsement-Verfahren) von der Gesellschaft<br />
verpflichtend neu anzuwenden waren:<br />
J IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“<br />
(Überarbeitung bezüglich Umgliederung von Finanzinstrumenten<br />
der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten”)<br />
J IFRIC 11 „IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und<br />
Aktien von Konzernunternehmen“<br />
J IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“<br />
Aus deren erstmaliger Anwendung ergeben sich keine<br />
wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Konzerns.<br />
[3.2] Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete<br />
Standards und Interpretationen<br />
(EU-Endorsement bereits erfolgt)<br />
Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete<br />
Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im<br />
Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen,<br />
aber im Geschäftsjahr 2008 noch nicht verpflichtend<br />
anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards<br />
und Interpretationen nicht vorzeitig an.<br />
IfrS 8 geschäftssegmente<br />
IFRS 8 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist<br />
erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder<br />
nach dem 1. Januar 2009 beginnt. IFRS 8 verlangt die