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KONzErNANHANg<br />

Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA<br />

<strong>AG</strong> und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines<br />

jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der SIMONA <strong>AG</strong><br />

sowie der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag<br />

nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

aufgestellt.<br />

Alle konzerninternen Salden (Forderungen, Schulden, Rückstellungen),<br />

Transaktionen, Erträge und Aufwendungen<br />

sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen<br />

(„Zwischengewinne“) werden im Rahmen der Konsolidierung<br />

eliminiert.<br />

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das<br />

heißt ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung<br />

erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den<br />

Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch<br />

das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.<br />

Nach IFRS 3 sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse<br />

nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren, das heißt,<br />

die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und<br />

die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden<br />

sind zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.<br />

Der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten<br />

und dem Anteil am Nettozeitwert wird als Geschäftsoder<br />

Firmenwert ausgewiesen und regelmäßig einer Prüfung<br />

auf dessen Werthaltigkeit unterzogen. Ein negativer Unterschiedsbetrag<br />

wird nach einer erneuten Beurteilung der<br />

identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden<br />

sofort ergebniswirksam erfasst.<br />

Minderheitenanteile werden gesondert in der Konzern-<br />

Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals<br />

in der Konzernbilanz ausgewiesen.<br />

46<br />

[3] Neue Rechnungslegungsstandards<br />

[3.1] Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende<br />

neue Rechnungslegungsstandards<br />

Das International Accounting Standards Board (IASB) und<br />

das International Financial Reporting Interpretations<br />

Committee (IFRIC) haben in 2007 und in 2008 folgende<br />

neue Rechnungslegungsnormen veröffentlicht, die für<br />

das Geschäftsjahr 2008 aufgrund der Anerkennung durch<br />

die EU (sog. Endorsement-Verfahren) von der Gesellschaft<br />

verpflichtend neu anzuwenden waren:<br />

J IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“<br />

(Überarbeitung bezüglich Umgliederung von Finanzinstrumenten<br />

der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten”)<br />

J IFRIC 11 „IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und<br />

Aktien von Konzernunternehmen“<br />

J IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“<br />

Aus deren erstmaliger Anwendung ergeben sich keine<br />

wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Konzerns.<br />

[3.2] Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete<br />

Standards und Interpretationen<br />

(EU-Endorsement bereits erfolgt)<br />

Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete<br />

Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im<br />

Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen,<br />

aber im Geschäftsjahr 2008 noch nicht verpflichtend<br />

anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards<br />

und Interpretationen nicht vorzeitig an.<br />

IfrS 8 geschäftssegmente<br />

IFRS 8 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist<br />

erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder<br />

nach dem 1. Januar 2009 beginnt. IFRS 8 verlangt die

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