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COrPOrATE gOVErNANCE BErICHT<br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der SIMONA <strong>AG</strong><br />
enthält feste und variable Komponenten, die am langfristigen<br />
Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sind. Ein<br />
Aktienoptionsprogramm besteht bei der SIMONA <strong>AG</strong> nicht.<br />
„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf<br />
geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied<br />
bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne<br />
wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert<br />
von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap)<br />
und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages<br />
vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps<br />
soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche<br />
Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr<br />
abgestellt werden. Eine Zusage für Leistungen aus<br />
Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit<br />
infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control)<br />
soll 150 Prozent des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“<br />
Die abgeschlossenen Vorstandsverträge enthalten für den<br />
Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
keine ausdrückliche Abfindungszusage beziehungsweise<br />
Regelungen über eine Begrenzung der Abfindungen. Eine<br />
Abfindung kann sich allerdings aus einer individuell zu treffenden<br />
Aufhebungsvereinbarung ergeben.<br />
„Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds wird,<br />
aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und<br />
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, unter Namensnennung<br />
offengelegt, soweit nicht die Hauptversammlung<br />
mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat.“<br />
Die Hauptversammlung hat am 23. Juni 2006 mit der geforderten<br />
Mehrheit beschlossen, für die Dauer von fünf Jahren<br />
bis zum Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres<br />
2010 die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert<br />
zu veröffentlichen.<br />
28<br />
„Die Offenlegung (der Vorstandsvergütung) soll in einem<br />
Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate<br />
Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die<br />
Vorstandsmitglieder in allgemein verständlicher Form<br />
erläutert.“<br />
Der Vergütungsbericht wird als Bestandteil des Lageberichtes<br />
veröffentlicht.<br />
„Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen neben einer<br />
festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die<br />
erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen<br />
Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile haben.<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate<br />
Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach<br />
Bestandteilen ausgewiesen werden.“<br />
Die Hauptversammlung ist ermächtigt, eine vom Erreichen<br />
oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen abhängige<br />
variable Vergütung des Aufsichtsrates zu beschließen. Die<br />
Hauptversammlung hat für das Geschäftsjahr 2008 keine<br />
variablen Vergütungsbestandteile beschlossen. Der Ausweis<br />
der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt individualisiert<br />
im Vergütungsbericht.<br />
Besetzung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse<br />
„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit<br />
Committee) einrichten, der sich insbesondere mit den<br />
Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements,<br />
der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers,<br />
der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer,<br />
den Bestimmungen von Prüfungsschwerpunkten und der<br />
Honorarvereinbarung befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />
sollte kein ehemaliges Vorstandsmitglied<br />
der Gesellschaft sein.“<br />
Der Wirtschaftsausschuss innerhalb des Aufsichtsrates entspricht<br />
in seinen Aufgaben dem Prüfungsausschuss.<br />
Die Praxis bei der SIMONA <strong>AG</strong> ist durch eine sehr detaillierte<br />
Unterrichtung des gesamten Aufsichtsrates über die