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COrPOrATE gOVErNANCE BErICHT<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der SIMONA <strong>AG</strong><br />

enthält feste und variable Komponenten, die am langfristigen<br />

Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sind. Ein<br />

Aktienoptionsprogramm besteht bei der SIMONA <strong>AG</strong> nicht.<br />

„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf<br />

geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied<br />

bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne<br />

wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert<br />

von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap)<br />

und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages<br />

vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps<br />

soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche<br />

Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr<br />

abgestellt werden. Eine Zusage für Leistungen aus<br />

Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit<br />

infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control)<br />

soll 150 Prozent des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“<br />

Die abgeschlossenen Vorstandsverträge enthalten für den<br />

Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

keine ausdrückliche Abfindungszusage beziehungsweise<br />

Regelungen über eine Begrenzung der Abfindungen. Eine<br />

Abfindung kann sich allerdings aus einer individuell zu treffenden<br />

Aufhebungsvereinbarung ergeben.<br />

„Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds wird,<br />

aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und<br />

Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, unter Namensnennung<br />

offengelegt, soweit nicht die Hauptversammlung<br />

mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat.“<br />

Die Hauptversammlung hat am 23. Juni 2006 mit der geforderten<br />

Mehrheit beschlossen, für die Dauer von fünf Jahren<br />

bis zum Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres<br />

2010 die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert<br />

zu veröffentlichen.<br />

28<br />

„Die Offenlegung (der Vorstandsvergütung) soll in einem<br />

Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate<br />

Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die<br />

Vorstandsmitglieder in allgemein verständlicher Form<br />

erläutert.“<br />

Der Vergütungsbericht wird als Bestandteil des Lageberichtes<br />

veröffentlicht.<br />

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen neben einer<br />

festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die<br />

erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen<br />

Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile haben.<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate<br />

Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach<br />

Bestandteilen ausgewiesen werden.“<br />

Die Hauptversammlung ist ermächtigt, eine vom Erreichen<br />

oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen abhängige<br />

variable Vergütung des Aufsichtsrates zu beschließen. Die<br />

Hauptversammlung hat für das Geschäftsjahr 2008 keine<br />

variablen Vergütungsbestandteile beschlossen. Der Ausweis<br />

der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt individualisiert<br />

im Vergütungsbericht.<br />

Besetzung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse<br />

„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit<br />

Committee) einrichten, der sich insbesondere mit den<br />

Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements,<br />

der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers,<br />

der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer,<br />

den Bestimmungen von Prüfungsschwerpunkten und der<br />

Honorarvereinbarung befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

sollte kein ehemaliges Vorstandsmitglied<br />

der Gesellschaft sein.“<br />

Der Wirtschaftsausschuss innerhalb des Aufsichtsrates entspricht<br />

in seinen Aufgaben dem Prüfungsausschuss.<br />

Die Praxis bei der SIMONA <strong>AG</strong> ist durch eine sehr detaillierte<br />

Unterrichtung des gesamten Aufsichtsrates über die

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