Adobe PDF ~ 5,1 MB - Simona AG
Adobe PDF ~ 5,1 MB - Simona AG
Adobe PDF ~ 5,1 MB - Simona AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrates<br />
und des Vorstandes der SIMONA <strong>AG</strong><br />
Die gesetzlichen Regelungen zur Führung und Kontrolle<br />
börsennotierter Gesellschaften (Corporate Governance) sollen<br />
helfen, die Führung und Kontrolle börsennotierter<br />
Gesellschaften und deren Berichtswesen transparenter und<br />
zuverlässiger zu gestalten. Grundlage ist der von der<br />
Cromme-Kommission verabschiedete Deutsche Corporate<br />
Governance Kodex (DCGK) in der überarbeiteten Fassung<br />
vom 06. Juni 2008. Die meisten Bestimmungen des Kodex<br />
werden von der SIMONA <strong>AG</strong> erfüllt. Aufsichtsrat und<br />
Vorstand haben darüber hinaus, soweit angesichts der im<br />
Unternehmen bereits praktizierten Corporate Governance<br />
noch erforderlich, mit entsprechenden Maßnahmen auf die<br />
gesetzgeberischen Vorgaben reagiert.<br />
Abweichungen vom deutschen Corporate<br />
governance Kodex<br />
Einigen Bestimmungen des Kodex wird die SIMONA <strong>AG</strong><br />
angesichts unternehmensspezifischer Besonderheiten nicht<br />
entsprechen.<br />
Einberufung der Hauptversammlung<br />
„Die Gesellschaft soll allen in- und ausländischen<br />
Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen<br />
die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt Einberufungsunterlagen<br />
auf elektronischem Wege übermitteln,<br />
wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.“<br />
Nach der Vorschrift des § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG müssen<br />
die Einberufung der Hauptversammlung sowie die Einberufungsunterlagen<br />
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht<br />
werden. Diese Veröffentlichung ist auch nicht<br />
durch anderweitige Publikation beziehungsweise Übermittlung<br />
der Einberufungsunterlagen ersetzbar. Eine zusätzliche<br />
Übermittlung auf elektronischem Wege an alle Bezugspersonen<br />
wäre aus Sicht der SIMONA <strong>AG</strong> selbst bei<br />
Erfüllung der Zustimmungserfordernisse praktisch nicht<br />
durchführbar, da Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre<br />
nicht vollständig zur Verfügung stehen. Die SIMONA <strong>AG</strong><br />
vertritt daher die Ansicht, dass die zusätzliche Übermittlung<br />
der Einberufung der Hauptversammlung auf elektronischem<br />
Wege nicht praktikabel ist. Insoweit wird daher auch auf die<br />
Einholung der Zustimmungserfordernisse verzichtet.<br />
d&O-Versicherung<br />
„Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat<br />
eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener<br />
Selbstbehalt vereinbart werden.“<br />
Entgegen der Empfehlung des DCGK in Ziffer 3.8 sieht die<br />
Haftpflichtversicherung der SIMONA <strong>AG</strong> für die Vorstandsund<br />
Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor.<br />
Transparenz der Vergütung von Aufsichtsrat<br />
und Vorstand<br />
„Das Aufsichtsratsplenum soll auf Vorschlag des<br />
Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, das Ver-<br />
gütungssystem für den Vorstand einschließlich der<br />
wesentlichen Vertragselemente beschließen und soll es<br />
regelmäßig überprüfen.“<br />
Der Personalausschuss innerhalb des Aufsichtsrates ist<br />
für die Behandlung der Vorstandsverträge zuständig.<br />
Er beschließt und überprüft auch das Vergütungssystem für<br />
den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente.<br />
Der Personalausschuss informiert den Aufsichtsrat<br />
regelmäßig und umfassend über seine Arbeit.<br />
„Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable<br />
Bestandteile umfassen. Die variablen Vergütungsteile<br />
sollten einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an<br />
den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten und<br />
auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und<br />
Risikocharakter enthalten. Sämtliche Vergütungsbestandteile<br />
müssen für sich und insgesamt angemessen sein.<br />
Als variable Vergütungskomponenten mit langfristiger<br />
Anreizwirkung und Risikocharakter dienen insbesondere<br />
Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre,<br />
Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen<br />
(z. B. Phantom Stocks).“<br />
27