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Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrates<br />

und des Vorstandes der SIMONA <strong>AG</strong><br />

Die gesetzlichen Regelungen zur Führung und Kontrolle<br />

börsennotierter Gesellschaften (Corporate Governance) sollen<br />

helfen, die Führung und Kontrolle börsennotierter<br />

Gesellschaften und deren Berichtswesen transparenter und<br />

zuverlässiger zu gestalten. Grundlage ist der von der<br />

Cromme-Kommission verabschiedete Deutsche Corporate<br />

Governance Kodex (DCGK) in der überarbeiteten Fassung<br />

vom 06. Juni 2008. Die meisten Bestimmungen des Kodex<br />

werden von der SIMONA <strong>AG</strong> erfüllt. Aufsichtsrat und<br />

Vorstand haben darüber hinaus, soweit angesichts der im<br />

Unternehmen bereits praktizierten Corporate Governance<br />

noch erforderlich, mit entsprechenden Maßnahmen auf die<br />

gesetzgeberischen Vorgaben reagiert.<br />

Abweichungen vom deutschen Corporate<br />

governance Kodex<br />

Einigen Bestimmungen des Kodex wird die SIMONA <strong>AG</strong><br />

angesichts unternehmensspezifischer Besonderheiten nicht<br />

entsprechen.<br />

Einberufung der Hauptversammlung<br />

„Die Gesellschaft soll allen in- und ausländischen<br />

Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen<br />

die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt Einberufungsunterlagen<br />

auf elektronischem Wege übermitteln,<br />

wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.“<br />

Nach der Vorschrift des § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG müssen<br />

die Einberufung der Hauptversammlung sowie die Einberufungsunterlagen<br />

im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht<br />

werden. Diese Veröffentlichung ist auch nicht<br />

durch anderweitige Publikation beziehungsweise Übermittlung<br />

der Einberufungsunterlagen ersetzbar. Eine zusätzliche<br />

Übermittlung auf elektronischem Wege an alle Bezugspersonen<br />

wäre aus Sicht der SIMONA <strong>AG</strong> selbst bei<br />

Erfüllung der Zustimmungserfordernisse praktisch nicht<br />

durchführbar, da Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre<br />

nicht vollständig zur Verfügung stehen. Die SIMONA <strong>AG</strong><br />

vertritt daher die Ansicht, dass die zusätzliche Übermittlung<br />

der Einberufung der Hauptversammlung auf elektronischem<br />

Wege nicht praktikabel ist. Insoweit wird daher auch auf die<br />

Einholung der Zustimmungserfordernisse verzichtet.<br />

d&O-Versicherung<br />

„Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat<br />

eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener<br />

Selbstbehalt vereinbart werden.“<br />

Entgegen der Empfehlung des DCGK in Ziffer 3.8 sieht die<br />

Haftpflichtversicherung der SIMONA <strong>AG</strong> für die Vorstandsund<br />

Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor.<br />

Transparenz der Vergütung von Aufsichtsrat<br />

und Vorstand<br />

„Das Aufsichtsratsplenum soll auf Vorschlag des<br />

Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, das Ver-<br />

gütungssystem für den Vorstand einschließlich der<br />

wesentlichen Vertragselemente beschließen und soll es<br />

regelmäßig überprüfen.“<br />

Der Personalausschuss innerhalb des Aufsichtsrates ist<br />

für die Behandlung der Vorstandsverträge zuständig.<br />

Er beschließt und überprüft auch das Vergütungssystem für<br />

den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente.<br />

Der Personalausschuss informiert den Aufsichtsrat<br />

regelmäßig und umfassend über seine Arbeit.<br />

„Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable<br />

Bestandteile umfassen. Die variablen Vergütungsteile<br />

sollten einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an<br />

den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten und<br />

auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und<br />

Risikocharakter enthalten. Sämtliche Vergütungsbestandteile<br />

müssen für sich und insgesamt angemessen sein.<br />

Als variable Vergütungskomponenten mit langfristiger<br />

Anreizwirkung und Risikocharakter dienen insbesondere<br />

Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre,<br />

Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen<br />

(z. B. Phantom Stocks).“<br />

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