2 > Methodische Grundlagen
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Methode der ökologischen Knappheit – Ökofaktoren 2006 BAFU 2009 56<br />
2.2.9 Zeitaspekte bezüglich Zusammenhang von Ökofaktoren und Einwirkungen<br />
Die Methode der ökologischen Knappheit geht für die Bestimmung der Ökofaktoren<br />
von der heutigen Situation aus. Wie nun ist mit Angaben aus den Inventaren umzugehen,<br />
welche bereits in weiter Vergangenheit angefallen sind oder erst in ferner Zukunft<br />
anfallen werden?<br />
In den Inventaren enthaltene, bereits vor langer Zeit entstandene Einwirkungen können<br />
je nach Fragestellung mitbetrachtet werden oder auch nicht. In der Regel ist keine<br />
spezielle Anpassung notwendig.<br />
Leicht anders ist die Situation bei Einwirkungen, die durch heutige Prozesse ausgelöst<br />
werden, die aber erst in sehr weiter Zukunft anfallen werden. Ein Beispiel sind die<br />
Langzeitemissionen aus Deponien (in den ecoinvent-Daten bis 60’000 Jahre in die<br />
Zukunft modelliert), ausgelöst durch heutige Abfälle.<br />
Solche Emissionen in ferner Zukunft sollten nicht einfach mit einem Ökofaktor Null<br />
bewertet und damit vernachlässigt werden. Anderseits fallen diese Einwirkungen möglicherweise<br />
gar nie an: Mit technischem Aufwand sind Deponien praktisch jederzeit<br />
sanierbar. Es ist deshalb vertretbar, solche sehr weit zukünftigen Emissionen entweder<br />
nur teilweise zu berücksichtigen oder aber einen eigenen Ökofaktor zu bestimmen. Die<br />
Methode der ökologischen Knappheit orientiert sich grundsätzlich an den gegenwärtigen<br />
politischen Vorgaben und umweltrechtlichen Zielen. Damit ist eine abweichende<br />
Bewertung von Langzeitemissionen grundsätzlich denkbar, da sich diese Ziele, aber<br />
auch die Belastungssituation zum Zeitpunkt des Auftretens der Langzeitemissionen,<br />
deutlich von der heutigen Situation unterscheiden können.<br />
In jedem Fall ist sorgfältig zu prüfen, wie die Langzeitemissionen in Sachbilanzdaten<br />
erfasst sind. Je nachdem ist eine differenzierende Betrachtung und Bewertung der<br />
Langzeitemissionen erforderlich.<br />
2.2.10 Räumliche Aspekte<br />
Die politischen und gesetzlichen Vorgaben beinhalten manchmal eine räumliche<br />
Differenzierung. Dies ist zum Beispiel bei den Grenzwerten für Schadstoffe in Oberflächengewässer<br />
und Grundwasser der Fall. Meistens gelten die Regelungen jedoch<br />
unterschiedslos für die ganze Schweiz. Wenn eine relevante Unterscheidung gemacht<br />
wird, so sollte dies mit entsprechenden Ökofaktoren abgebildet werden.<br />
Bei regional stark unterschiedlichen Belastungssituationen für Schadstoffe mit einem<br />
schweizweit einheitlichen Grenzwert, ist es angezeigt, eine Differenzierung vorzunehmen.<br />
Bei Luftschadstoffen sind die Unterschiede meist zu gering oder nicht quantifizierbar.<br />
Bei Gewässerschadstoffen können hingegen relevante und quantifizierbare<br />
Belastungsunterschiede auftreten (z. B. bei Phosphor in Seen, siehe Kap. 4.3). In<br />
solchen Fällen sollen regionalisierte Ökofaktoren angewendet werden, um den gesamtschweizerischen<br />
Ökofaktor zu bestimmen (siehe auch Kap. 2.1.4).