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2 > Methodische Grundlagen

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Das Wichtigste im Überblick 33<br />

Die Emissionen der Schweizer Kernkraftwerke liegen deutlich unter den Grenzwerten.<br />

Der hier beschriebene Ökofaktor bezieht sich nur auf die Einleitung von Radioaktivität<br />

in Meerwasser durch die Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague (F) und Sellafield<br />

(GB), wo bis Juli 2006 auch Brennstäbe aus Schweizer Kernkraftwerken aufbereitet<br />

wurden. Der Ökofaktor wird hier zum ersten Mal ausgewiesen, da die von der Schweiz<br />

mitgetragenen Reduktionsziele zum Schutz der Nordsee erst in den letzten Jahren<br />

definiert worden sind. In Tab. 41 (Kap. 4.6.7) sind Ökofaktoren für den Eintrag ausgewählter<br />

Isotope ins Meer aufgelistet.<br />

Unter AOX werden adsorbierbare organische halogenierte Substanzen zusammengefasst,<br />

die menschlichen wie natürlichen Ursprungs sein können. Dazu gehören Stoffe<br />

wie chlorierte nicht aromatische Kohlenwasserstoffe (z. B. Chloroform), chlorierte<br />

aromatische Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie gewisse<br />

Pestizide. Eine wichtige Emissionsquelle für AOX ist die Zellstoffherstellung. Insgesamt<br />

hat die AOX-Belastung der Oberflächengewässer in der Schweiz in den letzten<br />

Jahren deutlich nachgelassen.<br />

Die Umweltwirkung der unter AOX zusammengefassten Verbindungen ist sehr unterschiedlich.<br />

Die Aufteilung der AOX in verschiedene, in sich homogene Substanzklassen<br />

oder sogar Einzelstoffe wäre allerdings nur bedingt praktikabel. Ein einziger<br />

Ökofaktor für alle AOX ist deshalb ein notwendiger Kompromiss. Da AOX im Gewässerschutz<br />

nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, ist eine exaktere Bestimmung<br />

auch nicht vordringlich. Einzig für Chloroform wird ein separater Ökofaktor hergeleitet.<br />

Ein wichtiges Kriterium für die Toxizität ist die Fähigkeit der Substanz, sich im Organismus<br />

anzureichern. Je höher chloriert, umso giftiger sind die Substanzen. Aus diesem<br />

Grund wird der Ökofaktor in Bezug auf das Chlor festgelegt, d. h. er erhöht sich proportional<br />

zur Anzahl Chloratome.<br />

Von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet<br />

wurde ein nicht rechtsverbindliches Emissionsziel für AOX festgelegt, das den Anforderungen<br />

der Trinkwasserversorgung entspricht. Es dient als Basis für die Berechnung<br />

des kritischen Flusses. Da sich bei gleich bleibendem Fluss der aktuelle Fluss verringert<br />

hat, fällt der Ökofaktor gegenüber 1997 tiefer aus.<br />

Chloroform ist eine Substanz der AOX-Gruppe, die früher weit verbreitet war. Sie<br />

diente als Mittel zur chemischen Reinigung sowie als Lösungs- und Desinfektionsmittel.<br />

Chloroform gilt als möglicherweise krebserzeugend und ist heute mit wenigen<br />

Ausnahmen verboten. Entsprechend ist die Belastung deutlich zurückgegangen. Der<br />

Gewichtungsfaktor wird aus der gemessenen aktuellen Konzentration und der kritischen<br />

Konzentration ermittelt. Die kritische Konzentration ergibt sich aus dem Zielwert<br />

im Übereinkommen zum Schutz des Rheins. Der resultierende neue Ökofaktor für<br />

Chloroform ist um ein Mehrfaches höher als für andere AOX.<br />

Emissionen von PAK entstehen bei Verbrennungsprozessen und Abschwemmungen<br />

von Strassen. PAK sind teilweise sehr toxisch und krebserregend. Da sie ausschliess-<br />

Organische halogenierte<br />

Substanzen (AOX)<br />

Chloroform<br />

Polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK)

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