2 > Methodische Grundlagen
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Das Wichtigste im Überblick 23<br />
Wirkungskategorie (Treibhauspotenzial, Versauerungspotenzial, Radioaktivität usw.)<br />
beschrieben. Die Faktoren basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zum Beispiel<br />
hat Methan (CH4) eine 23mal höhere Klimawirksamkeit (Treibhauspotenzial) als<br />
Kohlendioxid (CO2). Schwefelhexafluorid (SF6), das für die Isolation elektrischer Teile<br />
eingesetzt wird, hat gar ein 22’000mal grösseres Treibhauspotenzial als CO2. Die<br />
charakterisierte Grösse wird üblicherweise in Äquivalenten der Referenzsubstanz<br />
ausgedrückt. Im Falle der Treibhausgase sind dies CO2-Äquivalente (CO2-eq.). Methan<br />
hat einen Charakterisierungsfaktor von 23 kg CO2-eq, das heisst 1 kg Methan hat die<br />
gleiche Wirkung wie 23 kg CO2, entsprechend ist der Ökofaktor 23mal grösser als<br />
derjenige von CO2.<br />
In der Normierung wird quantifiziert, wie gross der Beitrag einer Einheit eines Schadstoffes<br />
oder einer Ressourcennutzung an die gesamte aktuelle Belastung einer Region<br />
(in diesem Fall der gesamten Schweiz) pro Jahr ist. Emittiert beispielsweise ein Prozess<br />
10 Gramm eines Schadstoffes, von dem jährlich in der Schweiz 100'000 Tonnen<br />
freigesetzt werden, ist der Beitrag von 10 Gramm klein. Der Beitrag durch die Emissionsmenge<br />
von 10 Gramm eines anderen Schadstoffes ist jedoch sehr gross, wenn von<br />
diesem in der Schweiz jährlich insgesamt lediglich 70 Gramm emittiert werden.<br />
Die Gewichtung bezieht sich auf das Verhältnis der momentanen Schadstoffemission<br />
resp. des Ressourcenverbrauchs (aktueller Fluss) zu den politisch festgelegten Emissions-<br />
resp. Verbrauchszielen (kritischer Fluss). Ein Stoff bekommt umso mehr Belastungspunkte<br />
pro Einheit (z. B. pro Gramm), je stärker die Gesamtbelastung durch<br />
diesen Stoff den politisch festgelegten «kritischen Fluss», das heisst das Schutzziel,<br />
übertrifft. Anderseits vermindert sich der Ökofaktor, je mehr der aktuelle Fluss abnimmt.<br />
Für die Berechnung des Ökofaktors gilt folgende Formel:<br />
1⋅<br />
UBP ⎛ F ⎞<br />
Ökofaktor = { K ⋅ ⋅ ⋅ c{<br />
Charakterisierung<br />
F ⎜<br />
n F ⎟<br />
⎝ k<br />
1243<br />
123<br />
⎠<br />
(optional)<br />
Normierung<br />
2<br />
Gewichtung<br />
Konstante<br />
K = Charakterisierungsfaktor eines Schadstoffs beziehungsweise<br />
einer Ressource<br />
Fn = Normierungsfluss: Aktueller jährlicher Fluss, bezogen auf die Schweiz<br />
F = Aktueller Fluss: Aktueller jährlicher Fluss, bezogen auf das<br />
Referenzgebiet<br />
Fk = Kritischer Fluss: Kritischer jährlicher Fluss, bezogen auf das<br />
Referenzgebiet<br />
c = Konstante (10 12 /a): Dient dazu, einfach darstellbare Zahlengrössen<br />
zu erhalten.<br />
UBP = Umweltbelastungspunkt: Einheit der bewerteten Umweltwirkung.<br />
Mit «Fluss» wird die Fracht eines Schadstoffs, die Verbrauchsmenge einer Ressource<br />
oder Menge einer charakterisierten Umweltwirkung bezeichnet.