2 > Methodische Grundlagen
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9 > Nicht berücksichtigt: Lärm 167<br />
9 > Nicht berücksichtigt: Lärm<br />
In ARE (2004, S. 14) wird Lärm als eine von Subjektivität beeinflusste Grösse definiert:<br />
«Als Lärm bezeichnet man einen als unangenehm und störend empfundenen<br />
Schall. Wie hoch die tatsächliche Beeinträchtigung ist, hängt zu einem grossen Teil<br />
von der subjektiven Wahrnehmung der betroffenen Person ab.»<br />
Belastungen mit Lärm sind vor allem in Städten ein allgegenwärtiges Problem. Hauptquellen<br />
sind einerseits die Strassen- und Schienenfahrzeuge und andererseits Baustellen,<br />
die zur Erhaltung und Erweiterung der Siedlungsinfrastruktur benötigt werden. In<br />
ländlichen Gegenden sind es zudem land- und forstwirtschaftliche Maschinen die Lärm<br />
verursachen, aber auch das Geläut von Kuhglocken wird teilweise als Lärm wahrgenommen.<br />
In der Nähe von Flughäfen sind die an- und abfliegenden Flugzeuge eine<br />
relevante Lärmquelle. Gewässeranrainer können von Lärmimmissionen von Motorbooten<br />
betroffen sein. Schiess- und Sportplätze sowie ähnliche Einrichtungen sind punktuelle,<br />
ortsfeste Quellen von Lärm.<br />
Die Lärmschutzverordnung (LSV) definiert das zu erreichende Lärmziel in Analogie<br />
zum Vorsorgeprinzip (Kap. 2.2.3) als das technisch und betrieblich Mögliche sowie<br />
wirtschaftlich Tragbare. Zudem soll die betroffene Bevölkerung nicht erheblich gestört<br />
werden. Diese Ziele gelten für bewegliche wie für ortsfeste Geräuschquellen.<br />
Das Grundproblem bei der Bewertung von Lärm ist, dass Schall im Vergleich zu<br />
stofflichen Emissionen einerseits schnell vergänglich und daher immer lokal begrenzt<br />
ist. Andererseits ist die Bewertung nur über die Immissionssituation möglich, da erst<br />
durch die Wahrnehmung des Schalls dieser als Lärm betrachtet werden kann. Dadurch<br />
ist es für die Bewertung zwingend notwendig, die Emissions- zusammen mit der<br />
Immissionssituation zu betrachten. Die Schallemissionen sind ortsabhängig, was die<br />
Herleitung von Ökofaktoren schwierig macht. Eine allgemein anerkannte Methode zur<br />
Bewertung von Lärm in Ökobilanzen existiert bis jetzt noch nicht.<br />
Doka (2003a) hat ein Möglichkeit zur Integration von Strassenverkehrslärm in die<br />
Methode der ökologischen Knappheit erarbeitet. Die Herleitung ist relativ aufwendig<br />
und nicht ohne weiteres auf Lärm anderer Quellen übertragbar. Es wurde davon abgesehen<br />
diese nur für den Strassenverkehr geltenden Faktoren zu übernehmen, da dadurch<br />
eine einseitige Belastung von ausschliesslich Strassenfahrzeugen resultieren<br />
würde. Bei spezifischen Fragestellungen im Strassenverkehrsbereich können diese<br />
Ökofaktoren jedoch weiterhin sehr wohl Sinn machen, bei anders gelegenen Studien<br />
würden sie jedoch zu unfairen Bewertungsverzerrungen führen.