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Wege zur Selbsthilfe - Selbsthilfekoordination Bayern

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Qualitätsstandards für<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen<br />

in <strong>Bayern</strong><br />

Diese Standards erfüllen momentan 20 <strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen<br />

in <strong>Bayern</strong>. Daneben gibt es<br />

im Verein SHK <strong>Bayern</strong> e.V. noch Kontaktstellen<br />

im Aufbau: Diese müssen in den ersten drei<br />

Jahren nach Gründung Personal mit nur 10 Wochenstunden<br />

bereit stellen. In ländlichen Regionen<br />

gibt es noch einige <strong>Selbsthilfe</strong>unterstützungsangebote<br />

in Nebenaufgabe. Diese leisten<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>unterstützung mit mindestens 6<br />

Wochenstunden.<br />

A) Strukturelle Voraussetzungen<br />

<strong>zur</strong> Einrichtung einer neuen<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstelle:<br />

1. Anzahl der <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen:<br />

mindestens 50 vorhandene <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen<br />

im Gesundheits- und Sozialbereich;<br />

siehe Kriterien für Zählweise von <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen<br />

Gibt es weniger als 50 Gruppen, kann die<br />

Betreuung durch eine Unterstützungsstelle<br />

in Nebenaufgabe, durch eine Zweigstelle<br />

einer bestehenden Kontaktstelle oder<br />

durch Außensprechstunden abgedeckt<br />

werden<br />

2. Kooperation mit bestehenden<br />

Einrichtungen:<br />

Bereitschaft <strong>zur</strong> Zusammenarbeit und Vernetzung<br />

mit bestehenden <strong>Selbsthilfe</strong>kontakt-<br />

und <strong>Selbsthilfe</strong>unterstützungsstellen<br />

muss bei Gründung einer Kontaktstelle in<br />

Absprache mit SeKo <strong>Bayern</strong> vorhanden sein<br />

3. Einwohnerzahl des Einzugsgebietes:<br />

mindestens 100.000 Einwohner oder<br />

gesamter Einzugsbereich eines Landkreises<br />

oder einer kreisfreien Stadt<br />

4. Lage:<br />

verkehrsgünstig; Entfernung <strong>zur</strong> nächsten<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstelle ca. 30 km<br />

5. Eine <strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstelle pro Stadt<br />

oder Landkreis:<br />

(Einzugsbereich bis zu 300.000 Einwohnern)<br />

B) Qualitätsstandards einer <strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstelle<br />

als Mitglied<br />

des Vereins <strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen<br />

<strong>Bayern</strong> e.V.<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen sind professionelle<br />

Einrichtungen <strong>zur</strong> regionalen Unterstützung<br />

und Beratung von <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen und <strong>zur</strong><br />

Verbreitung des <strong>Selbsthilfe</strong>gedankens, vor allem<br />

im Gesundheits- und Sozialbereich. Sie arbeiten<br />

fach-, themen- und verbandsübergreifend in<br />

Hauptaufgabe und stehen allen Interessierten<br />

offen.<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen:<br />

• unterstützen Einzelpersonen bei der Suche<br />

oder Gründung von <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen<br />

• beraten <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen in konzeptionellen,<br />

organisatorischen und finanziellen<br />

Fragen<br />

• fördern den Erfahrungsaustausch und die<br />

Kommunikation zwischen den verschiedenen<br />

örtlichen <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen<br />

• stellen Kontakte zwischen <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen<br />

untereinander bzw. <strong>Selbsthilfe</strong>gruppen<br />

<strong>Wege</strong> <strong>zur</strong> <strong>Selbsthilfe</strong> · Seite 56

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