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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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8.<br />

WEITERE ANGABEN GEMÄSS VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG (VermVerkProspV)<br />

Hafteinlage in Höhe von € 500 im Handelsregister<br />

eingetragen worden; der Treuhänder hat die Kommanditeinlage<br />

in voller Höhe eingezahlt.<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, Jahresbeträge<br />

der sonstigen Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter<br />

Die SEEHANDLUNG und der Treuhänder sind als<br />

Kommanditisten im Verhältnis ihrer für eigene Rechnung<br />

gehaltenen Kommanditeinlagen zum Kommanditkapital<br />

des Emittenten an den Ergebnissen und<br />

Entnahmen (Auszahlungen) des Emittenten sowie an<br />

einem etwaigen Liquidationsüberschuss beteiligt.<br />

Die Gründungsgesellschafter erhalten außerdem<br />

von dem Emittenten die folgenden Vergütungen:<br />

90 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

• Der persönlich haftende Gesellschafter erhält<br />

gemäß § 16 Ziff. 3 lit. a) des Gesellschaftsvertrages<br />

für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung von dem Emittenten erstmals (in voller<br />

Höhe) für das Geschäftsjahr 2013 eine jährliche<br />

Vergütung von € 6.854 (zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer), die jeweils am 30.<br />

Juni eines jeden Jahres zur Zahlung fällig ist.<br />

Die Vergütung erhöht sich ab 2014 um 2,5%<br />

pro Jahr. Der Gesamtbetrag, den der persönlich<br />

haftende Gesellschafter während der prognostizierten<br />

Gesamtlaufzeit des Emittenten als<br />

Vergütung für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung vom dem Emittenten gezahlt wird, beläuft<br />

sich demnach auf € 94.549 zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Darüber hinaus erhält der persönlich haftende<br />

Gesellschafter gemäß § 16 Ziff. 3 lit. b) des Gesellschaftsvertrages<br />

für die laufende Geschäftsführung<br />

von dem Emittenten (i) in den ersten<br />

sechs Jahren ab Beginn des Beförderungsvertrages<br />

mit der Tourama Ltd. eine jährliche, jeweils<br />

hälftig zum 30. Juni und 30. Dezember eines<br />

Geschäftsjahres fällige Vergütung von 3,0%<br />

und ab dem siebten Jahr 1,0% des Teils des<br />

von Tourama Ltd. vertraglich geschuldeten Beförderungsentgeltes,<br />

der für die Finanzierung des<br />

Schiffes gezahlt wird, und (ii) nach Beendigung<br />

des vorstehenden Beförderungsvertrages jährlich<br />

2,0% aller von dem Emittenten effektiv eingenommenen<br />

Beförderungsentgelte bzw. Chartereinnahmen<br />

aus dem Schiffsbetrieb, eingeschlossen<br />

Zahlungen der Ausfallversicherungen,<br />

jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Liegt das Schiff nach Ablauf des Beförderungs-/<br />

Chartervertrages still, so dass aus seinem Betrieb<br />

keine Einnahmen erzielt werden und auch keine<br />

Ausfallversicherung eingreift, erhält der persönlich<br />

haftende Gesellschafter abweichend hiervon<br />

eine Vergütung von € 55 pro Tag (zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer), die bis zum 30.<br />

Januar des Folgejahres fällig ist. Auf der Grundlage<br />

der im Kapitel „Investition, Finanzierung und<br />

Prognoserechnung“ unterstellten Prognosewerte<br />

beträgt der prognostizierte Gesamtbetrag, welcher<br />

dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

während der prognostizierten Gesamtlaufzeit<br />

des Emittenten als Vergütung für die laufende<br />

Geschäftsführung von dem Emittenten insgesamt<br />

gezahlt wird, € 402.768 zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Daneben werden dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter alle von ihm im<br />

Interesse des Emittenten gemachten Aufwendungen<br />

von diesem ersetzt.<br />

• Der Treuhänder erhält gemäß § 7 Ziff. 1 des<br />

Treuhandvertrages und § 16 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

für die Einrichtung der<br />

Treuhandverwaltung von dem Emittenten eine<br />

Vergütung von 1% der bis zur Schließung des<br />

Angebots von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten Beteiligungsbeträge,<br />

die bei Schließung des Beteiligungsangebotes<br />

zur Zahlung fällig ist. Bei<br />

planmäßiger Einwerbung des gesamten Kommanditkapitals<br />

von € 5.650.000 beläuft sich<br />

diese einmalige Vergütung des Treuhänders auf<br />

einen Gesamtbetrag von € 56.500 (zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer). Die<br />

Vergütung erhöht sich im Falle der Einwerbung<br />

zusätzlichen Kommanditkapitals im Rahmen der<br />

Erhöhungsreserve entsprechend, so dass der<br />

Treuhänder bei vollständiger Ausnutzung der<br />

Erhöhungsreserve einen einmaligen Gesamtbetrag<br />

von € 57.500 (zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer) erhalten würde.

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