FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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7.<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Die Gewährung von Vergünstigungen für Betriebsvermögen<br />
hängt damit künftig im Wesentlichen von<br />
Faktoren ab, die vom einzelnen Investor nicht beeinfl<br />
ussbar und damit für ihn nicht planbar sind.<br />
Soweit Betriebsvermögen an Personen der Steuerklassen<br />
II oder III übertragen wird, führt die Tarifbegünstigung<br />
des § 19a ErbStG im Ergebnis zur<br />
Anwendung der für die Steuerklasse I vorgesehenen<br />
Steuersätze. Die persönlichen Freibeträge richten<br />
sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser<br />
bzw. Schenker und dem steuerlichen Wert des<br />
übertragenen Vermögens, so dass die letztendliche<br />
Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer von der<br />
individuellen Situation des Erben bzw. Beschenkten<br />
abhängt.<br />
Die einzelnen Regelungen des seit dem 1. Januar<br />
2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes<br />
werden in Fachkreisen unterschiedlich<br />
ausgelegt. Zum heutigen Zeitpunkt sind nur wenige<br />
Erfahrungswerte hinsichtlich der konkreten Anwendung<br />
der Neuregelung vorhanden. Daher wird<br />
jedem Investor empfohlen, die individuellen Auswirkungen<br />
erbschaft- oder schenkungsteuerlicher Vorgänge<br />
bei Bedarf mit seinem steuerlichen Berater<br />
zu erörtern.<br />
84 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
ERGÄNZENDE HINWEISE<br />
Die vorstehenden Ausführungen beruhen auf der zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage,<br />
die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen<br />
Steuergesetzen, veröffentlichten Entscheidungen des<br />
BFH und veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
ergibt. Es handelt sich vorliegend um das vierte von<br />
dem Anbieter initiierte Beteiligungsangebot, das auf<br />
der vorstehend beschriebenen steuerlichen Konzeption<br />
beruht. Die beiden ersten Beteiligungsangebote<br />
wurden inzwischen erklärungsgemäß unter Vorbehalt<br />
der Nachprüfung veranlagt.<br />
Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen<br />
hat sich der Emittent von einer Steuerberatungsgesellschaft<br />
beraten lassen. Grundlage des Beratungsverhältnisses<br />
bildet eine vertragliche Vereinbarung,<br />
nach der die Steuerberatungsgesellschaft ihre Haftung<br />
gegenüber dem Emittenten für fahrlässig verursachte<br />
Schäden auf € 4,0 Mio. beschränkt hat.<br />
Eine gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen<br />
Grundlagen des Beteiligungsangebots kann<br />
nach Unterzeichnung einer gesonderten Erklärung<br />
von der Steuerberatungsgesellschaft angefordert<br />
werden. Eine zusätzliche Haftung gegenüber Dritten<br />
wird von der Steuerberatungsgesellschaft nicht<br />
übernommen.<br />
Hinweise zu den steuerlichen Risiken des Beteiligungsangebots<br />
sind im Kapitel 2.3 abgedruckt.