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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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4. GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG UND VERTRAGSPARTNER<br />

52 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

tens 30. August 2013) eine Bereitstellungsprovision<br />

in Höhe von 0,25% pro Monat zu zahlen (zu den<br />

hiermit verbundenen Risiken vgl. das Kapitel „Wesentliche<br />

Risken der Vermögensanlage“).<br />

Das fi nanzierende Kreditinstitut ist berechtigt, das<br />

Schiffshypothekendarlehen fristlos zu kündigen und<br />

die zur Absicherung dieses Vertrages bestellten Sicherheiten<br />

zu verwerten, wenn der Emittent mit dem<br />

Betrag einer Monatsrate länger als fünf Bankarbeitstage<br />

im Verzug ist oder der Schuldendienstdeckungskoeffi<br />

zient (im Folgenden „DSCR“) unter einen Wert<br />

von 1,0 sinkt und für einen Zeitraum von zwei aufeinander<br />

folgenden Berichtszeiträumen nach Ablauf<br />

des letzten Berichtszeitraums unter diesem Wert verbleibt,<br />

sowie aus einem sonstigen wichtigen Grund.<br />

Beim DSCR handelt es sich um eine Finanzkennzahl,<br />

die aus dem Quotienten von Cashfl ow vor Schuldendienst<br />

sowie vor Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

und Schuldendienst besteht. Der DSCR<br />

wird im sechsmonatigen Rhythmus für den jeweils<br />

zurückliegenden Berichtszeitraum von zwölf Monaten<br />

ermittelt. Der Emittent darf über die Liquidität für<br />

die Auszahlungen an die Investoren jährlich oder<br />

halbjährlich verfügen, wenn der DSCR mindestens<br />

1,2 im relevanten Berichtszeitraum beträgt. Der für<br />

den Schuldendienst und Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

zur Verfügung stehende Cashfl ow muss<br />

dafür den gesamten Schuldendienst des Emittenten<br />

um mindestens 20% überschreiten. Darüber hinaus<br />

kann das fi nanzierende Kreditinstitut zurücktreten,<br />

wenn ihr eine wesentliche Verschlechterung oder<br />

erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse<br />

des Emittenten oder eine Beeinträchtigung der Sicherheiten<br />

ersichtlich wird.<br />

BETRIEBSMITTELKREDIT<br />

Ein weiteres Kreditinstitut, welches mit dem fi nanzierenden<br />

Kreditinstitut verbunden ist, hat dem<br />

Emittenten bei Ablieferung des Schiffes eine Kontokorrentkreditlinie<br />

zur Stärkung der Betriebsmittel<br />

des Emittenten in Höhe von € 250.000 in Aussicht<br />

gestellt, die noch unter dem üblichen Vorbehalt der<br />

Zustimmung von dessen Gremien steht. In Höhe von<br />

€ 275.000 soll das durch die Schiffshypothek gesi-<br />

cherte Schuldversprechen für die Endfi nanzierung im<br />

Gleichrang auch der Sicherung der Ansprüche aus<br />

dem Betriebsmittelkredit dienen.<br />

EIGENKAPITAL-<br />

ZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten<br />

und dem Schiffshypothekendarlehen ergibt sich ein<br />

weiterer Finanzierungsbedarf in Höhe von 30%<br />

der Anschaffungskosten bzw. € 4.112.160. Der<br />

Emittent hat deswegen mit der F. Laeisz GmbH am<br />

16. April 2012 ein Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

über € 4.112.160 abgeschlossen. Sollte sich<br />

die Höhe der Anschaffungskosten ändern, wird die<br />

Höhe dieses Zwischenfi nanzierungsdarlehens entsprechend<br />

angepasst. Der Betrag ist eine Woche<br />

vor Schiffsablieferung auszuzahlen. Der Zinssatz<br />

beträgt 4,50% und ist zusammen mit der letzten<br />

Tilgungsleistung fällig.<br />

Darüber hinaus hat der Emittent mit der F. Laeisz<br />

GmbH am 16. März 2012 ein Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

über € 500.000 abgeschlossen,<br />

um den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang<br />

mit Fondsnebenkosten, wie z.B. Beratungskosten,<br />

Kosten der Erstellung des Verkaufsprospektes und<br />

Bankbereitstellungsgebühren zu decken. Der Darlehensbetrag<br />

kann vollständig oder in Teilbeträgen<br />

von der Darlehensnehmerin abgerufen werden und<br />

wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch<br />

nicht vollständig ausgezahlt. Der Zinssatz beträgt<br />

5,00% p. a.<br />

Die F. Laeisz GmbH hat hinsichtlich der Zwischenfi<br />

nanzierungsdarlehen einen Rangrücktritt erklärt,<br />

wonach die Forderungen der F. Laeisz GmbH im<br />

Verhältnis zu sämtlichen Gläubigern des Emittenten<br />

– insbesondere gegenüber dem fi nanzierenden<br />

Kreditinstitut – nachrangig behandelt werden. Beide<br />

Zwischenfi nanzierungsdarlehen sollen aus dem eingeworbenen<br />

Kommanditkapital getilgt werden.

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