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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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nander folgenden Monatsraten von € 47.809 und<br />

einer abweichenden Schlussrate von € 47.807 zu<br />

tilgen (Fälligkeit der ersten Rate: 31. März 2015,<br />

Fälligkeit der letzten Rate: 30. Dezember 2029).<br />

Verringern sich die Anschaffungskosten des Schiffes,<br />

so kann die vorgenannte Höhe der Tranche II sowie<br />

die Höhe der Monatsraten in Absprache mit<br />

dem fi nanzierenden Kreditinstitut und dem refi nanzierendem<br />

Kreditinstitut verringert werden. Geplant<br />

ist die Refi nanzierung über eine bundeseigene Förderbank.<br />

Diese Refi nanzierung ist an die Erfüllung<br />

von bestimmten Voraussetzungen (im Folgenden<br />

„Refi nanzierungsvoraussetzungen“) gebunden,<br />

die voraussichtlich erst nach dem Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

erfüllt werden können (zu den hiermit<br />

verbundenen Risiken vgl. das Kapitel „Wesentliche<br />

Risken der Vermögensanlage“).<br />

Der Zinssatz für die Tranche II beträgt bis zum 28. Februar<br />

2022 3,87% p.a., sofern die Refi nanzierungsvoraussetzungen<br />

erfüllt werden, die entsprechenden<br />

Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig fällig.<br />

Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist beträgt der Zinssatz<br />

2,07% p.a. zuzüglich der Refi nanzierungskosten<br />

des fi nanzierenden Kreditinstituts (im Folgenden<br />

„Zinssatzberechnung“).<br />

Der Abruffrist der Tranche II endet gemäß der Finanzierungszusage<br />

der bundeseigenen Förderbank am<br />

24. Februar 2013. Werden die Refi nanzierungsvoraussetzungen<br />

bis zum Ablauf der Abruffrist nicht erfüllt<br />

und kann die Abruffrist nicht verlängert werden, so<br />

dass eine Refi nanzierung durch die bundeseigene<br />

Förderbank nicht möglich ist, erfolgt die Refi nanzierung<br />

der Tranche II aus anderen Refi nanzierungsquellen<br />

des fi nanzierenden Kreditinstitutes (zu den hiermit<br />

verbundenen Risiken vgl. das Kapitel „Wesentliche<br />

Risiken der Vermögensanlage“). Der Zinssatz ergibt<br />

sich aus der Zinssatzberechnung und kann auf<br />

Wunsch des Emittenten von diesem Zeitpunkt analog<br />

der Zinsfestschreibung der bundeseigenen Förderbank<br />

bis zum 28. Februar 2022, jedoch mindestens<br />

bis zum 28. Februar 2017 gebunden werden.<br />

Zur Sicherung der Ansprüche des fi nanzierenden Kreditinstitutes<br />

aus dem abgeschlossenen Darlehen hat<br />

der Emittent zu Gunsten des fi nanzierenden Kreditinstitutes<br />

insbesondere ein abstraktes Schuldversprechen<br />

in Höhe von € 10.829.543 nebst 15% Zinsen, besichert<br />

durch eine erstrangige Schiffshypothek in der<br />

gleichen Höhe, abzugeben (im Folgenden „Schuldversprechen“).<br />

Bei Änderung des Finanzierungsbetrages<br />

ändern sich die Höhe des Schuldversprechens<br />

und die Höhe der einzutragenden Schiffshypothek<br />

entsprechend. Der Emittent ist verpfl ichtet, sich wegen<br />

des Anspruches aus dem Schuldversprechen und der<br />

Schiffshypothek der sofortigen Zwangsvollstreckung in<br />

sein gesamtes Vermögen und das Schiff zu unterwerfen,<br />

was aus Kostengründen erst für einen Teilbetrag<br />

in Höhe von 10% des Schuldversprechens erfolgen<br />

soll. In Höhe von € 275.000 soll das Schuldversprechen<br />

und die Schiffshypothek auch der Sicherung<br />

der Ansprüche aus dem im Anschluss dargestellten<br />

Betriebsmittelkredit über € 250.000 dienen. Ebenfalls<br />

werden die Ansprüche des Emittenten aus dem<br />

Bauvertrag, dem Beförderungsvertrag, dem Managementvertrag,<br />

seinem Geschäftskonto sowie aus den<br />

Versicherungsverträgen (Kasko-, Loss-of-Hire- sowie<br />

Kriegsversicherung) zur Sicherung an das fi nanzierende<br />

Kreditinstitut abgetreten. Darüber hinaus bestehen<br />

keine nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen<br />

des Anlageobjektes.<br />

Voraussetzung für die Auszahlung der Tranchen I<br />

und II ist neben der Abnahme des Schiffes und der<br />

Eintragung im Schiffsregister insbesondere die Stellung<br />

der im vorherigen Absatz genannten Sicherheiten<br />

sowie die Erbringung des Eigenkapitalanteils in<br />

Höhe von 30% der Anschaffungskosten, entweder<br />

durch eingeworbenes Eigenkapital oder durch das<br />

betreffende Zwischenfi nanzierungsdarlehen. Der Abruf<br />

der Tranchen I und II und damit die Rückzahlung<br />

der Bauzeitfi nanzierung kann zum Ende des Monats<br />

erfolgen, in dem die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

vorliegen, spätestens zum 30. August 2013.<br />

Ändert sich die Risikostruktur des Schiffshypothekendarlehens<br />

und damit die Anforderungen an die<br />

Eigenkapitaldeckung des fi nanzierenden Kreditinstitutes,<br />

kann diese höhere Kosten der Eigenkapitalvorhaltung<br />

auf die jeweiligen Zinssätze aufschlagen.<br />

Der Emittent hat auf die zugesagten, aber noch<br />

nicht ausgezahlten Mittel der Tranche I ab dem 2.<br />

März 2013 sowie der Tranche II ab dem 13. März<br />

2012 bis höchstens zum Ende der Abruffrist (spätes-<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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