FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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nander folgenden Monatsraten von € 47.809 und<br />
einer abweichenden Schlussrate von € 47.807 zu<br />
tilgen (Fälligkeit der ersten Rate: 31. März 2015,<br />
Fälligkeit der letzten Rate: 30. Dezember 2029).<br />
Verringern sich die Anschaffungskosten des Schiffes,<br />
so kann die vorgenannte Höhe der Tranche II sowie<br />
die Höhe der Monatsraten in Absprache mit<br />
dem fi nanzierenden Kreditinstitut und dem refi nanzierendem<br />
Kreditinstitut verringert werden. Geplant<br />
ist die Refi nanzierung über eine bundeseigene Förderbank.<br />
Diese Refi nanzierung ist an die Erfüllung<br />
von bestimmten Voraussetzungen (im Folgenden<br />
„Refi nanzierungsvoraussetzungen“) gebunden,<br />
die voraussichtlich erst nach dem Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
erfüllt werden können (zu den hiermit<br />
verbundenen Risiken vgl. das Kapitel „Wesentliche<br />
Risken der Vermögensanlage“).<br />
Der Zinssatz für die Tranche II beträgt bis zum 28. Februar<br />
2022 3,87% p.a., sofern die Refi nanzierungsvoraussetzungen<br />
erfüllt werden, die entsprechenden<br />
Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig fällig.<br />
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist beträgt der Zinssatz<br />
2,07% p.a. zuzüglich der Refi nanzierungskosten<br />
des fi nanzierenden Kreditinstituts (im Folgenden<br />
„Zinssatzberechnung“).<br />
Der Abruffrist der Tranche II endet gemäß der Finanzierungszusage<br />
der bundeseigenen Förderbank am<br />
24. Februar 2013. Werden die Refi nanzierungsvoraussetzungen<br />
bis zum Ablauf der Abruffrist nicht erfüllt<br />
und kann die Abruffrist nicht verlängert werden, so<br />
dass eine Refi nanzierung durch die bundeseigene<br />
Förderbank nicht möglich ist, erfolgt die Refi nanzierung<br />
der Tranche II aus anderen Refi nanzierungsquellen<br />
des fi nanzierenden Kreditinstitutes (zu den hiermit<br />
verbundenen Risiken vgl. das Kapitel „Wesentliche<br />
Risiken der Vermögensanlage“). Der Zinssatz ergibt<br />
sich aus der Zinssatzberechnung und kann auf<br />
Wunsch des Emittenten von diesem Zeitpunkt analog<br />
der Zinsfestschreibung der bundeseigenen Förderbank<br />
bis zum 28. Februar 2022, jedoch mindestens<br />
bis zum 28. Februar 2017 gebunden werden.<br />
Zur Sicherung der Ansprüche des fi nanzierenden Kreditinstitutes<br />
aus dem abgeschlossenen Darlehen hat<br />
der Emittent zu Gunsten des fi nanzierenden Kreditinstitutes<br />
insbesondere ein abstraktes Schuldversprechen<br />
in Höhe von € 10.829.543 nebst 15% Zinsen, besichert<br />
durch eine erstrangige Schiffshypothek in der<br />
gleichen Höhe, abzugeben (im Folgenden „Schuldversprechen“).<br />
Bei Änderung des Finanzierungsbetrages<br />
ändern sich die Höhe des Schuldversprechens<br />
und die Höhe der einzutragenden Schiffshypothek<br />
entsprechend. Der Emittent ist verpfl ichtet, sich wegen<br />
des Anspruches aus dem Schuldversprechen und der<br />
Schiffshypothek der sofortigen Zwangsvollstreckung in<br />
sein gesamtes Vermögen und das Schiff zu unterwerfen,<br />
was aus Kostengründen erst für einen Teilbetrag<br />
in Höhe von 10% des Schuldversprechens erfolgen<br />
soll. In Höhe von € 275.000 soll das Schuldversprechen<br />
und die Schiffshypothek auch der Sicherung<br />
der Ansprüche aus dem im Anschluss dargestellten<br />
Betriebsmittelkredit über € 250.000 dienen. Ebenfalls<br />
werden die Ansprüche des Emittenten aus dem<br />
Bauvertrag, dem Beförderungsvertrag, dem Managementvertrag,<br />
seinem Geschäftskonto sowie aus den<br />
Versicherungsverträgen (Kasko-, Loss-of-Hire- sowie<br />
Kriegsversicherung) zur Sicherung an das fi nanzierende<br />
Kreditinstitut abgetreten. Darüber hinaus bestehen<br />
keine nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen<br />
des Anlageobjektes.<br />
Voraussetzung für die Auszahlung der Tranchen I<br />
und II ist neben der Abnahme des Schiffes und der<br />
Eintragung im Schiffsregister insbesondere die Stellung<br />
der im vorherigen Absatz genannten Sicherheiten<br />
sowie die Erbringung des Eigenkapitalanteils in<br />
Höhe von 30% der Anschaffungskosten, entweder<br />
durch eingeworbenes Eigenkapital oder durch das<br />
betreffende Zwischenfi nanzierungsdarlehen. Der Abruf<br />
der Tranchen I und II und damit die Rückzahlung<br />
der Bauzeitfi nanzierung kann zum Ende des Monats<br />
erfolgen, in dem die Auszahlungsvoraussetzungen<br />
vorliegen, spätestens zum 30. August 2013.<br />
Ändert sich die Risikostruktur des Schiffshypothekendarlehens<br />
und damit die Anforderungen an die<br />
Eigenkapitaldeckung des fi nanzierenden Kreditinstitutes,<br />
kann diese höhere Kosten der Eigenkapitalvorhaltung<br />
auf die jeweiligen Zinssätze aufschlagen.<br />
Der Emittent hat auf die zugesagten, aber noch<br />
nicht ausgezahlten Mittel der Tranche I ab dem 2.<br />
März 2013 sowie der Tranche II ab dem 13. März<br />
2012 bis höchstens zum Ende der Abruffrist (spätes-<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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