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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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4. GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG UND VERTRAGSPARTNER<br />

50 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

Bauzeitdarlehens von einem mit dem fi nanzierenden<br />

Kreditinstitut verbundenen Kreditinstitut gegenüber<br />

der Schiffswerft übernommen.<br />

Gemäß Beförderungsvertrag ist der Emittent verpfl<br />

ichtet, eine Vertragserfüllungsgarantie – zur Absicherung<br />

einer Vertragsstrafe für den Fall der nicht<br />

rechtzeitigen Bereitstellung des Schiffes an den Beförderungsnehmer<br />

wegen Nichterfüllung der Pfl ichten<br />

des Emittenten aus dem Bauvertrag – in Höhe von €<br />

300.000 zu Gunsten des Beförderungsnehmers zu<br />

stellen. Die entsprechende Bankgarantie wurde zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung dem Beförderungsnehmer<br />

bereits über ein mit dem fi nanzierenden<br />

Kreditinstitut verbundenes Kreditinstitut aufgrund des<br />

Bauzeitdarlehens zur Verfügung gestellt.<br />

Die Kosten für die Bankgarantien betragen 0,6%<br />

p.a. des garantierten Betrages bis zur Rückgabe der<br />

jeweiligen Bankgarantie durch die Schiffswerft bzw.<br />

durch den Beförderungsnehmer an das fi nanzierende<br />

Kreditinstitut des Emittenten, sowie € 300 zzgl.<br />

USt. je Ausstellung eines Bankgarantiedokumentes.<br />

Die F. Laeisz GmbH hat am 16. März 2012 eine<br />

selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag<br />

von € 13.715.000 für alle Ansprüche, die<br />

das fi nanzierende Kreditinstitut aus dem Vertrag<br />

über das Bauzeitdarlehen gegen den Emittenten<br />

hat, übernommen (im Folgenden „Höchstbetragsbürgschaft“).<br />

Die Höchstbetragsbürgschaft bleibt<br />

bis zur Eintragung einer zur Sicherung der Endfi -<br />

nanzierung einzutragenden Schiffshypothek am zu<br />

fi nanzierenden Schiff (vgl. hierzu unter „Endfi nanzierung“)<br />

bestehen. Neben der Höchstbetragsbürgschaft<br />

wurden zur Sicherung der Bauzeitfi nanzierung<br />

alle Rechte und Ansprüche des Emittenten aus<br />

dem Bauvertrag mit der Werft an das fi nanzierende<br />

Kreditinstitut abgetreten.<br />

ENDFINANZIERUNG<br />

Durch das Schiffshypothekendarlehen des fi nanzierenden<br />

Kreditinstituts werden 70% des Baupreises,<br />

der geschätzten Bauzeitzinsen von € 321.698<br />

und der Baubegleitungs- / Bauaufsichtskosten von<br />

€ 155.000 (zusammen im Folgenden „Anschaffungskosten“)<br />

bzw. € 9.595.039 (im Folgenden<br />

auch „Finanzierungsbetrag“) nach Abnahme des<br />

Schiffes fi nanziert. Die Anschaffungskosten können<br />

sich durch Schwankungen in der Höhe der Bauzeitzinsen<br />

sowie des Baupreises verändern, wobei die<br />

Änderung des Baupreises sich durch Änderungswünsche<br />

des Emittenten nach Abschluss des Bauvertrages<br />

ergeben kann. Sollten die Anschaffungskosten<br />

des Schiffes sich noch verändern, wird der Finanzierungsbetrag<br />

entsprechend angepasst. Die Auszahlung<br />

des Schiffshypothekendarlehens erfolgt durch<br />

Verrechnung mit dem Bauzeitdarlehen.<br />

Rund 11% des Finanzierungbetrages bzw.<br />

€ 1.085.039 (im Folgenden „Tranche I“) haben<br />

eine Laufzeit von 26 Monaten beginnend mit der<br />

Schiffsablieferung (bei der geplanten Ablieferung im<br />

Januar 2013 bis längstens zum 28. Februar 2015)<br />

und sind gleichmäßig in monatlichen Raten nach einer<br />

bis zu dreimonatigen tilgungsfreien Periode zu tilgen.<br />

Bei einer Erhöhung des Finanzierungsbetrages<br />

wird die Höhe der Tranche I entsprechend angepasst.<br />

Der Zinssatz für die Tranche I beträgt bis zum<br />

Laufzeitende 4,58% p.a. bei Abruf der Tranche I<br />

bis spätestens Ende Januar 2013 und ist monatlich<br />

nachschüssig fällig. Bei Abruf der Tranche I ab Februar<br />

2013 kann sich der Zinssatz der Tranche I auf<br />

Grund höherer Zinssicherungskosten um maximal<br />

0,06% pro Monat erhöhen (zu den hiermit verbundenen<br />

Risiken vgl. das Kapitel „Wesentliche Risiken<br />

der Vermögensanlage“).<br />

Rund 89% des Finanzierungsbetrages bzw. maximal<br />

€ 8.510.000 (im Folgenden „Tranche II“)<br />

haben eine Laufzeit bis längstens zum 30. Dezember<br />

2029. Die Tranche II wird von dem fi nanzierenden<br />

Kreditinstitut über ein weiteres Kreditinstitut<br />

(im Folgenden „refi nanzierendes Kreditinstitut“)<br />

refi nanziert und dem Emittenten danach ausgezahlt.<br />

Die Tranche II ist in 177 gleich hohen aufei-

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