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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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4.10 FINANZIERER<br />

Mit einem deutschen Kreditinstitut (im Folgenden<br />

„fi nanzierendes Kreditinstitut“) wurde mit Datum<br />

vom 16. März 2012 ein Darlehensvertrag über<br />

die Bauzeitfi nanzierung (im Folgenden „Bauzeitdarlehen“)<br />

und die Endfi nanzierung des Schiffes<br />

abgeschlossen (im Folgenden „Schiffshypothekendarlehen“).<br />

Ein weiteres deutsches Kreditinstitut hat<br />

mit Datum vom 21. Mai 2012 eine grundsätzliche<br />

Zusage über die Gewährung einer Betriebsmittelkreditlinie<br />

(im Folgenden „Betriebsmittelkredit“)<br />

abgegeben, die noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung<br />

von dessen Gremien steht. Zur Eigenkapitalzwischenfi<br />

nanzierung wurde mit der F. Laeisz<br />

GmbH am 16. März 2012 ein Darlehensvertrag<br />

zur anteiligen Finanzierung der Nebenkosten der<br />

Vermögensanlage und der Beschaffungsnebenkosten<br />

und am 16. April 2012 ein weiterer Darlehensvertrag<br />

zur anteiligen Finanzierung der Anschaffungskosten<br />

des Schiffes (im Folgenden gemeinsam<br />

„Zwischenfi nanzierungsdarlehen“) geschlossen.<br />

BAUZEITFINANZIERUNG<br />

Mit dem Bauzeitdarlehen wird dem Emittenten ein<br />

Kreditrahmen zur Finanzierung der nach dem Bauvertrag<br />

geschuldeten sechs Bauraten in Höhe von<br />

insgesamt € 13.230.500 (im Folgenden „Baupreis“,<br />

zu der genauen Zusammensetzung des Baupreises<br />

vgl. Kapitel 5.2), der Bauaufsichts-/Baubegleitungskosten<br />

in Höhe von € 155.000 sowie der<br />

Bauzeitzinsen zur Verfügung gestellt. Das Bauzeitdarlehen<br />

ist in bis zu zehn vom Emittent frei wählbaren<br />

Einzelbeträgen bis zum 30. August 2013 abrufbar.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren<br />

die ersten zwei Bauraten in Höhe von insgesamt<br />

€ 3.301.500 bereits fällig und wurden nach Abrufung<br />

der Beträge an die Bauwerft gezahlt. Der<br />

Emittent hat zudem unmittelbar nach der Auszahlung<br />

der ersten Baurate eine einmalige Strukturierungsgebühr<br />

in Höhe von € 35.000 an das fi nanzierende<br />

Kreditinstitut gezahlt.<br />

Der Zinssatz für das Bauzeitdarlehen ist variabel und<br />

beträgt 1-Monats-EURIBOR (Monatsdurchschnitt) zu-<br />

züglich 2,50% p. a. Marge. Es gelten monatliche<br />

Zinsfälligkeitstermine. Die danach aufgelaufenen<br />

Zinsen werden am jeweiligen Tag der Zinsfälligkeit<br />

dem Bauzeitdarlehen zugeschlagen (im Folgenden<br />

„Aufkapitalisierung“), erhöhen dadurch das ursprüngliche<br />

Bauzeitdarlehen und werden bei den<br />

darauffolgenden Zinsfälligkeitsterminen mitverzinst.<br />

Alternativ kann der Emittent die Aufkapitalisierung<br />

zum Ende eines laufenden Monats beenden. Diese<br />

Entscheidung ist bis zum Ende der Bauzeitfi nanzierung<br />

bindend. Ändert sich die Risikostruktur des<br />

Bauzeitdarlehens und damit die Anforderungen an<br />

die Eigenkapitaldeckung des fi nanzierenden Kreditinstitutes,<br />

kann dieses höhere Kosten der Eigenkapitalvorhaltung<br />

auf den Zinssatz aufschlagen. Der<br />

Emittent kann das Bauzeitdarlehen zum Ende jeden<br />

Monats aus eingezahltem Kommanditkapital in beliebiger<br />

Höhe tilgen. Das Bauzeitdarlehen endet im<br />

Übrigen mit der Auszahlung der Endfi nanzierung<br />

durch Verrechnung und durch Rückführung aus dem<br />

Zwischenfi nanzierungsdarlehen zur anteiligen Finanzierung<br />

der Anschaffungskosten, ansonsten spätestens<br />

am 30. August 2013.<br />

Als Absicherung der Zahlungsverpfl ichtungen des<br />

Emittenten gegenüber der Schiffswerft unter dem Bauvertrag<br />

hat der Emittent der Bauwerft folgende Bankgarantien<br />

mit den jeweiligen Fälligkeiten zu stellen:<br />

1. 15% des ursprünglichen Baupreises, vorzulegen<br />

bei Fälligkeit der ersten Baurate (bis zur<br />

Schiffsübernahme)<br />

2. 55% des ursprünglichen Baupreises, vorzulegen<br />

bei Fälligkeit der zweiten Baurate (bis zur<br />

Zahlung der dritten Baurate)<br />

3. 30% des ursprünglichen Baupreises bei Fälligkeit<br />

der dritten Baurate (bis zur Zahlung der vierten<br />

Baurate)<br />

4. 10% des ursprünglichen Baupreises bei Fälligkeit<br />

der vierten Baurate (bis zur Zahlung der<br />

fünften Baurate)<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden die<br />

ersten zwei Bankgarantien bereits aufgrund des<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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