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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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4. GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG UND VERTRAGSPARTNER<br />

48 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

tungsgrenze der für das Schiff abgeschlossenen<br />

P&I-Versicherung beschränkt ist, soweit dem keine<br />

gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. In gleichem<br />

Umfang haftet der Schiffsmanager gegenüber<br />

dem Emittenten.<br />

Der Beförderungsvertrag hat eine feste Laufzeit vom<br />

1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2018. Der<br />

Beförderungsnehmer hat die Optionen, den Beförderungsvertrag<br />

bis zum 31. Dezember 2021 bzw.<br />

bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern und<br />

zwar durch gegenüber dem Emittenten bis spätestens<br />

30. September 2017 bzw. 30. September<br />

2020 abzugebende schriftliche Erklärung.<br />

Der Beförderungsnehmer ist zur Kündigung des Beförderungsvertrages<br />

mit einer Frist von 30 Tagen berechtigt,<br />

wenn der Emittent gegen eine wesentliche<br />

Bestimmung des Beförderungsvertrages schuldhaft<br />

verstoßen hat und trotz schriftlicher Aufforderung<br />

durch den Beförderungsnehmer den Verstoß nicht innerhalb<br />

von 10 Tagen behoben hat. Der Emittent ist<br />

zur Kündigung berechtigt, wenn der Beförderungsnehmer<br />

eine fällige Rate des Beförderungsentgelts<br />

trotz Mahnung länger als 30 Tage schuldig bleibt.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht<br />

beiden Parteien zu. Der Emittent ist insbesondere<br />

dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt,<br />

wenn sich der Beförderungsnehmer im Fall einer Reisewarnung<br />

des Außenministeriums der Vereinigten<br />

Staaten von Amerika oder Australiens auf einen Fall<br />

höherer Gewalt beruft und die Parteien sich nicht auf<br />

eine Ersatzroute einigen können.<br />

Der Beförderungsvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />

Die Mehrheitsgesellschafter der Globus-Cosmos-<br />

Gruppe haben am 6. März 2012 gegenüber dem<br />

Emittenten eine Patronatserklärung abgegeben, in<br />

der sie sich verpfl ichtet haben, die Erfüllung der vertraglichen<br />

Verpfl ichtungen des Beförderungsnehmers<br />

sicherzustellen und im Falle der Nichterfüllung dem<br />

Emittenten auf erstes Anfordern Schadenersatz zu<br />

leisten.<br />

Der Beförderungsnehmer hat in der Vergangenheit<br />

alle seine Verpfl ichtungen aus Beförderungsverträgen<br />

für fünf weitere Schiffe der SEEHANDLUNG<br />

erfüllt.<br />

www.globusjourneys.com<br />

4.9 BAUWERFT<br />

Bauwerft ist die Scheepswerf Jac. den Breejen B.V.,<br />

Havenstraat 7, 3372 BD Hardinxveld-Giessendam<br />

in den Niederlanden. Sie liegt am Ufer des Flusses<br />

Merwede in Südholland. Ende der 70er Jahre<br />

begann die Werft mit dem Bau von Schleppern<br />

und Offshore-Schiffen. Seit 1990 hat sich die Werft<br />

auf den Bau und Umbau von Binnentankern und<br />

Flusskreuzfahrtschiffen spezialisiert und seitdem 50<br />

Binnentanker und 11 Flusskreuzfahrtschiffe abgeliefert.<br />

Die Werft hat einen guten Ruf und ist durch die<br />

renommierte Klassifi kationsgesellschaft Det Norske<br />

Veritas für das Arbeitsschutzmanagementsystem zertifi<br />

ziert.<br />

Der Bauvertrag für das Schiff, den der Emittent übernommen<br />

hat, ist in Kapitel 5.2 dargestellt.<br />

Die Bauwerft hat auch weitere Schiffe für von der<br />

SEEHANDLUNG initiierte Beteiligungsgesellschaften<br />

gebaut, die seit 2008, 2009 bzw. 2012 im<br />

Einsatz sind.<br />

www.breejen-shipyard.nl

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