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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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ten der Catering- und Hotelleistungen, deren<br />

konkrete Höhe sich nach der Zahl der Einsatztage<br />

und Passagierbetten bemisst. Die kalkulierten<br />

variablen Vergütungen sind im Rahmen der<br />

Ergebnisprognose erfasst.<br />

Variable Vergütungen in entsprechender Höhe zahlt<br />

der Emittent grundsätzlich an den Schiffsmanager<br />

nach näherer Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen<br />

Managementvertrages.<br />

Die Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Übt der Beförderungsnehmer seine Optionen zur<br />

Verlängerung des Beförderungsvertrages aus (siehe<br />

dazu sogleich), erhöht sich für den ersten Verlängerungszeitraum<br />

der feste, auf dem Baupreis des Schiffes<br />

basierende Anteil auf € 1.750.000 pro Kalenderjahr<br />

und für den zweiten Verlängerungszeitraum<br />

auf € 1.820.000 pro Kalenderjahr.<br />

Der feste Anteil für die Managementleistungen sowie<br />

die variablen Anteile werden jährlich um die<br />

Infl ationsrate erhöht, höchstens jedoch um 2,5 % pro<br />

Jahr, erstmals ab dem Jahr 2014.<br />

Die festen Anteile der Vergütung sind grundsätzlich<br />

quartalsweise anteilig im Voraus, die variablen Anteile<br />

jeweils monatlich im Voraus für Reisen des Folgemonats<br />

fällig und zahlbar.<br />

Sofern in Fällen höherer Gewalt Reisen nicht durchgeführt<br />

werden können, werden die festen Anteile des<br />

Beförderungsentgelts mit Ausnahme des Anteils für die<br />

Versicherungskosten nicht geschuldet und die Durchführung<br />

des Vertrages wird ausgesetzt. Ein Fall höherer<br />

Gewalt soll insbesondere auch vorliegen, wenn das<br />

Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

oder Australiens eine Reisewarnung herausgibt.<br />

In dem variablen Anteil der Vergütung für Schiffsbetriebs-<br />

und Reisekosten ist ein jährliches Budget für<br />

Liegeplätze (€ 100.000) enthalten. Die Differenz<br />

zwischen den budgetierten und den effektiven Liegeplatzkosten<br />

wird im jeweiligen Folgejahr zwischen<br />

den Parteien ausgeglichen, wobei jedoch diejeni-<br />

gen Liegeplatzmehrkosten, die sich aus einer Abweichung<br />

vom Kreuzfahrtprogramm ergeben, von dem<br />

Emittenten zu tragen sind.<br />

Sog. passagierbezogene Kosten, die pro Passagier<br />

berechnet werden (z.B. passagierbezogene<br />

Hafen- und Befahrungsabgaben, Hafensteuer,<br />

Visa, Zoll, Passagiertransport, Ausfl üge und Gebühren,<br />

die außerhalb des Schiffes anfallen), trägt<br />

der Beförderungsnehmer. Die Treibstoffkosten sind<br />

mit einem anfänglichen Basispreis von € 0,495<br />

pro Liter budgetiert. Während der Vertragslaufzeit<br />

haben die Parteien jährlich auf Basis der aktuellen<br />

Marktentwicklungen jeweils einen Jahrespreis zu fi -<br />

xieren. Die Differenz zwischen fi xiertem Jahrespreis<br />

und Basispreis trägt der Beförderungsnehmer, wobei<br />

allerdings für den Fall, dass die tatsächlichen<br />

Treibstoffkosten eines Jahres den fi xierten Jahrespreis<br />

unter- oder überschreiten im Rahmen einer Bonus-Malus-Regelung<br />

eine Beteiligung jeder Partei<br />

an der jeweiligen Differenz vereinbart ist, so dass<br />

im Falle einer Überschreitung der Beförderungsnehmer<br />

35% der Mehrkosten trägt und im Falle einer<br />

Unterschreitung der Emittent nur zu 35% an den<br />

eingesparten Kosten partizipiert. Eine entsprechende<br />

Regelung ist mit dem Schiffsmanager vereinbart<br />

worden.<br />

Der Emittent ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner<br />

Aufgaben aus dem Beförderungsvertrag der Hilfe<br />

Dritter zu bedienen, für deren Verhalten er aber<br />

gegenüber dem Beförderungsnehmer verantwortlich<br />

bleibt. Dementsprechend hat der Emittent den<br />

Schiffsmanager River Services GmbH mit dem operativen<br />

Management einschließlich Nautik, Hotel<br />

und Catering beauftragt (vgl. die Ausführungen in<br />

Kapitel 4.7).<br />

Der Emittent haftet dem Beförderungsnehmer wegen<br />

von ihm zu vertretender Schäden und hat den<br />

Beförderungsnehmer von allen Ansprüchen von<br />

Passagieren freizustellen, die diese aus oder im<br />

Zusammenhang mit den von ihnen abgeschlossenen<br />

Reiseverträgen gegen den Beförderungsnehmer<br />

aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des<br />

Emittenten oder der Mannschaft erlangen, wobei<br />

die Haftung des Emittenten entsprechend der Haf-<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

47

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