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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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4. GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG UND VERTRAGSPARTNER<br />

46 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

SHERMAN’S TRAVEL<br />

★ Best River Ship Debut (Avalon Panorama) 2011<br />

CRUISE PASSENGER MAGAZINE –<br />

READERS CHOICE AWARDS<br />

★ Best River Cruise Line 2011 Avalon Waterways<br />

★ Best River Cruise Ship 2011 Avalon Panorama<br />

AFTA National Travel Industry Awards<br />

★ Finalist Best Cruise Operator 2008-2011<br />

Die Beschäftigung der <strong>DONAU</strong> erfolgt über einen<br />

Beförderungsvertrag, den die zur Globus-Gruppe gehörende<br />

Tourama Ltd. (im Folgenden „Beförderungsnehmer“)<br />

am 15. Februar 2012 mit dem Emittenten<br />

mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen<br />

hat. In dem Beförderungsvertrag verpfl ichtet sich der<br />

Emittent, mit dem nach bestimmten vertraglich vereinbarten<br />

Spezifi kationen gebauten Schiff Kreuzfahrten<br />

auf europäischen Flüssen, vor allem Rhein, Main,<br />

Mosel und Donau, sowie auf geeigneten Nebenfl üssen,<br />

für den Beförderungsnehmer als Reiseveranstalter<br />

durchzuführen. Änderungen der vertraglich festgelegten<br />

Spezifi kationen für den Bau des Schiffes, die Auswirkungen<br />

auf dessen Einsatzzweck haben können,<br />

bedürfen der Zustimmung des Beförderungsnehmers.<br />

Ferner hat sich der Emittent verpfl ichtet, das Schiff<br />

nur dann von der Bauwerft zu übernehmen, wenn<br />

es den Vorgaben des Bauvertrages entspricht oder<br />

er mit dem Beförderungsnehmer eine entsprechende<br />

Vereinbarung abgeschlossen hat.<br />

Das Schiff ist nach dessen Auslieferung durch die<br />

Bauwerft, die in der Zeit zwischen dem 7. Januar<br />

2013 und dem 14. Januar 2013 geplant ist, unverzüglich<br />

dem Beförderungsnehmer zur Verfügung zu<br />

stellen. Ansprüche gegen die Bauwerft auf Zahlung<br />

von Vertragsstrafen wegen eventueller Verzögerungen<br />

der Ablieferung des Schiffes hat der Emittent an den<br />

Beförderungsnehmer abgetreten. Ferner hat sich der<br />

Emittent für den Fall einer verschuldeten Verzögerung<br />

der Bereitstellung des Schiffes durch Nichterfüllung<br />

der Pfl ichten des Emittenten aus dem Bauvertrag für<br />

jeden Tag der Verzögerung zur Zahlung einer Vertragsstrafe<br />

in Höhe von € 10.000, maximal aber zur<br />

Zahlung eines Betrages von € 300.000 verpfl ichtet.<br />

Ferner ist in diesen Fällen für die Dauer der Verzögerung<br />

kein Beförderungsentgelt geschuldet. Bei einer<br />

vom Emittenten verschuldeten Verzögerung von mehr<br />

als 30 Tagen ist der Beförderungsnehmer zum Rücktritt<br />

vom Beförderungsvertrag berechtigt.<br />

Der Emittent ist nach näherer Maßgabe des Beförderungsvertrages<br />

mit Bereitstellung des Schiffes sodann<br />

verpfl ichtet, auf diesem die Passagiere für den Beförderungsnehmer<br />

gemäß dem vom Emittenten jährlich<br />

unter Berücksichtigung der Wünsche des Beförderungsnehmers<br />

zu erstellenden Reise- und Fahrplan<br />

zu befördern. Dies umfasst sämtliche Leistungen der<br />

Beförderung sowie die im Vertrag näher festgelegten<br />

Hotel- und Cateringleistungen, mit denen der Emittent<br />

seinerseits wiederum den Schiffsmanager River Services<br />

GmbH nach näherer Maßgabe des Managementvertrages<br />

beauftragt hat (vgl. hierzu die Ausführungen<br />

in Kapitel 4.7).<br />

Der Emittent ist außerdem verpfl ichtet, das erforderliche<br />

qualifi zierte Schiffspersonal anzuheuern, sowie<br />

sämtliche für das Schiff und dessen Betrieb sowie seine<br />

Mannschaft erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen<br />

einzuholen und deren Bestand während<br />

der Dauer des Beförderungsvertrages sicherzustellen<br />

sowie das Schiff zu versichern (insbesondere Schiffskaskoversicherung<br />

und Haftpfl ichtversicherung). Darüber<br />

hinaus sichert der Emittent dem Beförderungsnehmer<br />

für die gesamte Laufzeit des Vertrages die<br />

Erhaltung des Vier-Sterne-Plus-Standards zu.<br />

Das für die Leistungen des Emittenten vom Beförderungsnehmer<br />

zu zahlende, vertraglich für die Zeit ab<br />

dem 1. Januar 2013 vereinbarte Beförderungsentgelt<br />

besteht aus folgenden festen und variablen Anteilen:<br />

• ein fester, auf dem Baupreis des Schiffes basierender<br />

Anteil von € 1.680.000 pro Kalenderjahr<br />

in den ersten sechs Jahren;<br />

• ein fester Anteil für die Versicherungskosten von<br />

jeweils € 140.000 pro Kalenderjahr;<br />

• ein fester Anteil für die Managementleistungen<br />

von jeweils € 77.000 pro Kalenderjahr;<br />

• variable Vergütungsanteile zur Abdeckung der<br />

Schiffs-, Betriebs-, und Reisekosten und der Kos-

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