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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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4. GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG UND VERTRAGSPARTNER<br />

42 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

im Falle der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen<br />

aus der Flusskasko-Versicherung<br />

durch den Emittenten.<br />

Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Schiffsbetrieb hinausgehen, hat er<br />

zuvor die Zustimmung des Emittenten einzuholen.<br />

Er hat bei Durchführung des Managementvertrages<br />

den Inhalt des zwischen dem Emittenten und dem<br />

Beförderungsnehmer Tourama Ltd. geschlossenen<br />

Beförderungsvertrages strikt zu beachten.<br />

Der Schiffsmanager erhält von dem Emittenten folgende<br />

Vergütungen:<br />

Für die Bauaufsicht / Baubegleitung erhält er eine<br />

Vergütung in Höhe von € 155.000, die zu einem<br />

Drittel bereits gezahlt wurde und zu jeweils einem<br />

weiteren Drittel am 1. Juli 2012 und bei Aufnahme<br />

des regulären Dienstes durch die <strong>DONAU</strong> zur Zahlung<br />

fällig ist.<br />

Der Schiffsmanager erhält vom Emittenten einen festen<br />

Vergütungsanteil von € 92.000 pro Jahr für die<br />

von ihm erbrachten Managementleistungen, mit dem<br />

auch sämtliche Gemeinkosten des Schiffsmanagers<br />

als abgegolten gelten, sowie variable Vergütungsanteile<br />

zur Abdeckung der Schiffsbetriebs-, Treibstoff-<br />

und Reisekosten und der Kosten der Catering- und<br />

Hotelleistungen, deren konkrete Höhe sich nach der<br />

Zahl der Einsatztage und Passagierbetten bzw. Passagiere<br />

bemisst. Entsprechende Vergütungen erhält der<br />

Emittent grundsätzlich von dem Beförderungsnehmer<br />

nach näherer Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen<br />

Beförderungsvertrages (vgl. hierzu die Ausführungen<br />

in diesem Kapitel unter 4.8), wobei die Höhe<br />

der variablen Vergütungen in Managementvertrag<br />

und Beförderungsvertrag identisch ist, während die<br />

vom Beförderungsnehmer an den Emittenten zu zahlende<br />

Managementvergütung mit € 77.000 pro Jahr<br />

niedriger ist als die vom Emittenten an den Schiffsmanager<br />

zu zahlende Managementvergütung.<br />

Die Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer und werden jährlich um die<br />

Infl ationsrate erhöht, höchstens jedoch um 2,5% pro<br />

Jahr, erstmals ab dem Jahr 2014. Der feste Anteil<br />

der Vergütung ist quartalsweise anteilig im Voraus,<br />

die variablen Anteile jeweils monatlich im Voraus für<br />

Reisen des Folgemonats fällig und zahlbar.<br />

Sofern in Fällen höherer Gewalt Reisen nicht durchgeführt<br />

werden können, sind von dem Emittenten<br />

nicht die variablen Anteile der Vergütung zu zahlen,<br />

sondern der Schiffsmanager wird auf Basis der<br />

tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen. Ein Fall<br />

höherer Gewalt soll insbesondere auch vorliegen,<br />

wenn das Außenministerium der Vereinigten Staaten<br />

von Amerika oder Australiens eine Reisewarnung<br />

herausgibt.<br />

In den variablen Anteilen der Vergütungen sind<br />

jährliche Budgets für Liegeplätze (€ 100.000) und<br />

für Reparaturen und Unterhalt von Schiff und Hotel<br />

(€ 82.000) enthalten. Die Differenz zwischen den<br />

budgetierten und den effektiven Liegeplatzkosten<br />

wird im jeweiligen Folgejahr zwischen den Parteien<br />

ausgeglichen, wobei jedoch diejenigen Liegeplatzmehrkosten,<br />

die sich aus einer Abweichung vom<br />

Kreuzfahrtprogramm ergeben, vom Schiffsmanager<br />

zu tragen sind. Über das Budget für Reparaturen<br />

und Unterhalt hinausgehende Mehrkosten hat der<br />

Emittent zusätzlich zu den an den Schiffsmanager<br />

zu zahlenden Vergütungen zu tragen.<br />

Sog. passagierbezogene Kosten, die pro Passagier<br />

berechnet werden (z.B. passagierbezogene Hafen-<br />

und Befahrungsabgaben, Hafensteuer, Visa, Zoll,<br />

Passagiertransport, Ausfl üge und Gebühren, die<br />

außerhalb des Schiffes anfallen), trägt ebenfalls der<br />

Emittent, die dieser an den Beförderungsnehmer Tourama<br />

Ltd. weiterbelastet. In Bezug auf die budgetierten<br />

Treibstoffkosten wurden entsprechende Vereinbarungen,<br />

einschließlich der Bonus-Malus-Regelung, wie<br />

im Beförderungsvertrag (vgl. hierzu die Ausführungen<br />

in diesem Kapitel unter 4.8) getroffen, vorbehaltlich<br />

dessen, dass der Schiffsmanager an die Stelle tritt, die<br />

im Beförderungsvertrag der Emittent insoweit innehat.<br />

Bei einer unverhältnismäßigen Erhöhung der sonstigen<br />

schiffsbezogenen Kosten wird sich der Emittent<br />

an diesen Mehrkosten beteiligen, sofern er diese an<br />

den Beförderungsnehmer weiterbelasten kann.

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