FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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GEWERBESTEUERLICHE RISIKEN<br />
Die Aufwendungen des Emittenten für Leistungen<br />
seiner Gesellschafter stellen steuerlich sog. Sondervergütungen<br />
dar. Sie werden – nach Abzug der<br />
damit zusammenhängenden Aufwendungen – dem<br />
Gewinn des Emittenten hinzugerechnet und unterliegen<br />
bei diesem der Gewerbesteuer. Die Höhe der<br />
korrespondierenden Aufwendungen wurde in der Ergebnisprognose<br />
auf der Grundlage von Erfahrungswerten<br />
geschätzt. Soweit die hinzuzurechnenden<br />
Sondervergütungen tatsächlich höher bzw. die damit<br />
zusammenhängenden Aufwendungen niedriger<br />
als kalkuliert ausfallen, wird sich der Gewerbesteueraufwand<br />
des Emittenten entsprechend erhöhen,<br />
was die Auszahlungen an die Anleger entsprechend<br />
verringern würde.<br />
Darüber hinaus berücksichtigt die Ergebnisprognose,<br />
dass ein Teil der während der Investitionsphase<br />
zu erbringenden Leistungen der Gründungsgesellschafter<br />
vor Übernahme des Schiffes durch den Emittenten<br />
erbracht wurden, also in einem Zeitraum, in<br />
dem die Gewerbesteuerpfl icht des Emittenten noch<br />
nicht besteht. Soweit diese Leistungen erst nach<br />
Übernahme des Schiffes erbracht werden, ergibt<br />
sich eine gegenüber der Ergebnisprognose höhere<br />
Gewerbesteuer, die das Ergebnis und die Liquidität<br />
des Emittenten entsprechend belasten und zu geringeren<br />
Auszahlungen an die Anleger führen würde.<br />
UMSATZSTEUERLICHE RISIKEN<br />
Sofern Leistungen sowohl an den Emittenten als<br />
auch an die Investoren erbracht werden, ist nur die<br />
in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abzugsfähig,<br />
die auf den gegenüber dem Emittenten erbrachten<br />
Leistungsanteil entfällt. Häufi g entfällt ein Teil der<br />
Leistungen des Treuhandkommanditisten auf Tätigkeiten,<br />
die gegenüber den Investoren erbracht werden.<br />
Dieser Anteil wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten<br />
geschätzt, die sich bei vergleichbaren<br />
Sachverhalten ergeben und von der Finanzverwaltung<br />
gegenwärtig anerkannt werden. Es besteht das<br />
Risiko, dass die Finanzverwaltung andere Kriterien<br />
zur Schätzung der Leistungsaufteilung anwendet und<br />
den auf den Emittenten entfallenden Leistungsanteil<br />
verringert. Dies würde die Liquidität des Emittenten<br />
entsprechend belasten und die Auszahlungen an die<br />
Anleger reduzieren.<br />
Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
die vom Emittenten erbrachten Leistungen wie auch<br />
die an den Emittenten erbrachten Leistungen seiner<br />
ausländischen Vertragspartner nach dem Recht der<br />
Staaten, in denen die jeweiligen Leistungen erbracht<br />
werden, umsatzsteuerlich unterschiedlich qualifi ziert<br />
werden. Solche Qualifi kationskonfl ikte können zu<br />
einer Umsatzbesteuerung in mehreren Ländern oder<br />
einem Wegfall des Rechts zum Vorsteuerabzug für<br />
einzelne Leistungen führen. Der hieraus resultierende,<br />
erhöhte Aufwand des Emittenten würde sein Ergebnis<br />
und die Liquidität entsprechend belasten und<br />
könnte zur Verringerung der Auszahlungen an die<br />
Investoren führen.<br />
Die Vergütung von im Ausland abgeführter Umsatzsteuer<br />
kann sich über längere Zeiträume hinziehen<br />
und einen höheren Zinsaufwand verursachen. Dies<br />
könnte sich negativ auf das Ergebnis des Emittenten<br />
und somit auf die Auszahlungen an die Investoren<br />
auswirken.<br />
INTERESSENKONFLIKTE<br />
Es bestehen folgende kapitalmäßige und personelle<br />
Verfl echtungen:<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
sind alleinige Kommanditisten des Emittenten<br />
die SEEHANDLUNG und der Treuhänder. Die SEE-<br />
HANDLUNG ist zugleich auch alleinige Gesellschafterin<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters des<br />
Emittenten. Die SEEHANDLUNG und der Treuhänder<br />
sind zudem miteinander verbundene Schwestergesellschaften,<br />
da sie beide Tochtergesellschaften der<br />
<strong>Hamburgische</strong>s Beteiligungskontor GmbH & Co. KG,<br />
Hamburg (im Folgenden „Beteiligungskontor“) sind:<br />
Das Beteiligungskontor ist sowohl alleiniger Kommanditist<br />
der SEEHANDLUNG als auch alleiniger Gesellschafter<br />
sowohl des Treuhänders als auch des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters der SEEHAND-<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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