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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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GEWERBESTEUERLICHE RISIKEN<br />

Die Aufwendungen des Emittenten für Leistungen<br />

seiner Gesellschafter stellen steuerlich sog. Sondervergütungen<br />

dar. Sie werden – nach Abzug der<br />

damit zusammenhängenden Aufwendungen – dem<br />

Gewinn des Emittenten hinzugerechnet und unterliegen<br />

bei diesem der Gewerbesteuer. Die Höhe der<br />

korrespondierenden Aufwendungen wurde in der Ergebnisprognose<br />

auf der Grundlage von Erfahrungswerten<br />

geschätzt. Soweit die hinzuzurechnenden<br />

Sondervergütungen tatsächlich höher bzw. die damit<br />

zusammenhängenden Aufwendungen niedriger<br />

als kalkuliert ausfallen, wird sich der Gewerbesteueraufwand<br />

des Emittenten entsprechend erhöhen,<br />

was die Auszahlungen an die Anleger entsprechend<br />

verringern würde.<br />

Darüber hinaus berücksichtigt die Ergebnisprognose,<br />

dass ein Teil der während der Investitionsphase<br />

zu erbringenden Leistungen der Gründungsgesellschafter<br />

vor Übernahme des Schiffes durch den Emittenten<br />

erbracht wurden, also in einem Zeitraum, in<br />

dem die Gewerbesteuerpfl icht des Emittenten noch<br />

nicht besteht. Soweit diese Leistungen erst nach<br />

Übernahme des Schiffes erbracht werden, ergibt<br />

sich eine gegenüber der Ergebnisprognose höhere<br />

Gewerbesteuer, die das Ergebnis und die Liquidität<br />

des Emittenten entsprechend belasten und zu geringeren<br />

Auszahlungen an die Anleger führen würde.<br />

UMSATZSTEUERLICHE RISIKEN<br />

Sofern Leistungen sowohl an den Emittenten als<br />

auch an die Investoren erbracht werden, ist nur die<br />

in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abzugsfähig,<br />

die auf den gegenüber dem Emittenten erbrachten<br />

Leistungsanteil entfällt. Häufi g entfällt ein Teil der<br />

Leistungen des Treuhandkommanditisten auf Tätigkeiten,<br />

die gegenüber den Investoren erbracht werden.<br />

Dieser Anteil wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten<br />

geschätzt, die sich bei vergleichbaren<br />

Sachverhalten ergeben und von der Finanzverwaltung<br />

gegenwärtig anerkannt werden. Es besteht das<br />

Risiko, dass die Finanzverwaltung andere Kriterien<br />

zur Schätzung der Leistungsaufteilung anwendet und<br />

den auf den Emittenten entfallenden Leistungsanteil<br />

verringert. Dies würde die Liquidität des Emittenten<br />

entsprechend belasten und die Auszahlungen an die<br />

Anleger reduzieren.<br />

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

die vom Emittenten erbrachten Leistungen wie auch<br />

die an den Emittenten erbrachten Leistungen seiner<br />

ausländischen Vertragspartner nach dem Recht der<br />

Staaten, in denen die jeweiligen Leistungen erbracht<br />

werden, umsatzsteuerlich unterschiedlich qualifi ziert<br />

werden. Solche Qualifi kationskonfl ikte können zu<br />

einer Umsatzbesteuerung in mehreren Ländern oder<br />

einem Wegfall des Rechts zum Vorsteuerabzug für<br />

einzelne Leistungen führen. Der hieraus resultierende,<br />

erhöhte Aufwand des Emittenten würde sein Ergebnis<br />

und die Liquidität entsprechend belasten und<br />

könnte zur Verringerung der Auszahlungen an die<br />

Investoren führen.<br />

Die Vergütung von im Ausland abgeführter Umsatzsteuer<br />

kann sich über längere Zeiträume hinziehen<br />

und einen höheren Zinsaufwand verursachen. Dies<br />

könnte sich negativ auf das Ergebnis des Emittenten<br />

und somit auf die Auszahlungen an die Investoren<br />

auswirken.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Es bestehen folgende kapitalmäßige und personelle<br />

Verfl echtungen:<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

sind alleinige Kommanditisten des Emittenten<br />

die SEEHANDLUNG und der Treuhänder. Die SEE-<br />

HANDLUNG ist zugleich auch alleinige Gesellschafterin<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters des<br />

Emittenten. Die SEEHANDLUNG und der Treuhänder<br />

sind zudem miteinander verbundene Schwestergesellschaften,<br />

da sie beide Tochtergesellschaften der<br />

<strong>Hamburgische</strong>s Beteiligungskontor GmbH & Co. KG,<br />

Hamburg (im Folgenden „Beteiligungskontor“) sind:<br />

Das Beteiligungskontor ist sowohl alleiniger Kommanditist<br />

der SEEHANDLUNG als auch alleiniger Gesellschafter<br />

sowohl des Treuhänders als auch des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters der SEEHAND-<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

23

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