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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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Zeitpunkt die Aufl ösung beschlossen und der Emittent<br />

voll beendet ist. Für den kündigenden Anleger<br />

besteht außerdem das Risiko, dass der Anspruch auf<br />

sein Auseinandersetzungsguthaben unter der von<br />

ihm gezeichneten Einlage liegt. Überdies besteht<br />

das Risiko, dass bei Kündigung einer Vielzahl von<br />

Anlegern die Vermögens- und Liquiditätslage des<br />

Emittenten beeinträchtigt wird, wodurch sich Nachteile<br />

für die im Emittenten verbleibenden Anleger,<br />

namentlich in Form geringerer oder gänzlich ausbleibender<br />

Gewinnzuweisungen und/oder Auszahlungen,<br />

ergeben können.<br />

MAJORISIERUNG<br />

Es besteht das Risiko, dass einzelne Anleger den<br />

Großteil des im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />

angebotenen Kommanditkapitals übernehmen<br />

oder nach Schließung des Beteiligungsangebotes<br />

erwerben und sodann bei Beschlussfassungen der<br />

Gesellschafter ihre persönlichen Interessen mit Hilfe<br />

ihrer Stimmrechtsmacht durchzusetzen versuchen,<br />

ohne dass sich die übrigen Gesellschafter hiergegen<br />

wehren können. Auf der anderen Seite besteht die<br />

Gefahr, dass einzelne Minderheitsgesellschafter Beschlüsse,<br />

die einer qualifi zierten Mehrheit bedürfen,<br />

blockieren. Beides kann sich negativ auf den Wert<br />

der Beteiligung des Anlegers an dem Emittenen auswirken<br />

und zu geringeren oder gänzlich ausbleibenden<br />

Gewinnzuweisungen und/oder Auszahlungen<br />

an den Anleger führen.<br />

FORMALE<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

Der Emittent und der Treuhänder, die HT <strong>Hamburgische</strong><br />

Treuhandlung GmbH, haben mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

einen Vertrag über die<br />

formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung<br />

des bei den Anlegern eingeworbenen Kapitals geschlossen.<br />

Die nach diesem Vertrag erfolgende Kontrolle<br />

beschränkt sich dabei darauf, ob bestimmte<br />

vertragliche Voraussetzungen formal vorliegen. Eine<br />

Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen<br />

Konzeption des in diesem Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Beteiligungsangebotes, der Identität<br />

und Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen<br />

und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von Garantien,<br />

der Rechtswirksamkeit vorgelegter Verträge<br />

und Vereinbarungen, der von Dritten gegenüber<br />

dem Emittenten erbrachten Leistungen oder der technischen<br />

und wirtschaftlichen Güte des Schiffe des<br />

Emittenten fi ndet hingegen nicht statt. Die hiermit in<br />

Zusammenhang stehenden tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Risiken bestehen insofern fort. Namentlich<br />

kann es wegen der rein formalen Kontrolle zu einer<br />

Fehlverwendung des von den Anlegern eingezahlten<br />

Eigenkapitals (einschließlich Agio) kommen, was<br />

sich negativ auf den Wert der Beteiligung der Anleger<br />

an dem Emittenten auswirken und zu geringeren<br />

oder gänzlich ausbleibenden Gewinnzuweisungen<br />

und/oder Auszahlungen an die Anleger sowie auch<br />

zu einer Insolvenz des Emittenten führen kann.<br />

RÜCKABWICKLUNG<br />

Eine etwaig erforderlich werdende Rückabwicklung<br />

oder eine etwaige Insolvenz des Emittenten, z.B.<br />

infolge der nicht ausreichenden Einwerbung von<br />

Eigenkapital oder der endgültigen Nichtablieferung<br />

des Schiffes durch die Bauwerft (vgl. hierzu die Ausführungen<br />

in diesem Kapitel unter „Kapitalaufbringung“)<br />

kann bei dem Anleger zum vollständigen<br />

oder teilweisen Verlust seiner Einlage (einschließlich<br />

Agio) führen, da beim Emittenten bereits nicht mehr<br />

stornierbare Kosten angefallen sind. Für den Fall einer<br />

Rückabwicklung des Emittenten sind keine besonderen<br />

vertraglichen Regelungen vorgesehen. Es<br />

besteht insbesondere keine Garantie oder sonstige<br />

Verpfl ichtung des Emittenten, im Falle seiner Rückabwicklung<br />

die Einlagen in voller Höhe an die Anleger<br />

zurückzuzahlen.<br />

FORTBESTAND DER<br />

STEUERLICHEN RECHTSLAGE<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots<br />

wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

in Deutschland geltenden Rechtslage<br />

entwickelt. Künftige Änderungen der Gesetze, der<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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