FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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Zeitpunkt die Aufl ösung beschlossen und der Emittent<br />
voll beendet ist. Für den kündigenden Anleger<br />
besteht außerdem das Risiko, dass der Anspruch auf<br />
sein Auseinandersetzungsguthaben unter der von<br />
ihm gezeichneten Einlage liegt. Überdies besteht<br />
das Risiko, dass bei Kündigung einer Vielzahl von<br />
Anlegern die Vermögens- und Liquiditätslage des<br />
Emittenten beeinträchtigt wird, wodurch sich Nachteile<br />
für die im Emittenten verbleibenden Anleger,<br />
namentlich in Form geringerer oder gänzlich ausbleibender<br />
Gewinnzuweisungen und/oder Auszahlungen,<br />
ergeben können.<br />
MAJORISIERUNG<br />
Es besteht das Risiko, dass einzelne Anleger den<br />
Großteil des im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />
angebotenen Kommanditkapitals übernehmen<br />
oder nach Schließung des Beteiligungsangebotes<br />
erwerben und sodann bei Beschlussfassungen der<br />
Gesellschafter ihre persönlichen Interessen mit Hilfe<br />
ihrer Stimmrechtsmacht durchzusetzen versuchen,<br />
ohne dass sich die übrigen Gesellschafter hiergegen<br />
wehren können. Auf der anderen Seite besteht die<br />
Gefahr, dass einzelne Minderheitsgesellschafter Beschlüsse,<br />
die einer qualifi zierten Mehrheit bedürfen,<br />
blockieren. Beides kann sich negativ auf den Wert<br />
der Beteiligung des Anlegers an dem Emittenen auswirken<br />
und zu geringeren oder gänzlich ausbleibenden<br />
Gewinnzuweisungen und/oder Auszahlungen<br />
an den Anleger führen.<br />
FORMALE<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />
Der Emittent und der Treuhänder, die HT <strong>Hamburgische</strong><br />
Treuhandlung GmbH, haben mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
einen Vertrag über die<br />
formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung<br />
des bei den Anlegern eingeworbenen Kapitals geschlossen.<br />
Die nach diesem Vertrag erfolgende Kontrolle<br />
beschränkt sich dabei darauf, ob bestimmte<br />
vertragliche Voraussetzungen formal vorliegen. Eine<br />
Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen<br />
Konzeption des in diesem Verkaufsprospekt<br />
dargestellten Beteiligungsangebotes, der Identität<br />
und Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen<br />
und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von Garantien,<br />
der Rechtswirksamkeit vorgelegter Verträge<br />
und Vereinbarungen, der von Dritten gegenüber<br />
dem Emittenten erbrachten Leistungen oder der technischen<br />
und wirtschaftlichen Güte des Schiffe des<br />
Emittenten fi ndet hingegen nicht statt. Die hiermit in<br />
Zusammenhang stehenden tatsächlichen oder rechtlichen<br />
Risiken bestehen insofern fort. Namentlich<br />
kann es wegen der rein formalen Kontrolle zu einer<br />
Fehlverwendung des von den Anlegern eingezahlten<br />
Eigenkapitals (einschließlich Agio) kommen, was<br />
sich negativ auf den Wert der Beteiligung der Anleger<br />
an dem Emittenten auswirken und zu geringeren<br />
oder gänzlich ausbleibenden Gewinnzuweisungen<br />
und/oder Auszahlungen an die Anleger sowie auch<br />
zu einer Insolvenz des Emittenten führen kann.<br />
RÜCKABWICKLUNG<br />
Eine etwaig erforderlich werdende Rückabwicklung<br />
oder eine etwaige Insolvenz des Emittenten, z.B.<br />
infolge der nicht ausreichenden Einwerbung von<br />
Eigenkapital oder der endgültigen Nichtablieferung<br />
des Schiffes durch die Bauwerft (vgl. hierzu die Ausführungen<br />
in diesem Kapitel unter „Kapitalaufbringung“)<br />
kann bei dem Anleger zum vollständigen<br />
oder teilweisen Verlust seiner Einlage (einschließlich<br />
Agio) führen, da beim Emittenten bereits nicht mehr<br />
stornierbare Kosten angefallen sind. Für den Fall einer<br />
Rückabwicklung des Emittenten sind keine besonderen<br />
vertraglichen Regelungen vorgesehen. Es<br />
besteht insbesondere keine Garantie oder sonstige<br />
Verpfl ichtung des Emittenten, im Falle seiner Rückabwicklung<br />
die Einlagen in voller Höhe an die Anleger<br />
zurückzuzahlen.<br />
FORTBESTAND DER<br />
STEUERLICHEN RECHTSLAGE<br />
Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots<br />
wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
in Deutschland geltenden Rechtslage<br />
entwickelt. Künftige Änderungen der Gesetze, der<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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