FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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förderungsnehmer außerdem das Risiko, dass kein<br />
oder kein gleichwertiger Beförderungsvertrag für das<br />
Schiff abgeschlossen werden kann, was sich ebenfalls<br />
nachteilig auf die Liquidität und das Ergebnis<br />
des Emittenten und die Auszahlungen an die Anleger<br />
auswirken würde. Erfolgt die Ablieferung nach<br />
dem 30. August 2013, ist das Bauzeitdarlehen zur<br />
Rückzahlung fällig, bevor das Schiffshypothekendarlehen<br />
abgerufen werden kann. Es besteht dann<br />
die Gefahr, dass der Emittent nicht oder nur zu ungünstigeren<br />
Bedingungen eine weitere Finanzierung<br />
sicherstellen kann. Dies könnte zur Insolvenz und/<br />
oder Rückabwicklung des Emittenten und infolge<br />
dessen zu einem Totalverlust der Einlage (einschließlich<br />
Agio) des Anlegers führen. Das gleiche Risiko<br />
einer Insolvenz bzw. Rückabwicklung besteht für den<br />
Fall, dass die Bauwerft das Schiff endgültig nicht<br />
abliefert. Sofern die Bauwerft die Urkunden über die<br />
ihr vom fi nanzierenden Kreditinstitut gestellten Bankgarantien<br />
betreffend die Kaufpreisraten verspätet zurückgeben<br />
sollte, könnte dies bei dem Emittenten zu<br />
einer höheren Zinsbelastung führen als geplant, was<br />
sich nachteilig auf das Ergebnis und die Liquidität<br />
des Emittenten und damit auch auf die Auszahlungen<br />
an die Anleger auswirken würde.<br />
VERSPÄTETE EINZAHLUNG DER<br />
EINLAGE DURCH ANLEGER<br />
Versäumt der Anleger die rechtzeitige Einzahlung<br />
seiner Einlage, so ist diese mit einer Verzinsung von<br />
1% pro Monat nachzuzahlen. Sollten Einzahlungsverpfl<br />
ichtungen nicht erfüllt werden, kann dies zum<br />
Nachteil des Emittenten einen ungeplanten alternativen<br />
Finanzierungsbedarf erzeugen mit der Folge<br />
erhöhter Zinsaufwendungen. Die Gesellschafterversammlung<br />
ist in diesem Fall gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrags<br />
berechtigt, den Anleger aus der<br />
Gesellschaft auszuschließen.<br />
PERSÖNLICHE<br />
ANTEILSFINANZIERUNG<br />
Bei einer prospektgemäß nicht vorgesehenen und<br />
von dem Anbieter nicht angebotenen Fremdfi nanzierung<br />
des Beteiligungserwerbes durch den Anleger<br />
besteht das Risiko, dass die prognostizierten Auszahlungen<br />
des Emittenten unterbleiben oder geringer<br />
ausfallen als erwartet. Die Auszahlungen stünden<br />
dem Anleger dann nicht zur Bedienung von Zins und<br />
Tilgung zur Verfügung, so dass er diese aus eigenen<br />
Mitteln leisten müsste. Im schlimmsten Fall müsste der<br />
Anleger seine persönliche Anteilsfi nanzierung in voller<br />
Höhe nebst Zinsen zurückzahlen, obwohl zuvor<br />
ein Totalverlust der Beteiligung an dem Emittenten<br />
eingetreten ist und er keinerlei Rückfl üsse aus seiner<br />
Beteiligung erhält. Dies kann unter Umständen zur<br />
(Verbraucher-)Insolvenz des Anlegers führen.<br />
REGULIERUNG DES MARKTES<br />
FÜR GESCHLOSSENE FONDS /<br />
GESETZESÄNDERUNGEN<br />
Geschlossene Fonds wie der den Gegenstand des<br />
vorliegenden Beteiligungsangebotes bildende unterliegen<br />
zunehmend der Regulierung durch Gesetzgeber<br />
und Verwaltungsbehörden. So tritt zum 1. Juni<br />
2012 das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler-<br />
und Vermögensanlagenrechts in Kraft,<br />
aufgrund dessen u.a. Anteile an geschlossenen<br />
Fonds als Finanzinstrumente i.S.d. Kreditwesengesetzes<br />
und Wertpapierhandelsgesetzes eingeordnet<br />
werden. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen,<br />
dass durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen<br />
und/oder Änderungen in der Verwaltungspraxis zukünftig<br />
zusätzliche Anforderungen an geschlossene<br />
Fonds und damit auch an den Emittenten gestellt<br />
und insbesondere Erlaubnispfl ichten begründet werden.<br />
Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die<br />
geplante Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie<br />
in deutsches Recht, hinsichtlich derer aber zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung mangels Vorliegens<br />
entsprechender Gesetzesentwürfe noch keine<br />
hinreichend verlässlichen Angaben gemacht werden<br />
können. Es besteht das Risiko, dass im Zusammenhang<br />
mit der zukünftigen Umsetzung regulatorischer<br />
Vorgaben zusätzliche Kosten auf den Emittenten zukommen,<br />
was sich nachteilig auf dessen Liquidität<br />
und Ergebnis und damit auch auf die Auszahlungen<br />
an die Anleger auswirken würde. Sofern die<br />
Tätigkeit des Emittenten zukünftig erlaubnispfl ichtig<br />
werden sollte, besteht zusätzlich zu dem vorstehend<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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