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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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förderungsnehmer außerdem das Risiko, dass kein<br />

oder kein gleichwertiger Beförderungsvertrag für das<br />

Schiff abgeschlossen werden kann, was sich ebenfalls<br />

nachteilig auf die Liquidität und das Ergebnis<br />

des Emittenten und die Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken würde. Erfolgt die Ablieferung nach<br />

dem 30. August 2013, ist das Bauzeitdarlehen zur<br />

Rückzahlung fällig, bevor das Schiffshypothekendarlehen<br />

abgerufen werden kann. Es besteht dann<br />

die Gefahr, dass der Emittent nicht oder nur zu ungünstigeren<br />

Bedingungen eine weitere Finanzierung<br />

sicherstellen kann. Dies könnte zur Insolvenz und/<br />

oder Rückabwicklung des Emittenten und infolge<br />

dessen zu einem Totalverlust der Einlage (einschließlich<br />

Agio) des Anlegers führen. Das gleiche Risiko<br />

einer Insolvenz bzw. Rückabwicklung besteht für den<br />

Fall, dass die Bauwerft das Schiff endgültig nicht<br />

abliefert. Sofern die Bauwerft die Urkunden über die<br />

ihr vom fi nanzierenden Kreditinstitut gestellten Bankgarantien<br />

betreffend die Kaufpreisraten verspätet zurückgeben<br />

sollte, könnte dies bei dem Emittenten zu<br />

einer höheren Zinsbelastung führen als geplant, was<br />

sich nachteilig auf das Ergebnis und die Liquidität<br />

des Emittenten und damit auch auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken würde.<br />

VERSPÄTETE EINZAHLUNG DER<br />

EINLAGE DURCH ANLEGER<br />

Versäumt der Anleger die rechtzeitige Einzahlung<br />

seiner Einlage, so ist diese mit einer Verzinsung von<br />

1% pro Monat nachzuzahlen. Sollten Einzahlungsverpfl<br />

ichtungen nicht erfüllt werden, kann dies zum<br />

Nachteil des Emittenten einen ungeplanten alternativen<br />

Finanzierungsbedarf erzeugen mit der Folge<br />

erhöhter Zinsaufwendungen. Die Gesellschafterversammlung<br />

ist in diesem Fall gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrags<br />

berechtigt, den Anleger aus der<br />

Gesellschaft auszuschließen.<br />

PERSÖNLICHE<br />

ANTEILSFINANZIERUNG<br />

Bei einer prospektgemäß nicht vorgesehenen und<br />

von dem Anbieter nicht angebotenen Fremdfi nanzierung<br />

des Beteiligungserwerbes durch den Anleger<br />

besteht das Risiko, dass die prognostizierten Auszahlungen<br />

des Emittenten unterbleiben oder geringer<br />

ausfallen als erwartet. Die Auszahlungen stünden<br />

dem Anleger dann nicht zur Bedienung von Zins und<br />

Tilgung zur Verfügung, so dass er diese aus eigenen<br />

Mitteln leisten müsste. Im schlimmsten Fall müsste der<br />

Anleger seine persönliche Anteilsfi nanzierung in voller<br />

Höhe nebst Zinsen zurückzahlen, obwohl zuvor<br />

ein Totalverlust der Beteiligung an dem Emittenten<br />

eingetreten ist und er keinerlei Rückfl üsse aus seiner<br />

Beteiligung erhält. Dies kann unter Umständen zur<br />

(Verbraucher-)Insolvenz des Anlegers führen.<br />

REGULIERUNG DES MARKTES<br />

FÜR GESCHLOSSENE FONDS /<br />

GESETZESÄNDERUNGEN<br />

Geschlossene Fonds wie der den Gegenstand des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes bildende unterliegen<br />

zunehmend der Regulierung durch Gesetzgeber<br />

und Verwaltungsbehörden. So tritt zum 1. Juni<br />

2012 das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler-<br />

und Vermögensanlagenrechts in Kraft,<br />

aufgrund dessen u.a. Anteile an geschlossenen<br />

Fonds als Finanzinstrumente i.S.d. Kreditwesengesetzes<br />

und Wertpapierhandelsgesetzes eingeordnet<br />

werden. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen,<br />

dass durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen<br />

und/oder Änderungen in der Verwaltungspraxis zukünftig<br />

zusätzliche Anforderungen an geschlossene<br />

Fonds und damit auch an den Emittenten gestellt<br />

und insbesondere Erlaubnispfl ichten begründet werden.<br />

Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die<br />

geplante Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie<br />

in deutsches Recht, hinsichtlich derer aber zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung mangels Vorliegens<br />

entsprechender Gesetzesentwürfe noch keine<br />

hinreichend verlässlichen Angaben gemacht werden<br />

können. Es besteht das Risiko, dass im Zusammenhang<br />

mit der zukünftigen Umsetzung regulatorischer<br />

Vorgaben zusätzliche Kosten auf den Emittenten zukommen,<br />

was sich nachteilig auf dessen Liquidität<br />

und Ergebnis und damit auch auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken würde. Sofern die<br />

Tätigkeit des Emittenten zukünftig erlaubnispfl ichtig<br />

werden sollte, besteht zusätzlich zu dem vorstehend<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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