FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2.<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />
spricht. Diese persönliche Haftung erlischt, sofern der<br />
Anleger einen der Hafteinlage entsprechenden Teil<br />
seiner Kommanditeinlage geleistet hat, lebt jedoch<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis maximal zur Höhe<br />
der Hafteinlage wieder auf, wenn es zu Auszahlungen<br />
(Entnahmen) an den Anleger kommt, obwohl<br />
sein Kapitalkonto durch ihm zugewiesene Verluste<br />
des Emittenten unter den Betrag seiner Hafteinlage<br />
gesunken ist oder durch die Auszahlung unter diesen<br />
Betrag sinkt. Auch nachdem er als Gesellschafter<br />
aus dem Emittenten ausgeschieden ist, haftet der<br />
Anleger maximal in Höhe seiner jeweiligen Hafteinlage<br />
fünf weitere Jahre für solche Verbindlichkeiten,<br />
die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens gegenüber<br />
dem Emittenten begründet waren. Dies gilt auch für<br />
den Fall der Liquidation.<br />
Im Fall der Insolvenz des Emittenten besteht zudem<br />
das Risiko, dass der Insolvenzverwalter die Rückzahlung<br />
der vom Anleger empfangenen Auszahlungen<br />
in der Höhe verlangt, in der diese Auszahlungen<br />
aus freier Liquidität des Emittenten erfolgt, aber nicht<br />
durch entsprechende dem Anleger zugewiesene anteilige<br />
Gewinne gedeckt gewesen sind. Des Weiteren<br />
besteht das Risiko einer Rückforderung sämtlicher<br />
empfangener Auszahlungen an die Anleger, wenn<br />
Auszahlungen erfolgen, obwohl die Vermögens-<br />
oder Liquiditätslage des Emittenten dies nicht zulässt.<br />
Die vorstehend beschriebenen Haftungsrisiken bestehen<br />
für (mittelbar) treugeberisch über den Treuhänder<br />
beteiligte Anleger entsprechend, da diese<br />
Anleger verpfl ichtet sind, den Treuhänder von den<br />
ihn treffenden Verbindlichkeiten freizustellen.<br />
18 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
VERTRAGSERFÜLLUNG<br />
Es besteht das Risiko, dass jetzige oder künftige<br />
Vertragspartner des Emittenten ihren Verpfl ichtungen<br />
aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder<br />
eingeschränkter Leistungsbereitschaft nicht oder nur<br />
teilweise nachkommen, Auseinandersetzungen mit<br />
diesen auftreten oder die mit ihnen geschlossenen<br />
Verträge gekündigt werden. Der Emittent wäre in<br />
solchen Fällen u.U. darauf angewiesen, die vertraglichen<br />
Leistungen von Dritten zu beziehen, was ggf.<br />
nur zu für den Emittenten vergleichsweise ungünsti-<br />
geren Konditionen möglich sein könnte. Der vollständige<br />
Ausfall eines wichtigen Vertragspartners, z.B.<br />
infolge von dessen Insolvenz, könnte darüber hinaus<br />
auch zur Insolvenz des Emittenten führen, etwa<br />
wenn dieser mit einem Großteil seiner Forderungen<br />
gegen den Vertragspartner ausfällt, was wiederum<br />
den Totalverlust der Einlagen (einschließlich Agio)<br />
der Anleger zur Folge hätte.<br />
Verletzt der Emittent selbst seine vertraglichen Pfl ichten<br />
gegenüber Dritten, können diese ihn u.U. auf<br />
Schadensersatz in Anspruch nehmen und/oder die<br />
Verträge mit dem Emittenten kündigen. Hierdurch<br />
können Liquidität und Ergebnisse des Emittenten<br />
nachteilig beeinfl usst werden, was sich auch negativ<br />
auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken<br />
würde. Auch können Gläubiger des Emittenten im<br />
Falle von dessen Nichtleistung die Zwangsvollstreckung<br />
in das Schiff betreiben und dieses verwerten,<br />
was zur Rückabwicklung bzw. Insolvenz des Emittenten<br />
und zum vollständigen oder teilweisen Verlust<br />
der Einlagen (einschließlich Agio) der Anleger<br />
führen könnte.<br />
Risiken bestehen hinsichtlich der Erfüllung des von<br />
dem Emittenten mit der Bauwerft abgeschlossenen<br />
Bauvertrages. Sollte die Bauwerft ihrer Verpfl ichtung<br />
zur Ablieferung des Schiffes nicht termingerecht<br />
nachkommen oder das Schiff mit Mängeln und/<br />
oder geringeren als den vertraglich mit der Bauwerft<br />
vereinbarten und dem Beförderungsnehmer zugesagten<br />
Leistungsmerkmalen abliefern oder ihre Gewährleistungsverpfl<br />
ichtungen nicht vertragsgemäß<br />
erfüllen, könnte sich dies negativ auf die Liquidität<br />
und die Ergebnisse des Emittenten und damit auch<br />
auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken,<br />
weil der Schiffsbetrieb negativ beeinfl usst werden<br />
könnte und es infolge dessen zu Ausfällen bei den<br />
Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb käme. Darüber<br />
hinaus ist der Emittent bei verspäteter Auslieferung<br />
des Schiffes zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den<br />
Beförderungsnehmer verpfl ichtet. Sollte das Schiff<br />
nicht innerhalb des mit dem Beförderungsnehmer<br />
vereinbarten Zeitfensters ausgeliefert werden, könnte<br />
der Beförderungsnehmer außerdem den Beförderungsvertrag<br />
beenden. In einem solchen Fall besteht<br />
neben dem Risiko von möglichen Schadensersatzverpfl<br />
ichtungen des Emittenten gegenüber dem Be-