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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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2.<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />

Anspruch genommen werden muss, was im Ergebnis<br />

zu einer Verschlechterung für den Anleger führen<br />

kann. Erfolgt eine Ablieferung nicht oder erst nach<br />

dem 30. August 2013, muss zu diesem Zeitpunkt<br />

das Bauzeitdarlehen zurückgeführt werden, obwohl<br />

die Auszahlungsvoraussetzungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

noch nicht vorliegen. Es besteht<br />

dann die Gefahr, dass der Emittent die Finanzierung<br />

nicht oder nur zu ungünstigeren Bedingungen sicherstellen<br />

kann. Dies könnte zur Insolvenz und/oder<br />

Rückabwicklung des Emittenten und infolge dessen<br />

zu einem Totalverlust der Einlage (einschließlich<br />

Agio) des Anlegers führen.<br />

Es besteht außerdem das Risiko, dass Umstände eintreten,<br />

die das Kreditinstitut zur (Sonder-)Kündigung<br />

des Vertrags über das Bauzeit- und Schiffshypothekendarlehen<br />

oder des Betriebsmittelkredits bzw. zur<br />

Rücknahme seiner Kreditzusagen berechtigt. Auch in<br />

diesem Fall wäre die Finanzierung des Emittenten<br />

nicht mehr gewährleistet und wäre dieser notfalls<br />

rückabzuwickeln bzw. bestünde das Risiko von dessen<br />

Insolvenz. Hinsichtlich der Risiken der Rückabwicklung<br />

verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen<br />

in diesem Kapitel unter „Rückabwicklung“.<br />

Das Schiffshypothekendarlehen begrenzt die Möglichkeiten<br />

des Emittenten, Ausschüttungen an Investoren<br />

zu tätigen. Er darf über die Liquidität nur<br />

verfügen, wenn der sog. Schuldendienstdeckungskoeffi<br />

zient (Debt Service Coverage Ratio, im Folgenden<br />

„DSCR“) mindestens 1,2 im relevanten Berichtszeitraum<br />

beträgt (beim DSCR handelt es sich<br />

um eine Finanzkennzahl, die aus dem Quotienten<br />

von Cashfl ow vor Schuldendienst sowie vor Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten und Schuldendienst<br />

besteht und im sechsmonatigen Rhythmus für den<br />

jeweils zurückliegenden Berichtszeitraum von zwölf<br />

Monaten ermittelt wird). Der für den Schuldendienst<br />

zur Verfügung stehende Cash-fl ow muss dafür den<br />

gesamten Schuldendienst des Emittenten um mindestens<br />

20 % überschreiten.<br />

Der Emittent hat zum Zwecke des Erwerbs des Schiffes<br />

und der Deckung von sonstigen im Zusammenhang<br />

mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot anfallenden<br />

Kosten außerdem mit der F. Laeisz GmbH zwei<br />

16 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

Darlehensverträge über die Zwischenfi nanzierung<br />

in Höhe von € 4.112.160 bzw. € 500.000 (im<br />

Folgenden „Zwischenfi nanzierungsdarlehen“) des<br />

bei Anlegern einzuwerbenden Kommanditkapitals in<br />

Höhe von insgesamt € 5.650.000 abgeschlossen.<br />

Die Zwischenfi nanzierungsdarlehen sollen mit dem<br />

bei Anlegern eingeworbenen Kommanditkapital getilgt<br />

werden. Dabei ist die F. Laeisz GmbH als Darlehensgeber<br />

mit ihren Forderungen aus den Zwischenfi<br />

nanzierungsdarlehen im Rang hinter alle übrigen<br />

Gläubiger des Emittenten zurückgetreten und hat sich<br />

außerdem gegenüber dem fi nanzierenden Kreditinstitut<br />

verpfl ichtet, dem Emittenten die Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

solange zu belassen, wie dieser noch<br />

nicht ausreichend Kommanditkapital bei Anlegern<br />

eingeworben hat. In Bezug auf die Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

besteht das Risiko, dass das Kommanditkapital<br />

bei Anlegern nicht plangemäß oder nicht<br />

vollständig eingeworben wird und daher die Rückführung<br />

der Zwischenfi nanzierungsdarlehen nicht wie geplant<br />

erfolgen kann. In diesem Fall müsste der Emittent<br />

über den geplanten Rückführungstermin hinaus weiterhin<br />

Zinsen auf die Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

zahlen, was sein Ergebnis und seine Liquidität belasten<br />

und zu niedrigeren Auszahlungen an die Anleger<br />

führen würde. Sollte der Emittent nicht in der Lage<br />

sein, ausreichend Kommanditkapital einzuwerben,<br />

um die Zwischenfi nanzierungsdarlehen zurückführen<br />

zu können, ist desweiteren nicht auszuschließen, dass<br />

F. Laeisz GmbH trotz des erklärten Rangrücktritts bzw.<br />

der Zusage der Darlehensbelassung versuchen wird,<br />

die Zwischenfi nanzierungsdarlehen zu kündigen und<br />

sodann Rückzahlungsansprüche aus den Zwischenfi<br />

nanzierungsdarlehen durchzusetzen, was zur Insolvenz<br />

des Emittenten und dem vollständigen oder teilweisen<br />

Verlust der Einlagen (einschließlich Agio) der<br />

Anleger führen könnte.<br />

2.2 RISIKEN AUS DEM<br />

AUSLANDSBEZUG DER<br />

VERMÖGENSANLAGE<br />

WECHSELKURSRISIKO<br />

Sollte ein anderes als das vereinbarte Beschäftigungs-<br />

und Managementkonzept zum tragen kom-

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