28.05.2013 Aufrufe

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eingezahlten Gelder; sie kontrolliert lediglich<br />

die Verwendung der Gelder durch den EMIT-<br />

TENTEN nach formalen Kriterien. Sie verfügt<br />

nicht über die von Investoren auf das MITTEL-<br />

VERWENDUNGSKONTROLLKONTO eingezahlten<br />

Beträge, sondern stimmt Verfügungen<br />

des EMITTENTEN lediglich durch Mitzeichnung<br />

zu. CERTIS ist selbst weder berechtigt noch beauftragt,<br />

Verfügungen über die eingezahlten<br />

Gelder zu veranlassen.<br />

§ 1<br />

Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit<br />

1. Der Kontrolle unterliegt lediglich das auf dem<br />

TREUHANDKONTO und dem MITTELVER-<br />

WENDUNGSKONTROLLKONTO eingehende<br />

EMISSIONSKAPITAL sowie das darauf entfallende<br />

Agio in Höhe von 3 %. Gegenstand<br />

der Kontrolltätigkeit sind nicht die Freigabe und<br />

die Verwendung der Fremdfi nanzierung und<br />

der sonstigen Eigenmittel, die ausschließlich<br />

der Bezahlung des ANLAGEOBJEKTS dienen.<br />

Darüber hinaus auf dem TREUHANDKONTO<br />

und dem MITTELVERWENDUNGSKONTROLL-<br />

KONTO eingehende Beträge, wie z.B. Zinsen<br />

aus einer evtl. vorgenommenen Zwischenanlage<br />

von Mitteln, die der Mittelfreigabe- und<br />

Mittelverwendungskontrolle unterliegen, werden<br />

ohne weitere Kontrolle auf ein Konto des<br />

EMITTENTEN überwiesen.<br />

2. Die Prüfung der CERTIS beschränkt sich darauf,<br />

ob die in den §§ 3 und 4 genannten Voraussetzungen<br />

formal vorliegen. Darüber hinaus<br />

wird sie keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere<br />

nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

„Flussfahrt Donau“, der Identität und<br />

Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen<br />

und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von<br />

Garantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter<br />

Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten<br />

gegenüber dem EMITTENTEN erbrachten Leistungen<br />

sowie der technischen und wirtschaftlichen<br />

Güte des ANLAGEOBJEKTS.<br />

§ 2<br />

Ausgestaltung des<br />

Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Kontoinhaber des TREUHANDKONTOS ist<br />

der TREUHÄNDER, für das MITTELVERWEN-<br />

DUNGSKONTROLLKONTO allein der EMIT-<br />

TENT. Die Vertretungsberechtigungen / Kontovollmachten<br />

für diese Konten sind durch den<br />

jeweiligen Kontoinhaber so auszugestalten,<br />

dass für die Verfügungen des TREUHÄNDERS<br />

und des EMITTENTEN die Mitzeichnung der<br />

CERTIS notwendig ist. Die jeweils kontoführende<br />

Bank, die eine Kopie dieses Vertrages<br />

erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich<br />

der Vertretungsberechtigungen / Kontovollmachten<br />

der schriftlichen Zustimmung der<br />

CERTIS bedürfen.<br />

2. Die jeweils kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />

der CERTIS Zweitschriften der Auszüge<br />

des TREUHANDKONTOS und des MITTELVER-<br />

WENDUNGSKONTROLLKONTOS und sämtlicher<br />

die Konten betreffenden Korrespondenz<br />

unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden.<br />

3. Auf Wunsch werden der TREUHÄNDER und der<br />

EMITTENT der CERTIS ermöglichen, die Kontoumsätze<br />

unter Anwendung eines anerkannten<br />

Online-Banking-Verfahrens (z.B. FTAM, HBCI<br />

oder T-Online) online abzurufen. In diesem Fall<br />

kann auf die Zusendung von Zweitschriften der<br />

Kontoauszüge verzichtet werden.<br />

4. Die jeweils kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />

der CERTIS den Erhalt einer Kopie dieses Vertrages<br />

wie auch die Einhaltung der Bestimmungen<br />

dieses § 2 zu bestätigen.<br />

5. Im Falle einer Zwischenanlage von Mitteln (z.B.<br />

in Form von Fest- oder Tagesgeld), die der<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, verpfl ichten sich der TREUHÄN-<br />

DER und der EMITTENT, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass das TREUHANDKONTO bzw. das<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLKONTO<br />

jeweils als Referenzkonten für die jeweiligen<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

157

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!