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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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ligungsbetrages (exkl. Agio) zu erhöhen und<br />

den dergestalt für Rechnung des Treugebers erhöhten<br />

Teil seiner Kommanditeinlage uneigennützig<br />

für diesen zu halten und zu verwalten.<br />

Er übt die mit diesen Teilkommanditeinlagen<br />

verbundenen Rechte des Treugebers unter Berücksichtigung<br />

der Bestimmungen dieses Treuhandvertrages<br />

und des dem Treugeber bekannten<br />

Gesellschaftsvertrages sowie der Interessen<br />

des Treugebers nach eigenem, pfl ichtgemäßem<br />

Ermessen aus.<br />

3. Der Treugeber hat den von ihm in der Beitrittserklärung<br />

gezeichneten Beteiligungsbetrag zzgl.<br />

des dort genannten Agios nach näherer Maßgabe<br />

der Beitrittserklärung in voller Höhe unverzüglich<br />

nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und Aufforderung durch den Treuhänder durch<br />

Zahlung auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Treuhandkonto des Treuhänders (im Folgenden<br />

„Treuhandkonto“) zur Verfügung zu stellen.<br />

Nach näherer Maßgabe des zwischen der<br />

Gesellschaft, dem Treuhänder und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

als Mittelverwendungskontrolleur<br />

abgeschlossenen formalen<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

(im Folgenden „Mittelfreigabe- und<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag“) überweist<br />

der Treuhänder den vom Treugeber geleisteten<br />

Beteiligungsbetrag (ebenso wie die<br />

von den übrigen Anlegern nach Maßgabe von<br />

deren Beitrittserklärungen geleisteten Beträge)<br />

von dem Treuhandkonto auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Gesellschaft.<br />

Verfügungen über die Beträge auf dem Treuhandkonto<br />

bzw. dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Gesellschaft sind nur nach<br />

Maßgabe des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

möglich.<br />

4. Nach außen hin tritt der Treuhänder hinsichtlich<br />

der Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft<br />

vor dessen Direkteintragung (im Sinne<br />

des § 6 Ziffer 5) im eigenen Namen und nach<br />

seiner Direkteintragung im fremden Namen auf.<br />

Der Treuhänder übt alle die Beteiligung des<br />

Treugebers betreffenden Rechte und Pfl ichten nur<br />

aufgrund dieses Treuhandvertrages nach pfl ichtgemäßen<br />

Ermessen aus. Insbesondere vertritt er<br />

den Treugeber in den Präsenzversammlungen<br />

und Umlaufverfahren (im Sinne des § 9 Ziffer<br />

1 des Gesellschaftsvertrages) der Gesellschaft<br />

und übt das Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />

der Weisungen und des Interesses des Treugebers<br />

sowie unter Beachtung seiner Treuepfl icht<br />

gegenüber den Gesellschaftern aus.<br />

5. Im Innenverhältnis hält der Treuhänder die Beteiligung<br />

des Treugebers ausschließlich im Auftrag<br />

und für Rechnung des Treugebers. Er hat dem<br />

Treugeber alles herauszugeben, was er als Treuhänder<br />

für diesen aus dessen Beteiligung an<br />

der Gesellschaft erlangt hat. Der Treugeber ist<br />

auch vor seiner Direkteintragung (im Sinne des<br />

§ 6 Ziffer 5) wirtschaftlich wie ein unmittelbar<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt und von dem Treuhänder<br />

entsprechend zu stellen.<br />

Der Treugeber ist verpfl ichtet, den Treuhänder<br />

von allen Verbindlichkeiten und Verpfl ichtungen<br />

im Zusammenhang mit der treuhänderisch für<br />

Rechnung des Treugebers gehaltenen Beteiligung<br />

freizuhalten bzw., soweit der Treuhänder<br />

auf solche Verbindlichkeiten und Verpfl ichtungen<br />

bereits geleistet hat, diesem den Gegenwert<br />

seiner Leistung auf erstes Anfordern zu erstatten.<br />

Dies betrifft insbesondere die Verpfl ichtung<br />

des Treuhänders (i) zur Einzahlung der Beträge,<br />

die der Treuhänder der Gesellschaft auf die für<br />

Rechnung des Treugebers erhöhten Teile seiner<br />

Kommanditeinlage schuldet, (ii) zur Zahlung<br />

von Verzugszinsen infolge verspäteter Einzahlung<br />

des Beteiligungsbetrages des Treugebers<br />

und (iii) zur Erstattung sonstiger Verzugsschäden<br />

sowie einer etwaigen Inanspruchnahme des<br />

Treuhänders durch Gesellschaftsgläubiger aufgrund<br />

der gesetzlichen Kommanditistenhaftung.<br />

Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />

Wirkungen treffen ausschließlich den<br />

Treugeber.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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