FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, (ii) unabhängig<br />
von der Kenntnis oder grob fahrlässigen<br />
Unkenntnis des anspruchsberechtigten<br />
Kommanditisten von den haftungsbegründenden<br />
Umständen und der Person des Schuldners<br />
jedenfalls fünf Jahre nach der Entstehung<br />
des Anspruchs und (iii) unabhängig von dem<br />
Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches und<br />
der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis<br />
des anspruchsberechtigten Kommanditisten<br />
von den haftungsbegründenden Umständen<br />
und der Person des Schuldners spätestens innerhalb<br />
von zehn Jahren nach der Begehung<br />
der Handlung, der Pfl ichtverletzung oder dem<br />
sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis,<br />
in allen drei Fällen der vorstehenden Ziffern<br />
(i) bis (iii) jedoch spätestens mit Ablauf einer<br />
etwaigen kürzeren gesetzlichen Frist. Satz 1<br />
dieses lit. b) gilt jedoch nicht für Ansprüche<br />
eines Kommanditisten auf Ersatz von Schäden<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit, und auch dann nicht,<br />
wenn die auf den Schadensersatzanspruch<br />
anwendbaren gesetzlichen Verjährungsfristen<br />
kürzer sind, als die im vorstehenden Satz 1<br />
dieses lit. b) genannten; in beiden Fällen verbleibt<br />
es statt dessen bei der Regelung des<br />
vorstehenden lit. a) dieser Ziffer 4.<br />
5. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und<br />
seiner Durchführung trägt die Gesellschaft. Notwendige<br />
Kosten für Registervollmachten trägt<br />
jeder Gesellschafter selbst.<br />
6. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
können nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
erfolgen.<br />
7. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich<br />
deutschem Recht. Gerichtsstand und<br />
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der<br />
Sitz der Gesellschaft.<br />
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, so wird<br />
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder<br />
undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame<br />
bzw. durchführbare Bestimmung gelten, die<br />
nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich<br />
dem wirtschaftlichen Ergebnis des von den<br />
Gesellschaftern Gewollten am nächsten kommt.<br />
Sollte der Gesellschaftsvertrag eine Lücke aufweisen,<br />
insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen<br />
Punkt nicht regeln, so soll diese durch<br />
eine wirksame Bestimmung ausgefüllt werden,<br />
deren wirtschaftliches Ergebnis dem entspricht,<br />
was die Gesellschafter vereinbart hätten, wenn<br />
sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten.<br />
Anlagen zum Gesellschaftsvertrag der<br />
MS „Donau“ GmbH & Co. KG:<br />
Anlage 1<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag für die<br />
treuhänderische Beteiligung an der MS „Donau“<br />
GmbH & Co. KG<br />
Anlage 2<br />
Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplan<br />
(Prognose, siehe folgende Doppelseite)<br />
Hamburg, den 02. Mai 2012<br />
Verwaltungsgesellschaft MS „Donau“ mbH<br />
gez. Helge Janßen, Geschäftsführer<br />
gez. Corina Jansch, Prokuristin<br />
<strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen<br />
mbH & Co. KG, vertreten durch ihren<br />
persönlich haftenden Gesellschafter, die Verwaltung<br />
<strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen<br />
mbH<br />
gez. Dr. Thomas Ritter, Geschäftsführer<br />
gez. Helge Janßen, Geschäftsführer<br />
HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH<br />
gez. Jan Bolzen, Geschäftsführer<br />
gez. Stephanie Brumberg, Geschäftsführerin<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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