FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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2.<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />
nur unvollständig von einer Versicherung abgedeckt<br />
sind, ein an sich bestehender Versicherungsschutz<br />
wegen besonderer Umstände nicht greift, z.B. weil<br />
besondere Ausschlussgründe vorliegen – etwa infolge<br />
groben Verschuldens oder Vorsatzes des Emittenten<br />
oder des Schiffsmanagers – oder die Versicherungsleistung<br />
aus anderen Gründen ausbleibt,<br />
z.B. infolge einer Insolvenz des Versicherers. Dies<br />
kann zur Insolvenz des Emittenten und zum Totalverlust<br />
der entsprechenden Einlagen (einschließlich<br />
Agio) der Anleger führen. Sofern der Totalschaden<br />
bzw. Verlust des Schiffes oder der an ihm eingetretene<br />
Schaden deshalb nicht von den für diesen<br />
Fall abgeschlossenen Versicherungen gedeckt wird,<br />
weil infolge groben Verschuldens oder Vorsatz z.B.<br />
des Emittenten oder des Schiffsmanagers gemäß<br />
den betreffenden Versicherungsbedingungen ein<br />
Ausschlussgrund vorliegt, kann der Verlust der Einlagen<br />
(einschließlich Agio) der Anleger selbst dann<br />
nicht ausgeschlossen werden, wenn der Emittent<br />
zuvor eine sog. „Innocent Owners“- oder „Innocent<br />
Shareholders“-Versicherung abgeschlossen haben<br />
sollte, die in derartigen Fällen die am verschuldeten<br />
Totalverlust unbeteiligten Anleger vor einem Verlust<br />
ihrer Einlagen (einschließlich Agio) schützen sollen,<br />
da es auch bei derartigen speziellen Versicherungen<br />
Ausschlussgründe gibt und die Versicherungsleistung<br />
auch aus anderen Gründen, z.B. infolge einer Insolvenz<br />
des Versicherers, ausbleiben kann.<br />
14 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />
Der bei einem Verkauf des Schiffes erzielbare Veräußerungserlös<br />
ist wesentlich von der Marktsituation<br />
zum Verkaufszeitpunkt, insbesondere der zukünftigen<br />
Preisentwicklung für gebrauchte Schiffe dieser<br />
Klasse, und vom Erhaltungszustand des Schiffes<br />
zum Verkaufszeitpunkt abhängig. Er steht daher zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest, sondern<br />
kann nur kalkuliert werden. Es besteht das Risiko,<br />
dass der kalkulierte Verkaufspreis für das Schiff nicht<br />
erzielt werden kann oder das Schiff überhaupt nicht<br />
veräußerbar ist, was zu einem niedrigeren als dem<br />
geplanten Liquidationserlös und damit auch zu entsprechend<br />
niedrigeren Auszahlungen an die Anleger<br />
führen würde.<br />
Überdies steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, zu welchem Zeitpunkt das Schiff<br />
veräußert wird. In der Ergebnisprognose wurde die<br />
Veräußerung des Schiffes im Jahr 2024 angenommen.<br />
Es besteht das Risiko, dass das Schiff zu einem<br />
anderen Zeitpunkt verkauft wird als in der Ergebnisprognose<br />
angenommen, z.B. weil das Schiff aufgrund<br />
der Marktlage oder seines Zustandes zum geplanten<br />
Zeitpunkt nicht veräußerbar ist oder der für<br />
den Verkauf des Schiffes grundsätzlich erforderliche<br />
Beschluss der Gesellschafter (unter Zustimmung des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters des Emittenten)<br />
nicht zustande kommt. Sollte die Veräußerung des<br />
Schiffes nicht zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen,<br />
würde sich die Beteiligungsdauer gegenüber<br />
der Ergebnisprognose verändern. Der Zeitpunkt der<br />
Auszahlung der Liquidationserlöse an die Anleger<br />
würde sich dementsprechend verschieben.<br />
KAPITALAUFBRINGUNG<br />
Es besteht das Risiko, dass das bei Anlegern einzuwerbende<br />
Kommanditkapital nicht vollständig oder<br />
nicht zeitgerecht eingeworben oder eingezahlt wird.<br />
Die in diesem Fall grundsätzlich bestehenbleibenden<br />
Zwischenfi nanzierungsdarlehen würden aufgrund<br />
der daraus resultierenden Zinszahlungen zu höheren<br />
Kapitalkosten führen als prognostiziert, was sich entsprechend<br />
nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten<br />
und die Gewinnzuweisungen und Auszahlungen an<br />
die Anleger auswirken würde (vgl. auch nachfolgend<br />
in diesem Kapitel unter „Fremdfi nanzierung“). Erfüllt<br />
auch der Darlehensgeber der Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />
seine Verpfl ichtungen zur Gewährung des<br />
Fremdkapitals nicht oder nicht rechtzeitig, wäre der<br />
Emittent dann möglicherweise nicht in der Lage, von<br />
ihm geschuldete Vergütungen bei Fälligkeit zu zahlen<br />
oder sonstige fi nanzielle Verpfl ichtungen zu erfüllen,<br />
insbesondere auch weil eine Platzierungsgarantie,<br />
die bei nicht ausreichender Kapitaleinwerbung eingreifen<br />
würde, im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
nicht abgegeben worden ist.<br />
In den vorgenannten Fällen müsste sich der Emittent<br />
sodann um eine alternative Finanzierung von Dritter<br />
Seite bemühen, z.B. das langfristige Schiffshypothe-