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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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2.<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />

nur unvollständig von einer Versicherung abgedeckt<br />

sind, ein an sich bestehender Versicherungsschutz<br />

wegen besonderer Umstände nicht greift, z.B. weil<br />

besondere Ausschlussgründe vorliegen – etwa infolge<br />

groben Verschuldens oder Vorsatzes des Emittenten<br />

oder des Schiffsmanagers – oder die Versicherungsleistung<br />

aus anderen Gründen ausbleibt,<br />

z.B. infolge einer Insolvenz des Versicherers. Dies<br />

kann zur Insolvenz des Emittenten und zum Totalverlust<br />

der entsprechenden Einlagen (einschließlich<br />

Agio) der Anleger führen. Sofern der Totalschaden<br />

bzw. Verlust des Schiffes oder der an ihm eingetretene<br />

Schaden deshalb nicht von den für diesen<br />

Fall abgeschlossenen Versicherungen gedeckt wird,<br />

weil infolge groben Verschuldens oder Vorsatz z.B.<br />

des Emittenten oder des Schiffsmanagers gemäß<br />

den betreffenden Versicherungsbedingungen ein<br />

Ausschlussgrund vorliegt, kann der Verlust der Einlagen<br />

(einschließlich Agio) der Anleger selbst dann<br />

nicht ausgeschlossen werden, wenn der Emittent<br />

zuvor eine sog. „Innocent Owners“- oder „Innocent<br />

Shareholders“-Versicherung abgeschlossen haben<br />

sollte, die in derartigen Fällen die am verschuldeten<br />

Totalverlust unbeteiligten Anleger vor einem Verlust<br />

ihrer Einlagen (einschließlich Agio) schützen sollen,<br />

da es auch bei derartigen speziellen Versicherungen<br />

Ausschlussgründe gibt und die Versicherungsleistung<br />

auch aus anderen Gründen, z.B. infolge einer Insolvenz<br />

des Versicherers, ausbleiben kann.<br />

14 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

Der bei einem Verkauf des Schiffes erzielbare Veräußerungserlös<br />

ist wesentlich von der Marktsituation<br />

zum Verkaufszeitpunkt, insbesondere der zukünftigen<br />

Preisentwicklung für gebrauchte Schiffe dieser<br />

Klasse, und vom Erhaltungszustand des Schiffes<br />

zum Verkaufszeitpunkt abhängig. Er steht daher zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest, sondern<br />

kann nur kalkuliert werden. Es besteht das Risiko,<br />

dass der kalkulierte Verkaufspreis für das Schiff nicht<br />

erzielt werden kann oder das Schiff überhaupt nicht<br />

veräußerbar ist, was zu einem niedrigeren als dem<br />

geplanten Liquidationserlös und damit auch zu entsprechend<br />

niedrigeren Auszahlungen an die Anleger<br />

führen würde.<br />

Überdies steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, zu welchem Zeitpunkt das Schiff<br />

veräußert wird. In der Ergebnisprognose wurde die<br />

Veräußerung des Schiffes im Jahr 2024 angenommen.<br />

Es besteht das Risiko, dass das Schiff zu einem<br />

anderen Zeitpunkt verkauft wird als in der Ergebnisprognose<br />

angenommen, z.B. weil das Schiff aufgrund<br />

der Marktlage oder seines Zustandes zum geplanten<br />

Zeitpunkt nicht veräußerbar ist oder der für<br />

den Verkauf des Schiffes grundsätzlich erforderliche<br />

Beschluss der Gesellschafter (unter Zustimmung des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters des Emittenten)<br />

nicht zustande kommt. Sollte die Veräußerung des<br />

Schiffes nicht zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen,<br />

würde sich die Beteiligungsdauer gegenüber<br />

der Ergebnisprognose verändern. Der Zeitpunkt der<br />

Auszahlung der Liquidationserlöse an die Anleger<br />

würde sich dementsprechend verschieben.<br />

KAPITALAUFBRINGUNG<br />

Es besteht das Risiko, dass das bei Anlegern einzuwerbende<br />

Kommanditkapital nicht vollständig oder<br />

nicht zeitgerecht eingeworben oder eingezahlt wird.<br />

Die in diesem Fall grundsätzlich bestehenbleibenden<br />

Zwischenfi nanzierungsdarlehen würden aufgrund<br />

der daraus resultierenden Zinszahlungen zu höheren<br />

Kapitalkosten führen als prognostiziert, was sich entsprechend<br />

nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten<br />

und die Gewinnzuweisungen und Auszahlungen an<br />

die Anleger auswirken würde (vgl. auch nachfolgend<br />

in diesem Kapitel unter „Fremdfi nanzierung“). Erfüllt<br />

auch der Darlehensgeber der Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

seine Verpfl ichtungen zur Gewährung des<br />

Fremdkapitals nicht oder nicht rechtzeitig, wäre der<br />

Emittent dann möglicherweise nicht in der Lage, von<br />

ihm geschuldete Vergütungen bei Fälligkeit zu zahlen<br />

oder sonstige fi nanzielle Verpfl ichtungen zu erfüllen,<br />

insbesondere auch weil eine Platzierungsgarantie,<br />

die bei nicht ausreichender Kapitaleinwerbung eingreifen<br />

würde, im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

nicht abgegeben worden ist.<br />

In den vorgenannten Fällen müsste sich der Emittent<br />

sodann um eine alternative Finanzierung von Dritter<br />

Seite bemühen, z.B. das langfristige Schiffshypothe-

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