28.05.2013 Aufrufe

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />

134 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

§ 18<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Vorbehaltlich der Regelung der nachfolgenden<br />

Ziffer 2 wird das Ergebnis der Gesellschaft auf<br />

die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten<br />

I zueinander verteilt.<br />

2. Abweichend von der Regelung in Ziff. 1 wird<br />

das Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 auf<br />

alle Kommanditisten, die zum Schluss des Geschäftsjahres<br />

an der Gesellschaft beteiligt sind,<br />

unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Beitritts<br />

zur Gesellschaft so verteilt, dass im Verhältnis<br />

der übernommenen Kommanditeinlagen ein<br />

relativer Gleichstand auf den Kapitalkonten II<br />

der Kommanditisten zum 31. Dezember 2012<br />

erreicht wird. Hierfür werden Ergebnisse vom<br />

Zeitpunkt des Beitrittes des betreffenden beitretenden<br />

Kommanditisten zunächst diesem in<br />

dem Umfang allein zugewiesen, indem vorher<br />

beigetretenen Kommanditisten Ergebnisse bereits<br />

zugewiesen worden sind. Ist zum 31. Dezember<br />

2012 noch kein relativer Gleichstand<br />

der Kapitalkonten II eingetreten, ist in den Folgejahren<br />

entsprechend zu verfahren, bis dieser<br />

erreicht ist. Diese Regelung gilt entsprechend für<br />

die Treugeber.<br />

3. Ferner ist zunächst denjenigen Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern, die im Verhältnis zu anderen<br />

Kommanditisten bzw. Treugebern bei Zugrundelegung<br />

des Maßstabs für die Ergebnisverteilung<br />

der Ziffer. 1 ab dem Geschäftsjahr 2012 infolge<br />

des Zeitpunktes ihres Beitrittes zur Gesellschaft<br />

und aufgrund der Bestimmung des § 20<br />

Ziffer 2 Satz 2 höhere Auszahlungen erhalten<br />

haben als andere Kommanditisten bzw. Treugeber,<br />

ein Betrag in Höhe des insoweit erhaltenen<br />

Mehrbetrages als einmaliger Gewinn vorab<br />

zuzuweisen, sofern und soweit in dem betreffenden<br />

Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss in<br />

entsprechender Höhe vorhanden ist. Sofern und<br />

soweit in dem betreffenden Geschäftsjahr ein<br />

Jahresüberschuss in entsprechender Höhe nicht<br />

erwirtschaftet wurde, ist der Gewinnvorab aus<br />

dem Jahresüberschuss des folgenden Geschäfts-<br />

jahres, ggf. der folgenden Geschäftsjahre zuzuweisen.<br />

Wird ein Jahresüberschuss in entsprechender<br />

Höhe endgültig nicht erwirtschaftet,<br />

erfolgt die Verteilung von Jahresfehlbeträgen in<br />

der Weise, dass den frühzeitig beigetretenen<br />

Kommanditisten bzw. Treugebern die Vorteile<br />

aus den ihnen zugefl ossenen höheren Auszahlungen<br />

gemäß § 20 Ziffer 2 Satz 2 erhalten<br />

bleiben.<br />

§ 19<br />

Gesellschafterkonten<br />

1. Das für jeden einzelnen Gesellschafter zu führende<br />

Kapitalkonto (Kapitalkonto I), auf dem die<br />

von diesem übernommene Kommanditeinlage<br />

gebucht wird, ist ein unveränderliches Festkonto.<br />

Die Gesellschaftsrechte jedes Gesellschafters<br />

bestimmen sich nach dem Stand seines<br />

Kapitalkontos I.<br />

2. Auf einem für jeden einzelnen Gesellschafter<br />

zu führenden Erfolgssonderkonto / Verlustvortragskonto<br />

(Kapitalkonto II) werden die Gewinn-<br />

und Verlustanteile jedes Gesellschafters<br />

gebucht. Verluste werden den Kommanditisten<br />

auch zugerechnet, wenn sie die Höhe der Kapitalkonten<br />

I übersteigen.<br />

Negative Salden begründen keine Forderung<br />

der Gesellschaft gegenüber den Kommanditisten.<br />

Entnahmen werden auf dem Kapitalkonto<br />

II dann verbucht, wenn dieses Konto ein Guthaben<br />

zugunsten des Gesellschafters ausweist.<br />

Positive Salden sind zunächst mit negativen Salden<br />

des Verrechnungskontos gemäß Ziffer 4 zu<br />

verrechnen.<br />

3. Das Agio ist als Kapitalrücklage zu buchen.<br />

4. Entnahmen und Einlagen werden im Übrigen<br />

auf einem für jeden einzelnen Gesellschafter<br />

zu führenden gesonderten Verrechnungskonto<br />

eines jeden Gesellschafters verbucht. Über dieses<br />

Konto fi ndet jeder sonstige Zahlungsverkehr<br />

zwischen Gesellschafter und Gesellschaft statt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!