FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
) Für die laufende Geschäftsführung (i) in<br />
den ersten sechs Jahren ab Beginn des<br />
Beförderungsvertrages mit der Tourama<br />
Ltd. jährlich 3,0 % und ab dem siebten<br />
Jahr 1,0 % des Teils des von Tourama Ltd.<br />
vertraglich geschuldeten Beförderungsentgeltes,<br />
das für die Finanzierung des Schiffes<br />
gezahlt wird, und (ii) nach Beendigung<br />
des vorstehenden Beförderungsvertrages<br />
jährlich 2,0 % aller von der Gesellschaft<br />
effektiv eingenommenen Beförderungsentgelte<br />
bzw. Chartereinnahmen aus dem<br />
Schiffsbetrieb, eingeschlossen Zahlungen<br />
der Ausfallversicherungen. Die Vergütung<br />
ist hälftig zum 30. Juni und zum 30. Dezember<br />
eines Geschäftsjahres fällig.<br />
Liegt das Schiff nach Ablauf eines Beförderungs-/<br />
Chartervertrages still, so dass<br />
aus seinem Betrieb keine Einnahmen erzielt<br />
werden und auch keine Ausfallversicherung<br />
eingreift, erhält der persönlich<br />
haftende Gesellschafter abweichend von<br />
vorstehender Regelung in diesem lit. b) €<br />
55,00 pro Tag. Die Vergütung ist jeweils<br />
bis zum 30. Januar des Folgejahres fällig.<br />
c) Daneben werden dem persönlich haftenden<br />
Gesellschafter jeweils alle von ihm<br />
im Interesse der Gesellschaft gemachten<br />
Aufwendungen von der Gesellschaft ersetzt.<br />
Die dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
nach dieser Ziffer 3. lit. a) geschuldete Vergütung<br />
erhöht sich ab 2014 jährlich um 2,5%.<br />
4. Die in diesem Paragraphen geregelten Kostenerstattungen<br />
und Vergütungen sind vor der Gewinn-<br />
und Verlustverteilung zu berücksichtigen<br />
und sind unbeschadet der steuerlichen Regelungen<br />
Aufwand der Gesellschaft. Sie verstehen<br />
sich, sofern vorstehend oder in Einzelverträgen<br />
nichts anderes vereinbart, jeweils zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Auf die<br />
laufenden Vergütungen können quartalsmäßig<br />
angemessene Vorschüsse entrichtet werden.<br />
§ 17<br />
Jahresabschluss<br />
1. Der persönlich haftende Gesellschafter hat innerhalb<br />
der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss<br />
und ggf. den Lagebericht für das abgelaufene<br />
Geschäftsjahr aufzustellen und diese von dem /<br />
der von den Gesellschaftern gewählten Wirtschaftsprüfer<br />
/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
prüfen zu lassen. Die Wahl und Bestellung des<br />
Wirtschaftsprüfers /der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für die Geschäftsjahre bis einschließlich<br />
zum 31. Dezember 2014 erfolgt durch<br />
den persönlich haftenden Gesellschafter.<br />
2. Der geprüfte Jahresabschluss und ggf. Lagebericht<br />
ist dem Beirat zur Kenntnisnahme vorzulegen;<br />
er wird von den Gesellschaftern festgestellt.<br />
3. Die Handelsbilanz der Gesellschaft stellt zugleich<br />
die Steuerbilanz dar, soweit nicht zwingende<br />
steuerliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
Bei abweichenden Veranlagungen bzw.<br />
späteren Änderungen infolge von steuerlichen<br />
Außenprüfungen ist die Bilanz, die auf die Bestandskraft<br />
des Steuerbescheides folgt, entsprechend<br />
anzupassen. Für den Jahresabschluss<br />
wie auch für die Ergebnisverteilung sind folglich<br />
die im Zuge der steuerlichen Außenprüfung festgestellten<br />
Jahresbilanzen maßgeblich. Diese haben<br />
in ihren Festsetzungen bindende Wirkung<br />
für alle Gesellschafter.<br />
Die Gesellschaft erstellt ferner für einzelne<br />
Gesellschafter erforderliche Sonder- und Ergänzungsbilanzen;<br />
in diesem Fall ist die Gesellschaft<br />
berechtigt, die mit der Erstellung der<br />
Bilanzen zusammenhängenden Kosten den<br />
betreffenden Gesellschaftern/Treugebern, gegebenenfalls<br />
über den Treuhänder, als Auslagenersatz<br />
in Rechnung zu stellen.<br />
4. Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt,<br />
sich bei der Führung der Bücher der<br />
Gesellschaft und der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
und ggf. des Lageberichtes der Hilfe<br />
Dritter zu bedienen.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
133