FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />
132 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
(ii) für die Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
und die Vorbereitung von<br />
dessen Grundlagen einen einmaligen<br />
Betrag in Höhe von 3% der Summe<br />
aller bis zur Schließung des Angebots<br />
von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />
Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge;<br />
(iii) für die Mitwirkung bei der Erstellung<br />
des Verkaufsprospektes für das Beteiligungsangebot<br />
einen einmaligen Betrag<br />
in Höhe von 1% der Summe aller<br />
bis zur Schließung des Angebots von<br />
Treugebern (einschließlich etwaiger<br />
Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge;<br />
(iv) für die Unterstützung der Gesellschaft<br />
im Rahmen des Beteiligungsangebots<br />
im Bereich des Marketings und der<br />
Werbung einen einmaligen Betrag<br />
in Höhe von 2% der Summe aller<br />
bis zur Schließung des Angebots von<br />
Treugebern (einschließlich etwaiger<br />
Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge;<br />
(v) für die Vermittlung des bei den Treugebern<br />
einzuwerbenden Eigenkapitals<br />
einen Betrag in Höhe von 9% der<br />
Summe aller bis zur Schließung des<br />
Angebots von Treugebern (einschließlich<br />
etwaiger Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge zzgl.<br />
3 % Agio auf das gesamte Kommanditkapital<br />
bei Schließung des Angebots<br />
(von den Anlegern gezeichnete Beteiligungsbeträge<br />
und Kommanditeinlagen<br />
der Gründungsgesellschaften),<br />
jeweils abzgl. der Vermittlungsprovisionen,<br />
die die Gesellschaft selbst Dritten<br />
für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />
schuldet.<br />
Die Vergütungen gemäß der vorstehenden<br />
Ziffern (i) bis (v) sind wie folgt verdient und<br />
fällig: Die Vergütung gemäß vorstehender<br />
Ziffer (i) ist verdient mit erstmaligem<br />
Abschluss der Verträge über die Beschäftigung<br />
und die Bewirtschaftung sowie<br />
über die Endfi nanzierung des Schiffes und<br />
fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />
Gesellschaft zulässt. Die Vergütung gemäß<br />
vorstehender Ziffer (ii) ist verdient mit<br />
erstmaligem Abschluss der Verträge über<br />
die Beschäftigung, die Bewirtschaftung sowie<br />
über die Endfi nanzierung des Schiffes<br />
und fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft zulässt. Die Vergütung<br />
gemäß vorstehender Ziffer (iii) ist mit Einreichung<br />
des Verkaufsprospektes für das<br />
Beteiligungsanbot zur Prüfung der Gestattung<br />
von dessen Veröffentlichung bei der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft erlaubt. Die<br />
Vergütungen gemäß vorstehender Ziffern<br />
(iv) und (v) sind schließlich anteilig entsprechend<br />
der Leistung der Beteiligungsbeträge<br />
auf das hierfür bestimmte Konto<br />
verdient und insoweit jeweils zur Zahlung<br />
fällig, sofern es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
erlaubt.<br />
b) Bei Veräußerung bzw. bei Totalverlust des<br />
Schiffes oder Abandon erhält die <strong>Hamburgische</strong><br />
<strong>Seehandlung</strong> für die Abwicklungsarbeiten<br />
eine Vergütung in Höhe<br />
von 1,0% des Nettoveräußerungserlöses<br />
bzw. der vereinnahmten Versicherungssumme.<br />
Der Betrag ist innerhalb von zwei<br />
Wochen nach Eingang des entsprechenden<br />
Erlöses bei der Gesellschaft fällig.<br />
3. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält<br />
für seine verschiedenen Tätigkeiten für die Gesellschaft<br />
nachfolgende Vergütungen:<br />
a) Für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
jährlich einen festen Betrag in Höhe<br />
von € 6.854. Die Zahlung ist fällig am<br />
30. Juni eines jeden Jahres, erstmals (in<br />
voller Höhe) für das Geschäftsjahr 2013.