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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />

132 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

(ii) für die Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

und die Vorbereitung von<br />

dessen Grundlagen einen einmaligen<br />

Betrag in Höhe von 3% der Summe<br />

aller bis zur Schließung des Angebots<br />

von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge;<br />

(iii) für die Mitwirkung bei der Erstellung<br />

des Verkaufsprospektes für das Beteiligungsangebot<br />

einen einmaligen Betrag<br />

in Höhe von 1% der Summe aller<br />

bis zur Schließung des Angebots von<br />

Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge;<br />

(iv) für die Unterstützung der Gesellschaft<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebots<br />

im Bereich des Marketings und der<br />

Werbung einen einmaligen Betrag<br />

in Höhe von 2% der Summe aller<br />

bis zur Schließung des Angebots von<br />

Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge;<br />

(v) für die Vermittlung des bei den Treugebern<br />

einzuwerbenden Eigenkapitals<br />

einen Betrag in Höhe von 9% der<br />

Summe aller bis zur Schließung des<br />

Angebots von Treugebern (einschließlich<br />

etwaiger Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge zzgl.<br />

3 % Agio auf das gesamte Kommanditkapital<br />

bei Schließung des Angebots<br />

(von den Anlegern gezeichnete Beteiligungsbeträge<br />

und Kommanditeinlagen<br />

der Gründungsgesellschaften),<br />

jeweils abzgl. der Vermittlungsprovisionen,<br />

die die Gesellschaft selbst Dritten<br />

für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

schuldet.<br />

Die Vergütungen gemäß der vorstehenden<br />

Ziffern (i) bis (v) sind wie folgt verdient und<br />

fällig: Die Vergütung gemäß vorstehender<br />

Ziffer (i) ist verdient mit erstmaligem<br />

Abschluss der Verträge über die Beschäftigung<br />

und die Bewirtschaftung sowie<br />

über die Endfi nanzierung des Schiffes und<br />

fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft zulässt. Die Vergütung gemäß<br />

vorstehender Ziffer (ii) ist verdient mit<br />

erstmaligem Abschluss der Verträge über<br />

die Beschäftigung, die Bewirtschaftung sowie<br />

über die Endfi nanzierung des Schiffes<br />

und fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft zulässt. Die Vergütung<br />

gemäß vorstehender Ziffer (iii) ist mit Einreichung<br />

des Verkaufsprospektes für das<br />

Beteiligungsanbot zur Prüfung der Gestattung<br />

von dessen Veröffentlichung bei der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft erlaubt. Die<br />

Vergütungen gemäß vorstehender Ziffern<br />

(iv) und (v) sind schließlich anteilig entsprechend<br />

der Leistung der Beteiligungsbeträge<br />

auf das hierfür bestimmte Konto<br />

verdient und insoweit jeweils zur Zahlung<br />

fällig, sofern es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

erlaubt.<br />

b) Bei Veräußerung bzw. bei Totalverlust des<br />

Schiffes oder Abandon erhält die <strong>Hamburgische</strong><br />

<strong>Seehandlung</strong> für die Abwicklungsarbeiten<br />

eine Vergütung in Höhe<br />

von 1,0% des Nettoveräußerungserlöses<br />

bzw. der vereinnahmten Versicherungssumme.<br />

Der Betrag ist innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Eingang des entsprechenden<br />

Erlöses bei der Gesellschaft fällig.<br />

3. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält<br />

für seine verschiedenen Tätigkeiten für die Gesellschaft<br />

nachfolgende Vergütungen:<br />

a) Für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

jährlich einen festen Betrag in Höhe<br />

von € 6.854. Die Zahlung ist fällig am<br />

30. Juni eines jeden Jahres, erstmals (in<br />

voller Höhe) für das Geschäftsjahr 2013.

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