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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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mentvertrag, z.B. infolge seiner Insolvenz, nicht mehr<br />

nachkommen kann und der Emittent den Schiffsbetrieb<br />

sodann selbst oder durch einen anderen Schiffsmanager<br />

zu schlechteren Konditionen durchführen<br />

muss. In diesem Fall müsste der Emittent den Teil der<br />

tatsächlich angefallenen vorgenannten Kosten, der<br />

die vom Beförderungsnehmer gezahlten Pauschalen<br />

übersteigt, u.U. selbst tragen, was sich negativ auf<br />

seine Ergebnisse und die Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken würde. Ein weiteres Risiko hinsichtlich<br />

dieser Kosten besteht darin, dass Schiffsmanager und<br />

Emittent ein jährliches Budget für Wartung, Reparaturen<br />

und Instandhaltung der Schiffe vereinbart haben.<br />

Sofern die insoweit tatsächlich angefallenen Kosten<br />

das Budget und die zusätzlichen vom Emittenten kalkulierten<br />

Instandhaltungskosten überschreiten, hat der<br />

Emittent die Mehrkosten zu tragen und kann sie nicht<br />

vom Beförderungsnehmer ersetzt verlangen, was sich<br />

nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten und die<br />

Auszahlungen an die Anleger auswirkt. Dies gilt insbesondere<br />

bei möglichen Renovierungsmaßnahmen,<br />

etwa bei Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages.<br />

Auch neue gesetzliche Anforderungen bezüglich<br />

des Schiffes können insoweit zu zusätzlichen, nicht<br />

vom Budget gedeckten Aufwendungen führen.<br />

Außerdem besteht das Risiko, dass der Beförderungsnehmer,<br />

z.B. infolge höherer Gewalt, für einen bestimmten<br />

Zeitraum keine Vergütung schuldet. In einem<br />

solchen Fall könnte andererseits der Schiffsmanager<br />

trotzdem vom Emittenten den Ersatz der tatsächlich<br />

angefallenen Schiffsbetriebs-, Reise- und sonstigen<br />

Kosten verlangen. Der Emittent müsste diese Kosten<br />

also abweichend von seiner Planung selbst tragen,<br />

was sein Ergebnis und die Auszahlungen an die Anleger<br />

entsprechend negativ beeinfl ussen würde.<br />

Nach Auslaufen der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

abgeschlossenen Beförderungs- und Managementverträge<br />

besteht das Risiko, dass der<br />

Emittent, sofern er nicht Anschlussverträge zu entsprechenden<br />

Konditionen abschließen kann, selbst das<br />

allgemeine Risiko tragen muss, dass die tatsächlichen<br />

Schiffsbetriebs- und Reisekosten sowie sonstige Kosten<br />

die kalkulierten Kosten übersteigen. Überschreitungen<br />

der kalkulierten Kosten wirken sich nachteilig auf das<br />

Ergebnis des Emittenten aus, belasten dessen Liquidi-<br />

tät und führen schließlich auch zu geringeren Auszahlungen<br />

des Emittenten an die Anleger.<br />

Die für den Betrieb des Schiffes notwendigen in-<br />

und ausländischen behördlichen Genehmigungen<br />

können erst bei Übernahme des Schiffes erteilt<br />

werden und liegen daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht vor. Es besteht das Risiko,<br />

dass derartige Genehmigungen versagt oder nicht<br />

rechtzeitig erteilt, nach ihrer Erteilung widerrufen<br />

oder nach ihrem Auslaufen nicht verlängert werden,<br />

so dass der Schiffsbetrieb später als geplant aufgenommen<br />

oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht<br />

mehr fortgeführt werden kann. Es kann ebenfalls<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass der Schiffsbetrieb<br />

zukünftig untersagt oder eingeschränkt oder<br />

die Erteilung bzw. Verlängerung von Genehmigungen<br />

von gesteigerten Anforderungen abhängig<br />

gemacht wird. Alle vorgenannten Fälle wirken sich<br />

negativ auf die Liquidität und die Ergebnisse des<br />

Emittenten und damit auf die Auszahlungen an die<br />

Anleger aus, da die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb<br />

geringer ausfallen als geplant oder gänzlich<br />

ausbleiben bzw. die Kosten im Zusammenhang mit<br />

erforderlichen Genehmigungsverfahren höher ausfallen<br />

als geplant. Im Fall der Nichtaufnahme oder Einstellung<br />

des Schiffsbetriebes besteht das Risiko einer<br />

Insolvenz bzw. Rückabwicklung des Emittenten und<br />

daher das Risiko eines Totalverlustes der Einlagen<br />

(einschließlich Agio) der Anleger.<br />

Auch besteht das Risiko, dass durch Änderungen<br />

rechtlicher oder politischer Rahmenbedingungen<br />

oder der behördlichen Genehmigungspraxis im In-<br />

und Ausland ungeplante Mehrkosten entstehen, Einnahmen<br />

aus dem Schiffsbetrieb geringer ausfallen<br />

als geplant oder für den Schiffsbetrieb wesentliche<br />

Verträge nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt<br />

werden können. Diese können das Ergebnis und die<br />

Liquidität des Emittenten und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger negativ beeinfl ussen.<br />

Es besteht das Risiko, dass das Schiff vollständig<br />

zerstört wird oder anderweitig verloren geht. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Totalschaden<br />

am Schiff bzw. dessen Verlust und der<br />

in Folge dessen eintretende Ausfall an Einnahmen<br />

aus dem Schiffsbetrieb möglicherweise nicht oder<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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