FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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mentvertrag, z.B. infolge seiner Insolvenz, nicht mehr<br />
nachkommen kann und der Emittent den Schiffsbetrieb<br />
sodann selbst oder durch einen anderen Schiffsmanager<br />
zu schlechteren Konditionen durchführen<br />
muss. In diesem Fall müsste der Emittent den Teil der<br />
tatsächlich angefallenen vorgenannten Kosten, der<br />
die vom Beförderungsnehmer gezahlten Pauschalen<br />
übersteigt, u.U. selbst tragen, was sich negativ auf<br />
seine Ergebnisse und die Auszahlungen an die Anleger<br />
auswirken würde. Ein weiteres Risiko hinsichtlich<br />
dieser Kosten besteht darin, dass Schiffsmanager und<br />
Emittent ein jährliches Budget für Wartung, Reparaturen<br />
und Instandhaltung der Schiffe vereinbart haben.<br />
Sofern die insoweit tatsächlich angefallenen Kosten<br />
das Budget und die zusätzlichen vom Emittenten kalkulierten<br />
Instandhaltungskosten überschreiten, hat der<br />
Emittent die Mehrkosten zu tragen und kann sie nicht<br />
vom Beförderungsnehmer ersetzt verlangen, was sich<br />
nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten und die<br />
Auszahlungen an die Anleger auswirkt. Dies gilt insbesondere<br />
bei möglichen Renovierungsmaßnahmen,<br />
etwa bei Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages.<br />
Auch neue gesetzliche Anforderungen bezüglich<br />
des Schiffes können insoweit zu zusätzlichen, nicht<br />
vom Budget gedeckten Aufwendungen führen.<br />
Außerdem besteht das Risiko, dass der Beförderungsnehmer,<br />
z.B. infolge höherer Gewalt, für einen bestimmten<br />
Zeitraum keine Vergütung schuldet. In einem<br />
solchen Fall könnte andererseits der Schiffsmanager<br />
trotzdem vom Emittenten den Ersatz der tatsächlich<br />
angefallenen Schiffsbetriebs-, Reise- und sonstigen<br />
Kosten verlangen. Der Emittent müsste diese Kosten<br />
also abweichend von seiner Planung selbst tragen,<br />
was sein Ergebnis und die Auszahlungen an die Anleger<br />
entsprechend negativ beeinfl ussen würde.<br />
Nach Auslaufen der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
abgeschlossenen Beförderungs- und Managementverträge<br />
besteht das Risiko, dass der<br />
Emittent, sofern er nicht Anschlussverträge zu entsprechenden<br />
Konditionen abschließen kann, selbst das<br />
allgemeine Risiko tragen muss, dass die tatsächlichen<br />
Schiffsbetriebs- und Reisekosten sowie sonstige Kosten<br />
die kalkulierten Kosten übersteigen. Überschreitungen<br />
der kalkulierten Kosten wirken sich nachteilig auf das<br />
Ergebnis des Emittenten aus, belasten dessen Liquidi-<br />
tät und führen schließlich auch zu geringeren Auszahlungen<br />
des Emittenten an die Anleger.<br />
Die für den Betrieb des Schiffes notwendigen in-<br />
und ausländischen behördlichen Genehmigungen<br />
können erst bei Übernahme des Schiffes erteilt<br />
werden und liegen daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht vor. Es besteht das Risiko,<br />
dass derartige Genehmigungen versagt oder nicht<br />
rechtzeitig erteilt, nach ihrer Erteilung widerrufen<br />
oder nach ihrem Auslaufen nicht verlängert werden,<br />
so dass der Schiffsbetrieb später als geplant aufgenommen<br />
oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht<br />
mehr fortgeführt werden kann. Es kann ebenfalls<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass der Schiffsbetrieb<br />
zukünftig untersagt oder eingeschränkt oder<br />
die Erteilung bzw. Verlängerung von Genehmigungen<br />
von gesteigerten Anforderungen abhängig<br />
gemacht wird. Alle vorgenannten Fälle wirken sich<br />
negativ auf die Liquidität und die Ergebnisse des<br />
Emittenten und damit auf die Auszahlungen an die<br />
Anleger aus, da die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb<br />
geringer ausfallen als geplant oder gänzlich<br />
ausbleiben bzw. die Kosten im Zusammenhang mit<br />
erforderlichen Genehmigungsverfahren höher ausfallen<br />
als geplant. Im Fall der Nichtaufnahme oder Einstellung<br />
des Schiffsbetriebes besteht das Risiko einer<br />
Insolvenz bzw. Rückabwicklung des Emittenten und<br />
daher das Risiko eines Totalverlustes der Einlagen<br />
(einschließlich Agio) der Anleger.<br />
Auch besteht das Risiko, dass durch Änderungen<br />
rechtlicher oder politischer Rahmenbedingungen<br />
oder der behördlichen Genehmigungspraxis im In-<br />
und Ausland ungeplante Mehrkosten entstehen, Einnahmen<br />
aus dem Schiffsbetrieb geringer ausfallen<br />
als geplant oder für den Schiffsbetrieb wesentliche<br />
Verträge nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt<br />
werden können. Diese können das Ergebnis und die<br />
Liquidität des Emittenten und damit die Auszahlungen<br />
an die Anleger negativ beeinfl ussen.<br />
Es besteht das Risiko, dass das Schiff vollständig<br />
zerstört wird oder anderweitig verloren geht. Es<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Totalschaden<br />
am Schiff bzw. dessen Verlust und der<br />
in Folge dessen eintretende Ausfall an Einnahmen<br />
aus dem Schiffsbetrieb möglicherweise nicht oder<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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