28.05.2013 Aufrufe

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />

128 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

2. Die Gesellschafter sind insbesondere in folgenden<br />

Fällen zur Beschlussfassung berufen:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

für seine Geschäftsführung;<br />

c) Entlastung des Beirates;<br />

d) Wahl und Abberufung der von den Gesellschaftern<br />

zu wählenden Beiratsmitglieder<br />

sowie die Änderung der in diesem<br />

Gesellschaftsvertrag für alle Beiratsmitglieder<br />

festgesetzten Vergütung;<br />

e) Wahl des Abschlussprüfers (mit Ausnahme<br />

des Abschlussprüfers für die bis einschließlich<br />

zum 31. Dezember 2014<br />

endenden Geschäftsjahre, dessen Wahl<br />

und Bestellung gemäß § 17 Ziffer 1 erfolgt);<br />

f) Auszahlung von Gewinnen oder freier Liquidität<br />

an die Kommanditisten;<br />

g) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

h) Aufl ösung/Liquidation der Gesellschaft;<br />

i) Zustimmung zu den in § 8 Ziffer 3 genannten<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen;<br />

j) Zustimmung zu den in § 8 Ziffer 2 genannten<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

soweit ein Fall des § 8 Ziffer 7 vorliegt;<br />

k) Ausschluss von Gesellschaftern; § 5 bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 13<br />

Information aller Gesellschafter<br />

1. Der persönlich haftende Gesellschafter ist verpfl<br />

ichtet, den Kommanditisten den von einem<br />

Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss der<br />

Gesellschaft (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie ggf. Lagebericht) zur Verfügung<br />

zu stellen. Diese Unterlagen sind den Kommanditisten<br />

mit der Ladung zur Ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung vorzulegen. Der<br />

persönlich haftende Gesellschafter ist im Übrigen<br />

berechtigt, die vorgenannten Unterlagen in<br />

der Öffentlichkeit zugänglichen elektronischen<br />

Medien, insbesondere auf der Internetseite der<br />

<strong>Hamburgische</strong>n <strong>Seehandlung</strong>, zu veröffentlichen.<br />

2. Der persönlich haftende Gesellschafter unterrichtet<br />

die Kommanditisten mindestens einmal<br />

je Kalenderjahr über den Gang der Geschäfte<br />

und darüber hinaus bei Geschäftsvorfällen mit<br />

besonderer Bedeutung. Er kann sich hierzu der<br />

Hilfe Dritter bedienen.<br />

3. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Informationsrechte<br />

der Kommanditisten nach den Vorschriften<br />

des § 166 HGB unberührt.<br />

§ 14<br />

Beirat<br />

1. Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus drei<br />

Mitgliedern besteht, von denen zwei aus dem<br />

Kreis der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter<br />

gewählt werden. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

benennt das dritte Beiratsmitglied;<br />

über die Benennung informiert er die Gesellschafter.<br />

Die Wahl bzw. Ernennung der drei Beiratsmitglieder<br />

hat grundsätzlich zeitgleich am Tag<br />

einer ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zu erfolgen, sofern die Wahl bzw. Ernennung<br />

nicht während einer laufenden Amtsperiode des<br />

Beirats in Folge eines vorzeitigen Ausscheidens<br />

eines Beiratsmitgliedes gemäß Ziffer 3 erfolgt.<br />

Die Gesellschafter können durch Beschluss mit<br />

einfacher Mehrheit der Benennung des dritten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!