FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />
126 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
mindestens 25 % des Kommanditkapitals auf<br />
sich vereinigen. Das Verlangen ist schriftlich<br />
unter Angabe der zu ergänzenden Tagesordnungspunkte<br />
bzw. Beschlussvorschläge an den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter zu richten<br />
und zwar mindestens zehn Tage vor dem Tag<br />
der Präsenzversammlung, wobei für die Fristberechnung<br />
der Zugang des Verlangens bei dem<br />
persönlich haftenden Gesellschafter maßgeblich<br />
ist. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
hat die geänderte Tagesordnung innerhalb von<br />
zwei Werktagen nach Zugang des Verlangens<br />
an die zuletzt bekannte Anschrift eines jeden<br />
Gesellschafters zu versenden. Ein verspätetes<br />
Verlangen gilt nicht als für die nächste Präsenzversammlung<br />
gestellt, sondern ist gegenstandslos<br />
und von dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
nicht zu beachten.<br />
5. Präsenzversammlungen sind stets beschlussfähig,<br />
wenn form- und fristgerecht eingeladen<br />
worden ist und der Treuhänder an der Präsenzversammlung<br />
teilnimmt. Ist eine Präsenzversammlung<br />
wegen der Abwesenheit des<br />
Treuhänders im Einzelfall nicht beschlussfähig,<br />
ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften<br />
der vorstehenden Ziffer 2 mit derselben<br />
Tagesordnung eine neue Präsenzversammlung<br />
einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anwesenheit<br />
des Treuhänders beschlussfähig ist,<br />
wenn hierauf in dem Einberufungsschreiben<br />
ausdrücklich hingewiesen wurde; alternativ hierzu<br />
kann statt einer neuen Präsenzversammlung<br />
auch ein Umlaufverfahren angekündigt und<br />
unter den Voraussetzungen des nachfolgenden<br />
Unterabsatzes dieser Ziffer 5 abgehalten werden.<br />
In Umlaufverfahren ist die Beschlussfähigkeit<br />
gegeben, wenn das Umlaufverfahren form- und<br />
fristgerecht angekündigt worden ist, sofern nicht<br />
Gesellschafter, die insgesamt mindestens 25<br />
% des stimmberechtigten Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen, innerhalb von zwei Wochen<br />
nach dem Tag der Absendung der Ankündigung<br />
des Umlaufverfahrens (im Folgenden<br />
„Widerspruchsfrist“) der Durchführung des<br />
Umlaufverfahrens widersprechen, wobei für<br />
die Wahrung der Widerspruchsfrist der Tag<br />
des Zugangs des Widerspruchs bei dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter maßgeblich<br />
ist; auf dieses Widerspruchsrecht ist in der Ankündigung<br />
zum Umlaufverfahren hinzuweisen.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter hat die<br />
Gesellschafter innerhalb von vier Werktagen<br />
nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Textform<br />
darüber zu informieren, ob das Umlaufverfahren<br />
weiterhin durchgeführt oder infolge des Widerspruchs<br />
von Gesellschaftern abgebrochen<br />
wird.<br />
6. Die Leitung von Präsenzversammlungen steht<br />
dem persönlich haftenden Gesellschafter zu.<br />
Er hat durch eine von ihm benannte geeignete<br />
Person ein Protokoll über den Verlauf der<br />
Präsenzversammlung, insbesondere die darin<br />
behandelten Tagesordnungspunkte und die Ergebnisse<br />
der Beschlussfassungen zu führen und<br />
unterzeichnen zu lassen, welches unverzüglich<br />
nach der Präsenzversammlung an alle Gesellschafter<br />
zu versenden ist. Über die Ergebnisse<br />
von Beschlussfassungen im Umlaufverfahren<br />
hat der persönlich haftende Gesellschafter<br />
die Gesellschafter durch schriftliche Mitteilung<br />
zu unterrichten. Sowohl das Protokoll als auch<br />
die schriftliche Mitteilung dienen ausschließlich<br />
Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung<br />
für die gefassten Beschlüsse.<br />
7. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in Präsenzversammlungen<br />
bzw. in Umlaufverfahren<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />
anderen Gesellschafter oder ein Mitglied<br />
des Beirates, seinen Ehegatten, einen Elternteil,<br />
einen volljährigen Abkömmling, einen zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpfl ichteten Dritten der<br />
rechts- oder steuerberatenden Berufe oder einen<br />
Testamentsvollstrecker vertreten zulassen.<br />
Die Vertretung durch andere Personen bedarf<br />
der Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters.<br />
8. Der Treuhänder ist grundsätzlich bevollmächtigt,<br />
Treugeber sowie Kommanditisten, deren