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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />

126 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

mindestens 25 % des Kommanditkapitals auf<br />

sich vereinigen. Das Verlangen ist schriftlich<br />

unter Angabe der zu ergänzenden Tagesordnungspunkte<br />

bzw. Beschlussvorschläge an den<br />

persönlich haftenden Gesellschafter zu richten<br />

und zwar mindestens zehn Tage vor dem Tag<br />

der Präsenzversammlung, wobei für die Fristberechnung<br />

der Zugang des Verlangens bei dem<br />

persönlich haftenden Gesellschafter maßgeblich<br />

ist. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

hat die geänderte Tagesordnung innerhalb von<br />

zwei Werktagen nach Zugang des Verlangens<br />

an die zuletzt bekannte Anschrift eines jeden<br />

Gesellschafters zu versenden. Ein verspätetes<br />

Verlangen gilt nicht als für die nächste Präsenzversammlung<br />

gestellt, sondern ist gegenstandslos<br />

und von dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

nicht zu beachten.<br />

5. Präsenzversammlungen sind stets beschlussfähig,<br />

wenn form- und fristgerecht eingeladen<br />

worden ist und der Treuhänder an der Präsenzversammlung<br />

teilnimmt. Ist eine Präsenzversammlung<br />

wegen der Abwesenheit des<br />

Treuhänders im Einzelfall nicht beschlussfähig,<br />

ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften<br />

der vorstehenden Ziffer 2 mit derselben<br />

Tagesordnung eine neue Präsenzversammlung<br />

einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anwesenheit<br />

des Treuhänders beschlussfähig ist,<br />

wenn hierauf in dem Einberufungsschreiben<br />

ausdrücklich hingewiesen wurde; alternativ hierzu<br />

kann statt einer neuen Präsenzversammlung<br />

auch ein Umlaufverfahren angekündigt und<br />

unter den Voraussetzungen des nachfolgenden<br />

Unterabsatzes dieser Ziffer 5 abgehalten werden.<br />

In Umlaufverfahren ist die Beschlussfähigkeit<br />

gegeben, wenn das Umlaufverfahren form- und<br />

fristgerecht angekündigt worden ist, sofern nicht<br />

Gesellschafter, die insgesamt mindestens 25<br />

% des stimmberechtigten Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen, innerhalb von zwei Wochen<br />

nach dem Tag der Absendung der Ankündigung<br />

des Umlaufverfahrens (im Folgenden<br />

„Widerspruchsfrist“) der Durchführung des<br />

Umlaufverfahrens widersprechen, wobei für<br />

die Wahrung der Widerspruchsfrist der Tag<br />

des Zugangs des Widerspruchs bei dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter maßgeblich<br />

ist; auf dieses Widerspruchsrecht ist in der Ankündigung<br />

zum Umlaufverfahren hinzuweisen.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter hat die<br />

Gesellschafter innerhalb von vier Werktagen<br />

nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Textform<br />

darüber zu informieren, ob das Umlaufverfahren<br />

weiterhin durchgeführt oder infolge des Widerspruchs<br />

von Gesellschaftern abgebrochen<br />

wird.<br />

6. Die Leitung von Präsenzversammlungen steht<br />

dem persönlich haftenden Gesellschafter zu.<br />

Er hat durch eine von ihm benannte geeignete<br />

Person ein Protokoll über den Verlauf der<br />

Präsenzversammlung, insbesondere die darin<br />

behandelten Tagesordnungspunkte und die Ergebnisse<br />

der Beschlussfassungen zu führen und<br />

unterzeichnen zu lassen, welches unverzüglich<br />

nach der Präsenzversammlung an alle Gesellschafter<br />

zu versenden ist. Über die Ergebnisse<br />

von Beschlussfassungen im Umlaufverfahren<br />

hat der persönlich haftende Gesellschafter<br />

die Gesellschafter durch schriftliche Mitteilung<br />

zu unterrichten. Sowohl das Protokoll als auch<br />

die schriftliche Mitteilung dienen ausschließlich<br />

Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung<br />

für die gefassten Beschlüsse.<br />

7. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in Präsenzversammlungen<br />

bzw. in Umlaufverfahren<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />

anderen Gesellschafter oder ein Mitglied<br />

des Beirates, seinen Ehegatten, einen Elternteil,<br />

einen volljährigen Abkömmling, einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichteten Dritten der<br />

rechts- oder steuerberatenden Berufe oder einen<br />

Testamentsvollstrecker vertreten zulassen.<br />

Die Vertretung durch andere Personen bedarf<br />

der Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters.<br />

8. Der Treuhänder ist grundsätzlich bevollmächtigt,<br />

Treugeber sowie Kommanditisten, deren

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