FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />
124 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
von Flusskreuzfahrten mit dem Schiff;<br />
f) Abschluss des Management- und Bewirtschaftungsvertrages<br />
mit der River Services<br />
GmbH über den nautisch-technischen Betrieb<br />
des Schiffes, den Hotel- und Cateringbetrieb<br />
sowie die Baubegleitung;<br />
g) Abschluss eines Vertrages mit der<br />
SeaConsult HAM GmbH und/oder der<br />
SEEHANDLUNG über die Mitwirkung<br />
der SeaConsult HAM GmbH am Zustandekommen<br />
des Erwerbs des Schiffes und<br />
der Tragung der diesbezüglichen Kosten/Vergütung<br />
durch die Gesellschaft;<br />
h) Abschluss des Vertrages mit CERTIS<br />
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
über die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle;<br />
i) Abschluss des Treuhandvertrages mit dem<br />
Treuhänder;<br />
j) Änderungen des Fahrplans des Schiffes<br />
oder Ergreifen anderer geeigneter Maßnahmen<br />
als Reaktion auf unvorhersehbare<br />
Vorfälle bei dem Betrieb des Schiffes,<br />
etwa durch Einfl üsse von Hoch- bzw.<br />
Niedrigwasser oder andere Beschränkungen<br />
(z.B. Sperrung von Schleusen o.ä.);<br />
k) Abschluss einer sog. „Innocent Owners<br />
Insurance” im Interesse der Gesellschafter<br />
als versicherte Personen, auch wenn und<br />
soweit die hierfür zu zahlenden Versicherungsprämien<br />
als anteilige Entnahmen<br />
der einzelnen Gesellschafter deren Gesellschafterkonten<br />
belastet werden sollten;<br />
l) Abschluss und Durchführung sonstiger<br />
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die<br />
in dem Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplan<br />
vorgesehen sind oder auf der<br />
Grundlage oder im Zusammenhang mit<br />
der Ausführung des Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanes stehen.<br />
7. Bis zur Konstituierung des ersten Beirates (bzw.<br />
des vorläufi gen Beirates) nach § 14 Ziffer 1<br />
sowie für den Fall, dass die Zahl der Beiratsmitglieder<br />
die erforderliche Zahl für einen beschlussfähigen<br />
Beirat unterschreitet, obliegt die<br />
Erteilung bzw. Verweigerung der Zustimmung<br />
zu Maßnahmen gemäß § 8 Ziffer 2 den Gesellschaftern.<br />
8. Der persönlich haftende Gesellschafter wird<br />
dem Beirat und dem Treuhänder über den<br />
Gang der Geschäfte berichten; insbesondere<br />
wird er den Beirat und den Treuhänder über<br />
ungewöhnliche Geschäftsvorfälle von erheblicher<br />
wirtschaftlicher Bedeutung unverzüglich<br />
unterrichten.<br />
9. Auf den Schluss jedes Kalenderjahres wird der<br />
persönlich haftende Gesellschafter innerhalb<br />
von sechs Monaten einen zusammenfassenden<br />
Bericht erstellen. Der Bericht soll einen ausreichenden<br />
Einblick in die Geschäfte geben, insbesondere<br />
die gegenwärtige Liquiditätslage,<br />
Umsatzzahlen, Beschäftigungs- und Kostenentwicklung<br />
darstellen und erläutern. Der Bericht<br />
soll auch über die zukünftige Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft und ihre Entwicklung Auskunft<br />
geben. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
wird dem Beirat die Plandaten für das kommende<br />
Geschäftsjahr vorlegen.<br />
10. Die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
und seiner Organe für Pfl ichtverletzungen<br />
im Zusammenhang mit den ihm nach<br />
diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben<br />
ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />
werden kann, auf Fälle des Vorsatzes und<br />
der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt<br />
weder für die Verletzung von Pfl ichten, die für<br />
die Durchführung dieses Vertrages wesentlich<br />
sind (Kardinalpfl ichten) noch für Schäden aus<br />
der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.