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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />

124 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

von Flusskreuzfahrten mit dem Schiff;<br />

f) Abschluss des Management- und Bewirtschaftungsvertrages<br />

mit der River Services<br />

GmbH über den nautisch-technischen Betrieb<br />

des Schiffes, den Hotel- und Cateringbetrieb<br />

sowie die Baubegleitung;<br />

g) Abschluss eines Vertrages mit der<br />

SeaConsult HAM GmbH und/oder der<br />

SEEHANDLUNG über die Mitwirkung<br />

der SeaConsult HAM GmbH am Zustandekommen<br />

des Erwerbs des Schiffes und<br />

der Tragung der diesbezüglichen Kosten/Vergütung<br />

durch die Gesellschaft;<br />

h) Abschluss des Vertrages mit CERTIS<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

über die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle;<br />

i) Abschluss des Treuhandvertrages mit dem<br />

Treuhänder;<br />

j) Änderungen des Fahrplans des Schiffes<br />

oder Ergreifen anderer geeigneter Maßnahmen<br />

als Reaktion auf unvorhersehbare<br />

Vorfälle bei dem Betrieb des Schiffes,<br />

etwa durch Einfl üsse von Hoch- bzw.<br />

Niedrigwasser oder andere Beschränkungen<br />

(z.B. Sperrung von Schleusen o.ä.);<br />

k) Abschluss einer sog. „Innocent Owners<br />

Insurance” im Interesse der Gesellschafter<br />

als versicherte Personen, auch wenn und<br />

soweit die hierfür zu zahlenden Versicherungsprämien<br />

als anteilige Entnahmen<br />

der einzelnen Gesellschafter deren Gesellschafterkonten<br />

belastet werden sollten;<br />

l) Abschluss und Durchführung sonstiger<br />

Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die<br />

in dem Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplan<br />

vorgesehen sind oder auf der<br />

Grundlage oder im Zusammenhang mit<br />

der Ausführung des Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsplanes stehen.<br />

7. Bis zur Konstituierung des ersten Beirates (bzw.<br />

des vorläufi gen Beirates) nach § 14 Ziffer 1<br />

sowie für den Fall, dass die Zahl der Beiratsmitglieder<br />

die erforderliche Zahl für einen beschlussfähigen<br />

Beirat unterschreitet, obliegt die<br />

Erteilung bzw. Verweigerung der Zustimmung<br />

zu Maßnahmen gemäß § 8 Ziffer 2 den Gesellschaftern.<br />

8. Der persönlich haftende Gesellschafter wird<br />

dem Beirat und dem Treuhänder über den<br />

Gang der Geschäfte berichten; insbesondere<br />

wird er den Beirat und den Treuhänder über<br />

ungewöhnliche Geschäftsvorfälle von erheblicher<br />

wirtschaftlicher Bedeutung unverzüglich<br />

unterrichten.<br />

9. Auf den Schluss jedes Kalenderjahres wird der<br />

persönlich haftende Gesellschafter innerhalb<br />

von sechs Monaten einen zusammenfassenden<br />

Bericht erstellen. Der Bericht soll einen ausreichenden<br />

Einblick in die Geschäfte geben, insbesondere<br />

die gegenwärtige Liquiditätslage,<br />

Umsatzzahlen, Beschäftigungs- und Kostenentwicklung<br />

darstellen und erläutern. Der Bericht<br />

soll auch über die zukünftige Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft und ihre Entwicklung Auskunft<br />

geben. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

wird dem Beirat die Plandaten für das kommende<br />

Geschäftsjahr vorlegen.<br />

10. Die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

und seiner Organe für Pfl ichtverletzungen<br />

im Zusammenhang mit den ihm nach<br />

diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben<br />

ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />

werden kann, auf Fälle des Vorsatzes und<br />

der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt<br />

weder für die Verletzung von Pfl ichten, die für<br />

die Durchführung dieses Vertrages wesentlich<br />

sind (Kardinalpfl ichten) noch für Schäden aus<br />

der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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