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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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9. WICHTIGE VERTRÄGE<br />

120 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

Im Innenverhältnis zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern,<br />

Treuhänder und Treugebern gelten<br />

die Treugeber auch vor ihrer Direkteintragung<br />

als unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte<br />

Kommanditisten mit allen Rechten und Pfl ichten<br />

eines solchen, einschließlich des Rechts<br />

der Teilnahme an Präsenzversammlungen und<br />

Umlaufverfahren (im Sinne § 9 Ziffer 1) und<br />

der unmittelbaren Ausübung des auf die für sie<br />

treuhänderisch gehaltenen (Teil-)Kommanditeinlagen<br />

entfallenden Stimmrechts.<br />

4. Alle Kommanditisten werden mit Hafteinlagen<br />

von jeweils 10 % ihrer Kommanditeinlage in<br />

das Handelsregister eingetragen.<br />

Kommanditisten (mit Ausnahme der Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Ziffer 2) können Kommanditeinlagen<br />

in der Gesellschaft nur übernehmen<br />

und halten, sofern deren Nominalbetrag durch<br />

€ 1.000,00 teilbar ist und € 10.000,00 nicht<br />

unterschreitet; dies gilt entsprechend für Treugeber<br />

hinsichtlich der für deren Rechnung vom<br />

Treuhänder übernommenen und gehaltenen<br />

Teilkommanditeinlagen. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter kann im Einzelfall von vorstehender<br />

Regelung abweichende Nominalbeträge<br />

zulassen.<br />

5. Die Kommanditisten (einschließlich der Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Ziffer 2) sind verpfl ichtet,<br />

auf die von ihnen übernommene Kommanditeinlage<br />

ein Agio in Höhe von 3 % zu zahlen.<br />

6. Die Teilkommanditeinlagen, um die der Treuhänder<br />

seine Kommanditeinlage für Rechnung<br />

der Treugeber erhöht, werden (zzgl. Agio) nach<br />

Maßgabe der von den Treugebern unterzeichneten<br />

Beitrittserklärungen zur Zahlung fällig. Der<br />

Treuhänder ist berechtigt, seine Verpfl ichtung<br />

gegenüber der Gesellschaft zur Zahlung der<br />

auf die Teilkommanditeinlagen zu leistenden<br />

Beträge zzgl. Agio dadurch zu erfüllen, dass<br />

er seine entsprechenden Ansprüche gegen die<br />

Treugeber mit schuldbefreiender Wirkung an Erfüllung<br />

Statt an die Gesellschaft abtritt. Der Treuhänder<br />

ist zur Leistung gegenüber der Gesell-<br />

schaft nur insoweit verpfl ichtet, als ihm von den<br />

betreffenden Treugebern jeweils entsprechende<br />

Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige<br />

Zahlungen 1 % Zinsen pro Monat zu berechnen.<br />

Weitergehende Schadenersatzansprüche<br />

bleiben unberührt.<br />

Die von Treugebern gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

(zzgl. Agio) sind nach näherer Maßgabe<br />

der Beitrittserklärung in voller Höhe unverzüglich<br />

nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und Aufforderung durch den Treuhänder auf<br />

das in der Beitrittserklärung genannte Konto<br />

des Treuhänders einzuzahlen, wobei mit Zustimmung<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

in Einzelfällen hiervon abweichende Einzahlungsmodalitäten<br />

vereinbart werden können.<br />

7. Die Summe der jeweiligen Kommanditeinlagen<br />

aller Kommanditisten bildet das „Kommanditkapital“<br />

der Gesellschaft im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

8. Die Beteiligung von Kommanditisten an der<br />

Gesellschaft erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />

Sie sind in der Zeit von ihrem Beitritt<br />

bis zur Eintragung in das Handelsregister als<br />

atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />

beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages,<br />

welche die Kommanditisten<br />

betreffen, fi nden bereits für diesen Zeitraum auf<br />

die atypisch stillen Gesellschafter entsprechende<br />

Anwendung.<br />

§ 4<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Die Kündigung der Gesellschaft ist nur nach<br />

den Regelungen des § 24 zulässig.

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