FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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2.<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />
vertrages bei verspäteter Auslieferung des Schiffes zur<br />
Zahlung einer Vertragsstrafe an den Beförderungsnehmer<br />
verpfl ichtet. Alle vorgenannten Risiken würden im<br />
Falle ihrer Realisierung das Ergebnis und die Liquidität<br />
des Emittenten und damit die Auszahlungen an die<br />
Anleger belasten.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Einnahmen<br />
aus dem Schiffsbetrieb geringer ausfallen als kalkuliert,<br />
weil die Anzahl der tatsächlichen Einsatztage<br />
des Schiffes hinter den Annahmen der Prognoserechnung<br />
zurückbleiben. Gründe hierfür können z.B. in<br />
spezifi schen Einschränkungen der möglichen Fahrtgebiete<br />
– beispielsweise Hoch- und Niedrigwasser<br />
oder technische Störungen im Flusssystem (Brücken,<br />
Schleusen) – liegen, wodurch es zum Ausfall von<br />
Reisen kommen könnte. Auch kann das Schiff z.B.<br />
infolge von verlängerten Werftaufenthalten oder<br />
Havarien oder aus sonstigen Gründen auftretenden<br />
Schäden vorübergehend nicht einsetzbar sein. In den<br />
vorgenannten Fällen wäre der Beförderungsnehmer<br />
ebenso wenig zur Zahlung der Beförderungsentgelte<br />
verpfl ichtet, wie in Fällen höherer Gewalt. In all<br />
diesen Fällen würden Ergebnis und Liquidität des<br />
Emittenten und dadurch auch die Auszahlungen an<br />
die Anleger negativ beeinfl usst werden, und zwar in<br />
dem Umfang, in dem Versicherungsleistungen nicht in<br />
Anspruch genommen werden können.<br />
Überdies bestehen Risiken hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung<br />
des Schiffes nach dem Ende der<br />
vereinbarten Anfangsbeschäftigung. Die in diesem<br />
Verkaufsprospekt dargestellte Ergebnisprognose basiert<br />
auf der Annahme, dass der Beförderungsnehmer<br />
die ihm eingeräumten Rechte zur Verlängerung des<br />
Beförderungsvertrages nach Ablauf der Anfangsbeschäftigung<br />
zweimal um jeweils weitere drei Jahre<br />
ausübt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht<br />
in freiem Ermessen des Beförderungsnehmers. Sollte<br />
der Beförderungsnehmer entgegen dieser Annahme<br />
den Beförderungsvertrag nicht verlängern, und kann<br />
der Emittent in einem solchen Fall nach dem Ende<br />
der regulären Vertragslaufzeit auch keine anderweitige<br />
Anschlussbeschäftigung für das Schiff oder nur<br />
eine solche zu verschlechterten Bedingungen fi nden,<br />
hätte dies infolge der ausbleibenden oder geringeren<br />
Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb nachteilige Aus-<br />
12 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
wirkungen auf die Ergebnisse und die Liquiditätslage<br />
des Emittenten und damit auch auf die Auszahlungen<br />
an die Anleger. Dieses Risiko besteht entsprechend,<br />
wenn der Beförderungsvertrag bereits vor Ende seiner<br />
regulären Vertragslaufzeit, z.B. infolge einer außerordentlichen<br />
Kündigung, etwa wegen verspäteter Anlieferung<br />
des Schiffes außerhalb des mit dem Beförderungsnehmer<br />
vereinbarten Zeitfensters beendet wird,<br />
wobei in diesen Fällen der Emittent u.U. zusätzlich<br />
zu Schadenersatzzahlungen verpfl ichtet sein könnte.<br />
Im ungünstigsten Fall kann das Ausbleiben einer<br />
Anschlussbeschäftigung zu einer Insolvenz des Emittenten<br />
und einem Verlust der Einlagen der Anleger<br />
(einschließlich Agio) führen.<br />
Außerdem kann es nach dem Ende der Anfangsbeschäftigung<br />
möglicherweise zu einem Wechsel des<br />
Einsatzgebietes des Schiffes kommen, was mit erheblichen<br />
Transportkosten verbunden wäre. Auch können<br />
in diesem Zusammenhang Ausgaben für Umbaumaßnahmen<br />
anfallen. Beides würde die Ergebnisse und<br />
die Liquidität des Emittenten und damit die Auszahlungen<br />
an die Anleger nachteilig beeinfl ussen.<br />
SCHIFFSBETRIEB<br />
Hinsichtlich der Schiffsbetriebs- und Reisekosten,<br />
Kosten für Hotel- und Cateringleistungen sowie der<br />
Managementkosten wurden im Beförderungsvertrag<br />
bestimmte vom Beförderungsnehmer zu zahlende<br />
Pauschalvergütungen vereinbart, welche jährlich im<br />
Rahmen der Infl ationsrate, maximal jedoch um 2,5%<br />
pro Jahr gesteigert werden. Der Emittent zahlt auf<br />
der anderen Seite im Rahmen des Managementvertrages,<br />
den der Emittent mit dem Schiffsmanager River<br />
Services GmbH insbesondere in Bezug auf den<br />
nautisch-technischen Betrieb des Schiffes und den<br />
Hotel- und Cateringbetrieb abgeschlossen hat (im<br />
Folgenden „Managementvertrag“), Vergütungen<br />
an den Schiffsmanager, der hiermit seinerseits die<br />
Schiffsbetriebs- und Reisekosten, Kosten für Hotel-<br />
und Cateringleistungen sowie seine Gemeinkosten<br />
abdecken muss.<br />
Insoweit besteht zunächst das Risiko, dass der Schiffsmanager<br />
seinen Verpfl ichtungen aus dem Manage-