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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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2.<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />

vertrages bei verspäteter Auslieferung des Schiffes zur<br />

Zahlung einer Vertragsstrafe an den Beförderungsnehmer<br />

verpfl ichtet. Alle vorgenannten Risiken würden im<br />

Falle ihrer Realisierung das Ergebnis und die Liquidität<br />

des Emittenten und damit die Auszahlungen an die<br />

Anleger belasten.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Einnahmen<br />

aus dem Schiffsbetrieb geringer ausfallen als kalkuliert,<br />

weil die Anzahl der tatsächlichen Einsatztage<br />

des Schiffes hinter den Annahmen der Prognoserechnung<br />

zurückbleiben. Gründe hierfür können z.B. in<br />

spezifi schen Einschränkungen der möglichen Fahrtgebiete<br />

– beispielsweise Hoch- und Niedrigwasser<br />

oder technische Störungen im Flusssystem (Brücken,<br />

Schleusen) – liegen, wodurch es zum Ausfall von<br />

Reisen kommen könnte. Auch kann das Schiff z.B.<br />

infolge von verlängerten Werftaufenthalten oder<br />

Havarien oder aus sonstigen Gründen auftretenden<br />

Schäden vorübergehend nicht einsetzbar sein. In den<br />

vorgenannten Fällen wäre der Beförderungsnehmer<br />

ebenso wenig zur Zahlung der Beförderungsentgelte<br />

verpfl ichtet, wie in Fällen höherer Gewalt. In all<br />

diesen Fällen würden Ergebnis und Liquidität des<br />

Emittenten und dadurch auch die Auszahlungen an<br />

die Anleger negativ beeinfl usst werden, und zwar in<br />

dem Umfang, in dem Versicherungsleistungen nicht in<br />

Anspruch genommen werden können.<br />

Überdies bestehen Risiken hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung<br />

des Schiffes nach dem Ende der<br />

vereinbarten Anfangsbeschäftigung. Die in diesem<br />

Verkaufsprospekt dargestellte Ergebnisprognose basiert<br />

auf der Annahme, dass der Beförderungsnehmer<br />

die ihm eingeräumten Rechte zur Verlängerung des<br />

Beförderungsvertrages nach Ablauf der Anfangsbeschäftigung<br />

zweimal um jeweils weitere drei Jahre<br />

ausübt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht<br />

in freiem Ermessen des Beförderungsnehmers. Sollte<br />

der Beförderungsnehmer entgegen dieser Annahme<br />

den Beförderungsvertrag nicht verlängern, und kann<br />

der Emittent in einem solchen Fall nach dem Ende<br />

der regulären Vertragslaufzeit auch keine anderweitige<br />

Anschlussbeschäftigung für das Schiff oder nur<br />

eine solche zu verschlechterten Bedingungen fi nden,<br />

hätte dies infolge der ausbleibenden oder geringeren<br />

Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb nachteilige Aus-<br />

12 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

wirkungen auf die Ergebnisse und die Liquiditätslage<br />

des Emittenten und damit auch auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger. Dieses Risiko besteht entsprechend,<br />

wenn der Beförderungsvertrag bereits vor Ende seiner<br />

regulären Vertragslaufzeit, z.B. infolge einer außerordentlichen<br />

Kündigung, etwa wegen verspäteter Anlieferung<br />

des Schiffes außerhalb des mit dem Beförderungsnehmer<br />

vereinbarten Zeitfensters beendet wird,<br />

wobei in diesen Fällen der Emittent u.U. zusätzlich<br />

zu Schadenersatzzahlungen verpfl ichtet sein könnte.<br />

Im ungünstigsten Fall kann das Ausbleiben einer<br />

Anschlussbeschäftigung zu einer Insolvenz des Emittenten<br />

und einem Verlust der Einlagen der Anleger<br />

(einschließlich Agio) führen.<br />

Außerdem kann es nach dem Ende der Anfangsbeschäftigung<br />

möglicherweise zu einem Wechsel des<br />

Einsatzgebietes des Schiffes kommen, was mit erheblichen<br />

Transportkosten verbunden wäre. Auch können<br />

in diesem Zusammenhang Ausgaben für Umbaumaßnahmen<br />

anfallen. Beides würde die Ergebnisse und<br />

die Liquidität des Emittenten und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger nachteilig beeinfl ussen.<br />

SCHIFFSBETRIEB<br />

Hinsichtlich der Schiffsbetriebs- und Reisekosten,<br />

Kosten für Hotel- und Cateringleistungen sowie der<br />

Managementkosten wurden im Beförderungsvertrag<br />

bestimmte vom Beförderungsnehmer zu zahlende<br />

Pauschalvergütungen vereinbart, welche jährlich im<br />

Rahmen der Infl ationsrate, maximal jedoch um 2,5%<br />

pro Jahr gesteigert werden. Der Emittent zahlt auf<br />

der anderen Seite im Rahmen des Managementvertrages,<br />

den der Emittent mit dem Schiffsmanager River<br />

Services GmbH insbesondere in Bezug auf den<br />

nautisch-technischen Betrieb des Schiffes und den<br />

Hotel- und Cateringbetrieb abgeschlossen hat (im<br />

Folgenden „Managementvertrag“), Vergütungen<br />

an den Schiffsmanager, der hiermit seinerseits die<br />

Schiffsbetriebs- und Reisekosten, Kosten für Hotel-<br />

und Cateringleistungen sowie seine Gemeinkosten<br />

abdecken muss.<br />

Insoweit besteht zunächst das Risiko, dass der Schiffsmanager<br />

seinen Verpfl ichtungen aus dem Manage-

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