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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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Die vorstehenden Kommanditeinlagen sind in<br />

voller Höhe geleistet.<br />

3. Der Treuhänder ist berechtigt, ihre Kommanditeinlage<br />

gemäß § 3 Ziffer 2 b) durch einseitige<br />

Erklärung gegenüber dem persönlich haftenden<br />

Gesellschafter als Treuhänder für Dritte<br />

mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern<br />

ganz oder teilweise, auch in Schritten, zu erhöhen,<br />

und zwar um bis zu € 5.650.000,00<br />

auf bis zu € 5.655.000,00 (im Folgenden<br />

„Erhöhungsrecht“). Das Erhöhungsrecht endet<br />

mit Ausschöpfen des maximalen vorgenannten<br />

Erhöhungsbetrages oder zu einem früheren Zeitpunkt,<br />

sofern der persönlich haftende Gesellschafter<br />

dies beschließt, wozu er ohne weitere<br />

Beschlussfassung der übrigen Gesellschafter<br />

berechtigt ist (der jeweilige Zeitpunkt, in dem<br />

das Erhöhungsrecht des Treuhänders endet, im<br />

Folgenden „Schließung des Angebots“).<br />

Über das Erhöhungsrecht hinaus ist der Treuhänder<br />

auf Anforderung des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters berechtigt, seine Kommanditeinlage<br />

gemäß § 3 Ziffer 2 b) um weitere bis zu<br />

€ 100.000,00 durch einseitige Erklärung gegenüber<br />

dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

zu erhöhen (im Folgenden „Erhöhungsreserve“).<br />

Die Regelungen zum Erhöhungsrecht<br />

gelten für die Erhöhungsreserve entsprechend.<br />

Erhöhungsrecht und Erhöhungsreserve dienen<br />

dazu, dass sich Investoren im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />

mittelbar (treugeberisch)<br />

an der Gesellschaft beteiligen können, indem<br />

der Treuhänder seine Kommanditeinlage im<br />

eigenen Namen, aber für Rechnung der Investoren<br />

erhöht und die entsprechenden Teilkommanditeinlagen<br />

für die Investoren hält (diese Investoren<br />

im Folgenden auch „Treugeber“). Die<br />

Erhöhung der Kommanditeinlage des Treuhänders<br />

erfolgt jeweils, nachdem der Treuhänder<br />

das schriftliche Angebot eines Treugebers (im<br />

Folgenden „Beitrittserklärung“) auf Abschluss<br />

des Treuhandvertrages (im Sinne des nachfolgenden<br />

Abs. 5 dieser Ziffer 3) angenommen<br />

und gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

erklärt hat, seine Kommanditeinlage<br />

um einen Betrag in Höhe des von dem Treugeber<br />

in seiner Beitrittserklärung insgesamt gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrages (exkl. Agio) (im<br />

Folgenden „Beteiligungsbetrag“) zu erhöhen.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt und verpfl ichtet,<br />

(i) die von ihm für Treugeber übernommenen<br />

Teilkommanditeinlagen als Treuhänder zu halten<br />

sowie (ii) nach Eintragung der Treugeber als<br />

Kommanditisten im Handelsregister gemäß § 6<br />

dieses Gesellschaftsvertrages (im Folgenden<br />

„Direkteintragung“) deren Kommanditeinlagen<br />

als Verwaltungstreuhänder zu verwalten.<br />

Die Rechte und Pfl ichten des Treuhänders gegenüber<br />

den Treugebern ergeben sich vor und<br />

nach deren Direkteintragung aus dem als Anlage<br />

1 diesem Gesellschaftsvertrag beigefügten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag (vorstehend<br />

und im Folgenden „Treuhandvertrag“), der mit<br />

diesem Gesellschaftsvertrag eine Einheit bildet.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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