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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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Vorkaufsrecht des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

des Emittenten sowie dadurch eingeschränkt,<br />

dass eine Übertragung von Beteiligungen an dem<br />

Emittenten grundsätzlich nur in bestimmten, oben in<br />

diesem Abschnitt beschriebenen (Mindest-)Stückelungen<br />

erfolgen darf. Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />

wird weiterhin dadurch eingeschränkt,<br />

dass es derzeit keinen gesetzlich geregelten und auch<br />

ggf. keinen ausreichend liquiden Markt für die Übertragung<br />

von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften<br />

gibt. Es ist daher nicht sicher, dass der Investor<br />

seine Beteiligung an dem Emittenten zu einem beliebigen<br />

Zeitpunkt und/oder zu einem angemessenen<br />

Preis auf dem Zweitmarkt veräußern kann.<br />

Zahlstelle<br />

Auszahlungen an die Investoren werden ausschließlich<br />

von der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH,<br />

Neue Burg 2, 20457 Hamburg als Zahlstelle ausgeführt.<br />

Die HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH<br />

hält auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereit.<br />

Entgegennahme von Beitrittserklärungen<br />

bzw. Willenserklärungen der Investoren<br />

Beitrittserklärungen von Investoren und damit im Zusammenhang<br />

stehende Willenserklärungen werden<br />

von dem Treuhänder, der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung<br />

GmbH, Neue Burg 2, 20457 Hamburg<br />

entgegengenommen. Durch die Abgabe der Beitrittserklärung<br />

innerhalb der Zeichnungsfrist gibt der<br />

Investor dem Treuhänder gegenüber ein Angebot<br />

auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ab. Die Übersendung der Beitrittserklärung an<br />

den Treuhänder kann auch von einem Vertriebspartner<br />

vorgenommen werden, der den Abschluss des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Investor<br />

und Treuhänder unter Beteiligung des Emittenten<br />

vermittelt. Der Investor verzichtet in der Beitrittserklärung<br />

auf den Zugang der Annahmeerklärung des<br />

Treuhänders. Der Treuhänder ist zur Annahme der<br />

Beitrittserklärung nicht verpfl ichtet, sondern kann diese<br />

auch ablehnen. Durch Annahme der Beitrittserklärung<br />

erfolgt der Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

zwischen dem einzelnen Investor<br />

und Treuhänder unter Beteiligung des Emittenten.<br />

Zeichnungsfrist / Kürzung von Anteilen<br />

Die Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot von<br />

Beteiligungen an dem Emittenten beginnt einen Tag<br />

nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes und<br />

endet spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das angebotene<br />

Kommanditkapital in voller Höhe eingeworben<br />

worden ist, wobei die Zeichnungsfrist auch<br />

früher beendet werden kann, wenn der persönlich<br />

haftende Gesellschafter dies beschließt, wozu er<br />

ohne weitere Beschlussfassung der übrigen Gesellschafter<br />

berechtigt ist.<br />

Ein Investor kann bei vollständiger oder teilweiser<br />

Nichtleistung seines Beteiligungsbetrages und/oder<br />

seines Agios ausgeschlossen werden. Darüber hinaus<br />

besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig<br />

zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder<br />

Beteiligungen zu kürzen.<br />

Vertrieb im Inland / Auslandsvertrieb<br />

Das Angebot auf Beteiligung an dem Emittenten<br />

wird zunächst nur in Deutschland unterbreitet werden.<br />

Das Konzept des Beteiligungsangebotes sieht<br />

zu einem späteren Zeitpunkt auch die Möglichkeit<br />

eines Vertriebes in Österreich und der Schweiz vor,<br />

wobei zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung jedoch<br />

keine bestimmten Teilbeträge für den Vertrieb in Österreich<br />

und der Schweiz vorgesehen sind.<br />

Erwerbspreis für die Vermögensanlage<br />

Für eine Beteiligung an dem Emittenten hat der Investor<br />

einen Erwerbspreis in Höhe des von ihm in seiner<br />

Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

zzgl. eines Agios von 3% hierauf zu zahlen. Der<br />

Beteiligungsbetrag (exkl. Agio) muss mindestens €<br />

10.000 betragen und durch € 1.000 teilbar sein.<br />

Mit dem Erwerb, der Verwaltung oder Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundene weitere<br />

Kosten<br />

Dem Investor können durch den Erwerb der Vermögensanlage<br />

u.U. weitere persönliche Kosten entstehen<br />

(z.B. infolge der Fremdfi nanzierung des Erwerbs<br />

der Beteiligung durch eine Bank, einer persönlichen<br />

Beratung, etwa durch einen Steuerberater, oder aufgrund<br />

von Bankgebühren, die bei der Überweisung<br />

des Beteiligungsbetrages anfallen). Zahlt der Inves-<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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