FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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Vorkaufsrecht des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
des Emittenten sowie dadurch eingeschränkt,<br />
dass eine Übertragung von Beteiligungen an dem<br />
Emittenten grundsätzlich nur in bestimmten, oben in<br />
diesem Abschnitt beschriebenen (Mindest-)Stückelungen<br />
erfolgen darf. Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />
wird weiterhin dadurch eingeschränkt,<br />
dass es derzeit keinen gesetzlich geregelten und auch<br />
ggf. keinen ausreichend liquiden Markt für die Übertragung<br />
von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften<br />
gibt. Es ist daher nicht sicher, dass der Investor<br />
seine Beteiligung an dem Emittenten zu einem beliebigen<br />
Zeitpunkt und/oder zu einem angemessenen<br />
Preis auf dem Zweitmarkt veräußern kann.<br />
Zahlstelle<br />
Auszahlungen an die Investoren werden ausschließlich<br />
von der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH,<br />
Neue Burg 2, 20457 Hamburg als Zahlstelle ausgeführt.<br />
Die HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH<br />
hält auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereit.<br />
Entgegennahme von Beitrittserklärungen<br />
bzw. Willenserklärungen der Investoren<br />
Beitrittserklärungen von Investoren und damit im Zusammenhang<br />
stehende Willenserklärungen werden<br />
von dem Treuhänder, der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung<br />
GmbH, Neue Burg 2, 20457 Hamburg<br />
entgegengenommen. Durch die Abgabe der Beitrittserklärung<br />
innerhalb der Zeichnungsfrist gibt der<br />
Investor dem Treuhänder gegenüber ein Angebot<br />
auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ab. Die Übersendung der Beitrittserklärung an<br />
den Treuhänder kann auch von einem Vertriebspartner<br />
vorgenommen werden, der den Abschluss des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Investor<br />
und Treuhänder unter Beteiligung des Emittenten<br />
vermittelt. Der Investor verzichtet in der Beitrittserklärung<br />
auf den Zugang der Annahmeerklärung des<br />
Treuhänders. Der Treuhänder ist zur Annahme der<br />
Beitrittserklärung nicht verpfl ichtet, sondern kann diese<br />
auch ablehnen. Durch Annahme der Beitrittserklärung<br />
erfolgt der Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
zwischen dem einzelnen Investor<br />
und Treuhänder unter Beteiligung des Emittenten.<br />
Zeichnungsfrist / Kürzung von Anteilen<br />
Die Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot von<br />
Beteiligungen an dem Emittenten beginnt einen Tag<br />
nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes und<br />
endet spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das angebotene<br />
Kommanditkapital in voller Höhe eingeworben<br />
worden ist, wobei die Zeichnungsfrist auch<br />
früher beendet werden kann, wenn der persönlich<br />
haftende Gesellschafter dies beschließt, wozu er<br />
ohne weitere Beschlussfassung der übrigen Gesellschafter<br />
berechtigt ist.<br />
Ein Investor kann bei vollständiger oder teilweiser<br />
Nichtleistung seines Beteiligungsbetrages und/oder<br />
seines Agios ausgeschlossen werden. Darüber hinaus<br />
besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig<br />
zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder<br />
Beteiligungen zu kürzen.<br />
Vertrieb im Inland / Auslandsvertrieb<br />
Das Angebot auf Beteiligung an dem Emittenten<br />
wird zunächst nur in Deutschland unterbreitet werden.<br />
Das Konzept des Beteiligungsangebotes sieht<br />
zu einem späteren Zeitpunkt auch die Möglichkeit<br />
eines Vertriebes in Österreich und der Schweiz vor,<br />
wobei zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung jedoch<br />
keine bestimmten Teilbeträge für den Vertrieb in Österreich<br />
und der Schweiz vorgesehen sind.<br />
Erwerbspreis für die Vermögensanlage<br />
Für eine Beteiligung an dem Emittenten hat der Investor<br />
einen Erwerbspreis in Höhe des von ihm in seiner<br />
Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />
zzgl. eines Agios von 3% hierauf zu zahlen. Der<br />
Beteiligungsbetrag (exkl. Agio) muss mindestens €<br />
10.000 betragen und durch € 1.000 teilbar sein.<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung oder Veräußerung<br />
der Vermögensanlage verbundene weitere<br />
Kosten<br />
Dem Investor können durch den Erwerb der Vermögensanlage<br />
u.U. weitere persönliche Kosten entstehen<br />
(z.B. infolge der Fremdfi nanzierung des Erwerbs<br />
der Beteiligung durch eine Bank, einer persönlichen<br />
Beratung, etwa durch einen Steuerberater, oder aufgrund<br />
von Bankgebühren, die bei der Überweisung<br />
des Beteiligungsbetrages anfallen). Zahlt der Inves-<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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