28.05.2013 Aufrufe

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

lässigkeit hätte erlangen müssen, unabhängig von<br />

der vorgenannten Kenntnis oder grob fahrlässigen<br />

Unkenntnis aber innerhalb von fünf Jahren nach der<br />

Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne<br />

Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die<br />

Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden<br />

Umstände und der Person des<br />

Schuldners – innerhalb von zehn Jahren nach der<br />

Begehung der Handlung, der Pfl ichtverletzung oder<br />

dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis.<br />

Ausführung von Weisungen des Treugebers sowie<br />

von Beschlüssen der Gesellschafter stellen den Treuhänder<br />

grundsätzlich von jeder Verantwortlichkeit<br />

frei, soweit gesetzlich zulässig.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Ist der Investor noch<br />

nicht im Handelsregister eingetragen, kann er den<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur ordentlich<br />

kündigen, wenn dem Treuhänder eine (anteilige)<br />

ordentliche Kündigung des Emittenten in Bezug auf<br />

die Beteiligung des Investors möglich ist. Die Kündigung<br />

muss dem Treuhänder spätestens vier Wochen<br />

vor Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den Vorschriften<br />

des Gesellschaftsvertrages mit eingeschriebenem<br />

Brief (Einschreiben mit Rückschein) zugehen. Ist<br />

der Investor bereits als Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen, kann er den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nur ordentlich durch Kündigung des<br />

Emittenten beenden. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

bleibt jeweils unberührt. Der Treuhänder kann<br />

den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einer Frist<br />

von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres, erstmalig aber mit Wirkung zum 31. Dezember<br />

2024 schriftlich gegenüber allen Investoren kündigen.<br />

Ohne Kündigung endet der Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag, wenn gegen den Treuhänder<br />

aus einem rechtskräftigen Titel die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben und die Zwangsvollstreckung nicht<br />

innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird oder<br />

über das Vermögen des Treuhänders das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder eine Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt worden ist. Der Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag mit einem Investor endet ferner<br />

automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,<br />

(i) wenn der Treuhänder mit der für den betreffenden<br />

Investor treuhänderisch gehaltenen (Teil-) Kommanditeinlage<br />

aus dem Emittenten ausscheidet, weil in<br />

der Person dieses Investors einer der Gründe des<br />

§ 24 Ziffer 4 oder 5 des Gesellschaftsvertrages vorliegt,<br />

(ii) wenn der Investor nach seiner Eintragung<br />

im Handelsregister aus dem Emittenten ausscheidet,<br />

sowie (iii) mit der Vollbeendigung des Emittenten.<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages ist der Sitz des Treuhänders,<br />

mithin zur Zeit Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig<br />

ist.<br />

Die dem Treuhänder für seine Treuhandtätigkeit geschuldeten<br />

Vergütungen und die vertraglichen Regelungen<br />

zum Ersatz seiner Aufwendungen sind in<br />

diesem Kapitel unter „Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />

Jahresbeträge der sonstigen Gesamtbezüge<br />

der Gründungsgesellschafter“ dargestellt, ebenso<br />

wie sich dort auch Angaben zum Gesamtbetrag der<br />

für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten<br />

Vergütung des Treuhänders fi nden.<br />

Der Treuhänder ist eine Schwestergesellschaft der<br />

SEEHANDLUNG. Beide werden zu 100% vom Beteiligungskontor<br />

gehalten, zu deren Kommanditisten<br />

u.a. Herr Dr. Thomas Ritter, einer der Geschäftsführer<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters der SEE-<br />

HANDLUNG, gehört, der zugleich auch Geschäftsführer<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters des<br />

Beteiligungskontors ist. Der zweite Geschäftsführer<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters der SEE-<br />

HANDLUNG, Herr Helge Janßen, ist zugleich auch<br />

Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

des Emittenten und des Beteiligungskontors.<br />

Frau Stephanie Brumberg, die Geschäftsführerin des<br />

Treuhänders ist, nimmt zugleich auch verschiedene<br />

Aufgaben für die SEEHANDLUNG wahr. Herr Jan<br />

Bolzen, Geschäftsführer des Treuhänders, nimmt zugleich<br />

auch verschiedene freiberufl iche Aufgaben<br />

für den Emittenten, insbesondere auf dem Gebiet<br />

des Rechnungswesens, und weitere Gesellschaften<br />

im Unternehmensverbund des Beteiligungskontors<br />

wahr. Durch diese personellen und kapitalmäßigen<br />

Verfl echtungen können Interessenkonfl ikte entstehen.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

107

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!