FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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lässigkeit hätte erlangen müssen, unabhängig von<br />
der vorgenannten Kenntnis oder grob fahrlässigen<br />
Unkenntnis aber innerhalb von fünf Jahren nach der<br />
Entstehung des Anspruchs, spätestens aber – ohne<br />
Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die<br />
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden<br />
Umstände und der Person des<br />
Schuldners – innerhalb von zehn Jahren nach der<br />
Begehung der Handlung, der Pfl ichtverletzung oder<br />
dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis.<br />
Ausführung von Weisungen des Treugebers sowie<br />
von Beschlüssen der Gesellschafter stellen den Treuhänder<br />
grundsätzlich von jeder Verantwortlichkeit<br />
frei, soweit gesetzlich zulässig.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Ist der Investor noch<br />
nicht im Handelsregister eingetragen, kann er den<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur ordentlich<br />
kündigen, wenn dem Treuhänder eine (anteilige)<br />
ordentliche Kündigung des Emittenten in Bezug auf<br />
die Beteiligung des Investors möglich ist. Die Kündigung<br />
muss dem Treuhänder spätestens vier Wochen<br />
vor Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den Vorschriften<br />
des Gesellschaftsvertrages mit eingeschriebenem<br />
Brief (Einschreiben mit Rückschein) zugehen. Ist<br />
der Investor bereits als Kommanditist im Handelsregister<br />
eingetragen, kann er den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nur ordentlich durch Kündigung des<br />
Emittenten beenden. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
bleibt jeweils unberührt. Der Treuhänder kann<br />
den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einer Frist<br />
von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden<br />
Jahres, erstmalig aber mit Wirkung zum 31. Dezember<br />
2024 schriftlich gegenüber allen Investoren kündigen.<br />
Ohne Kündigung endet der Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag, wenn gegen den Treuhänder<br />
aus einem rechtskräftigen Titel die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben und die Zwangsvollstreckung nicht<br />
innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird oder<br />
über das Vermögen des Treuhänders das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder eine Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt worden ist. Der Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag mit einem Investor endet ferner<br />
automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,<br />
(i) wenn der Treuhänder mit der für den betreffenden<br />
Investor treuhänderisch gehaltenen (Teil-) Kommanditeinlage<br />
aus dem Emittenten ausscheidet, weil in<br />
der Person dieses Investors einer der Gründe des<br />
§ 24 Ziffer 4 oder 5 des Gesellschaftsvertrages vorliegt,<br />
(ii) wenn der Investor nach seiner Eintragung<br />
im Handelsregister aus dem Emittenten ausscheidet,<br />
sowie (iii) mit der Vollbeendigung des Emittenten.<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages ist der Sitz des Treuhänders,<br />
mithin zur Zeit Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig<br />
ist.<br />
Die dem Treuhänder für seine Treuhandtätigkeit geschuldeten<br />
Vergütungen und die vertraglichen Regelungen<br />
zum Ersatz seiner Aufwendungen sind in<br />
diesem Kapitel unter „Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />
Jahresbeträge der sonstigen Gesamtbezüge<br />
der Gründungsgesellschafter“ dargestellt, ebenso<br />
wie sich dort auch Angaben zum Gesamtbetrag der<br />
für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten<br />
Vergütung des Treuhänders fi nden.<br />
Der Treuhänder ist eine Schwestergesellschaft der<br />
SEEHANDLUNG. Beide werden zu 100% vom Beteiligungskontor<br />
gehalten, zu deren Kommanditisten<br />
u.a. Herr Dr. Thomas Ritter, einer der Geschäftsführer<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters der SEE-<br />
HANDLUNG, gehört, der zugleich auch Geschäftsführer<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters des<br />
Beteiligungskontors ist. Der zweite Geschäftsführer<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters der SEE-<br />
HANDLUNG, Herr Helge Janßen, ist zugleich auch<br />
Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
des Emittenten und des Beteiligungskontors.<br />
Frau Stephanie Brumberg, die Geschäftsführerin des<br />
Treuhänders ist, nimmt zugleich auch verschiedene<br />
Aufgaben für die SEEHANDLUNG wahr. Herr Jan<br />
Bolzen, Geschäftsführer des Treuhänders, nimmt zugleich<br />
auch verschiedene freiberufl iche Aufgaben<br />
für den Emittenten, insbesondere auf dem Gebiet<br />
des Rechnungswesens, und weitere Gesellschaften<br />
im Unternehmensverbund des Beteiligungskontors<br />
wahr. Durch diese personellen und kapitalmäßigen<br />
Verfl echtungen können Interessenkonfl ikte entstehen.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
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