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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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haftende Gesellschafter einen vorläufi gen Beirat bestellen,<br />

wobei zwei der Mitglieder aus dem Kreis der<br />

Gesellschafter stammen müssen. Die Amtsperiode<br />

des Beirats beträgt grundsätzlich vier Kalenderjahre.<br />

Der Beirat berät den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

in Fragen der Geschäftsführung, wirkt bei<br />

gesellschaftsvertraglich festgelegten, zustimmungsbedürftigen<br />

Geschäften mit und übernimmt die laufende<br />

Vertretung der Interessen der Kommanditisten<br />

und Treugeber. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

hat den Beirat über den Gang der Geschäfte<br />

zu unterrichten, insbesondere wird dieser den Beirat<br />

über ungewöhnliche Geschäftsvorfälle mit erheblicher<br />

wirtschaftlicher Bedeutung sofort unterrichten.<br />

Der Beirat erhält neben seinen nachzuweisenden<br />

und erforderlichen Auslagen eine jährliche Gesamtvergütung,<br />

die für die erste Amtsperiode € 5.000<br />

beträgt, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Davon entfallen<br />

auf den Beiratsvorsitzenden € 2.000 und auf<br />

die anderen Beiratsmitglieder jeweils € 1.500. Die<br />

Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014 um jeweils<br />

2,5% p. a.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

ist beim Emittent noch kein (vorläufi ger) Beirat<br />

gebildet worden. Diesbezügliche Angaben gemäß<br />

§ 12 Abs.1 und 2 VermVerkProspV können daher<br />

nicht gemacht werden. Weitere Aufsichtsgremien<br />

existieren beim Emittenten nicht.<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhänder, die HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung<br />

GmbH mit Sitz in Hamburg, hat mit dem Emittenten<br />

am 2. Mai 2012 den im Kapitel 9.2. abgedruckten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen,<br />

der mit dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten<br />

eine Einheit bildet und auf dessen Grundlage im<br />

Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung eines<br />

jeden einzelnen Investors ein Treuhandverhältnis zwischen<br />

dem Treuhänder und dem betreffenden Investor<br />

unter Beteiligung des Emittenten zustande kommt.<br />

Auf dieser Rechtsgrundlage übernimmt der Treuhänder<br />

für den Emittenten die Betreuung der Investoren.<br />

Die Aufgaben des Treuhänders bestehen insbesondere<br />

darin, einen Teil seiner Kommanditeinlage in<br />

dem Emittenten für die mittelbar an dem Emittenten<br />

beteiligten Investoren zu halten und zu verwalten<br />

bzw. die Kommanditeinlagen von unmittelbar an<br />

dem Emittenten beteiligten Investoren für diese zu<br />

verwalten. Die wesentlichen Rechte und Pfl ichten<br />

des Treuhänders werden im Folgenden dargestellt.<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung des Investors<br />

ist der Treuhänder dazu verpfl ichtet, seine Kommanditeinlage<br />

in dem Emittenten im eigenen Namen,<br />

aber treuhänderisch für Rechnung des Investors um<br />

den Betrag des vom Investor in seiner Beitrittserklärung<br />

gezeichneten Beteiligungsbetrages (exkl. Agio)<br />

zu erhöhen. Der Treuhänder hält und verwaltet den<br />

für Rechnung des Investors erhöhten Teil seiner Kommanditeinlage<br />

sodann treuhänderisch für diesen. Er<br />

übt die mit der mittelbaren Beteiligung des Investors<br />

an dem Emittenten verbundenen Rechte und Pfl ichten<br />

nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

und unter Berücksichtigung der Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages des Emittenten nach pfl ichtgemäßen<br />

Ermessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns aus und hat dabei grundsätzlich<br />

die Weisungen des Investors zu befolgen. Insbesondere<br />

übt er die Stimmrechte der Investoren in Präsenzversammlungen<br />

und Umlaufverfahren des Emittenten<br />

aus, sofern die Investoren diese Stimmrechte nicht<br />

selbst wahrnehmen. Bei der Stimmrechtsausübung<br />

hat der Treuhänder ebenfalls grundsätzlich die Weisungen<br />

der Investoren zu beachten; erteilt der Investor<br />

keine Weisungen, ist der Treuhänder verpfl ichtet, sich<br />

mit den entsprechenden Stimmen zu enthalten. Können<br />

Weisungen in Eilfällen nicht rechtzeitig eingeholt<br />

werden, stimmt der Treuhänder für den betreffenden<br />

Investor nach pfl ichtgemäßem Ermessen ab.<br />

Der Investor ist auch vor seiner Eintragung im Handelsregister<br />

wirtschaftlich wie ein Kommanditist an<br />

dem Emittenten beteiligt. Der Treuhänder hat dem<br />

Investor alles herauszugeben, was er als Treuhänder<br />

für diesen aus dessen Beteiligung an dem Emittenten<br />

erlangt hat, wie z.B. die an ihn übermittelten Jahresabschlüsse<br />

und ggf. Lageberichte des Emittenten<br />

sowie die auf die Beteiligung des Investors entfallenden<br />

Auszahlungen und Abfi ndungsguthaben. Der<br />

Investor trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko aus<br />

seiner Beteiligung an dem Emittenten, und auch die<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

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