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FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung

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8.<br />

104 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />

WEITERE ANGABEN GEMÄSS VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG (VermVerkProspV)<br />

ANGABEN ÜBER MITGLIEDER<br />

DER GESCHÄFTSFÜHRUNG,<br />

BEIRÄTE, TREUHÄNDER UND<br />

SONSTIGE PERSONEN<br />

Geschäftsführung<br />

Alleiniges Geschäftsführungsorgan der MS „Donau“<br />

GmbH & Co. KG ist der persönlich haftende Gesellschafter,<br />

die Verwaltungsgesellschaft MS „Donau“<br />

mbH. Nähere Angaben zum persönlich haftenden<br />

Gesellschafter sind im Kapitel „Grundlagen der<br />

Beteiligung und Vertragspartner“ im Unterabschnitt<br />

„Emittent (Beteiligungsgesellschaft)“ zusammengestellt.<br />

Der Geschäftsführer des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters – und in dieser Funktion zugleich<br />

Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten – ist:<br />

Helge Janßen,<br />

Geschäftsanschrift: Neue Burg 2,<br />

20457 Hamburg,<br />

Bei Ablieferung des Schiffes wird<br />

Helge Grammerstorf,<br />

Geschäftsanschrift: Bergstedter Chaussee 104,<br />

22395 Hamburg,<br />

zum Geschäftsführer bestellt.<br />

Die vorgenannten, von den Beschränkungen des §<br />

181 BGB befreiten Geschäftsführer vertreten den<br />

persönlich haftenden Gesellschafter gemeinschaftlich<br />

mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen.<br />

Eine spezielle Aufgabenverteilung der Funktionsbereiche<br />

innerhalb der Geschäftsführung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters und des Emittenten gibt es<br />

nicht, insbesondere sind den Geschäftsführern bei<br />

dem Emittenten keine besonderen Funktionen oder<br />

Geschäftsbereiche übertragen worden.<br />

Weder dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

des Emittenten noch den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

des Emittenten sind für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr 2011 Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art, gewährt<br />

worden. Zum persönlich haftenden Gesellschafter<br />

von dem Emittenten für das Geschäftsjahr 2012<br />

sowie zukünftig zu gewährenden Vergütungen vgl.<br />

die Angaben in diesem Kapitel unter „Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte, Jahresbeträge der sonstigen<br />

Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter“.<br />

Der Geschäftsführer Helge Janßen ist auch einer<br />

der Geschäftsführer der Verwaltung <strong>Hamburgische</strong><br />

<strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen<br />

mbH, des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

der SEEHANDLUNG, welche wiederum mit dem<br />

Emittenten eine Risikoübernahmeabgeltungsvereinbarung<br />

abgeschlossen hat und von dem Emittenten<br />

auf Basis weiter abgeschlossener Verträge mit der<br />

Konzeption des Beteiligungsangebotes, der Mitwirkung<br />

an der Erstellung dieses Verkaufsprospektes,<br />

mit Unterstützungsleistungen im Bereich Marketing<br />

und Vertrieb sowie der Eigenkapitalvermittlung beauftragt<br />

worden ist. Der zukünftige Geschäftsführer<br />

Helge Grammerstorf erhält vom persönlich haftenden<br />

Gesellschafter eine jährliche Kostenpauschale<br />

in Höhe von € 5.400 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />

für die von ihm für den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter geleisteten Geschäftsführerdienste. Er<br />

ist außerdem auch Geschäftsführer der Seaconsult<br />

H.A.M. GmbH, die am Zustandekommen des Erwerbs<br />

des Schiffes durch den Emittenten mitgewirkt<br />

hat und dafür von der SEEHANDLUNG eine Vergütung<br />

i.H.v. € 55.000 erhält, zu deren Übernahme<br />

sich der Emittent gegenüber der SEEHANDLUNG<br />

verpfl ichtet hat. Über den oben beschriebenen Umfang<br />

hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Emittenten nicht für Unternehmen tätig, die<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

und Leistungen erbringen.<br />

Beiräte<br />

Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages wird beim<br />

Emittenten ein Beirat gebildet, der aus drei Mitgliedern<br />

bestehen soll. Zwei Mitglieder werden aus dem<br />

Kreis der Gesellschafter von den Gesellschaftern gewählt<br />

und abberufen. Ein Mitglied wird vom persönlich<br />

haftenden Gesellschafter ernannt und abberufen.<br />

Bis zur erstmaligen Wahl der von den Gesellschaftern<br />

zu wählenden Beiratsmitglieder kann der persönlich

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