FLUSSFAHRT DONAU - Hamburgische Seehandlung
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8.<br />
104 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>DONAU</strong><br />
WEITERE ANGABEN GEMÄSS VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG (VermVerkProspV)<br />
ANGABEN ÜBER MITGLIEDER<br />
DER GESCHÄFTSFÜHRUNG,<br />
BEIRÄTE, TREUHÄNDER UND<br />
SONSTIGE PERSONEN<br />
Geschäftsführung<br />
Alleiniges Geschäftsführungsorgan der MS „Donau“<br />
GmbH & Co. KG ist der persönlich haftende Gesellschafter,<br />
die Verwaltungsgesellschaft MS „Donau“<br />
mbH. Nähere Angaben zum persönlich haftenden<br />
Gesellschafter sind im Kapitel „Grundlagen der<br />
Beteiligung und Vertragspartner“ im Unterabschnitt<br />
„Emittent (Beteiligungsgesellschaft)“ zusammengestellt.<br />
Der Geschäftsführer des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters – und in dieser Funktion zugleich<br />
Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten – ist:<br />
Helge Janßen,<br />
Geschäftsanschrift: Neue Burg 2,<br />
20457 Hamburg,<br />
Bei Ablieferung des Schiffes wird<br />
Helge Grammerstorf,<br />
Geschäftsanschrift: Bergstedter Chaussee 104,<br />
22395 Hamburg,<br />
zum Geschäftsführer bestellt.<br />
Die vorgenannten, von den Beschränkungen des §<br />
181 BGB befreiten Geschäftsführer vertreten den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter gemeinschaftlich<br />
mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen.<br />
Eine spezielle Aufgabenverteilung der Funktionsbereiche<br />
innerhalb der Geschäftsführung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters und des Emittenten gibt es<br />
nicht, insbesondere sind den Geschäftsführern bei<br />
dem Emittenten keine besonderen Funktionen oder<br />
Geschäftsbereiche übertragen worden.<br />
Weder dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
des Emittenten noch den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
des Emittenten sind für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr 2011 Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art, gewährt<br />
worden. Zum persönlich haftenden Gesellschafter<br />
von dem Emittenten für das Geschäftsjahr 2012<br />
sowie zukünftig zu gewährenden Vergütungen vgl.<br />
die Angaben in diesem Kapitel unter „Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte, Jahresbeträge der sonstigen<br />
Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter“.<br />
Der Geschäftsführer Helge Janßen ist auch einer<br />
der Geschäftsführer der Verwaltung <strong>Hamburgische</strong><br />
<strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen<br />
mbH, des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
der SEEHANDLUNG, welche wiederum mit dem<br />
Emittenten eine Risikoübernahmeabgeltungsvereinbarung<br />
abgeschlossen hat und von dem Emittenten<br />
auf Basis weiter abgeschlossener Verträge mit der<br />
Konzeption des Beteiligungsangebotes, der Mitwirkung<br />
an der Erstellung dieses Verkaufsprospektes,<br />
mit Unterstützungsleistungen im Bereich Marketing<br />
und Vertrieb sowie der Eigenkapitalvermittlung beauftragt<br />
worden ist. Der zukünftige Geschäftsführer<br />
Helge Grammerstorf erhält vom persönlich haftenden<br />
Gesellschafter eine jährliche Kostenpauschale<br />
in Höhe von € 5.400 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
für die von ihm für den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter geleisteten Geschäftsführerdienste. Er<br />
ist außerdem auch Geschäftsführer der Seaconsult<br />
H.A.M. GmbH, die am Zustandekommen des Erwerbs<br />
des Schiffes durch den Emittenten mitgewirkt<br />
hat und dafür von der SEEHANDLUNG eine Vergütung<br />
i.H.v. € 55.000 erhält, zu deren Übernahme<br />
sich der Emittent gegenüber der SEEHANDLUNG<br />
verpfl ichtet hat. Über den oben beschriebenen Umfang<br />
hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
des Emittenten nicht für Unternehmen tätig, die<br />
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
und Leistungen erbringen.<br />
Beiräte<br />
Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages wird beim<br />
Emittenten ein Beirat gebildet, der aus drei Mitgliedern<br />
bestehen soll. Zwei Mitglieder werden aus dem<br />
Kreis der Gesellschafter von den Gesellschaftern gewählt<br />
und abberufen. Ein Mitglied wird vom persönlich<br />
haftenden Gesellschafter ernannt und abberufen.<br />
Bis zur erstmaligen Wahl der von den Gesellschaftern<br />
zu wählenden Beiratsmitglieder kann der persönlich