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MS „PILSUM“ - Hamburgische Seehandlung

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7.<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

optiert. Nach einer Fondslaufzeit von<br />

13,6 Jahren ergibt sich auf der Basis der<br />

in Kapitel 6.3 dargestellten Ergebnisprognose<br />

bei einem unterstellten Veräußerungserlös<br />

von 20 % der Anschaffungskosten<br />

des Schiffes im Jahre 2017 ein<br />

Totalgewinn auf Gesellschaftsebene in<br />

Höhe von ca. 1 5,1 Mio. Die Gesellschaft<br />

sieht daher in der Prognoserechnung den<br />

nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes<br />

für die Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

erforderlichen konkreten<br />

Nachweis für erbracht, dass nach dem<br />

Urteil eines ordentlichen Kaufmanns aus<br />

heutiger Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

ein Totalgewinn erzielt werden kann.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

ist nach der Konzeption der Gesellschaft<br />

nicht vorgesehen. Sofern ein Anleger beabsichtigt,<br />

seine Beteiligung individuell<br />

über seine Hausbank ganz oder teilweise<br />

fremd zu finanzieren, ist darauf zu achten,<br />

dass sich auch nach Abzug der Zinsen<br />

ein Totalgewinn errechnet. Jedem Anleger<br />

wird empfohlen, vor einer persönlichen<br />

Fremdfinanzierung seiner Beteiligung die<br />

steuerlichen Auswirkungen mit einem<br />

Steuerberater zu erörtern.<br />

Steuerliche Ergebnisse<br />

Nach der in Kapitel 6 dargestellten Ergebnisprognose<br />

für die Jahre 2003 bis 2017<br />

erzielt die Gesellschaft, trotz anfänglich<br />

negativer Ergebnisse in der Investitionsphase,<br />

bei planmäßiger Realisierung der<br />

Betriebsphase bereits ohne Berücksichtigung<br />

eines etwaigen Veräußerungsgewinnes<br />

nach 13,6 Betriebsjahren ein positives<br />

steuerliches Gesamtergebnis. Die<br />

negativen steuerlichen Ergebnisse in den<br />

Jahren 2003 und 2004 beruhen unter<br />

anderem auf Zwischenfinanzierungszinsen<br />

während der Anlauf- und Gründungsphase<br />

sowie der degressiven Abschreibung des<br />

Schiffes.<br />

46 BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„PILSUM“</strong><br />

Kosten in der<br />

Anlaufphase der Gesellschaft<br />

Die Aufwendungen in den Positionen Emissionskosten,<br />

Platzierungsgarantie, Treuhandeinrichtung<br />

sowie sonstige Fremdkosten<br />

wie z.B. die Kosten für Rechts- und<br />

Steuerberatung, Erstellung des Prospektgutachtens,<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

etc. im Investitionsplan in Kapitel 6.1<br />

werden unter vorsorglicher Berücksichtigung<br />

der Schreiben des BMF vom 24.<br />

Oktober 2001 im Rahmen der Prognoserechnungen<br />

zusammen mit dem Kaufpreis<br />

des Schiffes aktiviert und abgeschrieben,<br />

da es sich um Gebühren für in gesonderten<br />

Verträgen vereinbarte Dienstleistungen<br />

handelt und sich die Anleger auf Grund<br />

eines vom Projektanbieter vorformulierten<br />

Vertragswerkes an der Gesellschaft<br />

beteiligen.<br />

Lediglich Eigenkapitalzwischenfinanzierungszinsen<br />

und die Gebühren für die Finanzierungsvermittlung<br />

werden als sofort<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt.<br />

Sofern das vorgenannte Schreiben des BMF<br />

im vorliegenden Fall nicht oder anders<br />

anzuwenden ist, würden sich die steuerlichen<br />

Ergebnisse in den Jahren 2003 und<br />

2004 sowie im Hinblick auf den zu versteuernden<br />

Unterschiedsbetrag im Jahr<br />

2017 verändern.<br />

A R C H I V<br />

Abschreibung des Schiffes<br />

Die Abschreibung des Schiffes erfolgt bis<br />

2010 degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG. Danach<br />

kann der Schiffswert mit dem Zweifachen<br />

der linearen Abschreibungsrate,<br />

höchstens mit 20 % p. a., abgeschrieben<br />

werden. Ab dem Jahr 2011 ist eine lineare<br />

Abschreibung des Restwertes vorgesehen.<br />

Die im Rahmen der Abschreibung des<br />

Schiffes angesetzte Nutzungsdauer von<br />

13,6 Jahren wurde unter Berücksichtigung<br />

des Schreibens des BMF vom 15. Juni 1999<br />

sowie der derzeit erkennbaren Auffassung<br />

der Finanzverwaltung zur Bestimmung<br />

des Betriebskonzeptes der Gesellschaft<br />

ermittelt. Obwohl eine verbindliche Definition<br />

des Begriffs „Betriebskonzept”<br />

bislang nicht vorliegt, kann den Äußerungen<br />

der Finanzverwaltung im Rahmen<br />

laufender Veranlagungsverfahren bei vergleichbaren<br />

Beteiligungsgesellschaften<br />

entnommen werden, dass die im Emissionsprospekt<br />

ausgewiesene Betriebsdauer<br />

des Schiffes ein maßgeblicher Bestandteil<br />

des Betriebskonzeptes der Gesellschaft<br />

und damit der Ausgangspunkt für<br />

die anzusetzende Nutzungsdauer sein<br />

soll. Da die im Rahmen der Berechnungen<br />

im Emissionsprospekt angesetzte Nutzungsdauer<br />

von 13,6 Jahren der prospektierten<br />

Betriebsdauer des Schiffes entspricht,<br />

wurde insoweit der gegenwärtig<br />

erkennbaren Auffassung der Finanzverwaltung<br />

zur Bestimmung des Betriebskonzeptes<br />

Rechnung getragen.<br />

Soweit ein etwaiger im Emissionsprospekt<br />

prognostizierter Veräußerungserlös des<br />

Schiffes bei der Ermittlung der Nutzungsdauer<br />

zu berücksichtigen sein soll, wird<br />

die Auffassung vertreten, dass sich daraus<br />

im vorliegenden Fall keine weiteren<br />

Auswirkungen ergeben. Der im Emissionsprospekt<br />

als Veräußerungserlös unterstellte<br />

Betrag in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten<br />

des Schiffes stellt nach<br />

Auffassung der Beteiligungsgesellschaft<br />

keinen weiteren abschreibungsfähigen<br />

Restwert dar. Sofern die Finanzverwaltung<br />

den Begriff „Betriebskonzept“ anders als<br />

derzeit erkennbar auslegt und der Abschreibung<br />

des Schiffes eine andere Nutzungsdauer<br />

als 13,6 Jahre zu Grunde gelegt<br />

werden muss, werden sich die steuerlichen<br />

Ergebnisse in den Jahren 2003<br />

und 2004 sowie im Jahr 2017 entsprechend<br />

verändern.

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