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MS „PILSUM“ - Hamburgische Seehandlung

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6.<br />

WIRTSCHAFTLICHKEITSRECHNUNG<br />

6.4 Prognose für eine<br />

Beteiligung des einzelnen Anlegers<br />

Auf Basis der Rechnung für den Fonds<br />

wird nachfolgend eine Prognose für den<br />

einzelnen Anleger – differenziert nach<br />

Vorzugs- und Klassikkapital – erstellt.<br />

Dabei werden ergänzend zu den bereits<br />

beschriebenen Annahmen weitere vereinfachende<br />

Prämissen gesetzt, die<br />

natürlich im jeweiligen Einzelfall nicht<br />

immer zutreffen können. Folgende<br />

Prämissen liegen der Anlegerprognose<br />

zugrunde:<br />

1) Sachliche Prämissen<br />

•Vertragskonforme Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

• Sonstiges zu versteuerndes Einkommen<br />

T 1 180, konstant während des gesamten<br />

Prognosezeitraums, Veranlagung<br />

nach Splittingtabelle gemäß aktueller<br />

Steuersatzentwicklung<br />

•Anleger ist kirchensteuerpflichtig<br />

(KiSt-Satz: 9 %), Kirchensteuer als<br />

Sonderausgabe abzugsfähig (Steuerrückflüsse/-zahlungen<br />

vereinfacht in<br />

Höhe des halben KiSt-Satzes)<br />

• Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % während<br />

des gesamten Prognosezeitraums<br />

•Im Hinblick auf die Regelungen im<br />

§15a Abs. 3 EStG wurde davon ausgegangen,<br />

dass der Anleger mit einer<br />

Hafteinlage von 100 % des nominellen<br />

Beteiligungsbetrages im Handelsregister<br />

eingetragen ist.<br />

2) Zeitliche Prämissen<br />

• Ein- und Auszahlungen werden grundsätzlich<br />

mit monatlicher Genauigkeit<br />

geplant, werden jedoch bedingt durch<br />

die angewandte Berechnungsmethode<br />

des internen Zinsfußes taggenau, d. h.<br />

an einem konkreten Tag innerhalb des<br />

kalkulierten Monats, angesetzt.<br />

• Steuerzuflüsse der Klassikkommanditisten<br />

erfolgen im Juni des Folgejahres.<br />

42 BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„PILSUM“</strong><br />

Ergebnisprognose 1)<br />

A) Klassikkapital<br />

in % 2003 2004 2005 2006<br />

1. Einzahlung des Kommanditkapitals inkl. Agio -38,0 -35,0 -30,0<br />

2. Ausschüttungsfähige Liquidität 10,0 10,0<br />

3. Steuerliches Ergebnis 3) -32,4 -33,6 0,7 0,7<br />

4. Steuerzahlung (-) / -erstattung 17,3 17,4 -0,3 -0,3<br />

5. Gesamter Mittelrückfluß nach Steuern 17,3 17,4 9,7 9,7<br />

6. Kapitalbindung (-) / -überschuss -20,7 -38,3 -58,7 -49,0<br />

7. Interner Zinsfuß nach Steuern p.a.: ca. 10,8%<br />

B) Vorzugskapital<br />

in % 2003 2004 2005 2006<br />

1. Einzahlung des Kommanditkapitals inkl. Agio -38,0 -35,0 -30,0<br />

2a. Vorzugsauszahlung auf Einzahlungen p.a. 7,0 7,0<br />

2b. Ausschüttungsfähige Liquidität 0,2 4,3 10,0 10,0<br />

3. Steuerliches Ergebnis 3) 0,2 4,3 0,7 0,7<br />

4. Steuerzahlung (-) -0,1 -2,2 -0,3 -0,3<br />

5. Gesamter Mittelrückfluß nach Steuern 0,1 2,1 9,7 9,7<br />

6. Kapitalbindung (-) / -überschuss -37,9 -70,8 -91,1 -81,5<br />

7. Interner Zinsfuß nach Steuern p.a.: ca. 9,0%<br />

• Steuerabflüsse erfolgen im Juni des<br />

jeweiligen Folgejahres.<br />

•Auszahlungen an Anleger erfolgen<br />

grundsätzlich jeweils zur Hälfte im Juni<br />

und Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.<br />

•Die Auszahlung des Liquidationserlöses<br />

sowie der Restliquidität wird zum Ende<br />

des letzten Geschäftsjahres kalkuliert.<br />

Interner Zinsfuß<br />

A R C H I V<br />

Bei der Ermittlung der Rentabilität einer<br />

Investition ist neben dem Vergleich der<br />

Einzahlungs- und Auszahlungsströme<br />

auch deren zeitlicher Anfall in die Betrachtung<br />

einzubeziehen. Dies wird üblicherweise<br />

bei Anwendung der Methode<br />

des internen Zinsfußes berücksichtigt.<br />

Der interne Zinsfuß ist definiert als der<br />

Zins, bei dem der Barwert aller Ein- und<br />

Auszahlungen gleich Null ist.<br />

Der interne Zinsfuß ist ein hervorragendes<br />

Mittel, um verschiedene, ähnlich<br />

strukturierte Investitionen zu vergleichen.<br />

Er darf jedoch nicht mit der Rendite beispielsweise<br />

von festverzinslichen Kapitalanlagen<br />

gleichgesetzt werden. Er kann<br />

als Effektivverzinsung des jeweils im Investitionsvorhaben<br />

gebundenen Kapitals<br />

nach Steuern interpretiert werden, welches<br />

der Einlage, vermindert um erhaltene<br />

Rückflüsse, vermehrt um Abflüsse, entspricht.<br />

Bei einer vergleichbaren Alternativanlage<br />

müsste also eine so hohe<br />

Rendite erreicht werden, dass nach Steuern<br />

der gleiche Effekt erzielt wird.

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